Sozialfond-Anträge 2017: Aus- und Weiterbildung sowie Kinderunterbringung
Es ist wieder soweit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.
Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:
Die Formulare sind auch hier im BR-Blog unter dem Kapitel „Formulare“ zu finden. Die Richtlinien sind ähnlich gegenüber dem Vorjahr – bitte jedoch nur die neuen (= geänderten) Formulare verwenden – eventuell noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen.
Eine wesentliche Änderung bei der Kinderunterbringung gegenüber dem Vorjahr ist – wie schon angekündigt -, dass Mietkosten für Studenten nicht mehr übernommen werden können.
Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden. Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.
Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 01. Dezember 2017! Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!