GPA-djp Quiz: Wer bringt das Weihnachtsgeld?

Testen Sie Ihr Wissen mit dem GPA-djp Weihnachtsgeld-Quiz: Weihnachtsgeld-Quiz! 

Zweimal im Jahr gibt’s mehr Geld am Lohn- und Gehaltszettel – das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben gar, darauf gäbe es einen gesetzlichen Anspruch. Das ist ein Irrtum. Zwar ist die Steuerbegünstigung der Sonderzahlungen im Gesetz geregelt, aber auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld selbst gibt es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch – sie sind ein Verhandlungserfolg der Gewerkschaft!

Wann muss das Weihnachtsgeld ausbezahlt werden?
Wann das Weihnachtsgeld fällig ist, das heißt auszuzahlen ist, regelt der jeweilige Kollektivvertrag. Häufig wird das Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt ausbezahlt. In einigen Kollektivverträgen ist festgelegt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vier Teilbeträgen ausbezahlt wird.

Weihnachtsgeld – keine Selbstverständlichkeit
„Aber es ist doch völlig unwahrscheinlich, dass das Weihnachtsgeld gestrichen wird“. Das hören wir oft, wenn wir darauf hinweisen, dass nur der Kollektivvertrag die Sonderzahlungen sichert. Ein Blick über die  Grenze zeigt, dass es schneller gehen kann, als man glaubt. In Deutschland gibt es für viele Branchen keine Kollektivverträge mehr. In diesen Branchen erhalten nur noch 45% der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld. Im Zuge der Wirtschaftskrise wurde es in vielen Betrieben einfach ersatzlos gestrichen oder deutlich gekürzt.

In Österreich forderten am Höhepunkt der Finanzkrise 2009 Vertreter der Industrie eine Absenkung der Einkommen über „Krisenkollektivverträge“. Auch eine Kürzung der Sonderzahlungen stand im Raum. Erst der Widerstand der Gewerkschaften in Form von Betriebsversammlungen und einer Großdemo mit über 30.000 Beschäftigten konnte die Arbeitgeber in die Schranken weisen.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und faire Gehaltserhöhungen gibt es nur mit starken Gewerkschaften. Daher: Jetzt beitreten! Zur Mitglieds-Anmeldung 

Mehr zu den Vorteilen der Mitgliedschaft finden Sie unter www.gpa-djp.at/mitgliedschaft

Weihnachtslachs-Aktion für alle Mitarbeiter!

Weihnachtslachs-Aktion 2019:
Es freut uns sehr, dass wir für unseren Premium-Räucherlachs ganz aus Norwegen eine Preisreduktion zum Vorjahr erreichen konnten.

Neu in unserem Angebots-Sortiment findet sich Wildlachs aus Alaska.

Bestellungen:
Die Bestellung erfolgt direkt bei der Fa. Zettl GmbH, Oftering (telefonisch, per Mail oder in unserem webshop),
Lieferung und Rechnung gehen direkt zu Handen des Bestellers.

Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass Ihre MitarbeiterInnen mit dem Rabattcode zettl20 die Sonderpreise in unserem Webshop ansehen können und 20 % Rabatt auf das gesamte Sortiment in unserem Webshop (ausgenommen Aktionen und Herzkindergeschenke) erhalten.

Freundliche Grüße
Elisabeth Guggenberger, Zettl GmbH, 4064 Oftering, Lehnerstraße 1

Hier geht’s weiter zur Aktion: Weihnachtslachs-Aktion 2019
Hier geht’s weiter zum Webshop: Zettl GmbH 

Junior-Skills OÖ.: Unser Küchenlehrling schneidet hervorragend ab!

Wir gratulieren unserem Küchen-Lehrling, Frau Johanna Hackl!

Die junge Köchin aus St.Leonhard/Freistadt absolviert dzt. ihre Ausbildung hier in unserer Küche.

Mit dem tollen vierten Platz bei den Junior Skills Oberösterreich, einem beruflichen Wettstreit unter Lehrlingen, reihte sie sich unter die besten jungen Köchinnen und Köchen in OÖ. ganz vorne ein.
Herzliche Gratulation dazu!

Aus einem unbekannten Warenkorb galt es, ein dreigängiges Menü zu zaubern. Mit Kürbiscremesuppe, geschmortem Schulterscherzel und einer Mohncreme auf Biskuit mit marinierten Zwetschken hat Johanna ganz groß aufgekocht.

Als Geschenk darf sie in Kürze beim großen Gala-Dinner des CULINARYartFESTIVAL-The next Generation in Linz zeigen, was sie kann.

PS:
An dieser Stelle die Info, dass ab Herbst 2020 im UKH Linz wieder ein Lehrling Koch/Köchin aufgenommen wird – bei Interesse bitte bei Hrn. Ahorner melden!

Wir laden herzlichst ein: Gemeinsame UKH-Weihnachtsfeier 2019!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Betriebsräte laden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlichst zur gemeinsamen UKH-Weihnachtsfeier ein!

Um vor allem dem Küchenteam die Planung zu erleichtern, ist auch heuer eine Anmeldung erforderlich. Daher ersuchen wir um Euren Eintrag in die Teilnehmerlisten, die wir demnächst auf allen Abteilungen austeilen werden.

Wir freuen uns auf Eure Anmeldungen bis 29. November 2019. Bis dorthin die Listen bitte an den Betriebsrat retournieren – dafür schon jetzt herzlichen Dank!!!

Andreas Vitasek – Charity-Veranstaltung des Lions Club Linz-Nibelungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Lions Club Linz-Nibelungen stellt uns auch heuer wieder Karten für die Charity-Veranstaltung am Dienstag, 05. November 2019, in der Kürnberghalle Leonding zur Verfügung.

Für die Mitarbeiter-Karte verlangen wir keinen Eigenbeitrag, die Kosten übernimmt der BR. Jede weitere Angehörigen-Karte kostet den vollen Preis von € 30,–.
Die Anmeldung mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrages ist ab sofort möglich, sollte jedoch bis spätestens 29. Oktober 2019 erfolgen!

Warum braucht es eigentlich Kollektivverträge?

Wäre ein gesetzlicher Mindestlohn, wie in Deutschland, nicht die einfachere Lösung?
Jedes Jahr verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeber-Verbänden Hunderte Kollektivverträge (KV). Die vielen KV-Verhandlungen sind mühsam und kosten Zeit. Warum also nicht einfach den Mindestlohn im Gesetz regeln, wie es etwa in Deutschland der Fall ist?

In Österreich gelten für 98 Prozent der Beschäftigten Kollektivverträge, in Deutschland hingegen fällt nur rund die Hälfte der unselbstständig Erwerbstätigen unter einen Kollektiv- bzw. Tarifvertrag. Wegen dieser geringen tarifvertraglichen Abdeckung bzw. weil sonst nur jede/r zweite ArbeitnehmerIn überhaupt einen Mindestlohn hätte, macht ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland durchaus Sinn. Demgegenüber wäre eine gesetzliche Regelung in Österreich aus mehreren Gründen kontraproduktiv.

Gesetzlicher Mindestlohn erhöht Unsicherheit
Denn im Gegensatz zu KV-Löhnen können gesetzliche Mindestlöhne von jeder Regierungsmehrheit ohne große Probleme eingefroren, gesenkt oder auch abgeschafft werden. Und weil seine Ausgestaltung und sein Fortbestehen stets von der jeweiligen Regierung abhängen, führt ein gesetzlicher Mindestlohn für ArbeitnehmerInnen zu mehr Unsicherheit.

Kollektivverträge sind gerechter
Aber Kollektivverträge sind nicht nur sicherer, sondern auch gerechter. Während ein gesetzlicher Mindestlohn nur die Bezüge der untersten Lohngruppen regelt, sind in den Kollektivverträgen Mindeststandards für alle Lohngruppen festgesetzt. Außerdem berücksichtigen Kollektivverträge Qualifikation, Einsatzgebiet und Dienstalter, anstatt nach dem Gießkannenprinzip an alle gleich viel bzw. gleich wenig auszuschütten. Vor allem nehmen Kollektivverträge Rücksicht auf die jeweiligen Branchenbedingungen, was in einem allgemeingültigen Gesetz unmöglich wäre.

Gewerkschaftliche Verhandlungsstärke erhalten
Wäre alles im Gesetz geregelt statt im Kollektivvertrag, würde die Verhandlungsstärke der Gewerkschaften gegenüber den Arbeitgebern extrem geschwächt werden. Denn nicht die Regierung zahlt die Löhne, sondern die Arbeitgeber. Eine Regierung würde sich von Betriebsversammlungen, Betriebsratskonferenzen, Warnstreiks oder Streiks wahrscheinlich nicht so schnell beeindrucken lassen — Arbeitgeber und ihre Verbände hingegen können sich ausrechnen, wie viel Kampfmaßnahmen kosten würden. Ist der Mindestlohn im Kollektivvertrag geregelt, wird er von denen verhandelt, die auch direkt davon betroffen sind.
(Information des ÖGB, 09.10.2019)

Lohnzettel lesen leicht gemacht!

Für viele Arbeitnehmer liefert der Blick auf den Lohnzettel außer Brutto und Netto-Gehalt nur wenige Informationen. Dabei enthält das Dokument zahlreiche Details, die für Arbeiter und Angestellte interessant sind. Zum Beispiel ob und wie viel Pendlerpauschale der Dienstgeber auszahlt. Oder wie viel man für Dienstreisen erhalten hat…

Wir erklären – kurz vor Überweisung des Weihnachtsgeldes – den Lohnzettel an Hand eines virtuellen Beispiels Schritt für Schritt und für jedermann leicht verständlich!

Die Monatslohn- oder Gehaltsabrechnung ist eines der wichtigsten Dokumente für einen Arbeitnehmer. Wir haben hier die wesentlichen Positionen in einfacher Form erklärt. Die AK bietet auf ihrer Homepage detailliertere Informationen zu den Themen Arbeits-, Sozial- und Lohnsteuerrecht. Eine weitere wichtige Informationsquelle sind die Kollektivverträge der Gewerkschaften. Ab dem 1.1.2016 muss jeder Arbeitnehmer bei Fälligkeit des Entgelts (in der Regel am Monatsende) eine vollständige Abrechnung erhalten, die

  • schriftlich
  • übersichtlich
  • nachvollziehbar und
  • vollständig ist.

Hier geht’s weiter zu den detaillieren Erklärungen auf der AK-Homepage: Mein Lohnzettel

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