Gehaltsabschluss Sozialversicherung für 2021: Details und Gehaltstabellen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten konnten von uns am 10.11.2020 im Rahmen eines Spitzengesprächs mit VertreterInnen der Konferenz der Sozialversicherungsträger erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Abschluss wurde nun heute am 18.11.2020 auch durch die Konferenz der Sozialversicherungsträger beschlossen und ist damit rechtsverbindlich.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

Gehaltsrecht
Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2021 linear um 1,5 % erhöht. Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 1,5 % erhöht.

Covid-19-Krisenabgeltung:
MitarbeiterInnen, die in den Eigenen Einrichtungen beschäftigt sind und im Zeitraum vom 16. März bis zum 31. Mai 2020 mehr als die Hälfte ihrer Normalarbeitszeit tatsächlich erbracht haben, erhalten auf Grund der besonderen Umstände eine einmalige Abgeltung im Ausmaß von EUR 500,- (aliquote Auszahlung bei Teilzeitkräften).

MitarbeiterInnen der Verwaltungsdienststellen, die durch die Auswirkungen der Covid-19-Krise einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt waren, kann eine Prämie gewährt werden.

Anpassung der DO-Pensionen mit dem Faktor 1,015. Für die Anpassungen der DO-Pensionen gelten die Bestimmungen des §263 DO.A in Verbindung mit der Anlage 14 (DO.B, DO.C analoge Bestimmungen) für den Zeitraum von 2021 bis 2025. Die Anpassung der Pensionskassenbeiträge um 0,17% wird für das Jahr 2021 ausgesetzt.

Rahmenrecht
Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Beispiel:

Zugrundelegung der vorangegangenen Arbeitszeit bei der Berechnung der Pensionsbeiträge sowie der Bildung der Bemessungsgrundlagen für die Dienstordnungspensionen und der fiktiven gesetzlichen Pension bei Kurzarbeit

Gleichstellung von freien Dienstverhältnissen bei der Einstufung in das Gehaltsschema sowie für das Urlaubsausmaß für Eintritte ab 1. Jänner 2021

Anpassung der Projektleitungsabgeltung unter Anwendung eines Anrechnungsmodells an die Integrationsprojekte der ÖGK

Einführung einer Fachzulage für IT – InfrastrukturbetreuerInnen der SVS im Ausmaß von 3 bis 10 % der Zulagenbemessungsgrundlage

Einreihung der PflegefachassistentInnen in Gehaltsgruppe I, Dienstklasse D, sowie Schaffung einer Fachzulage in Höhe von 5 %

Gespräche sind zu folgenden Themen vereinbart:

    • Neues Gehaltsschema für die Gesundheitsberufe
    • Umsetzung der AUVA-Struktur in den Einreihungsbestimmungen der DO.A
    • Verlängerung der Kündigungsfristen für ÄrztInnen sowie Aufsaugmodell für 3 Bezugsstufen analog den bereits in der DO.A und DO.C bestehenden Regelungen auch in der DO.B
    • Erhöhung der Abgeltung für Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft
    • Zulage für Praxisbetreuer*innen
    • Weiterführung der Arbeitsgruppe Mobiles Arbeiten, wobei die Sozialpartner außer Streit stellen, dass die rechtlichen Grundsätze, berücksichtigt werden
    • Kuraufenthalte in Zusammenhang mit dem Entfall von Zusatzurlaub in den Dienstordnungen
    • Neugestaltung des Dienstprüfungswesens

Danke an alle Gewerkschaftsmitglieder, ohne die ein positiver Abschluss nicht möglich gewesen wäre. Je besser wir organisiert sind, desto mehr können wir erreichen!

Hier geht’s weiter zu den Gehaltstabellen Sozialversicherung 2021:
Gehaltsschema der Gesundheitsberufe 2021
Gehaltsschema für Verwaltungsangestellte 2021
Gehaltsschemata A und B für ÄrztInnen 2021

Wolfgang Katzian, ÖGB: 45 Jahre sind genug!!!

ÖGB-Katzian: „Aus für die abschlagsfreie Hacklerregelung ist unfair und macht auch finanzpolitisch wenig Sinn”

Frühstarterbonus als schlechter Tausch: „Langzeitversicherten werden durchschnittlich 300 Euro weggenommen und maximal 60 Euro refundiert”

Die von den Regierungsparteien geplante Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerpension löst keine Probleme, sie schafft nur Unruhe. „Der Vorschlag macht aus finanzpolitischer Sicht wenig Sinn. Die Streichung dieser Hacklerpension würde Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet oder diese Leistung bald geschafft haben, bestrafen. Das ist unfair!”, kritisiert ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Für Tausende Langzeitversicherte würde das ein durchschnittliches monatliches Minus von 300 Euro bedeuten, das der Frühstarterbonus bei weitem nicht ausgleicht, so Katzian weiter.

Das zu Wochenbeginn den Medien präsentierte und nicht mit den Sozialpartnern abgestimmte Modell, für das auch keine Begutachtung vorgesehen ist, sieht folgendes vor: Für jeden Beitragsmonat zwischen dem 15. und 20. Geburtstag soll die Pension um einen Euro erhöht werden, maximal also um 60 Euro. „Das heißt, Langzeitversicherten, sprich Hacklern, werden 300 Euro weggenommen und maximal 60 Euro refundiert – ein schlechter Tausch!“, erklärt der ÖGB-Präsident.

Außerdem werde immer wieder damit argumentiert, die Hacklerregelung würde hohe Kosten verursachen. „Ein seriöser Blick auf die Zahlen zeichnet aber ein anderes Bild: Laut Schätzungen vom Dezember 2019 geht das Sozialministerium von einem jährlichen Mehraufwand von 26 Millionen Euro aus, das Finanzministerium von jährlich 70 Millionen. Wie es dann am Ende tatsächlich ausschaut, wird man Anfang 2021 bewerten können, da die abschlagsfreie Hacklerregelung erst seit 1. Jänner 2020 in Kraft ist”, erklärt Katzian.

Der gesamte Pensionsaufwand in der gesetzlichen Pensionsversicherung betrug im Jahr 2019 rund 39 Milliarden Euro. „Im Verhältnis dazu ist der Aufwand für die abschlagsfreie Hacklerregelung auf jeden Fall ein leistbarer Beitrag, der Gerechtigkeit für fleißig arbeitende Menschen in Österreich schafft”, sagt Katzian. Die abschlagsfreie Hacklerregelung habe unabhängig davon, ob man von den Zahlen des Sozialministeriums oder des Finanzministeriums ausgeht, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzierung des Pensionssystems.

Geplante Neuregelung reicht nicht aus, um Gender Pension Gap zu schließen
Auch das Argument, dass Frauen nicht von der abschlagsfreien Hacklerregelung profitieren, sei kurzsichtig. Ab 2024 wird das Frauenpensionsalter schrittweise an jenes der Männer angeglichen. „Dann werden auch Frauen von der Hacklerregelung profitieren”, sagt Katzian.  Von der geplanten Neuregelung würden zwar auch Frauen profitieren, aber immer noch viel zu wenig. Was wirklich helfen kann, wäre die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Die ÖGB-Frauen haben dazu ein gutes Modell ausgearbeitet, das von der Regierung aber weiterhin ignoriert wird.

Alles in allem würde eine Abschaffung der Hacklerregelung den Betroffenen also nur Nachteile, aber keine nennenswerten Spielräume für das Budget bringen, appelliert der ÖGB-Präsident wenige Tage vor der Abstimmung an die Abgeordneten zum Nationalrat. „Wer 45 Jahre arbeitet und Beiträge bezahlt, darf nicht bestraft werden! Stimmen Sie dieser Ungerechtigkeit nicht zu!“
(Information des ÖGB, 17.11.2020)

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz November 2020!

Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können!

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung!

November-Aktion:
– diverse Weihnachtsprodukte
– exklusive Tafel-Aktion: 8 Heidi-Tafeln um nur € 9,99!

AK OÖ.: Hacklerregelung ist finanzierbar und gerecht!

Regierung will Abschlags­freiheit nach 45 Arbeits­jahren kippen – AK-Kalliauer: „Hackler­regelung ist finanzier­bar und gerecht!“
Im Vorjahr beschloss der Nationalrat, mit Zustimmung der ÖVP, dass Beschäftigte nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können – auch, wenn sie dann noch nicht 65 Jahre alt sind. Nun soll die Hacklerregelung nach dem Willen der ÖVP noch im November wieder abgeschafft werden.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist verärgert: „45 Jahre Arbeit verdienen Respekt in Form von Abschlagsfreiheit. Die Hacklerpensionen sind finanzierbar, weil die Beiträge ohnehin von den Versicherten selbst eingezahlt wurden“, sagt er. Auch Daniel Mühlböck, Landesstellenvorsitzender der Arbeitnehmer-Kurie in der Pensionsversicherung, kritisiert das Vorhaben: „Weil Präsenzdienst und Zivildienstzeit nicht angerechnet werden, erreichen ohnehin weniger Versicherte die Abschlagsfreiheit. Wer trotzdem die 45 Jahre zusammenbringt, hat es wirklich verdient, ohne Abschläge in Pension gehen zu können!“

Ungerechtig­keit hat andere Ursachen
Laut ÖVP soll noch diese Woche die 2019 beschlossene Abschlagsfreiheit bei Pensionsantritt nach 45 Arbeitsjahren wieder abgeschafft werden. Unsachlich wird dies von der ÖVP mit den Frauenpensionen verknüpft, indem sie die Hacklerregelung als „reine Männerpension“ bezeichnet. „Abgesehen davon, dass auch für Frauen künftig die Abschlagsfreiheit gilt, sind für den sogenannten Gender Pension Gap ganz andere Gründe die Ursache“, so AK-Präsident Kalliauer. Zudem ist das von der Regierungspartei betriebene Gegeneinanderausspielen von Frauen und Männern aus demokratiepolitischen Gründen abzulehnen.

Regierung riskiert mehr Arbeits­lose
Für Versicherte mit 45 Arbeitsjahren muss es die Möglichkeit geben, abschlagsfrei in Pension zu gehen. Die Abschaffung der Abschlagsfreiheit wäre auch angesichts der Krise am Arbeitsmarkt mit den ohnedies sehr vielen Arbeitslosen kontraproduktiv.

Politische Entscheidung der Regierung
„Jedenfalls bleibt es eine Entscheidung des politischen Willens, wie wichtig den Regierungsparteien die berechtigten Anliegen von Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, sind“, stellt Mühlböck von der Pensionsversicherung fest. Und AK-Präsident Kalliauer fordert: „Die Abschlagsfreiheit darf nicht zum politischen Zankapfel auf Kosten von Menschen mit langer Erwerbstätigkeit  werden, sondern muss für alle gelten. Und zwar auch unter Einbeziehung der zurzeit ausgeschlossenen Jahrgänge sowie der Präsenz- und Zivildienstzeiten.“
(Information der AK OÖ., 08.11.2020)

AK OÖ.: mehr Telefon- und e-mail-Beratung – persönlich nur mit Termin!

Die AK Oberösterreich verstärkt die Telefon- und E-Mail-Beratung, per­sönliche Beratung ausschließlich mit Termin
Der harte Lockdown sorgt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wieder für Unsicherheiten und wirft viele arbeitsrechtliche Fragen auf – wie Sonderbetreuungszeit, Kurzarbeit oder Home-Office. Die AK Oberösterreich erhöht daher ihre Kapazitäten in der telefonischen und in der Online-Beratung. Persönliche Beratung gibt es nur noch nach Terminvereinbarung.

Arbeitnehmer/-innen sind verunsichert
„Bereits die Ankündigung des erneuten harten Lockdowns ab Dienstag hat am Wochenende eine Flut an E-Mails und Anrufen an unseren Rechtsschutz ausgelöst. Wir rüsten uns für einen weiteren großen Beratungsandrang unserer Mitglieder, ähnlich wie im März“, berichtet AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die meisten Anfragen gibt es seit dem Wochenende bereits zu den Themen Sonderbetreuungszeit, Home-Office, Kurzarbeit, Schutz vor Ansteckung im Betrieb und dem Umgang von Arbeitgebern mit Corona.

Arbeiterkammer schafft Sicherheit
Die AK Oberösterreich schichtet ihre Kapazitäten um – alle Veranstaltungen sind abgesagt, der Großteil der Beschäftigten arbeitet im Home-Office – das Beratungs­angebot bleibt voll aufrecht. Präsident Kalliauer: „In der Telefonie und in der E-Mail-Beratung haben wir unsere Kapazitäten noch verstärkt. Unsere Expertinnen und Experten werden alle Anfragen so rasch wie möglich und in gewohnt kompetenter Weise beantworten. Wir sind für die Mitglieder da, auch im Lockdown.“ Der Andrang in der Telefonberatung ist bereits enorm – Ratsuchende werden daher aufgerufen, vorwiegend die E-Mail-Beratung zu nutzen, um Wartezeiten am Telefon zu vermeiden.

Persönliche Beratung gibt es in der AK-Zentrale in Linz sowie in den 14 AK-Bezirksstellen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Die AK-Experten/-innen sind wie folgt erreichbar:
Arbeits- und Sozialrecht: am Telefon 050/6906-1, per Mail: rechtsschutz@akooe.at
Konsumenteninformation: am Telefon 050/6906-2, per mail: konsumentenschutz@akooe.at 
Bildungsberatung: am Telefon 050/6906-1601, bildungsinfo@akooe.at 

Weihnachtslachs Fa. Zettl, Oftering: verlängert bis 22. November 2020!

Sehr geehrte Damen und Herren!
Es freut uns sehr, dass wir unsere Premium-Räucherlachse ganz aus Norwegen zum selben Preis wie im Vorjahr anbieten können.

Wir ersuchen Sie, unser Weihnachtslachs-Angebot für Ihre MitarbeiterInnen zu veröffentlichen. Die Bestellung erfolgt direkt bei uns (telefonisch, per Mail oder in unserem webshop), Lieferung und Rechnung gehen direkt zu Handen des Bestellers. Für den Betriebsrat fällt kein Zusatzaufwand an.

Weiters möchten wir darauf hinweisen, dass Ihre MitarbeiterInnen mit dem Rabattcode zettl20 die Sonderpreise in unserem Webshop ansehen können und 20 % Rabatt auf das gesamte Sortiment in unserem Webshop (ausgenommen Aktionen und Herzkindergeschenke) erhalten.

Herzlichen Dank vorab für Ihre Bemühungen und bleiben Sie gesund!
Beste Grüße aus Oftering, Brigitta Zettl

Zettl-Mitarbeiter-Aktion Weihnachtslachs 2020
Zettl GmbH, web-shop

Auch bei uns erhältlich: Gedichtband „Kunterbunt – … so ist das Lebm“

In Gallneukirchen ist die Mundartdichterin Elfriede „Mucki“ Gattringer längst bekannt. Nun gibt der Heimatverein einen Gedichtband mit ihren gesammelten Werken unter dem Titel „Kunterbunt – so is des Lebm“ heraus.

Mehr als 70 Gedichte hat Elfriede „Mucki“ Gattringer sowohl in Mundart als auch auf Hochdeutsch verfasst. Bei öffentlichen Vorlesungen, die sie nicht nur in der näheren Umgebung abhielt, hat sich die Gallneukirchnerin bereits einen hohen Bekanntheitsgrad „erlesen“. Sie gilt als begnadete Vortragende, die jedes Gedicht zum Erlebnis macht.

1947 in Linz geboren, ist Gattringer mittlerweile seit mehr als 50 Jahren in Gallneukirchen zu Hause. Sie schreibt aus Leidenschaft und gießt ihre Gedanken sowohl in lustige als auch in nachdenkliche Gedichte und liebt „ihr Gallneukirchen“. Aus diesem Anlass gibt der Heimatverein Gallneukirchen und Umgebung nun die gesammelten Gedichte von „Mucki“ in dem Gedichtband „Kunterbunt – so is des Lebm“ heraus. Sowohl Gattringer als auch der Heimatverein hoffen auf zahlreiche Interessanten an dem Gedichtband!

Der Gedichtband ist auch bei uns zum Preis von € 12,– erhältlich – Muster zum Anschauen sind vorhanden. Wer Interesse hat, bitte bis spätestens Freitag, 04. Dezember 2020, bei uns melden!

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