Einladung zum AK-Frauenkulturmonat März 2020

AK-Frauen­kultur­monat März 2020: Frauen auf die Bühne, Frauen auf den Thron!
Frauen sind die wahren Heldinnen! Mit Bravour meistern sie Beruf und Familie und kämpfen nebenbei noch tagtäglich um ihre Rechte: in der Partnerschaft, in der Familie, in der Politik, im Beruf. Denn gerade, was Einkommen und Karrierechancen betrifft, kann von echter Gleichstellung noch keine Rede sein.

Der Monat März gehört bei AK-Kultur den Frauen. Großartige Künstlerinnen werden auf den Bühnen der Arbeiterkammer Linz und des Bildungshauses Jägermayrhof im Rampenlicht stehen. Das Motto: Frauen auf die Bühne, Frauen auf den Thron! AK-Mitglieder bekommen ermäßigten Eintritt.

„Frauen­arbeit im Blick“
Im Frauenkulturmonat März widmen sich 2 sehr unterschiedliche Ausstellungen den Frauen: „Frauenarbeit im Blick“ beschäftigt sich mit der Geschichte der Arbeiterinnen in der Spinnerei und Weberei in Ebensee. Ein wichtiges Stück Zeitgeschichte, das die Lebenswelten von Frauen beleuchtet – zu sehen von 2. bis 25. März in der Arbeiterkammer Linz. Mit Frauenbildern beschäftigt sich die Ausstellung „Malerei3“ der 3 Künstlerinnen Helga Graf, Hildegard Schmied und Angela Wechner, die sich der figurativen Malerei verschrieben haben. Eröffnung ist am 9. März im AK-Bildungshaus Jägermayrhof.

Kabarett
Einen passenden Einstieg in den heurigen Frauenkulturmonat März garantiert am 4. März Magda Leeb mit ihrem Kabarettprogramm „Die Kaiserin von Österreich“ im Kongresssaal der AK Linz. Darin stellt sie den weiblichen Machtanspruch und kürt sich zur Kaiserin. Am 12. März sorgt die Grand Dame des steirischen Poetry Slams und Gewinnerin des „Freistädter Frischlings“ Christine Teichmann für einen kabarettistisch-literarischen Ausflug in die gesellschaftspolitischen Untiefen des 21. Jahrhunderts.

Musik
Nicht zu kurz kommt im Frauenkulturmonat auch der Blues. Am 10. März präsentiert die phänomenale Blues-Rock-Sängerin Sari Schorr im Kongresssaal der Arbeiterkammer Linz ihr neues Album „Never say never“. Und am 24. März spielt und singt die Liedermacherin und Siegerin des FM4-Protestsongcontests 2019, Sigrid Horn, in der AK Linz Dialekt-Chansons mit Harfe und Ukulele.

Literatur
Die Gewinnerin des AK-Literaturpreis 2019, Marie-Luise Lehner, liest unter dem Titel „Rebellisch, kraftvoll … Frauenleben“ beim Literaturfrühstück am 14. März im Jägermayrhof aus ihren Texten. Frauenleben, deren Perspektiven, die Spannung zwischen Rollenzuschreibungen, Freiheit und Selbstbestimmung prägen ihre literarische Auseinandersetzung.

Nicht nur im AK-Frauenkulturmonat März geben die Frauen den Ton an, auch in den folgenden Monaten sind viele weibliche Kunstschaffende sowohl auf den Bühnen als auch als Kuratorinnen im Kulturprogramm der AK und ihrer Kooperationspartner/-innen zu finden. Eine Fülle an Kreativität und Kompetenz wird da geboten!

Programm­infos und Tickets
Karten für die einzelnen Veranstaltungen sind in der Arbeiterkammer Linz während der Öffnungszeiten beim Info-Schalter erhältlich. Telefonische oder E-Mail-Bestellungen sind unter +43 (0)50 6906-7000 oder unter ticket@akooe.at möglich.

Alle Informationen zu Ticketpreisen und Programm finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at/kultur.

Sozialversicherung: Risiko gerecht verteilen!

Um gleiche Leistungen für alle Versicherten zu ermöglichen, braucht es einen Ausgleich zwischen den Kassen!
Wie sich nun herausgestellt hat, bringt der türkis-blaue Kassenumbau statt der versprochenen „Patientenmilliarde“ einen riesigen Schuldenberg. Jedoch ist das Minus ungleich verteilt: Während die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) in den nächsten Jahren laut Prognosen immer tiefer in die roten Zahlen rutschen wird, schaut es bei der ebenfalls neu geschaffenen Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) finanziell deutlich besser aus.

Risiko unterschiedlich verteilt
Seit Jahresbeginn gibt es in Österreich neben der neuen Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK), die mit Abstand die meisten Versicherten versorgt, auch die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) sowie die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). In diesen drei Kassen gibt es eine jeweils unterschiedliche Risikostruktur, d.h. dass sich in einzelnen Krankenkassen gewisse Risiken (niedriges Einkommen, Krankheiten, Alter, etc.) sammeln und dies für die Versichertengemeinschaft zu einer ungleichen Belastung führt.

Finanzielles Risiko fair aufteilen
Der sogenannte „Risikostrukturausgleich“ teilt dieses finanzielle Risiko zwischen den Krankenkassen fair auf. Wichtigstes Ziel dabei muss sein, allen Menschen eine gute Versorgung auf hohem Niveau bieten zu können. Von den ArbeiterInnen und Angestellten bis hin zu den Selbstständigen können so die Leistungen über alle Krankenversicherungsträger hinweg vereinheitlicht werden.

Beispiel Deutschland
Dabei muss das Rad nicht neu erfunden werden. Ein Blick über die österreichischen Grenzen hinaus zeigt: Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Krankenversicherungen ist bereits gelebter Alltag. In Deutschland etwa werden 100 Prozent aller Beiträge zwischen den Trägern neu verteilt. Und auch in Belgien, den Niederlangen und der Schweiz ist ein Ausgleich zwischen den Kassen bereits Realität.

Hier geht’s weiter zum Interview mit Ingrid Reischl, leitende Sekretärin des ÖGB: Read more

Offensive für mehr Personal in den Krankenhäusern

Unter dem Motto „Mehr von uns. Besser für alle“ weist die Gewerkschaft vida gemeinsam mit Betriebsräten in verschiedenen Spitälern auf fehlendes Personal hin. Pappkameraden symbolisieren die fehlenden KollegInnen.

Gesundheitsberufe endlich attraktiver machen
Die MitarbeiterInnen sind das Rückgrat des Spitalsbetriebs. Ihre Arbeit trägt entscheidend zur Genesung der PatientInnen bei. Und diese Arbeit wird immer anspruchsvoller. Viele KollegInnen sind an ihren psychischen und physischen Grenzen. Zahlreiche ungeplante Dienste durch Einspringen, sehr viele Überstunden, kürzere Ruhezeiten und verlängerte Arbeitszeiten verschärfen die Situation zusätzlich.

„Es muss aus unserer Sicht endlich Schluss damit sein, auf Kosten der Gesundheit und der Menschen zu sparen. Für die Politik wird kein Weg daran vorbeiführen, endlich beste Arbeitsbedingungen und hochwertige Ausbildungen in Gesundheitsberufen zu bieten beziehungsweise zu schaffen. In diesen Berufen arbeiten Menschen und keine Maschinen“, so Gerald Mjka, Vorsitzender des Fachbereichs Gesundheit in der Gewerkschaft vida.

Unzufriedenheit bei Beschäftigten
„Wir wissen, dass Angehörige der Pflegeberufe im Krankenhaus mit ihrer derzeitigen Arbeitssituation unzufriedener sind als Beschäftigte in anderen Gesundheitseinrichtungen. Laut einer AK-Umfrage ist die Unzufriedenheit so massiv, dass 29,2 Prozent aller Beschäftigten in Pflegeberufen in Krankenhäusern mindestens einmal im Monat mit dem Gedanken spielen, ihren Job hinzuschmeißen“, so Experte Kurt Schalek aus der Abteilung Gesundheitsberuferecht und Pflegepolitik der AK Wien.

Eine Erklärung dafür hat Martina Reischenböck: „Wir haben mittlerweile nur mehr 9 Minuten und 24 Sekunden, um uns um sterbende Menschen zu kümmern. So wenig ist der Politik ein Menschenleben offenbar nur mehr wert“, beklagt die Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin aus Oberösterreich. „Krankenhäuser sind keine Fabriken und Menschen keine Autos, an denen man im Akkord herumschraubt! Heilung braucht Zeit und Zuwendung. Wir möchten PatientInnen und Angehörigen mehr davon geben können“, so Reischenböck. 

Klare Forderungen
Die Offensive „Mehr von uns. Besser für alle“ hat klare Forderungen:

  • 20 Prozent mehr Personal in den Krankenhäusern
    Eine rasche Aufstockung als Akutmaßnahme, um drohende Engpässe zu verhindern.
  • Bundesweit einheitliche, verbindliche Berechnungsmethode für eine bedarfsgerechte Zahl der PflegerInnen. Seit vielen Jahren drücken sich die verantwortlichen Entscheidungsträger davor, bundesweit einheitliche Standards für die Personalplanung in der Pflege festzulegen. 
  • Offensive in der Aus- und Weiterbildung. Damit der Pflegeberuf auch für junge Menschen wieder attraktiv wird.

Sämtliche Infos und Downloads zur Offensive auf www.vida.at/mehrvonuns

Culinary Art Festival: Lehrling UKH-Küche hat schönen Preis gewonnen!

Sie sind nicht nur motiviert und zielstrebig. Sie sind die Besten ihrer Zukunft und zeigen, dass es sich weiterhin lohnt, in der heimischen Gastronomie einzukehren.

Die zwölf besten Lehrlinge der Kategorien „Küche“, „Service“ und „Hotel- und Gastgewerbeassistenten“ gingen bereits als Sieger des „Junior Skills OÖ.“-Wettbewerbs hervor, von uns dabei Fr. Hackl Johanna, Lehrling in unserer UKH-Küche.

Am 6. Februar gestalteten sie unter der Patronanz von Zwei-Hauben-Koch Michael Müller (Kliemstein VinoVitis, Linz) für 200 Personen ein exklusives Mehr-Gänge-Menü im Courtyard by Marriott in Linz. Ziel des Abends war es, die Attraktivität des Lehrberufs in der Gastronomie und Hotellerie zu zeigen und zukünftige Lehrlinge, aber auch Eltern für diesen Beruf zu begeistern.

Fr. Hackl Johanna hat aufgrund ihrer guten Leistung beim Culinary Art Festival das Praktikum für eine Woche im Hangar 7 gewonnenHerzliche Gratulation!

Blick über den AUVA-Tellerrand hinaus: KV-Verhandlungen im Sozialbereich

Heute werfen wir mal einen Blick über den AUVA-Tellerrand hinaus – und zwar zu den Kollektivvertrags- Verhandlungen im Sozialbereich.

Dort wünschen sich die 125.000 Beschäftigen der Sozialwirtschaft Österreich nur eines – nämlich eine Arbeitszeitverkürzung. Die 35-Stunden-Woche ist heuer die einzige Forderung der Gewerkschaft. Der Bereich umfasst viele Jobs, in denen Menschen mit Menschen und für Menschen arbeiten. Viele Beschäftigte arbeiten unter massiver körperlicher und emotionaler Belastung. Sie wünschen sich daher mehr Zeit zur Erholung.

Der Sozialbereich ist eine sehr weibliche Branche – die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten arbeitet in Teilzeit. Teils ungewollt, weil nur Teilzeitjobs angeboten werden. Manchmal ist es aufgrund der Belastung auch einfach nicht anders möglich. Für sie bedeutet eine Arbeitszeitverkürzung eine gewaltige Gehaltserhöhung von 8,6%.

Die Branche steht vor großen Herausforderungen. Fachkräfte werden händeringend gesucht. Das Potential ist da! Es muss nur genützt werden. Das gelingt, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen. Die Gewerkschaften GPA-djp und vida sind überzeugt, dass eine Arbeitszeitverkürzung ein richtiger und wichtiger Schritt in die Zukunft ist: Mehr Freizeit für Vollzeitbeschäftigte und mehr Geld für Teilzeitbeschäftigte!

Hier geht’s weiter zur Petition 35-Stunden-Woche und zum Rechner, welchen Vorteil das für jeden einzelnen bringen würde: 35 Stunden 

Top-Angebot auch 2020: Freizeit-/Arbeitsschuhe zum Superpreis!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heuer können wir wieder eine tolle Schuh-Aktion anbieten:

Modell „Cloud“, perfekter Freizeit- oder Arbeitsschuh, sehr leicht, atmungsaktiv, Schnellschnürsystem. Größen Damen von 36 bis 43, Größen Herren von 40 bis 47. Der reguläre Preis wäre € 140,–, Sonderpreis für uns € 105,–.

Musterschuhe zum Probieren sind im BR-Büro vorhanden. Bestellungen sind bis Ende März 2020 möglich.

Wir können die Sommer-Kinderbetreuung auch 2020 wieder anbieten!

Die Sommer-Kinderbetreuungsaktion wird auch heuer fortgeführt!

Somit gibt es auch dieses Jahr wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz!

Hier die Details:

  • Zeitraum: fünf Wochen vom 27. Juli bis 28. August 2020 (KW 31 bis 35)
  • Montag bis Freitag in der Zeit von 6.45 Uhr bis 19.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
  • für Kinder von 3 bis 12 Jahren
  • Kosten von € 4,– pro Tag
  • Mittagessen im Speisesaal
  • Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
  • für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen

Anmeldung:
Die Anmeldungen beim Betriebsrat sind ab sofort möglich – inklusive der Information, in welchen Wochen Du wie viele Kinder in welchem Alter zur Kinderbetreuung bringen möchtest.  Natürlich ist es auch möglich, nur einzelne Tage anzugeben.
Bis vor Ostern müssen wir eine ungefähre Anzahl der Kinder benennen, daher ist der Anmeldeschluss am Freitag, 10. April 2020!

Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!

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Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken

Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322

Pflegefreistellung, wenn das Kind krank ist – welche Rechte haben Eltern?

Welche Rechte Eltern haben, um ihre Kinder zu pflegen, erklärt oegb.at in 9 Antworten!

Schon zum zweiten Mal in diesem Winter müssen mehrere Schulen in Tirol wegen Grippe vorübergehend geschlossen werden.
Mehr als ein Drittel der SchülerInnen in zwei Volksschulen ist erkrankt, die Ansteckungsgefahr hoch. Besonders berufstätige Eltern sowie Wahl- und Pflegeeltern bringt das in die Bredouille.

Wer kümmert sich um das kranke Kind? Berufstätige Eltern haben vom Gesetz aus das Recht, bei einem kranken und somit pflegebedürftigen Kind oder nahen Angehörigen zu Hause zu bleiben.
oegb.at hat die Antworten auf neun Fragen zur Pflegefreistellung:

1. Für wen kann ich die Pflegefreistellung in Anspruch nehmen?
Für alle nahen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt. Das sind EhepartnerIn, eingetragene PartnerIn, LebensgefährtIn, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Pflege- und Adoptivkinder und leibliche Kinder des Partners/der Partnerin. Eltern sowie Wahl- und Pflegeeltern haben für ihre eigenen Kinder Anspruch auf Pflegefreistellung – unabhängig davon, ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht.

2. Ich habe ein Woche Pflegefreistellung. Stimmt das?
Ja, vereinfacht gesagt, haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf bis zu einer Woche Pflegefreistellung im Jahr – unabhängig von der Anzahl der Kinder oder zu pflegenden Angehörigen. Diese Woche ist im Ausmaß der Wochenarbeitszeit zu berechnen und kann tage- oder stundenweise konsumiert werden.

3. Muss ich um Pflegefreistellung ansuchen?
Nein. Sie müssen aber den Chef/die Chefin unverzüglich darüber informieren, dass sie eine Pflegefreistellung in Anspruch nehmen. Eine Erlaubnis benötigen Sie nicht. Anspruch darauf haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses.

4. Kann mein Chef verlangen, dass der andere Elternteil zuhause bleibt?
Pflegefreistellung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn man sie tatsächlich benötigt. Wenn zum Beispiel ein Elternteil in Karenz ohnehin zuhause ist oder sich die Großeltern um das kranke Kind kümmern, gibt es keine Pflegefreistellung. Der Arbeitgeber kann aber nicht verlangen, dass man eine Pflegekraft engagiert, oder bestimmen, welcher Elternteil zuhause bleibt.

5. Was ist, wenn ich mehr als eine Woche Pflegefreistellung benötige?
Dann können Sie innerhalb eines Arbeitsjahres (wiederum im Ausmaß Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit) eine zweite Pflegefreistellungswoche nehmen. Allerdings nur dann, wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist, neuerlich pflegebedürftig krank wird und Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus sonstigen wichtigen Gründen haben.

6. Muss ich beim Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorweisen?
Nein. Verlangt der Arbeitgeber aber eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat er auch die möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen.

7. Werde ich in der Pflegefreistellung weiterbezahlt?
Während der Pflege dürfen Sie finanziell nicht schlechter gestellt sein. Sie bekommen das gleiche Entgelt, das Sie bekommen hätten, wenn Sie die Pflegefreistellung nicht in Anspruch genommen hätten.

8. Was ist, wenn die Betreuungsperson eines Kindes krank wird?
Pflegefreistellung können Sie auch dann nehmen, wenn die Person, die Ihr leibliches Kind ständig betreut, aus schwerwiegenden Gründen ausgefallen ist. Für die sogenannte „Betreuungsfreistellung“ ist in diesem Fall kein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind notwendig. Auch für nicht leibliche Kinder kann eine Betreuungsfreistellung in Anspruch genommen werden, wenn mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind ein gemeinsamer Haushalt besteht.

9. Mein Kind muss ins Spital, darf ich es begleiten?
Für die Betreuung des eigenen Kindes (auch Wahl- und Pflegekinder) oder eines leiblichen Kindes des/der EhegattIn, des/der eingetragenen PartnerIn oder LebensgefährtIn (sofern ein gemeinsamer Haushalt vorliegt) bis zum 10. Lebensjahr, im Krankenhaus können Sie eine Pflegefreistellung nehmen.
(Information des ÖGB, 29.01.2020)

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