Nach der Haupturlaubszeit taucht in der AK-Rechtsberatung immer wieder die Frage auf, ob Urlaub eigentlich verjähren kann. Und wenn ja, wann? Denn nach der genossenen Auszeit im Sommer haben viele Arbeitnehmer/-innen noch Urlaubsguthaben „stehen“.
Die Antwort der AK-Experten/-innen: Ja, der Urlaub verjährt grundsätzlich 2 Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Unbedingt darauf achten, dass man nie mehr als 3 Jahresurlaube offen hat – der darüber hinausgehende Urlaub wäre schon verjährt.
Wie viel Urlaub hat man?
Jede/r Arbeitnehmer/-in und jeder Lehrling hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. In der Regel sind das 30 Werktage (= 5 Wochen), nach Vollendung des 25. Dienstjahres 36 Werktage (= 6 Wochen). Wenn der Urlaub verjährt ist, ist gesetzlich weder ein Verbrauch noch eine finanzielle Abgeltung vorgesehen.
„Die Beschäftigten arbeiten, wie die Wirtschaftsdaten zeigen, sehr hart und produktiv. Deshalb steht ihnen die Erholung zu. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten den Urlaub im eigenen Interesse wirklich beanspruchen und verbrauchen. Denn Urlaub trägt wesentlich zur Lebensqualität, zum Ausgleich und zur Gesundheit bei“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Wie wird der Urlaubsverbrauch bzw. die Verjährung gerechnet?
Beim Urlaubsverbrauch wird der aktuell angetretene Urlaub prinzipiell auf den ältesten Resturlaub angerechnet.
Ab wann gibt es überhaupt Urlaubsanspruch?
Wenn man in einer Firma neu zu arbeiten beginnt, entsteht der Urlaubsanspruch im ersten halben Jahr im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit. Nach jeweils zirka 13 Kalendertagen hat man also Anspruch auf einen Urlaubstag, nach rund zweieinhalb Monaten auf eine ganze Urlaubswoche.
Nach diesem halben Jahr steht der Urlaub im vollen Ausmaß zu. Ab dem zweiten Arbeitsjahr erwirbt man gleich zu Beginn des Arbeitsjahres den gesamten Urlaubsanspruch.
(Information der AK OÖ., 18.09.2016)
Es ist wieder soweit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.
Sämtliche Informationen, Richtlinien, Formulare haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:
Die Richtlinien sind ähnlich gegenüber dem Vorjahr – bitte jedoch nur die neuen (geänderten) Formulare verwenden – eventuell noch vorhandene alte Formulare bitte vernichten.
Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt die Anträge gestellt werden. Fehlende Teilnahmebestätigungen, etc. werden dann nach der Veranstaltung nachgereicht.
Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Dienstag, der 22. November 2016!
Es ist also genug Zeit vorhanden – zu spät eingelangte Anträge können wir nicht nachschicken!
PS:
Es ist davon auszugehen, dass Zuschüsse bzgl. Unterbringungskosten für Studenten heuer zum letzten Mal gewährt werden!
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Samstag, 05. November 2016, ab 10 Uhr
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch und Eure Familienangehörigen zu einem gemeinsamen Ausflug zur 70er-Ausstellung auf der Schallaburg mit anschließender gemütlicher Mostjause sowie Most- und Saftverkostung herzlich einladen!
Programm:
Abfahrt ist am Samstag, 05. November 2016, um 10 Uhr vor dem Unfallkrankenhaus Linz.
Um 12 Uhr gemeinsame Führung durch die 70er-Ausstellung auf der Schallaburg.
Diese dauert ca. 1 Std. 15 Minuten.
Im Anschluss daran kehren wir zu einer gemütlichen Mostheurigenjause inklusive Most- und Fruchtsaftverkostung im Zeillerner Mostg’wölb ein.
Anmeldung/Eigenbeitrag:
Die Anmeldung zu dieser Fahrt ist ab sofort möglich – mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrags, der sich wie folgt gestaltet:
Die Kosten für die Mitarbeiter übernimmt der BR. Angehörige Erwachsene zahlen € 25,–, Kinder € 15,–.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unsere traditionelle und allseits beliebte Weihnachtsmarkt-Fahrt führt uns heuer zum ersten Mal nach Graz, diesmal mit Exkursion in der Rehaklinik Tobelbad!
Termin:
Freitag, 18. November 2016, bis Samstag, 19. November 2016
Freitag:
Abfahrt ist am Freitag um 14 Uhr vor dem UKH Linz. Zimmerbezug im Hotel Weitzer, direkt im Zentrum. Dann Freizeit zum selbständigen Besuch der Grazer Adventmärkte, die an diesem Tag zum ersten Mal geöffnet sind.

Samstag:
Nach dem Frühstück Abfahrt vom Hotel und Führung durch die Rehaklinik Tobelbad.
Im Anschluss daran Heimfahrt, während der Heimreise noch gemeinsames Essen im Raum Leoben geplant. Ankunft am späteren Nachmittag in Linz.
Anmeldung:
Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Wegen der Hotelzimmer ist die Anmeldung jedoch bis spätestens 29. September 2016 erforderlich.
Der Betriebsrat übernimmt die Kosten für Bus, Hotel und Essen am Samstag.
Kein Eigenbeitrag! Bei Nichtteilnahme sind jedoch eventuell anfallende Stornokosten des Hotels zu übernehmen!
Eine Mitnahme von Angehörigen ist nicht möglich.
Weitere Informationen:
Adventmärkte in Graz
Hotel Weitzer, Graz
Rehabilitationsklinik Tobelbad
Dienstag, 25. Oktober 2016, 20 Uhr
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auf mehrfachen Wunsch haben wir heuer wieder eine gemeinsame Fahrt zum Kabarett Simpl organisiert.
Programm:
Abfahrt ist am Dienstag, den 25. Oktober 2016, um 15 Uhr vor dem UKH Linz.
Um 17.30 Uhr gemeinsames Abendessen im Gasthaus Pürstner gleich in der Nähe vom Kabarett Simpl, dort beginnt dann die Vorstellung um 20 Uhr.
Anmeldung/Eigenbeitrag:
Der BR übernimmt die Kosten für Fahrt, Essen und Vorstellung, der Eigenbeitrag pro Mitarbeiter dafür beträgt € 50,–. Pro Mitarbeiter eine Karte, eine Mitnahme von Angehörigen ist nicht möglich.
50 Karten sind reserviert. Die Anmeldung mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrags ist ab sofort möglich. Anmeldungen per Mail oder Telefon sind aus organisatorischen Gründen nicht erwünscht!
Weitere Informationen:
Kabarett Simpl








Bankomat-Zahlung ab € 21,– möglich!