Frischluft für unsere Autos

Parkverbot

Unter dem Motto „Wir sind um Sie besorgt – und auch um Ihr Auto!“ wurde den Mitarbeitern des Verwaltungsbereichs (Kanzlei, Werkstätte, EDV, Küche, etc.) zweimal innerhalb der letzten Woche ein besonderes Service unseres Dienstgebers „angeboten“.

Sie mussten ihr Auto – während zweier großer AUVA-Veranstaltungen im Haus – nicht in der dunklen Tiefgarage abstellen. Nein, sie konnten ihren Autos unter dem Bettentrakt und in der Nähe der Küche und Werkstätte im Außenbereich Frischluft gönnen.
Der Sinn der Sache sollte sein, den Gästen dieser Veranstaltungen einen Parkplatz in der Tiefgarage zu garantieren.

Nun hat sich herausgestellt, dass an beiden Tagen jedoch jederzeit eine große Anzahl an Parkplätzen in der Tiefgarage frei war; z. B. heute, 14 Uhr, über 170 Parkplätze im 2. UG frei.
Klingt komisch, ist aber so.

Daher hat sich bei den betroffenen Mitarbeitern ein gewisser Unmut breit gemacht. Schließlich zahlen sie Monat für Monat schön brav die Garagengebühr und so sollte es auch selbstverständlich sein, dass sie dafür die entsprechende Leistung erhalten.

Die Autos der Betroffenen haben nun auch genug Frischluft getankt und so schlagen wir für eventuell folgende Großveranstaltungen wie folgt vor:

a) genauere Überprüfung, ob überhaupt zusätzliche Parkmöglichkeiten benötigt werden
b) wenn ja, könnte man ja auch mal andere Abteilungen damit beglücken, muss ja nicht immer der Verwaltungsbereich des UL sein
c) man könnte auch den Gästen dieser Veranstaltungen, die ja vermutlich ein Gratisticket für die Garage erhalten, diesen besonderen Frischluft-Service anbieten?!

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