Meine Rechte (und Pflichten) bei Krankheit

Krank im Urlaub

Wenn Erkältungen und grippale Infekte grassieren, mehren sich in den Rechtsberatungen der GPA-djp Anfragen zum Krankenstand.

Februar: Schnupfenzeit, Grippe breitet sich aus. Gerade jetzt werden viele Menschen krank, in den Betrieben steigt die Zahl der Krankenstände.

Doch worauf müssen kranke ArbeitnehmerInnen achten?
Wer infolge Krankheit arbeitsunfähig ist, hat das Recht, zu Hause zu bleiben, auch wenn das dem/der Chef/in nicht immer gefallen mag. Zugleich haben erkrankte ArbeitnehmerInnen aber auch Verpflichtungen. Zum einen muss die Krankmeldung unverzüglich erfolgen, zum anderen ist, sofern der/die Chef/in das verlangt, eine Krankenstandsbestätigung zu übermitteln. Bei Verstößen gegen diese Pflichten droht Entgeltverlust.

Was ist mitzuteilen?
Es genügt, Krankheit, Unfall oder Kuraufenthalt als Grund für die Dienstverhinderung anzugeben. Über die Diagnose müssen keine Auskünfte erteilt werden. Doch auch während des Krankenstandes ist Einiges zu beachten: Wurde die Arbeitsunfähigkeit von der erkrankten ArbeitnehmerIn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, besteht für einen gesetzlich geregelten Zeitraum Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Anspruchsdauer ist nach Dienstjahren gestaffelt.

Während eines Krankenstandes darf seitens des Arbeitsnehmers kein der Genesung abträgliches Verhalten gesetzt werden. Im Zweifelsfall entscheiden die ÄrztInnen, ob Bettruhe einzuhalten ist oder nicht. Welche Tätigkeiten Kranke verrichten dürfen, hängt von der Art der Erkrankung ab. Vorsicht! Wer sich nicht an die ärztlichen Vorgaben hält, riskiert eine Entlassung!

Weitere Informationen (auch zu Krankheit im Urlaub) und ein Hinweis auf weitere Artikel zum Thema sind hier zu finden:
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Schenken Sie dem Finanzminister kein Geld – Lohnsteuerausgleich!

Steuertipps

Schenken Sie dem Finanzminister kein Geld!
Die Arbeitnehmer/-innen werden steuerlich besonders kräftig zur Kasse gebeten. Deshalb sollten Sie sich zumindest die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen: Ein Steuerausgleich lohnt sich fast immer!

Das gilt unter anderem für all jene, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, wie etwa Wiedereinsteigerinnen oder Ferialarbeitnehmer/-innen. Geld retour gibt’s auch, wenn man Abschreibposten oder Absetzbeträge nutzen kann: Zum Beispiel, wenn man sich im Beruf weitergebildet hat, im Haus neue Fenster einbauen hat lassen oder aufgrund einer Krankheit Diät einhalten muss.

Pflicht- und Antragsveranlagung
Von „Pflichtveranlagung“ spricht man, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen müssen. Beispiel: Wenn Sie während des Jahres gleichzeitig mehrere Bezüge erhalten haben. In allen Fällen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung spricht man von „Antragsveranlagung“.

Keine Zeit verlieren, Antrag stellen!
Fünf Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Wichtig:
Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb eines Monats mittels Berufung zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt!

Ihre Steuererklärung können Sie auch übers Internet bei Finanz-Online machen.

Achtung
Grundsätzlich ist für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) das Formular L1 zu verwenden. Für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern müssen die Formulare L1k als Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung verwendet werden.

Was tun bei fehlendem Jahreslohnzettel?
Gelegentlich kommt es vor, dass die ANV wegen fehlender Jahreslohnzettel nicht durchgeführt werden kann. Grundsätzlich hat Ihr Arbeitgeber dem Finanzamt bis Ende Februar des Folgejahres einen Jahreslohnzettel zu übermitteln. Sollte der Arbeitgeber in der Zwischenzeit insolvent geworden sein, dann muss der zuständige Masseverwalter diesen Jahreslohnzettel ans Finanzamt übermitteln.

Kommt jedoch der Arbeitgeber oder Masseverwalter dieser Verpflichtung nicht nach, dann sollten Sie ihn zunächst an diese Aufgabe erinnern. Ist der Arbeitgeber weiterhin nicht bereit oder in der Lage den Jahreslohnzettel zu übermitteln oder ist Ihnen der Masseverwalter nicht bekannt, dann können Sie das Finanzamt schriftlich dazu auffordern, das dieses von Amts wegen den Jahreslohnzettel bei der säumigen Firma beschafft oder ihn selbst erstellt. Es ist dabei aber hilfreich, wenn Sie der schriftlichen Aufforderung die monatlichen Lohnabrechnungen in Kopie beilegen. Wurde Ihnen ein Jahreslohnzettel ausgehändigt, dann sollten Sie diesen ebenfalls der Aufforderung beilegen.

Info-Broschüre der AK OÖ. zum Steuerausgleich 2013:
Steuern – Regelungen für das Jahr 2013

Bilanz AK-Rechtsschutz Linz: Mehr als 40 Millionen Euro erkämpft

Mehr als 125.000 Arbeitnehmer/-innen aus den Bezirken Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung haben im Vorjahr Rat und Hilfe bei der Arbeiterkammer gesucht.

Das zeigt die Leistungsbilanz 2013 des AK-Rechtsschutzes Linz.

„Auch und gerade in schwierigen Zeiten können sich die Beschäftigten auf die wirksame und kostenlose Hilfe der AK verlassen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Im vergangenen Jahr wandten sich 125.593 AK-Mitglieder mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an den AK-Rechtsschutz Linz. Vor allem die telefonische Rechtsberatung hat sich wieder bestens bewährt. Dem Großteil der 98.463 Anrufer/-innen wurde sofort geholfen.

Zu einem persönlichen Beratungsgespräch sind im Vorjahr 19.560 Arbeitnehmer/-innen in die Arbeiterkammer Linz gekommen. 7570 AK-Mitglieder meldeten sich schriftlich oder per E-Mail bei den Rechtsexpertinnen und -experten.

40.739.635 Euro Vertretungserfolg
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AK-Wahlen 2014: "Es geht um mehr Gerechtigkeit"

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Bei der Arbeiterkammer Wahl 2014 entscheiden Sie mit, wer Sie künftig vertritt.

Eine starke Vertretung für die ArbeitnehmerInnen wird immer wichtiger.
Das zeigt sich auch daran, dass immer mehr Menschen in der AK Rat und Hilfe suchen.

Jedes Jahr führt die AK mehr als 2 Millionen Beratungen durch und holt für ihre Mitglieder 200 Millionen Euro vor Gericht zurück. Zusätzlich zur konkreten Hilfe und Beratung setzt sich die AK gemeinsam mit den Gewerkschaften auch für die Rechte und Interessen der ArbeitnehmerInnen ein.

Blick nach vorne
Wie die Arbeit der AK aussieht, bestimmen ihre Mitglieder: Bei der AK Wahl 2014 entscheiden die ArbeitnehmerInnen, was die AK tut und wer ihre Interessen vertritt. Eine gute Wahlbeteiligung ist ein wichtiges Zeichen an die Politik und an die Wirtschaft.

Wer wählen geht, stärkt dadurch also auch die eigenen Interessen. Denn: Eine starke AK und starke Gewerkschaften machen es möglich, dass sich die ArbeitnehmerInnen in der Politik und in den Betrieben durchsetzen können. 2014 lautet das Motto also „hingehen und mitbestimmen“. Jede Stimme gibt der Gerechtigkeit mehr Gewicht.

„Mehr Mut“
Arbeiterkammer-Präsident Rudi Kaske hat sich für die kommenden Jahre viel vorgenommen. Er fordert von der Politik Mut, die wichtigen Themen auch anzugehen. Er betont, dass Österreich keinen radikalen Kurswechsel brauche. Vieles laufe gut und gehe in die richtige Richtung. Zum Beispiel werde die Kinderbetreuung jetzt ausgebaut und es soll mehr Ganztagsschulen geben. Aber es gebe noch viel zu tun im Sinne von mehr Gerechtigkeit. Die drängendsten Themen in den Augen der Arbeiterkammer: Mehr gute und sichere Arbeitsplätze, leistbares Wohnen und eine steuerliche Entlastung der ArbeitnehmerInnen.

Arbeit steuerlich entlasten
Rasch und spürbar müsse eine steuerliche Entlastung der ArbeitnehmerInnen umgesetzt werden, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll bald wieder mehr Geld im Börsel bleiben. Natürlich muss eine Steuerstrukturreform auch finanziert werden und in den Augen der AK gebe es genug Spielräume, diese Reform auch zu finanzieren, etwa durch mehr vermögensbezogene Steuern.

Jobs für Ältere
Das Ziel der Regierung, das Pensionsantrittsalter bis 2018 auf 60,1 Jahre anzuheben, ist für die AK sehr ambitioniert. Wer aber will, dass die Menschen länger arbeiten, müsse das auch möglich machen. Unternehmen müssen ihrer Verantwortung nachkommen, alternsgerechte Arbeitsplätze schaffen und die betriebliche Gesundheitsförderung ausbauen. Es gibt Betriebe mit mehr als hundert Beschäftigten, die überhaupt keine Älteren beschäftigen. Das ist inakzeptabel und gehört abgestellt. Als großen Erfolg sieht die AK daher die Einführung von Beschäftigungsquoten für ältere ArbeitnehmerInnen im Rahmen eines Bonus-Malus-Systems.

Wohnen muss billiger werden
Damit Wohnen leistbar bleibt, brauche es einen konkreten Plan. Gerade im privaten Mietwohnungsbereich stellen die hohen Mieten ein großes Problem dar. Die Mieten sind in den letzten Jahren explodiert. Für viele ist das mittlerweile eine dramatische Situation. Daher drängt die AK darauf, ein Wohnpaket rasch und zügig umzusetzen.

Die AK verlangt eine klare Mietobergrenze, die Eindämmung der Befristungen und die Senkung der Betriebskosten. Außerdem soll die Maklerprovision nur der Vermieter zahlen. Damit es künftig mehr leistbaren Wohnraum gibt, soll die Wohnbauförderung zweckgewidmet werden, auch die Rückflüsse aus vergangenen und künftigen Darlehen. Damit soll wieder mehr in sozialen Wohnbau investiert werden. Denn: Österreich braucht in den nächsten Jahren 50.000 neue Wohnungen pro Jahr.

Ein hohe Wahlbeteiligung bei der AK-Wahl stärkt die Position der ArbeitnehmerInnen und ist ein wichtiger Beitrag für mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft.

Alle Infos zur AK Wahl
siehe auch im Internet unter www.arbeiterkammer.at/wahl

Wahltermine

Bundesland Wahltermine Stichtage
Vorarlberg 27.01. – 06.02.2014 04.11.2013
Salzburg 27.01. – 07.02.2014 07.10.2013
Tirol 27.01. – 07.02.2014 07.10.2013
Kärnten 03.03. – 12.03.2014 25.11.2013
Wien 11.03. – 24.03.2014 20.11.2013
Oberösterreich 18.03. – 31.03.2014 25.11.2013
Steiermark 27.03. – 09.04.2014 20.12.2013
Burgenland 31.03. – 09.04.2014 09.12.2013
Niederösterreich 06.05. – 19.05.2014 21.01.2014

Alle Informationen zum Ablauf der AK Wahl 2014
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Socken-Verkaufsausstellung im UKH Linz

Wir können wieder mal eine Verkaufsausstellung im Haus anbieten:

Zeit und Ort:
Dienstag, 04. Februar 2014, 11.30 bis 15.00 Uhr
Unfallkrankenhaus Linz, UG 1, vor dem Speisesaal

Verkauft werden:

  • Socken zu attraktiven Preisen
  • Socken ohne Naht und ohne Gummiband
  • Baumwollsocken
  • Original-Bundesheersocken
  • Bambussocken, Kindersocken, Wintersocken und auch:

Socken 1

Socken 2

Information zum Verkäufer:
Strumpf Lehner – Ihr Sockenspezialist – siehe im Internet unter: www.strumpf-lehner.at

Einladung zum Tenniscamp – diesmal aber in Mondsee!

Tennis Wallpaper

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten alle Tennisbegeisterten auch heuer wieder zu einem Tenniscamp einladen – dieses Mal geht es jedoch nicht nach Lutzmannsburg, sondern in das ****s-Landhotel Eichingerbauer in Mondsee, was sicherlich von der Fahrzeit auch viel günstiger ist.

Termin:
Freitag, 09. Mai 2014, bis Sonntag, 11. Mai 2014

Zwei Nächte Aufenthalt/HP, mit allen Leistungen des Hotels (siehe Anhang)
Tennis-Intensivkurs: 5 x 90 Min. Tennistraining

Ganz gleich, ob Sie Anfänger oder ein fortgeschrittener Tennisspieler sind: Die staatlich geprüften Tennistrainer der Tennisschule Mandl aus Salzburg freuen sich darauf, gegebenenfalls Ihre Vor- oder Rückhand mit wertvollen Tipps zu verbessern. Profitieren Sie vom umfangreichen Wissen der beiden Tennisexperten.

Anmeldung/Eigenbeitrag/Anreise:
Die Anmeldung ist ab sofort möglich, jedoch bis 18. April 2014 erforderlich. Der Eigenbeitrag beträgt € 100,–.
Bus für die Anreise stellen wir keinen zur Verfügung, die Anreise hat also privat zu erfolgen.

Unterkunft:
Alle weiteren Informationen zum schönen Hotel, Anfahrtsplan, etc. sind im Internet zu finden (Hotel Eichingerbauer) oder auch hier im Anhang: Angebot Eichingerbauer

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AUVA läuft – Conconi-Test

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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie schon im Herbst angekündigt, wird es ab März an drei Tagen die Möglichkeit geben, nochmals einen Conconi-Test zu machen, um den individuellen Trainingslevel bzw. den Fitnesszustand zu erheben.

Der Conconi-Test wird für alle UKH- und Landesstellen-Mitarbeiter/innen angeboten, d. h.

  • für alle Kolleginnen und Kollegen, die schon im Herbst ausgetestet worden sind und einen individuellen Trainingsplan erhalten haben, um das Trainingslevel zu erheben und die möglicherweise notwendigen Anpassungen im Trainingsplan zu machen.
  • für alle Neuinteressierten, die den individuellen Fitnesszustand erheben möchten.

Folgende drei Termine stehen zur Auswahl:

  • 03.03.2014
  • 10.03.2014
  • 11.03.2014

Treffpunkt jeweils um 16.00 Uhr beim Landessportzentrum, Auf der Gugl 30 (auf der Rückseite des Linzer Stadions). Park-, Umzieh- und Duschmöglichkeiten sind vorhanden.

Selbstkostenbeitrag für Sie: EUR 25,–, bitte diesen zum vereinbarten Termin mitnehmen. Anmeldungen bitte bei Hrn. Dr. Mesic per E-mail (tomislav.mesic@auva.at) oder unter der Telefonnummer: 0660/5241532.

Freundliche Grüße
Mag. (FH) Barbara Holzinger, SGM Beauftragte

Loyale Mitarbeiter sind keine Glückssache!

Loyale Mitarbeiter

Diesen Artikel haben wir auf der sehr lesenswerten Seite www.zeitblueten.com entdeckt:

Die Mitarbeiter haben wesentlichen Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Je kleiner das Unternehmer, also je geringer die Mitarbeiterzahl, desto mehr kommt dieser Einflussfaktor zum Tragen. Jedes Unternehmen, das auf loyale Mitarbeiter zurückgreifen kann, hat schon mal einen Wettbewerbsvorteil gegenüber einem Unternehmen, in dem die Mitarbeiterloyalität zu wünschen übrig lässt.

Aber die Loyalität seiner Mitarbeiter zu gewinnen, ist keine Glückssache. Im Gegenteil! Der fruchtbare Boden für Mitarbeiterloyalität muss vom Unternehmer, vom Vorgesetzten gepflügt und gepflegt werden. Nur dann kann das empfindliche Loyalitätspflänzchen wachsen und gedeihen.

Nun habe ich mir mal die Frage gestellt, wie man die Loyalität seiner Mitarbeiter gewinnt bzw. welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.

Und wie erkennt man einen loyalen Mitarbeiter?
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