


ÖGB-Frauen OÖ. zum Internationalen Frauentag: Den Frauen Chancen geben!
Nur wenige Frauen schaffen es, die gläserne Decke zu durchbrechen und kommen dort hin, wo Entscheidungen getroffen werden: In gut bezahlten Führungspositionen beträgt der Frauenanteil lediglich 5,9 Prozent. „Viele Studien zeigen, dass Frauen gute Managerinnen sind. Viele Frauen bekommen aber nie die Chance, ihr Können zu beweisen, wir müssen um Führungspositionen kämpfen“, sagt ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Elfriede Schober, die auch Vorsitzende der Frauen in der Produktionsgewerkschaft PRO-GE OÖ ist.
Anlässlich des Internationalen Frauentages machen die ÖGB-Frauen auf ihre Forderungen für mehr Chancengleichheit aufmerksam: Sie fordern einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr, arbeitsrechtliche Absicherung für Väter beim Papamonat und einen Schulterschluss mit den Männern.
Trotz Verbesserungen noch viel zu tun
Als eine Frau, die es in einer Männerdomäne zur Betriebsratschefin geschafft hat, weiß sie, dass wir frauenpolitisch einen großen Schritt weiter wären, wenn sich mehr Männer solidarisch zeigen und den Ruf der Frauen nach Chancengleichheit und gerechter Entlohnung unterstützen würden.
„Natürlich haben wir Frauen schon viel erreicht, wie etwa zuletzt das Informationsrecht für Teilzeitbeschäftigte über im Unternehmen angebotene Vollzeitarbeitsplätze, den Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt oder den Karenzanspruch für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht. Auch die verpflichtenden Einkommensberichte sind ein wichtiger Schritt zu Gerechtigkeit. Dennoch zeigen alleine die überdurchschnittlichen Einkommensunterschiede auch bei Vollzeitarbeit und die hohe Teilzeitquote in Oberösterreich, wie viel es für uns noch zu tun gibt“, sagt Schober.
Vereinbarkeit von Elternschaft mit Arbeit fördern
Einer der Schlüssel zu mehr Gerechtigkeit im Arbeitsleben liege bei der Kinderbetreuung. „Die Beteiligung von Vätern ist ein wichtiger Schritt, der auch entsprechend unterstützt werden muss. Wer den Papamonat in Anspruch nimmt, braucht volle Absicherung mit einem Kündigungsschutz. Wir setzen uns außerdem vehement für einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen ein. Gerade am Land braucht es eine Offensive für Kindergärten mit Öffnungszeiten, die – wenn gewünscht – Vollzeitarbeit ermöglichen“, stellt Schober klar.
(Information des ÖGB, 08.03.2016)
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Euch herzlich zum Besuch der ersten von zwei Osterausstellungen hier im UKH Linz einladen!
Dienstag, 15. März 2016, 11 bis 14 Uhr
UKH Linz, UG 1, vor dem Speisesaal

Und wer wissen möchte, was so ausgestellt wird, der sieht hier nach:
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Die Sommer-Kinderbetreuungsaktion kommt immer besser an und wird daher fortgeführt!
Somit gibt es auch heuer wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz.
Hier die Details:
- Zeitraum: 18. Juli bis 26. August 2016
- Montag bis Freitag in der Zeit von 6.45 Uhr bis 19.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
- für Kinder von 3 bis 12 Jahren
- Kosten von € 4,– pro Tag
- Ein Mittagessen kann um € 2,– erworben werden
- Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
- für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen
Anmeldungen beim Betriebsrat sind ab sofort möglich – inklusive der Information, in welchen Wochen Du wie viele Kinder in welchem Alter zur Kinderbetreuung bringen möchtest.
Natürlich ist es auch möglich, nur einzelne Tage anzugeben.
Gib auch du deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen.
Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken
Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322

Die Arbeitnehmer/-innen werden steuerlich besonders kräftig zur Kasse gebeten. Deshalb sollten Sie sich zumindest die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen: Ein Steuerausgleich lohnt sich fast immer!
Das gilt unter anderem für all jene, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, wie etwa Wiedereinsteigerinnen oder Ferialarbeitnehmer/-innen. Geld retour gibt’s auch, wenn man Abschreibposten oder Absetzbeträge nutzen kann: Zum Beispiel, wenn man sich im Beruf weitergebildet hat, im Haus neue Fenster einbauen hat lassen oder aufgrund einer Krankheit Diät einhalten muss. (Mehr unter „Geld vom Finanzamt“)
Pflicht- und Antragsveranlagung
Von „Pflichtveranlagung“ spricht man, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen müssen.
Beispiel: Wenn Sie während des Jahres gleichzeitig mehrere Bezüge erhalten haben. In allen Fällen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung spricht man von „Antragsveranlagung“.
Keine Zeit verlieren, Antrag stellen!
Fünf Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!
Wichtig:
Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt! Ihre Steuererklärung können Sie auch übers Internet bei Finanz-Online machen.
Grundsätzlich ist für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) das Formular L1 zu verwenden. Für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern müssen die Formulare L1k als Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung verwendet werden.
Was tun bei fehlendem Jahreslohnzettel?
Gelegentlich kommt es vor, dass die ANV wegen fehlender Jahreslohnzettel nicht durchgeführt werden kann. Grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber dem Finanzamt bis Ende Februar des Folgejahres einen Jahreslohnzettel zu übermitteln. Sollte der Arbeitgeber in der Zwischenzeit insolvent geworden sein, dann muss der zuständige Masseverwalter diesen Jahreslohnzettel ans Finanzamt übermitteln.
Kommt jedoch der Arbeitgeber oder Masseverwalter dieser Verpflichtung nicht nach, dann sollten Sie ihn zunächst an diese Aufgabe erinnern. Ist der Arbeitgeber weiterhin nicht bereit oder in der Lage den Jahreslohnzettel zu übermitteln oder ist Ihnen der Masseverwalter nicht bekannt, dann können Sie das Finanzamt schriftlich dazu auffordern, das dieses von Amts wegen den Jahreslohnzettel bei der säumigen Firma beschafft oder ihn selbst erstellt.
Es ist dabei aber hilfreich, wenn Sie der schriftlichen Aufforderung die monatlichen Lohnabrechnungen in Kopie beilegen. Wurde Ihnen ein Jahreslohnzettel ausgehändigt, dann sollten Sie diesen ebenfalls der Aufforderung beilegen.
(Information der AK OÖ.)






