Sozialfonds-Anträge Kinderunterbringung & Aus- und Weiterbildung stellen!

Es ist wieder soweit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier: Über die Änderung der Richtlinien bzw. Erhöhung der Leistungen haben wir schon informiert, siehe auch nochmals unten.
Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare verwenden – eventuell noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen.

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden. Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 29. November 2019!  Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Weitere Informationen siehe hier:
Sozialfonds 2019 – Deutliche Erhöhung der Leistungen

Sozialfonds-Anträge für 2019: Deutliche Erhöhung der Leistungen!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Es freut mich, Sie heute über Beschlüsse des Sozialfondskomitees bzw. des Zentralbetriebsrats informieren zu können, die für das Jahr 2019 in einigen Bereichen höhere Leistungen aus dem Sozialfonds vorsehen.

Aus- und Weiterbildung:
Die maximalen Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung steigen von 900 Euro auf 950 Euro!

Kinderunterbringung:
Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Zuschüsse zur Kinderunterbringung, bei denen wir besonderen Wert auf die soziale Staffelung gelegt haben.

Bisher lagen die Kinderzuschüsse bei einem Familieneinkommen bis maximal 5.000 Euro pro Monat bei 180 Euro monatlich. Diese Einkommensgrenze wird nun ab 2019 auf 5.250 angehoben, und der Zuschuss von 180 Euro auf 200 Euro erhöht, eine Erhöhung um über 11%.

Bei einem Familieneinkommen zwischen 5.001 und 6.000 Euro werden bisher 120 Euro an Zuschuss geleistet. Künftig wird im Bereich zwischen 5.251 und 6.500 Euro ein Zuschuss von 130 Euro monatlich geleistet, das entspricht einer Erhöhung von 8,33%.

Bei einem Familieneinkommen über 6.000 Euro gibt es bisher einen Zuschuss von 70 Euro monatlich, ab 2019 wird dieser 75 Euro betragen, das ist eine Steigerung um 7,14 %. Allerdings wird die Grenze des Familieneinkommens, ab der der geringste Zuschussbetrag ausbezahlt wird, von 6.000 Euro auf 6.500 Euro angehoben.

Zusammengefasst sehen die Verbesserungen bei den Zuschüssen zur Kinderunterbringung folgendermaßen aus:

Familien mit einem geringeren Familieneinkommen haben nicht weniger Bedarf an Kinderbetreuung als solche, deren Einkommen höher ist. Sie sind daher mit den anfallenden Kosten stärker belastet als besserverdienende Haushalte. Die soziale Staffelung und die überproportionale Erhöhung für die unteren Einkommensbereiche tragen dieser Tatsache Rechnung, weshalb ich mich besonders darüber freue, dass wir zu dieser Einigung gekommen sind.

Für Gemeinschaftsveranstaltungen werden im Jahr 2020 die Zuschüsse von 105 Euro auf 110 Euro pro Jahr und Person erhöht und an die Körperschaften überwiesen.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich ganz herzlich bei der Selbstverwaltung und der Generaldirektion der AUVA bedanken. Ohne die zuerkannten Budgets wäre diese für viele Kolleginnen und Kollegen wichtige finanzielle Unterstützung nicht möglich.

Für den Zentralbetriebsrat
Erik Lenz

Aussetzen der Zeiterfassung für alle im GraphDi erfassten Bereiche!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie dem Schreiben der Generaldirektion an die Direktion der Landesstelle Linz zu entnehmen ist, wird die Zeiterfassung für jene Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt, die ihre Arbeitszeitaufzeichnungen mit Graphdi durchführen (d. h., das Ein- und Ausstempeln ist nicht mehr notwendig).

BRV Martina hat daher heute der Kollegialen Führung das obige Schreiben der Generaldirektion übermittelt und gleichzeitig ersucht, die betroffenen Kolleginnen und Kollegen entsprechend zu informieren.

Das Aussetzen gilt bis zu jenem Zeitpunkt, an dem die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen Arbeitszeitbetriebsvereinbarung vorhanden sind und eine neue Betriebsvereinbarung (inklusive elektronischer Zeiterfassung) abgeschlossen ist.

Niemetz-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz September 2019!

Fa. Niemetz besucht uns wieder mit einem Wagen voller Schwedenbomben und noch viel mehr – dieses Mal mit einer bombigen September-Aktion:  1 x 20er Schwedenbomben, 6x Heidi Creme d’Or Riegel und 12er Swedy oder Manja nach Wahl – das alles um € 14,99!

Das Ganze findet wie immer im Eingangsbereich zwischen AUVA-Landesstelle und Unfallkrankenhaus Linz statt.

Einladung zum 45. AUVA-Kegelturnier in Graz!

Samstag, 09. November 2019, Graz

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir laden Euch zum bereits 45. AUVA ZBR Kegelturnier in Graz herzlich ein, das zu den bereits bekannten Teilnahmebedingungen auch dieses Jahr wieder durchgeführt wird.

Zur Erinnerung: Es können zu dem Turnier von jeder BR-Körperschaft vorerst unbegrenzt Kolleginnen und Kollegen genannt werden, somit ist die Nennung einer Mannschaft nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Turnier.

Neben der Einzelwertung werden jeweils die vier besten Keglerinnen und Kegler jeder Verwaltungsdienststelle (HS/LS) und Einrichtung (UKH/RZ) für die Mannschaftswertung herangezogen und hierbei aber auch nur jeweils eine Damen-und Herrenmannschaft.

Bitte zu beachten, dass damit Spielgemeinschaften (HS/LS, LS/UKH) nicht mehr für die Mannschaftswertung Berücksichtigung finden, ein Unterschied zwischen Arb. und Ang. wird jedoch nicht gemacht.

Die Schubanzahl aller TeilnehmerInnen beträgt einheitlich 2 x 25.

Das Kegeln findet auf den Bahnen des ASKÖ in Graz-Eggenberg am Samstag, dem 09. November 2019 von 07.30 bis ca. 18 Uhr statt. Read more

„Wilder Herbst“ – Mitarbeiter-Angebot Zettl GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit neuen Angeboten für Ihre MitarbeiterInnen starten wir  in den Herbst.
Für die kühleren Tage haben wir eine herzhafte Auswahl an Wild-Köstlichkeiten für jeden Anlass zusammengestellt mit Vergünstigungen bis zu 30%.

Wie gewohnt, können die Kulinarien direkt bei uns bestellt werden, die Lieferung folgt zum Wunschdatum an eine Lieferadresse nach Wahl. Die Rechnungslegung geht direkt zu Handen des Bestellers.

Unsere Aktion – mit Details zu den Produkten, Bestellung und Lieferung – finden Sie unten im Anhang.
Selbstverständlich können die Delikatessen auch in unserem webshop bestellt werden: Mit dem Code zettl20 werden die Angebotspreise angezeigt, weiters erhalten Sie 20% Rabatt  auf unser gesamtes Sortiment.

Hier geht’s weiter zur kompletten Herbst-Aktion: Wilder Herbst MitarbeiterInnen-Angebot 2019

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