Informationen zum Karfreitag von unserer Gewerkschaft, der GPA-djp!

Welche Konsequenzen hat der Regierungsbeschluss für die Arbeitnehmer?
Vor wenigen Wochen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil festgestellt, dass die österreichische Regelung zum Karfreitag, wonach dieser Tag nur für die Angehörigen bestimmter Religionsgruppen (z.B. Evangelischer Kirchen) ein bezahlter Feiertag ist, diskriminierend sei. Es wäre die Folge dieses Urteils gewesen, dass der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen ein Feiertag wird.

Um dies zu verhindern, hat die Bundesregierung nun per gesetzlichem Eingriff den Karfreitag als Feiertag gestrichen, nachdem zunächst noch eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Lösung angekündigt wurde.

Nicht einmal die Idee eines „halben Feiertages“, der um 14.00 Uhr beginnen sollte, wurde umgesetzt. Mit den Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen wurde nie das Gespräch gesucht. Stattdessen wird die für die Wirtschaft günstigste Lösung gewählt, indem in die Rechte der ArbeitnehmerInnen eingegriffen wird.

Urlaubstag verbrauchen statt Feiertag 
Der Karfreitag ist nun für sämtliche Beschäftigte, unabhängig vom Religionsbekenntnis, kein Feiertag mehr. Stattdessen kann an einem Tag freier Wahl (z. B. Karfreitag) individuell ein Urlaubstag verbraucht werden. Dieser ist aus dem bestehenden Urlaubsanspruch zu bestreiten.

Die Lage dieses Urlaubstages soll von den ArbeitnehmerInnen frei gewählt werden können, allerdings mit einer langen Vorankündigungsfrist von drei Monaten. Die Ankündigung hat schriftlich zu erfolgen.
In Hinblick auf den nahenden Karfreitag (19. April 2019) gilt diese Frist in den ersten drei Monaten ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht; in diesem Zeitraum ist die Wahl frühestmöglich, spätestens aber zwei Wochen vor dem Wunschtermin bekannt zu geben. Die Regelung der Bundesregierung bedeutet also nichts anderes, als dass Menschen, die künftig am Karfreitag frei haben wollen, „auf eigene Kosten“ einen Urlaubstag nehmen müssen.

Wenn der Arbeitnehmer auf Ersuchen des Arbeitgebers den bekannt gegebenen Urlaubstag nicht antritt, hat er neben dem Urlaubsentgelt Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt, ohne dass ein Urlaubstag verbraucht wird.

Gesetzlicher Eingriff in Kollektivvertrag
Nachdem es einen Generalkollektivvertrag zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer gibt, der einen freien Karfreitag bestimmter Religionsgruppen vorsieht, plant die Regierung nun auch in den bestehenden Generalkollektivvertrag einzugreifen. Dieser verliert bezüglich des Karfreitags seine Wirkung. Das ist ein bedenklicher und rechtlich fragwürdiger Eingriff in die Tarifautonomie der Gewerkschaften und bildet einen beispiellosen Tabubruch auf Kosten der arbeitenden Menschen. Es wurde den Sozialpartnern die Möglichkeit genommen, selbstständig eine faire Lösung zu vereinbaren. Dieser Eingriff ist ein Bruch der Europäischen Menschenrechtskonvention und kann so nicht akzeptiert werden.

Unsicherheiten
Diese geplante Regelung bringt eine Reihe von weiteren juristischen Unsicherheiten mit sich, weil Feiertags- und Urlaubsregelungen vermischt werden. Sobald die Gesetzesänderung beschlossen und wirksam ist, wird die GPA-djp in Abstimmung mit den anderen Gewerkschaften die neue Regelung im Detail juristisch analysieren und die weitere Vorgangsweise klären. Wir werden dazu wieder informieren.

Die faire Lösung wäre der Karfreitag für alle
In Österreich sind die Arbeitszeiten viel länger als in den meisten EU-Staaten. Auf das Jahr bezogen arbeiten wir eine Woche länger als unsere KollegInnen in der Eurozone. Die Normalarbeitszeit liegt in Österreich pro Jahr 39 Stunden über dem Schnitt der Euroländer. Und da sind alle Feiertage und Urlaubstage schon mitgerechnet. Viel kürzer arbeiten die KollegInnen in Dänemark, Schweden und Finnland. Ein freier Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen wäre daher die fairste und sinnvollste Lösung.

Wir werden uns weiter dafür einsetzen!
(Information der GPA-djp, 04.03.2019)

Niemetz-Frischdienstverkauf AUVA/UKH Linz März 2019

Fa. Niemetz besucht uns wieder mit einem Wagen voller Schwedenbomben und noch viel mehr – dieses Mal mit spezieller März-Aktion (Monat der Heidi Florentine, Zusatzaktion: Heide Genussriegel 5 + 1 gratis) und Osterware.

Das Ganze findet wie immer im Eingangsbereich zwischen AUVA-Landesstelle und Unfallkrankenhaus Linz statt.

Und hier geht’s weiter zur Osterware:

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Fahrradhelm-Aktion zu einem Superpreis!

Wir können Euch im heurigen Frühjahr wieder eine Fahrradhelm-Aktion anbieten.

Die Helme gibt es in zwei Größen und in den Farben gelb, blau und rot. Im BR-Büro sind Muster zum Probieren vorhanden.

Der Preis für Mitarbeiter beträgt € 10,–, jeder weitere Helm für Angehörige kostet € 20,–.

Eine Bestellung ist ab sofort und bis spätestens Ende März 2019 möglich.

Neu im UKH Linz: „Offener Bücherschrank“ für alle UKH-Beschäftigte!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unter dem Motto „Du kannst Bücher nehmen – Du kannst Bücher lesen – Du kannst Bücher geben“ können wir Euch ab sofort einen offenen Bücherschrank hier im Haus anbieten – keine Anmeldung und keine Kosten!

Zwar nicht so schön wie der hier

… aber immerhin!

Ohne Kosten gute Bücher lesen, das ist eine der grundlegenden Ideen aller öffentlichen Bücherzellen.
Im Laufe der Zeit sollte sich ein Ausgleich aus Geben und Nehmen einstellen. Der Schrank hält sich dadurch autark.

Ab sofort kann sich also jede/r Mitarbeiter/in selbst kostenfrei Bücher herausnehmen und/oder gelesene Bücher beim Betriebsrat abgeben und wir geben sie in den Schrank, damit sie noch jemand lesen kann. Für das Entsorgen alter Bücher, die nicht mehr lesbar sind, ist der offene Bücherschrank allerdings nicht gedacht.


Wo ist der offene Bücherschrank untergebracht?

UKH Linz, OG 1, direkt über der Information bzw. dem Portier! Es gibt keine Schließzeiten, er ist immer geöffnet.
Wir hoffen, dass die dzt. noch freien Plätze im Schrank rasch gefüllt werden, und wünschen schönes Lesen!

Weitere Informationen zum Thema „Offener Bücherschrank“:
Offener Bücherschrank-Wikipedia

Feiertag am Karfreitag gestrichen – wir können uns Urlaub nehmen?!

Feiertag am Karfreitag gestrichen – ArbeitnehmerInnen können sich Urlaub nehmen – das ist Verhöhnung der ArbeitnehmerInnen!
Die Regierung hat sich auf eine Regelung bezüglich des Karfreitags geeinigt. Der Feiertag, an dem laut aktuellem EuGH-Urteil alle ArbeitnehmerInnen frei gehabt hätten, wird gestrichen.
Stattdessen gibt es jetzt einen
Rechtsanspruch auf einen „persönlichen Feiertag, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür nicht.

Durch Generalkollektivvertrag weiterhin frei am Karfreitag
„Das ist eine Verhöhnung der ArbeitnehmerInnen“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. „Zuerst wird evangelischen und altkatholischen Beschäftigten ein halber Feiertag gestrichen und jetzt sogar der ganze.“ Bisher war der freie Karfreitag für diese Religionsgruppen auch durch den Generalkollektivvertrag geschützt. Die Regierung wird aber laut Gesetzesvorschlag in den Generalkollektivvertrag eingreifen. Damit wird der zusätzliche Feiertag für Protestanten (Karfreitag) endgültig gestrichen. Damit wird massiv in die Kollektivvertragshoheit der Sozialpartner eingegriffen.

Urlaubstag muss drei Monate vorher angekündigt werden
Der persönliche Urlaubstag muss hingegen bereits drei Monate zuvor angemeldet werden, für das Jahr 2019 wird eine Frist von zwei Wochen definiert. Sollten ArbeitnehmerInnen vom Arbeitgeber trotzdem gebeten werden, am selbst gewählten „persönlichen Feiertag“ zu arbeiten, können diese „freiwillig“ darauf verzichten. Ist das der Fall erhalten sie für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag und der Urlaubstag bleibt bestehen. Von einem frei wählbaren Feiertag kann also nicht gesprochen werden.

Feiertag aus eigenem Urlaubskontingent ist lächerlich
„Von einem persönlichen Feiertag innerhalb des eigenen Urlaubskontingents zu sprechen, auf den bei rechtzeitiger Anmeldung ein Rechtsanspruch bestehen soll, ist lächerlich“, so Achitz. Denn es sei schon jetzt so, dass der Arbeitgeber vor Gericht gehen müsste, wenn er einen lange beantragten Urlaubstag verhindern will.
Wichtig war der Regierung offensichtlich, dass der Wirtschaft alle Wünsche erfüllt werden“, kritisiert Achitz. „Die ArbeitnehmerInnen bekommen dafür nichts.“ Mit dem ÖGB hat aber ohnehin niemand von der Regierung gesprochen.

Wieder ein Gesetz mehr, das ArbeitnehmerInnen betrifft, aber ohne Einbeziehung deren Interessenvertretung umgesetzt wird.
(Information des ÖGB, 26.02.2019)

Kino im UKH Linz: „Der marktgerechte Patient in der Krankenhausfabrik“

Im Anschluss daran Möglichkeit der Diskussion und Buffet!
Moderiert wird die Diskussion durch ZBRV Erik Lenz. Es diskutieren mit:

  • Martin Schriebl-Rümmele, Wirtschaftsjournalist
  • Dr. Wolfgang Schaden, Ärztl. Dir. Stv., AUVA
  • Branko Novakovic, ZBRV Kepler-Universitätsklinikum Linz
  • Dr. Franz Molterer, Dir. Stv., AK OÖ.
  • Martina Kronsteiner, BRV UKH Linz

Wir laden Euch dazu alle herzlichst ein – gerne auch mit Angehörigen! Teilnahme gratis – um Anmeldung beim Betriebsrat wird dennoch gebeten!

Weitere Informationen zum Film siehe hier: Der marktgerechte Patient

Einladung zur Betriebsversammlung anlässlich der Betriebsratswahl 2019

Wie vielleicht schon gesehen, wurde die offizielle Mitteilung, dass anlässlich der heurigen Betriebsratswahl eine Betriebsversammlung am Donnerstag, den 28. Februar 2019, stattfindet, am Schwarzen Brett vor dem BR-Büro und auch vor dem Speisesaal ausgehängt.

Wir möchten Euch auch hier herzlich einladen! Also Termin bitte vormerken und zahlreich kommen, da für die Beschlussfassung möglichst viele Beschäftigte anwesend sein sollten.

Im Anschluss gemeinsamer Meinungsaustausch bei Kaffee und Kuchen!

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