Frühpensionen: Perspektiven statt Verunsicherung und Angstmache

Entlassungen

Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters werden derzeit ständig von Politik und Wirtschaft gefordert.
Dazu braucht es auch die klare Bereitschaft der Betriebe, Menschen bis zum gesetzlichen Pensionsalter zu beschäftigen und krankmachende Arbeitsbedingungen abzuschaffen. Wer diese Verantwortung nicht wahrnimmt, muss mehr in die Sozialsysteme einzahlen.

Wie verunsichert die Arbeitnehmer/-innen bereits sind, zeigen die aktuellen Daten des Arbeitsklima-Index der AK OÖ. Nur 63 Prozent der Befragten können sich aufgrund des derzeitigen Situation in der Arbeitswelt sehr bzw. eher wahrscheinlich vorstellen, bis 60/65 arbeiten zu können – bei Arbeiter/-innen sind es sogar nur 38 Prozent.

Von jenen, die glauben nicht bis 60/65 durchzuhalten, nennen 65 Prozent körperliche und 42 Prozent psychische Belastungen als Gründe. 57 Prozent der Arbeiter/-innen und 44 Prozent der Angestellten sind sehr unsicher, ob sie die gestellten Anforderungen erfüllen können. 48 Prozent aller Befragten aber meinen, dass die Verringerung der Arbeitszeit eine wichtige Maßnahme wäre, damit man es doch schaffen könnte. 42 Prozent wünschen sich gesundheitsfördernde Maßnahmen im Betrieb.

Arbeitsbedingungen verbessern
Die Arbeitsbedingungen sind also maßgeblich dafür verantwortlich, ob Menschen gesund bleiben und bis zum gesetzlichen Pensionsalter arbeiten können. Unternehmen, die Arbeitsbedingungen nicht verbessern, sollen entweder spürbar hohe Strafzahlungen oder prozentuell höhere Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen. Das Ziel ist aber nicht, möglichst viel über Strafzahlungen für das Sozialversicherungssystem einzunehmen, sondern durch diesen Lenkungseffekt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt zu stellen.

Kündigungsschutz im Krankenstand ist überfällig
Weitere wichtige Forderungen der AK: Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand soll nur nach Beratung durch den Betriebsrat oder Arbeiterkammer möglich sein dürfen. Die Entgeltfortzahlungspflicht darf nicht entfallen und auf die Krankenkassen abgewälzt werden. Gleichzeitig ist ein Kündigungsschutz im Krankenstand schon lange überfällig.

Invalidität muss die Existenz sichern
„Wer krank ist und nicht mehr in den Arbeitsmarkt integriert werden kann, muss die Möglichkeit der Invaliditätspension in existenzsichernder Höhe erhalten. Projekte wie die Gesundheitsstraße beim AMS sollen nicht zum Spielball zwischen AMS und PVA werden, sondern den Menschen rasch eine neue Perspektive geben. Wer es aber nachweislich über lange Zeit – etwa zwei Jahre – versucht, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und trotzdem keine Chance bekommt, muss nach abschließenden Gutachten einen Pensionsanspruch haben“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Unterlage zum Download
Arbeitsfähigkeit erhalten – Verantwortung für die Betriebe und Chancen für die Arbeitnehmer/-innen
(Information der AK OÖ., 19.01.2012)

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