Krankenkassen: Heftige Rechnungshof-Kritik an Kostendarstellung der Regierung

Heftige Kritik an der von der Regierung geplanten Reform der Sozialversicherungen kommt auch vom Rechnungshof (RH). Insbesondere die Darstellung der Kosten ist nach Ansicht der Prüfer ungenügend. „Es fehlen transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen“, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Präsidentin Margit Kraker fordert eine Überarbeitung der Kostendarstellung: „Man muss das Spiel mit Zahlen beenden.“

Im Gespräch mit der APA kritisierte Kraker, dass der Nachweis zum Einsparen der von der Regierung behaupteten Milliarde fehle. Und bei den in den Erläuterungen angeführten 33 Millionen Euro bis 2023 sei nicht klar, wie man dazu komme.

„Die Grundlage ist nicht nachvollziehbar.“ Außerdem würden die zu erwartenden Mehrkosten verschwiegen, kritisierte die RH-Präsidentin. Sie urgierte ein „transparente Darstellung“ und eine seriöse Planung und meinte, dass eine unklare Darstellung zu Verunsicherungen führen könnte, die die Reform gefährden könnten.

RH sieht Realisierung von Zielen „nicht erreicht“
In seiner Stellungnahme kritisiert der RH auch, dass die Darstellung der Kosten nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Sie „ist unvollständig, basiert auf nicht nachvollziehbaren Grundlagen. Damit ist sie nicht geeignet, dem Gesetzgeber eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage zu bieten.“

Der RH befürwortet zwar die Ziele einer Effizienzsteigerung und Vereinheitlichung von Leistungen, sieht deren Realisierung aber teilweise nicht erreicht. So werde die Zahl der Sozialversicherungsträger nur „nominell“ auf fünf reduziert, faktisch bestünden weiterhin zehn Träger.

Von den derzeit fünf Betriebskrankenkassen sollen vier als betriebliche Wohlfahrtseinrichtungen weiterbestehen (nur die Kasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird aufgelöst), ebenso die Notariatsversicherung. Nicht erfasst vom Entwurf sind auch die 15 Krankenfürsorgeanstalten.
(Information gesehen auf orf.at, 18.10.2018)

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