GPA Meine Gewerkschaft informiert: Pflegebonus für 2024!

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Der Pflegezuschuss wird 2024 fortgesetzt und beträgt monatlich € 137,50 brutto zum Gehalt. Dieser wird nach der Beschäftigungsdauer und bei Teilzeitbeschäftigten auch nach dem Beschäftigungsausmaß aliquotiert. Er gebührt nur für Zeiten, in denen ein Entgeltanspruch besteht.

Wie ist der Geltungsbereich, also wer bekommt’s?
Folgende Berufsgruppen bekommen den Zuschuss:

  • Pflegeassistent:innen (PA)
  • Pflegefachassistent:innen (PFA)
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (DGKP)
  • Fachsozialbetreuer: innen (FSB) in der Altenarbeit (AA), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB)
  • Diplomsozialbetreuer:innen (DSB) in der Altenarbeit (AA), Behindertenarbeit (BA) und Behindertenbegleitung (BB) und Familienarbeit (FA)
  • Diesen Zuschuss erhalten all diese Berufsgruppen unabhängig davon, in welchem Bereich sie arbeiten.

Wann wird der Pflegezuschuss ausbezahlt?
Der formale Beschluss dazu in der DO.A soll in der SV-Konferenz am 20. März 2024 erfolgen.

Wir rechnen damit, dass mit der Märzverrechnung (bedeutet 31. März-April Gehaltszettel) der Pflegezuschuss rückwirkend ab 01. Jänner 2024 ausbezahlt wird.
(Information der GPA, 05.03.2024)

Aktuelle Information des AUVA-Zentralbetriebsrats zur Schließung LBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Lorenz Böhler Unfallkrankenhaus ist das „Mutterspital“ der AUVA. 65.000 Patienten pro Jahr werden hier behandelt – damit wird klar, dass das Krankenhaus für Österreich völlig unverzichtbar ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben jahrzehntelang hervorragend gearbeitet und sich den guten Ruf des Krankenhauses hart erarbeitet und redlich verdient.

Der gute Ruf wurde vergangenen Mittwoch mit einem Schlag aufs Spiel gesetzt:

Im Verwaltungsrat vom 28. Februar 2024 wurden alle Mitglieder überrascht und überrumpelt und mit der angeblichen Notwendigkeit konfrontiert, das Lorenz Böhler Krankenhaus aus Brandschutzgründen jetzt sofort zu schließen. Was wirklich erstaunlich ist: Die Verwaltungsratsmitglieder wären nach dem ASVG die eigentlichen Entscheidungsträger. Tatsächlich haben sie aber die im Verwaltungsrat zitierten Unterlagen (Brandschutzgutachten, Rechtsgutachten, Schreiben der Behörde) bis heute nicht erhalten. Ein Schelm, wer Böses denkt und sich beispielsweise an den hastigen Auszug aus der Hauptstelle erinnert.

Während die Verwaltungsratsmitglieder völlig unvorbereitet innerhalb von ca. einer Stunde entscheiden mussten, war die Aktion im Hintergrund eindeutig geplant – immerhin gab es wenige Minuten nach dem Verwaltungsrat bereits vorbereitete Aussendungen an Mitarbeiter:innen und die Presse; am nächsten Tag war die Essensbestellung im LBK nur noch bis 16. März möglich, Mitarbeiter:innen erhielten teils neue Dienstpläne und kurz darauf einen detaillierten Räumungsplan.

Die Überrumpelung der Mitarbeiter:innen und Patient:innen ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtswidrig. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates wurden beispielsweise eindeutig gebrochen; Mitarbeiter:innen erfuhren von der Schließung aus den Medien, auch die Stadt Wien und die Aufsichtsbehörde, das Gesundheitsministerium, wurden überrumpelt.

Natürlich ist für uns Betriebsräte die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiter:innen absolut vorrangig und muss gewährleistet sein. Andererseits wurden ja Maßnahmen getroffen, die zumindest für einen gewissen Zeitraum einen geordneten Betrieb zulassen, denn ein Krankenhaus räumt man auch nicht von heute auf morgen. Neben einer gegründeten Betriebsfeuerwehr wurden viele organisatorische Maßnahmen im Brandschutz gesetzt, die verhindern sollen, dass ein eventuell auftretender Brand fatale Auswirkungen haben kann. Wären diese Maßnahmen nicht gesetzt worden, hätten auch wir hier Gefahren vor allem für unsere Beschäftigten und die Patientinnen und Patienten gesehen. Doch auf Grund der Maßnahmen gibt es auch von der Behörde noch keine Aufforderung zur unverzüglichen Räumung, sondern die Betriebsbewilligung ist nach wie vor aufrecht.

Am Montag, dem 4. März 2024, stellte sich der Generaldirektor erstmals den drängenden Fragen der Belegschaft. Leider blieb er dabei sehr ausweichend und konnte viele verzweifelte Fragen der betroffenen Mitarbeiter:innen nicht konkret beantworten.

Während die Mitarbeiter:innen der AUVA tagtäglich hervorragende Arbeit liefern, hat die aktuelle Führung der AUVA den guten Ruf nach unserem Eindruck erheblich beschädigt. Hunderte Medienberichte der letzten 7 Tage liefern dafür leider einen sehr eindeutigen Beweis. Und dass die Kommunikation – auch mit den eigenen Beschäftigten – suboptimal verlief, räumt nun auch die Generaldirektion ein.

Die heutige Betriebsversammlung vor dem Lorenz Böhler Krankenhaus war ein deutliches Zeichen für die absolut notwendige Solidarität. Mitarbeiter:innen aus ganz Österreich haben teilgenommen, und sämtliche Redner (u.a. Ärztekammerpräsident Dr. Steinhart und GPA-Vorsitzende Teiber) äußerten ihr Unverständnis über die Vorgangsweise angesichts der völligen Unverzichtbarkeit dieses Unfallkrankenhauses.

Als Zentralbetriebsratsvorsitzender habe ich heute folgende Beschlüsse der Betriebsratskörperschaften mitgeteilt:

„Die betroffenen Betriebsratskörperschaften fordern

  1. Eine rechtlich verbindliche Sozialvereinbarung zur Absicherung der sozialen und arbeitsrechtlichen Ansprüche der betroffenen Kolleg:innen
  2. Ein schriftlich vorgelegtes Konzept und einen Zeitplan, bis wann welche Maßnahmen getroffen werden, um zu einem möglichst normalen Betrieb zurückzukehren
  3. Die Vorlage jener Unterlagen und Gutachten, auf Basis derer die AUVA die Entscheidungen getroffen hat

Sollten diese drei Forderungen nicht bis zum 13.3.2024 erfüllt werden, sieht sich die Belegschaft des Lorenz Böhler Krankenhauses gezwungen, die Arbeit einzustellen und beginnt mit einem Streik, der dann beendet wird, wenn die Punkte erfüllt werden.“

Darüber hinaus werden wir dann in ganz Österreich verschiedene Aktionen setzen und uns mit der Belegschaft des LBK sehr gut sichtbar solidarisch zeigen. Ich ersuche Sie, sich auch an Betriebsversammlungen oder ähnlichen Aktionen zu beteiligen, wenn Ihre Betriebsräte dazu aufrufen. Wir AUVAler sind eine Familie und wenn ein Familienmitglied ein Problem hat, dann hilft man zusammen.

Zumindest zum ersten geforderten Punkt kann ich berichten, dass die Führung der AUVA nun auf einen konstruktiven Verhandlungsweg gefunden hat. Allerdings sind wir auch hier von einer rechtsverbindlichen Vereinbarung noch ein Stück entfernt.

Anstatt alles zu unternehmen, um die Unfallversorgung mit allen geeigneten Mitteln sicherzustellen, wird ein hervorragendes Unfallkrankenhaus überfallsartig geschlossen. Dies ist eine absolute und vermeidbare Katastrophe.

 

Ein guter und sicherer Arbeitgeber darf keinesfalls so mit den Beschäftigten und der Versorgung der Patienten umgehen. Wir erklären uns solidarisch und werden dieses Vorgehen nicht tolerieren!

Mit freundlichen Grüßen
Erik Lenz, Vorsitzender AUVA-Zentralbetriebsrat

Personal protestiert vor Lorenz Böhler-Krankenhaus!

Der Betreiber des Spitals, die AUVA, will bau- und brandschutztechnische Maßnahmen im Haus durchführen. Laut einem Sachverständigen ist eine rasche Absiedlung nötig, da die Mängel im Bereich Brandschutz groß sind.

Belegschaftsvertreter prangern das Vorgehen jedoch an. Sie bezweifeln, dass die Schließung so rasch erfolgen muss. Die eklatanten Brandschutz-Mängel wurden laut Gutachten erst vor wenigen Wochen festgestellt. Die Absiedlung soll bis April erfolgen. Bis dahin hält die Berufsfeuerwehr Wien beim Spital Bereitschaft. Die stationären Leistungen werden während der Schließung im AUVA-Traumazentrum Meidling und im AKH Wien erbracht.

AUVA: Keine Streichung von Stellen geplant
Laut AUVA laufen zudem Gespräche mit der Stadt Wien, um weitere Kapazitäten zu sichern. Eine Streichung von Stellen sei nicht geplant, wurde beteuert. Die Personalvertretung ließ sich aber nicht von ihrem Protest abbringen. Bei einer – lautstark von Trillerpfeifen untermalten – Versammlung wurde gegen das Vorhaben demonstriert. Ihren Unmut machten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch auf zahlreichen Transparenten Luft.

„Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns das Böhler klaut“, war da etwa zu lesen. Auch Standhaftigkeit wurde versprochen: „Wir bleiben hier für unsere Patienten.“ Der „Patient Böhler“ dürfe nicht sterben, hieß es weiter. Der Protest, so wurde zudem klargestellt, richte sich nicht gegen die Führung des Spitals, sondern gegen jene der AUVA.

Brandschutz sei eine „teuflische Sache“ in einem Spital, zeigte sich der Präsident der Ärztekammer, Johannes Steinhart, in seiner Wortmeldung überzeugt. Maßnahmen könnten aber nur gemeinsam mit dem Personal umgesetzt werden: „Sie müssen eingebunden sein in alle zukünftigen Schritte.“ Auch die Patientenversorgung müsse gewährleistet bleiben, betonte er. Steinhart sicherte erneut die Unterstützung der Ärztekammer zu. Auch ein runder Tisch in der Causa wurde von der Standesvertretung heute erneut gefordert.

Vorwürfe von Ärztekammer und Patientinnenanwaltschaft
Sowohl die Wiener Pflege- und Patientinnenanwaltschaft als auch der Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien äußerten schwerwiegende Vorwürfe in Richtung AUVA. Entgegen deren Zusagen könne derzeit nämlich von keiner – wenn auch nur kurzfristigen – Aufrechterhaltung eines „Normalbetriebs“ im UKH Lorenz Böhler die Rede sein. Es gebe Operationsabsagen ohne neue Terminnennung.

Folgeoperation wie eine Plattenentfernung würden vom Traumazentrum Meidling abgelehnt, auch andere Spitäler in Wien weigerten sich aktuell, die entsprechenden Behandlungen fortzusetzen. Der Wiener Pflege- und Patientinnenanwalt Gerhard Jelinek ortete eine „massive Verunsicherung von Patientinnen und Patienten, auch bedingt durch das katastrophale Kommunikationsverhalten der AUVA“.

Patienten könnten Schadenersatz geltend machen
Ähnlich argumentierte der Patientenombudsmann der Ärztekammer Wien, Thomas Holzgruber, der durch die plötzliche und unerwartete Schließung des UKH eine „fatale Minderversorgung von Patientinnen und Patienten in Wien“ sieht. Aus seiner Sicht stellt die aktuelle Situation ein Organisationsverschulden seitens der AUVA dar, womit Patientinnen und Patienten, deren Behandlung sich verzögert, berechtigt seien, Schadenersatzansprüche, also Schmerzensgeld, allenfalls Behandlungskosten in Privatspitälern etc., gegen den Spitalsträger, also die AUVA, geltend zu machen.

Gemeinsam wurde von der AUVA gefordert, dass Patientinnen und Patienten, die bereits Behandlungszusagen,wie Operationszusagen und Ähnliches erhalten haben, proaktiv informiert werden, ob die Termine nun aufrecht bleiben und falls nicht, wann, wo und durch wen die Behandlung fortgesetzt werde.

Zudem regen sie eine rasche Unterstützung der Patientinnen und Patienten für Ersatztermine für abgesagte Operationen seitens der AUVA, einen Entschädigungsfonds sowie die Einrichtung einer Hotline an, um so „eine rasche und klare Kommunikation der geplanten Absiedelungsschritte, also welche Bereiche des UKH Lorenz Böhler noch und wie lange in Betrieb sind, welche Kapazitäten wohin verlagert werden und wie es in der Folge mit dem Ambulanz- und dem OP-Betrieb aussieht, zu gewährleisten“.
(Information gesehen auf orf.at, 06.03.2024)

AUVA: Lorenz-Böhler Schließung „alternativlos“

Das Traumazentrum Wien Brigittenau (Lorenz Böhler) muss wegen Mängeln beim Brandschutz geschlossen werden. Laut AUVA gibt es keine Alternative. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) ist eine ungestörte medizinische Versorgung wichtig.

Die AUVA versicherte, dass alle geplanten und akuten Operationen sowie notwendige Therapien an alternativen Standorten durchgeführt werden. Dafür stehe etwa das Traumazentrum in Meidling bereit. Es seien auch keine Entlassungen geplant. Die Anstalt bedauerte „ausdrücklich“ diverse Fehlinformationen bedingt durch die „Dynamik der vergangenen Tage“. Künftig werde die Kommunikation aller notwendigen Schritte zeitnah sichergestellt.

Derzeit seien sechs weitere Schritte geplant: Der laufende Betrieb soll sofort abgesichert werden. Letzte offene Fragen zur medizinischen Versorgung im Haus und anderen Standorten würden geklärt und bis Mitte März eine Mittelfristplanung bis Ende 2024 vorliegen. Bis Anfang April soll die Absiedlung beendet sein. Die Wiederaufnahme des Betriebs sei Anfang 2025 geplant. Als sechster und letzter Schritt soll der Standort bis zum Jahr 2030 als Forschungs-, Wirtschafts- und Gesundheitscampus Brigittenau bezogen werden.

Hacker: Weniger Gesundheitsversorgung inakzeptabel
Hacker bestätigte im ORF-Radio, dass die Arbeit an anderen Standorten fortgeführt werde. Dafür stünden OP-Ressourcen und eine gesamte Station im AKH bereit. Die Lorenz-Böhler-Teams sollten nicht zerrissen werden, „sondern wir wollen, dass die gesamte Mannschaft, die den Betrieb jetzt im Lorenz-Böhler-Krankenhaus im stationären Bereich macht, auf die Standorte Meidling und (…) AKH einzieht und dort weiter ihre Aufgabe macht, so wie sie es gewohnt sind im Lorenz-Böhler-Krankenhaus“, so Hacker.

Hacker: AUVA-Team soll AKH nutzen
Die Situation sei keine Übung, es müssten dauernd in intensiven Gesprächen etwa rechtliche Probleme gelöst werden. Hacker betonte, dass Absiedlung und Eingliederung an anderen Orten in einer solchen Situation machbar sein müssten, weil es keine Alternativen gebe. Seine Vorgabe sei ganz klar, sagte Hacker: „Wir müssen als Stadt da helfen in der Situation. Denn die Alternative wäre eine Reduktion der Leistungen der Gesundheitsversorgung in Wien. Und das ist inakzeptabel.“

Es sei klar, dass diese Situation für Gesundheitspersonal und Patienten herausfordernd sei. Hacker hoffe nicht zuletzt wegen der guten Gesprächsbasis mit AUVA-Obmann Mario Watz darauf, dass sich die Gesundheitsversorgung in Wien nicht verschlechtere. Es sei die Aufgabe der AUVA, dass sich ihre Mitarbeiter rasch an den neuen Standorten zurechtfinden, etwa bei der Medikamentenbestellung, und dass die Kommunikation mit Patienten funktioniere. Das laufe im Augenblick nicht gut, er habe aber die Zusage, dass sich das rasch verbessern werde.

Feuerwiderstand viel zu gering
„Wir haben einen brandschutztechnischen Mangel (…). Und dieser Mangel ist bei laufendem Betrieb nicht zu sanieren und stellt ein Risiko dar, welches man nicht eingehen kann. Und deshalb ist eine Absicherung erforderlich“, hatte der Gerichtssachverständige Erich Kern zuvor im Ö1-Morgenjournal erklärt. Dieser Mangel war seit etwa der ersten Februar-Woche bekannt, seit einer Woche sei klar, dass dieser Mangel bei laufendem Betrieb nicht behoben werden könne.

Aufgetaucht war das Problem laut den Angaben bereits im vergangenen Sommer, als umfangreiche Umbauten im Spital geplant wurden. Dabei wurde festgestellt, dass der bestehende Feuerwiderstand der Stahlkonstruktion 30 Minuten beträgt. Feuerwehr und Behörden halten aber einen Feuerwiderstand von 90 Minuten für notwendig. Das bedeute, so Kern, dass seit dem Sommer eine Diskrepanz beim Feuerwiderstand zwischen 30 und 90 Minuten bekannt gewesen sei.

Ende Jänner entscheidenden Missstand entdeckt
Ein Schließen des Spitals sei aber damals noch kein Thema gewesen, Die Behörde habe vielmehr ein Sicherheitskonzept verlangt, um diese Diskrepanz auszugleichen. Darin enthalten gewesen seien unter anderem eine Betriebsfeuerwehr sowie ein Nachweis, dass die Evakuierung des Gebäudes innerhalb von 30 Minuten gelinge. Das funktioniere auch, allerdings nur, wenn das Gebäude stehen bleibe, wenn die Stahlkonstruktion versage, so Kern.

Er habe dann im Dezember/Anfang Jänner den Auftrag erhalten, das zu prüfen. „Wir haben den Auftrag bekommen, das statisch, brandschutztechnisch nachzuweisen, und haben bei dieser Gelegenheit dann auch die Brandschutzbeschichtung, die den Brandschutz für die Umsetzung sicherstellen sollte, überprüft. Und bei dieser Überprüfung haben wir festgestellt – das war Ende Jänner/Anfang Februar –, dass die Schichtdicke dieser Brandschutzbeschichtung nicht ausreichend ist“, so Kern.

Ärztekammer für Nachdenkpause
Dieser Mangel, dass es nicht einmal 30 Minuten Feuerwiderstand gebe, sei also erstmals Anfang Februar entdeckt worden. Dann sei noch versucht worden, diesen Mangel zu kompensieren. Allerdings gelang kein theoretischer Nachweis, dass tatsächlich ein Feuerwiderstand von 30 Minuten im rund 30 Jahre alten Spital gegeben sei. In dem Spital mit rund 120 Betten werden jährlich etwa 65.000 Patienten und Patientinnen versorgt.

Schonfrist von einem Monat
Es blieb schließlich keine andere Wahl als die Räumung des Spitals. Nach Gesprächen mit den Behörden sei eine Schonfrist von einem Monat eingeräumt worden, um eine ordnungsgemäße Absiedlung zu ermöglichen. Für diese Zeit sei auch mit der Stadt vereinbart worden, die Berufsfeuerwehr Wien beim Spital in Bereitschaft zu halten.

Protestkundgebung wie geplant am Mittwoch
Unabhängig der aktuellen Entwicklung will die Belegschaft am Mittwoch eine Protestkundgebung abhalten. Gefordert wird unter anderem die Einholung eines zweiten Gutachtens. Falls sich das erste Gutachten bestätige, seien längere Übergangsfristen nötig. Es sei zudem auch zu prüfen, ob eine Containerlösung am Standort möglich wäre.
(Information gesehen auf orf.at, 05.03.2024)

„Lorenz-Böhler“-Krankenhaus: Ärztekammer für Nachdenkpause!

Die offenbar überraschende Schließung des Lorenz-Böhler-Krankenhauses hat am Montag weiter für viel Kritik gesorgt. Die Ärztekammer für Wien forderte einen vorübergehenden Stopp der Pläne der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und plädierte für einen runden Tisch unter der Leitung von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ).

Die AUVA beschloss demzufolge, dass in dem mehr als 50 Jahre alten Gebäude des AUVA-Traumazentrums Wien-Brigittenau, dem ehemaligen Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler, bau- und brandschutztechnische Maßnahmen nötig seien, „die nicht im laufenden Betrieb umsetzbar sind“.

Die stationären Leistungen würden deshalb bis Jahresende im Traumazentrum Meidling und im Allgemeinen Krankenhaus (AKH) Wien erbracht. Eine Erstuntersuchungsambulanz für selbst kommende Patientinnen und Patienten bleibe in Brigittenau bestehen.

Beschlüsse völlig unerwartet
Nach derzeitigem Informationsstand kam dieser Beschluss der Ärztekammer zufolge allerdings „völlig unerwartet“. Sogar die Stadtpolitik sei in die Beschlüsse nicht eingebunden gewesen. Laut dem Wiener Fachgruppenvertreter der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie, Heinz Brenner, wurde am Montag bis 11.00 Uhr tatsächlich keine der 17 geplanten Operationen mehr durchgeführt.

Das Personal des Spitals, das ebenfalls überrascht wurde, hielt am Montagvormittag eine Betriebsversammlung ab. „Die Ärztinnen und Ärzte wollen weiter arbeiten, sie wollen weiter den Menschen helfen“, sagte Brenner der APA. Für Manfred Rabensteiner, Betriebsrat im Traumazentrum Brigittenau, ist nun „alles zu hinterfragen“, wie er in „Wien heute“ sagte: „Das Vertrauen in die Generaldirektion der AUVA ist – in die Führung der AUVA, nicht in die AUVA selbst – ist enden wollend.“ Am Mittwoch findet vor dem Traumazentrum eine weitere Betriebsversammlung statt.

Hacker: Gespräche mit AKH
Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) versuchte am Montag am Rande einer Pressekonferenz, Klarheit in die etwas verworrene Lage zu bringen: Vor der Schließung des Spitals habe es sehr wohl Gespräche mit dem AKH gegeben, dieses habe angeboten, der AUVA freistehende OP-Säle zur Verfügung zu stellen. Geplant sei nun, dass die Teams des Lorenz-Böhler-Spitals „eins zu eins“ diese Räumlichkeiten für ihre Operationen nutzen, aber nicht ihren Arbeitgeber wechseln. Deshalb sei auch die MedUni nicht eingebunden gewesen, da sie als Dienstgeber der Ärzte im AKH von den Plänen nicht betroffen ist.

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sah eine „suboptimale Kommunikation“. Sein Ministerium hätte den Beschluss aber nicht verhindern können, da es als Aufsichtsratsbehörde lediglich überprüfen kann, ob ein Beschluss etwa der Rechts- oder Zweckmäßigkeit entspricht.

MedUni zu spät informiert
Auch das AKH, das nun einen Teil der Operationen übernehmen soll, wurde „erst vor wenigen Tagen informiert“, wie Markus Grimm, Leiter der Abteilung Recht der MedUni Wien, des alleinigen Dienstgebers des ärztlichen Personals im AKH, der APA sagte. Bemerkenswert sei zudem, dass die Brandschutzprobleme, wegen derer das Spital nun geschlossen wird, bereits seit 2014 bekannt waren. Das AKH soll offenbar nicht nur Operationen, sondern auch Teile des medizinischen Personals übernehmen, was gehörige arbeitsrechtliche Probleme mit sich bringt.

Offen sind dienstrechtliche, formal-organisatorische Fragen sowie die Themen Leitungsfunktionen und Zusammenarbeit. Grimm betonte, dass für ein geordnetes Vorgehen eine Vorlaufzeit von „mehreren Monaten notwendig gewesen wäre“. Im AKH war auch noch nicht klar, wie es die zusätzlichen Operationen stemmen soll, da es selbst unter einem eklatanten Pflegekräftemangel leide. Dieser dürfe durch die Beschlüsse der AUVA jedenfalls „nicht weiter verschlechtert werden“, wie es hieß.

Herwig Wetzlinger, Direktor des AKH, meinte dagegen in einer Aussendung, dass Vertreter der MedUni „bei allen diesbezüglichen Besprechungen anwesend und selbstverständlich eingebunden“ sind.

Ärztekammer fordert runden Tisch
Die erste Vizepräsidentin und Kurienobfrau der angestellten Ärztinnen und Ärzte der Ärztekammer für Wien, Natalja Haninger-Vacariu, warnte ebenfalls davor, die Schließung des Spitals ohne Klärung aller offener Fragen durchzuziehen.

Dem Ärztekammer-Präsidenten und der Vizepräsidentin und Kurienobfrau der angestellten Ärztinnen und Ärzte der Ärztekammer zufolge brauche es zur Klärung der offenen Fragen einen runden Tisch unter Leitung von Bürgermeister Ludwig und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Bis dahin solle die Trägerorganisation von der Umsetzung etwaiger Schließungs- und Übersiedelungspläne Abstand nehmen.

Missmanagement der AUVA
Die aktuelle Berichterstattung zur Causa Lorenz-Böhler-Krankenhaus legt laut Johannes Steinhart, Präsident der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer, ein Missmanagement der AUVA als Trägerin des Spitals nahe. „Das Lorenz-Böhler-Krankenhaus ist im Bereich der unfallchirurgischen Versorgung ein zentrales Haus. Eine Schließung desselben muss wohlüberlegt und strategisch vorbereitet sein. Nach derzeitigem Informationsstand scheint das aber überhaupt nicht der Fall zu sein. Auch die Stadtpolitik ist laut eigenen Angaben von den Plänen zur Schließung des Spitals überrascht worden, was nicht hinnehmbar ist“, sagte der Ärztekammer-Präsident.
(Information gesehen auf orf.at, 04.03.2024)

AUVA: „Altes Lorenz-Böhler-KH“ muss die stationären Leistungen auslagern!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie Ihr möglicherweise schon durch die Medien erfahren habt, wird das „Mutterspital“ der AUVA – das Lorenz-Böhler-Krankenhaus – seinen Stationsbetrieb schließen.

In der gestrigen Presseaussendung der AUVA heißt es hoffnungsvoll: „Traumazentrum Wien: Startschuss zum Gesundheitsstandort der Zukunft in der Brigittenau“.

Liest man jedoch weiter, erfährt man, dass der Standort Brigittenau (ehem. LBK) aufgrund von bau- und brandschutztechnischen Mängeln den stationären Betrieb einstellen wird. Es verbleibt lediglich eine Erstversorgungsambulanz. Die stationären Leistungen sollen an den AUVA-Standort Meidling und an das AKH Wien verlagert werden.

Hier geht’s zur AUVA-Presseaussendung und zu den Medien-Berichten:
Presseaussendung AUVA
Artikel Kurier
Artikel ORF Wien

Wie es mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weitergehen wird, darüber erfährt man in diesem Artikel nichts. Nicht wenige werden heute Morgen über die Medien erfahren, dass ihr Job schon bald Geschichte ist.

Gestern Abend nach der Verwaltungsratssitzung ging diese Information an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
„Wir möchten Ihnen versichern, dass diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen wurde“, heißt es in einem Schreiben an die Belegschaft. „Als AUVA sind wir österreichweit für exzellente Leistungen in der Versorgung von verunfallten Menschen bekannt. Die Aufrechterhaltung dieser hohen Versorgungsqualität für unsere Patienten kann nur durch die mithilfe von Ihnen geschafft werden.“

Wie geht es also für unsere ca. 500 Kolleginnen und Kollegen am betroffenen Standort weiter?
Auch wenn Überlassungsverträge angeboten werden, werden hier Teams auseinandergerissen und Arbeitsalltag und Arbeitsweg nicht mehr der heutigen Realität entsprechen. Was das für die Einzelne oder Einzelnen bedeutet, kann ich mir nicht im Detail vorstellen.

Nachdem 2021 das Thema Schließung des LBK vom Tisch zu sein schien, hat sich nun das Blatt wieder gewendet. Schon damals sprach man von einer „scheibchenweisen Kaltstellung“ des LBK. Wir werden sehen, was die Zukunft bringt. Ist das nur ein erster Schlag gegen die Einrichtungen der AUVA?

Wir Betriebsräte werden uns weiterhin für unsere Kolleginnen und Kollegen stark machen. Natürlich werden wir Euch über die Entwicklungen am laufenden halten.
BRV Sandra Weirauch

„Lido Sounds 2024“: Günstige Tageskarten für Fr oder Sa gibt’s bei uns!

„Lido Sounds“ am Donauufer von 27. bis 30. Juni 2024

Konsequent und inhaltlich überzeugend geht Linz mit der zweiten Ausgabe von Lido Sounds 2024 seinen Weg weiter in Richtung Popkulturmetropole. Mit einem erneut großen Konzerte-Wurf von internationalem Format in Qualität und Dichte setzen Arcadia Live und die LIVA-Häuser Brucknerhaus und Posthof weiter klare Akzente beim coolsten Open Air Österreichs.

Mehr als 66.000 Menschen haben „Lido Sounds“ im vergangenen Juni gemeinsam mit 35 Acts als friedliches Fest der Gegenwartskultur eingeweiht. An drei „magischen“ Abenden mitten in der oö. Landeshauptstadt Linz gab es – in schönstem Ambiente unter freiem Himmel, direkt an der Donau – Indie, Alternative, Pop, Soul, HipHop und Rock. Kurz: etwas für so ziemlich jeden Gusto.

Auch bei der zweiten Ausgabe von „Lido Sounds“ am idealen Konzertgelände mitten im urbanen Begegnungsraum in Linz erwarten das Publikum internationale und nationale Größen vieler Genres – und die eine oder andere musikalische Überraschung. Also kurz, wieder jede Menge „great voices“ am Start – von Oscar- und Grammygewinner Sam Smith über die Chemnitzer Punkrock-Stars Kraftklub bis hin zum „Heimspiel“ für den Linzer Ausnahme-DJ und Producer Parov Stelar and many more great artists to join!

Wir bieten an:
Pro Mitarbeiter können wir jeweils ein Tagesticket anbieten, entweder am Freitag, 28. Juni 2024, oder am Samstag, 29. Juni 2024. Voraussichtlicher Einlass an beiden Tagen ist um 12 Uhr, Start dann ab 13 Uhr.

Der Preis für die jeweilige Tageskarte beträgt nur € 40,–. Anmeldungen sind ab sofort beim Betriebsrat (42607 / 32684) möglich, sollten jedoch – da wir eine genaue Ticketanzahl nicht abschätzen können – bis 19. März 2024 erfolgen!

Weitere Informationen:
Alle Informationen zum Line up, etc. gibt’s hier: Lido Sounds 2024

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