ZBR-Information: Anlegen einer Dienstkleidung in einer Krankenanstalt!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
„Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist das Anlegen einer Dienstkleidung in einer Krankenanstalt für Ärzte und Pflegepersonal eine Tätigkeit, die im Auftrag und Interesse des Arbeitgebers erfolgt.
Sowohl aus hygienischen wie auch aus organisatorischen Gründen besteht die Verpflichtung zu einer fachgemäßen Reinigung und einer entsprechenden Lagerung der Dienstkleidung, die den üblichen hygienischen Ansprüchen genügen.

Das Umkleiden vor Ort umfasst auch die damit verbundenen Wegstrecken zwischen den Umkleidestellen, Wäscheautomaten und der eigentlichen Arbeitsstelle, nicht jedoch Zeiten der Körperpflege wie duschen etc.
Sind diese Zeiten primär im Interesse der Dienstgeberin/des Dienstgebers gelegene arbeitsspezifische Tätigkeiten, so sind sie als Arbeitszeit im Sinne der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen anzusehen und somit Zeiten, die in den jeweils eingeteilten Diensten enthalten sind.“

Dem Zentralbetriebsrat der AUVA (Erik Lenz und Martina Kronsteiner) ist es jetzt gelungen, sich außergerichtlich mit der AUVA darüber zu einigen, dass auch jenen Diensten, die aufgrund ihrer Dauer (unter 6 Stunden) keine Mittagspause und somit auch keine Rüstzeit im elektronischen Dienstplan aufweisen, eine Umkleidezeit von 14 Minuten pro Dienst zugerechnet wird. Dies gilt für alle Berufsgruppen, die das elektronische Dienstplansystem Graphdi verwenden und nicht in der flexiblen Arbeitszeit/Gleitzeit sind.

Diese Regelung betrifft nur jene Dienste, die im Dienstplan keine Rüstzeit haben, die für das Umkleiden verwendet werden kann. Für diese Dienste wird ab Februar 2020, rückwirkend für 3 Jahre pro angefallenem Dienst ohne Rüstzeit, 14 Minuten Zeitausgleich gutgeschrieben!

Künftig sollen diese Dienste so organisiert werden, dass entweder die Umkleidezeit in den Dienst integriert wird oder aber die 14 Minuten Umkleidezeit zur Dienstzeit mitgerechnet werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Arbeitszeitbetriebsvereinbarung wird das Thema Umkleidezeit durch eine Minigleitzeit endgültig für alle Dienste bereinigt.

Derzeit ist die AUVA noch dabei, die betroffenen Dienste ab Jänner 2017 aufzurollen und die Zeitausgleichsstunden zu berechnen.
Ihr solltet die Stunden dann bald (= ab Juni) auf Eurem ZA-Konto finden!

Für den Zentralbetriebsrat
Erik Lenz / Martina Kronsteiner

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