Gehaltsabschluss Sozialversicherung für 2021: Details und Gehaltstabellen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeiter und Angestellten konnten von uns am 10.11.2020 im Rahmen eines Spitzengesprächs mit VertreterInnen der Konferenz der Sozialversicherungsträger erfolgreich abgeschlossen werden.

Der Abschluss wurde nun heute am 18.11.2020 auch durch die Konferenz der Sozialversicherungsträger beschlossen und ist damit rechtsverbindlich.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

Gehaltsrecht
Die Lohn- und Gehaltsansätze werden mit Wirkung vom 01.01.2021 linear um 1,5 % erhöht. Die Zulagenbemessungsgrundlagen sowie die Anlagen der Dienstordnung werden um 1,5 % erhöht.

Covid-19-Krisenabgeltung:
MitarbeiterInnen, die in den Eigenen Einrichtungen beschäftigt sind und im Zeitraum vom 16. März bis zum 31. Mai 2020 mehr als die Hälfte ihrer Normalarbeitszeit tatsächlich erbracht haben, erhalten auf Grund der besonderen Umstände eine einmalige Abgeltung im Ausmaß von EUR 500,- (aliquote Auszahlung bei Teilzeitkräften).

MitarbeiterInnen der Verwaltungsdienststellen, die durch die Auswirkungen der Covid-19-Krise einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt waren, kann eine Prämie gewährt werden.

Anpassung der DO-Pensionen mit dem Faktor 1,015. Für die Anpassungen der DO-Pensionen gelten die Bestimmungen des §263 DO.A in Verbindung mit der Anlage 14 (DO.B, DO.C analoge Bestimmungen) für den Zeitraum von 2021 bis 2025. Die Anpassung der Pensionskassenbeiträge um 0,17% wird für das Jahr 2021 ausgesetzt.

Rahmenrecht
Auch heuer konnten wir im Rahmenrecht wieder Verbesserungen durchsetzen, wie zum Beispiel:

Zugrundelegung der vorangegangenen Arbeitszeit bei der Berechnung der Pensionsbeiträge sowie der Bildung der Bemessungsgrundlagen für die Dienstordnungspensionen und der fiktiven gesetzlichen Pension bei Kurzarbeit

Gleichstellung von freien Dienstverhältnissen bei der Einstufung in das Gehaltsschema sowie für das Urlaubsausmaß für Eintritte ab 1. Jänner 2021

Anpassung der Projektleitungsabgeltung unter Anwendung eines Anrechnungsmodells an die Integrationsprojekte der ÖGK

Einführung einer Fachzulage für IT – InfrastrukturbetreuerInnen der SVS im Ausmaß von 3 bis 10 % der Zulagenbemessungsgrundlage

Einreihung der PflegefachassistentInnen in Gehaltsgruppe I, Dienstklasse D, sowie Schaffung einer Fachzulage in Höhe von 5 %

Gespräche sind zu folgenden Themen vereinbart:

    • Neues Gehaltsschema für die Gesundheitsberufe
    • Umsetzung der AUVA-Struktur in den Einreihungsbestimmungen der DO.A
    • Verlängerung der Kündigungsfristen für ÄrztInnen sowie Aufsaugmodell für 3 Bezugsstufen analog den bereits in der DO.A und DO.C bestehenden Regelungen auch in der DO.B
    • Erhöhung der Abgeltung für Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft
    • Zulage für Praxisbetreuer*innen
    • Weiterführung der Arbeitsgruppe Mobiles Arbeiten, wobei die Sozialpartner außer Streit stellen, dass die rechtlichen Grundsätze, berücksichtigt werden
    • Kuraufenthalte in Zusammenhang mit dem Entfall von Zusatzurlaub in den Dienstordnungen
    • Neugestaltung des Dienstprüfungswesens

Danke an alle Gewerkschaftsmitglieder, ohne die ein positiver Abschluss nicht möglich gewesen wäre. Je besser wir organisiert sind, desto mehr können wir erreichen!

Hier geht’s weiter zu den Gehaltstabellen Sozialversicherung 2021:
Gehaltsschema der Gesundheitsberufe 2021
Gehaltsschema für Verwaltungsangestellte 2021
Gehaltsschemata A und B für ÄrztInnen 2021

Tagged with:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert