Krank im Urlaub

Krank im Urlaub

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm.

Allerdings verlieren Sie die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.


Sind Sie krank, wird Ihr Urlaub unterbrochen, wenn:

  • die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
  • die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
  • Sie als ArbeitnehmerIn nach drei Tagen Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung mitteilen und
  • bei Wiederantritt des Dienstes eine Krankenstandsbestägigung vorlegen. Erkranken Sie im Ausland, müssen Sie dem Arbeitgeber zusätzlich zur Krankenstandsbestätigung eine behördliche Bestätigung vorlegen. In dieser muss bestätigt sein, dass die Krankenstandsbestätigung von einer zum Arztberuf zugelassenen Person ausgestellt wurde. Diese behördliche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Behandlung in einer Krankenanstalt erfolgte und die Krankenstandsbestätigung von einer Krankenanstalt ausgestellt wurde.

Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen. Die Tage, die Sie krank waren, werden zu Ihrem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

E-Card & Urlaubskrankenschein
Sie sind kurz davor, in den Urlaub aufzubrechen: Dann sollten Sie auch vorsorgen, dass Sie im Fall der Fälle ohne lästige Formalitäten zum Arzt gehen können. Je nach Reiseziel gelten dafür andere Regeln.

EU, Norwegen, Schweiz
In der EU, in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz brauchen Sie beim Arzt nur Ihre E-Card für die Krankenbehandlung vorweisen.
Bedenken Sie allerdings: Mit Ihrer Krankenversicherung sind im Ausland nur die Kosten für Akut-Fälle abgedeckt. Fahren Sie nur ins Ausland, um sich einer bestimmten Behandlung zu unterziehen, müssen Sie selbst zahlen.

Bosnien, Serbien, Kroatien,…
Für Bosnien, Serbien und Montenegro, Kroatien, Mazedonien und die Türkei gilt die E-Card nicht. Für diese Länder bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse einen so genannten Betreuungsschein. Diesen müssen Sie am Urlaubsort beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen Krankenschein eintauschen. Erst dann können Sie zum Arzt gehen.

Andere Länder
In allen anderen Ländern müssen Sie die Behandlung zunächst selbst zahlen. In Österreich ersetzt Ihnen dann die Krankenkasse 80 Prozent der Kosten, die bei der gleichen Behandlung bei einem Vertragsarzt im Inland entstanden wären. Besonders teuer kann es im Spital werden. Erkundigen Sie sich nach einer privaten Reiseversicherung, wenn Sie auch hier vorbeugen wollen.

Private Reiseversicherung deckt zusätzliche Heimtransportkosten!
Die AK empfiehlt, sich im Zuge der Urlaubsplanung jedenfalls über eine private Reiseversicherung zu informieren. Verschiedene Leistungen sowie Mehrkosten zum Vertragstarif können generell nur durch eine private Urlaubsversicherung abgedeckt werden. So besteht für den Krankenversicherungsträger keine Möglichkeit, die Kosten für Rückholtransporte z.B. einer Air Ambulance zu übernehmen.
(Info der AK OÖ.)

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