Keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Erfolg der Kollektivvertrags-politik der GPA-djp
Aus historischer Sicht stammen die Sonderzahlungen wie das 13. Gehalt (= das sog. „Weihnachtsgeld“) und das 14. Gehalt (= das sog. „Urlaubsgeld“) von den Remunerationen ab, die Fabrikbesitzer schon im 19. Jahrhundert manchen ihrer MitarbeiterInnen bei besonderen Gelegenheiten zukommen ließen.
Zunächst waren es noch Naturalien und/oder Geschenke, die der Arbeitgeber seinen MitarbeiterInnen auf freiwilliger Basis zukommen ließ – aus mehr oder weniger humanitären oder sozialen Gründen (etwa zu Weihnachten) oder zu besonderen Anlässen (etwa anlässlich eines Firmenjubiläums).
Die Geschichte des Weihnachs- und Urlaubsgeldes – sehr interessant – für alle hier zum Nachlesen zusammengefasst!
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