Mehrmals wöchentlich zur Arbeit zu pendeln kostet Zeit, Nerven – und bei hohen Benzin-/Öffipreisen auch noch viel Geld. Zumindest hinsichtlich letzteren Faktors ist aber Linderung in Sicht: Wohl auch im Hinblick auf das anstehende Wahljahr hat die Regierung im Dezember eine Reform des Pendlerpauschales beschlossen.
Was natürlich heißt: Der Staat erlässt den Pendlern des Landes ab Jänner – die Reform wird zwar erst im Februar beschlossen, gilt aber rückwirkend – etwas mehr ihrer Lohnsteuer.
Dabei bleibt das Hauptelement der heimischen Pendlerförderung, das Pendlerpauschale, im Wesentlichen unverändert: Wie bisher können Pendler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, bei der Arbeitnehmerveranlagung das „kleine Pendlerpauschale“ – ein Pauschbetrag von der Lohnsteuergrundlage – abziehen, wenn sie mindestens eine einfache Wegstrecke von 20 Kilometern zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz zurücklegen.
Ebenso steht das „große Pendlerpauschale“ Arbeitnehmern zu, denen unzumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen und die mindestens zwei Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnen. Zur Zumutbarkeit gibt es breite Judikatur – jedenfalls unzumutbar sind Öffis, wenn ein Weg mehr als zweieinhalb Stunden dauern würde. Je nach Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kann der Arbeitnehmer einen pauschalen Absetzbetrag geltend machen, maximal € 3672,– im Jahr.
Was ist nun neu im Jahr 2013 – hier geht’s weiter…
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