Dieser Betriebsrats-Blog ist still und heimlich übersiedelt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unser Betriebrats-Blog wird ab sofort technisch nicht mehr direkt vom ÖGB, sondern von einer externen Partner-Agentur betreut.
Daher hat sich auch die Domain geändert und wir sind jetzt hier erreichbar:

www.ukhlinz-betriebsrat.at

Alle bestehenden Verknüpfungen auf den Desktops sollten direkt umgeleitet werden bzw. werden umgestellt, auch alle Abofunktionen bleiben unverändert.
Somit solltet Ihr im besten Fall vom Umzug gar nichts merken!

Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats Juni 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir übermitteln Euch hiermit die aktuelle Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats, verfasst von Erik Lenz – sehr umfangreich und informativ!
Dieses Mal geht es u. a. um folgende Themen:

  • Klima zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat
  • Einvernehmlich – das AUVA-Unwort des Jahres!
  • Regionen ersetzen Landesstellen – ohne Beschluss
  • Gratisparkplätze für Direktoren in Wien – oder doch nicht?!
  • Anrechnung Vordienstzeiten für alle Mitarbeiter
  • … und noch viel mehr!

Also, reinlesen lohnt sich! Hier geht’s direkt weiter: Mitarbeiter-Information Juni 2021

Offensive Gesundheit: Umfrage „Ich glaub‘, ich krieg‘ die Krise!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Gestern startete die „Offensive Gesundheit“ eine große Umfrage unter Beschäftigten in der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege zu den psychischen Folgen der Corona-Pandemie.

Bereits 2018 hat die Arbeiterkammer Wien in einer großen Onlineumfrage „Wo drückt der Schuh?“ die Fragen nach den Gedanken über einen möglichen Berufsausstieg gestellt.

Durch die neue Befragung sollen Erkenntnisse über die weitere Entwicklung gewonnen werden. Mit den im Herbst vorliegenden Ergebnissen können fundierte Aussagen über einzelne Berufsgruppen im öffentlichen wie im privaten Sektor des Gesundheitswesens und der Langzeitpflege getroffen werden, die die Grundlage für längst überfällige Reformen – nämlich mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen – liefern.

Die Umfrage wird bis 16. August 2021 laufen und wir ersuchen alle um rege Beteiligung!

Hier geht’s direkt weiter zur Umfrage: Ich glaub‘, ich krieg‘ die Krise!

Für alle: Geschenksgutschein Cineplexx-Kinos oder Musiktheater Linz!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Aufgrund der allgemeinen Corona-Situation seit gut einem Jahr und deshalb nicht möglich gewesenen Veranstaltungen haben wir einen finanziellen Spielraum und diesen wie folgt genützt:

Wir möchten – nach den Lebensmittelgutscheinen von Rewe – auch die Kultur unterstützen und können allen Mitarbeitern einen Geschenksgutschein im Wert von € 50,– anbieten, entweder einzulösen im Musiktheater Linz oder in den Cineplexx-Kinos (diese sind ab 18. Juni 2021 wieder offen).

Wer Interesse hat, möge sich also bei uns melden. Wir haben jede Menge der Gutscheine eingekauft – Kino etwas mehr als Musiktheater – und die Aktion läuft, solange der Vorrat reicht!

Informationen im Internet:
Musiktheater Linz
Cineplexx-Kinos

PS:
Übrigens, wer die Rewe-Lebensmittelgutscheine im Wert von € 200,– noch nicht abgeholt hat: Zeit dafür ist nur noch bis Ende Juni!!!

AK OÖ.: Fußballfieber in der Arbeit kann zu bösem Erwachen führen

Fußballfieber kann zu bösem Erwachen führen! AK-Tipp zur Euro: Klären Sie mit dem Chef, was geht und was nicht
Am Freitag startet mit einem Jahr Verspätung die Fußball-EM – manche Spiele werden in der Arbeitszeit der meisten Beschäftigten übertragen. Bei aller Euphorie um das österreichische Team sollten Arbeitnehmer/-innen beachten, dass sie ihren Job riskieren, wenn sie ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitszeit fernsehen oder dabei Alkohol konsumieren. „Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht“, empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Fußball in der Arbeitszeit – Tipps der AK
In den nächsten 4 Wochen rollt wieder in ganz Europa das runde Leder. Wer mit den Kollegen/-innen Fußball schauen will, sollte vorher mit dem Arbeitgeber abklären, was erlaubt ist und was nicht. „So können Konflikte oder gar arbeitsrechtliche Konsequenzen von vornherein vermieden werden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und gibt nützliche Tipps:

Klären Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb ab. Wenn Sie während der Arbeitszeit die Live-Spiele mitverfolgen wollen, muss eine Lösung gefunden werden, die für alle in Ordnung ist und die weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.

In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit auch nicht erlaubt. Sollten etwa Kollegen/-innen gemeinsam Fußball schauen wollen, müssen sie das vorher mit der/dem Vorgesetzten abklären.

Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, braucht keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Fußballspiel nicht oder nur eingeschränkt erbracht wird.

Erlaubt der Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit, dann dürfen natürlich auch die Spiele im Radio mitverfolgt werden – allerdings mit der Einschränkung, dass die Arbeitsleistung darunter nicht leidet und andere Mitarbeiter/-innen oder Kunden/-innen nicht gestört werden.

Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer/-innen die Spielergebnisse online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist aber problematisch, da bei einer Spielzeit von mindestens 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann. Zudem könnte die Serverleistung an ihre Belastungsgrenzen stoßen.

Wer sich Urlaub nehmen will, um die Euro noch intensiver verfolgen zu können, muss das mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist auch in Zeiten allgemeinen Fußballfiebers nicht zulässig. Wie immer bei einer Urlaubsvereinbarung muss auf die Erholungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer/-innen ebenso wie auf die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden.

Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der Europameisterschaft und für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb.

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr, wo es um ein entsprechendes Erscheinungsbild geht, kann der Arbeitgeber Fandressen oder ähnliche Utensilien verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten mit der/dem Vorgesetzten klären, was geht und was nicht.

„Auch wenn die Euphorie groß sein wird, insbesondere, wenn das österreichische Team erfolgreich spielt und lange im Turnier bleibt, sollten die Beschäftigten achtsam sein und mit ihren Arbeitgebern Spielregeln vereinbaren.
Diese gelten am Arbeitsplatz genauso wie am Fußballplatz“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 09. Juni 2021)

ÖGB: Gier frisst Hirn – auch im Spital!

Gier frisst Hirn – auch im Spital
In Deutschland macht ein Beispiel Schule, das auch in Österreich bald möglich sein könnte: Die größte private Krankenhauskette baut Stellen für medizinisches Personal ab und streift gleichzeitig hohe Gewinne ein.

Mitten in der Pandemie erwirtschafteten die privaten Helios-Kliniken in Deutschland im Jahr 2020 mehr als 600 Millionen Euro Gewinn vor Steuern. Stephan Sturm, der Vorstandschef der Privatkliniken, sagt, man habe 2020 gut gemeistert. Somit wird den Anteilseignern der Privatklinikgruppe eine höhere Dividende in Aussicht gestellt. Trotzdem wird dort, wo es wichtig ist, gespart: nämlich beim Personal. Krankenhäuser werden mehr und mehr zu gewinnorientierten Unternehmen, in denen manche Leistungen öfter durchgeführt werden als andere.

Teure Operationen steigen, Qualität sinkt
Die ZDF-Rechercheplattform „Zoom“ etwa hat Zahlen aus Deutschland, die diese Ökonomisierung im Gesundheitssystem darstellen. Laut dem dortigen Fallpauschalen-Katalog werden bestimmte Leistungen mit wesentlich mehr Geld vergütet als andere: Beispielsweise wird ein Herzschrittmacher mit 16.000 Euro vergütet und eine Operation an der Wirbelsäule mit 10.000 Euro. Derartige Operationen haben von 2007 auf 2015 um ganze 71 Prozent zugenommen.

Gleichzeitig findet sich im Katalog keine Vergütung für ausführliche Gespräche mit PatientInnen oder alternative Behandlungsmöglichkeiten. Anders formuliert: Gewinn wird lediglich mit Operationen und anderen Leistungen am Menschen gemacht; Gespräche und Betreuung hängen dann nur mehr von den Ressourcen des Krankenhauses ab.

Schwere Folgen für PatientInnen und Personal
Daraus ergeben sich schwerwiegende Folgen: Krankenhäuser sparen an den falschen Stellen, das Personal wird weniger, wie im Fall der privaten Helios-Krankenanstalten, Pflegekräfte wechseln ihren Job früher und wollen sich nicht mehr damit auseinandersetzen, und schließlich leidet die Qualität der Betreuung und Behandlung darunter. Letzten Endes spüren dies auch die PatientInnen. Sie fühlen sich mit ihren Krankheiten und Beschwerden allein gelassen – es bleibt kaum Zeit, um wirklich auf sie einzugehen.

ÖGB warnt schon seit Jahren vor einem Ausverkauf
Vor dieser Entwicklung warnt der ÖGB schon seit Jahren. Nicht aus „Angstmache” heraus, wie von Seiten der Wirtschaft gebetsmühlenartig propagiert wird, sondern aus erlebter Evidenz. Aus Geschichten, die die Menschen in Beiträgen und Kommentaren dem ÖGB fast wöchentlich mitteilen. Denn, was wir gerade erleben, ist tatsächlich nichts anderes als der schleichende Umbruch im Gesundheitssystem. Dazu gehört auch die Privatisierung und der Personalabbau im Gesundheitswesen.

Sollte es so weitergehen, dann wird dieser Umbruch in einigen Jahren Auswüchse erreicht haben, wie wir sie aus Großbritannien kennen: Die Rede ist von verzweifelten Spendenaufrufen der britischen Regierung, um Geld für das öffentliche Gesundheitssystem bereitzustellen. Und dieses System ist wiederum nicht so weit entfernt vom amerikanischen Modell. Dort haben eine kleine Gruppe Superreicher und Privatunternehmer die Oberhand. Wer Geld hat, wird behandelt – wer nicht, nicht.

Zwei-Klassen-Medizin in Österreich angekommen
Eine Parallele ist hierzulande mittlerweile Realität: Durch den türkis-blauen Kassenumbau haben nun die Arbeitgeber die Kontrolle über die Krankenkassen. Und das hat einen guten Grund: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat ein Milliarden-Budget zur Verfügung, und ohne die Arbeitgeber kann das entscheidende Gremium, der Verwaltungsrat, keine Entscheidung treffen. Hinzu kommt, dass es im neuen Dachgremium sechs Arbeitgeber-VertreterInnen gibt, aber nur vier der ArbeitnehmerInnen. Dieses Gremium ist es, das zum Beispiel entscheiden könnte, dass alle Versicherten Selbstbehalte zahlen müssen.

Trotz schwerer Situation bleibt ÖGB standhaft
Durch diesen türkis-blauen Umbau haben es die Arbeitnehmer-VertreterInnen schwer, die hart erkämpften Rechte von ArbeitnehmerInnen zu schützen. Das fängt beim Widerstand gegen zusätzliche Selbstbehalte an, geht über den anhaltenden Einsatz für telefonische Krankmeldung und Risikogruppenregelung bis hin zur Beseitigung von Leistungsunterschieden im Gesundheitssystem.

Aber wie schon in den vielen Jahrzehnten zuvor wird der ÖGB auch in Zukunft dafür sorgen, dass es in Österreich nicht zu englischen oder US-amerikanischen Zuständen kommt. Die Gewerkschaftsbewegung wird weiterhin Missstände aufzeigen und sich mit voller Kraft dafür einsetzen, dass sie behoben werden. Dafür braucht es so viel Unterstützung wie möglich – jetzt mehr denn je.
(Information des ÖGB, 02. Juni 2021)

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