Fußballschauen in der Arbeit? AK-Tipps für eine konfliktfreie Fußball-WM

Ab heute herrscht wieder für 4 Wochen König Fußball. Ein Teil der Spiele der Fußball-WM in Russland wird während der Arbeitszeit der meisten Beschäftigten übertragen.

„Wenn Sie gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen das eine oder andere Spiel anschauen oder sich für die WM Urlaub nehmen möchten, gilt es einige Grundregeln zu beachten, um nicht den Job zu riskieren“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Auch wenn Österreich diesmal (leider) nicht dabei ist: In den nächsten 4 Wochen dreht sich wieder einmal fast alles um das runde Leder – auch an den Arbeitsplätzen. „Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht, um Konflikte von vornherein zu vermeiden“, empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und gibt nützliche Tipps:

Klären Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb ab. Es muss eine Lösung gefunden werden, die für alle in Ordnung ist und weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.

In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit auch nicht erlaubt. Sollten etwa Kollegen/-innen gemeinsam Fußball schauen wollen, sollten sie das vorher jedenfalls mit der/dem Vorgesetzten abklären. Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, braucht keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Fußballspiel nicht erbracht wird.

Erlaubt der Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit, dann dürfen natürlich auch während der WM Spiele im Radio mitverfolgt werden. Dies allerdings mit der Einschränkung, dass die Arbeitsleistung darunter nicht leidet und andere Mitarbeiter/-innen oder Kunden/-innen nicht gestört werden.

Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer/-innen die Spielergebnisse online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist aber problematisch, da bei einer Spielzeit von mindestens 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann.

Haben sich Arbeitnehmer/-innen dafür entschieden, für die Weltmeisterschaft Urlaub zu nehmen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer/-innen ebenso wie auf die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Es ist nicht möglich, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern/-innen einen Urlaubstermin einseitig aufzwingen. Umgekehrt darf der Arbeitnehmer den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.

Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der Weltmeisterschaft und für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb.

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr, wo es um ein entsprechendes Erscheinungsbild geht, kann der Arbeitgeber Fandressen oder ähnliche Utensilien verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten mit der/dem Vorgesetzten klären, was geht und was nicht.

Einen praktischen und kostenlosen AK-WM-Miniplaner gibt es übrigens in der AK Linz und in allen 14 Bezirksstellen.

Merkur-Versicherung Beratungstag im UKH Linz am Do, 14. Juni 2018!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir können Euch wieder einen Beratungstag der Merkur-Versicherung hier im Haus anbieten:

Donnerstag, 14. Juni 2018, 10 bis 12.30 Uhr
UKH Linz, OG1, vor den Schulungsräumen

Die Merkur-Versicherung bietet an:

Unfallvorsorge:
flexible Gestaltungsmöglichkeiten
bis zu 35 % Rabatt und 10 % Mitarbeiterbonus auch für Angehörige/Mitversicherte

Betriebliche Vorsorge mit Steuervorteil:
als reine Sparform oder mit Ablebensschutz
Garantierte Verzinsung
Jährlicher Vorteil bei € 25,– Monatsbeitrag durch Steuerersparnis zwischen € 75,– und € 150,–
Flexibilitätsgarantie.

Merkur Gesundheitsvorsorge:
20 % Firmenrabatt, auch bei Mitversicherung von Familienangehörigen
NEU – Merkur Kundenportal zur Direkteinreichung von Belegen, Rechnungen
Stationäre und ambulante Vorsorge
Zahnversicherungen – Fit4Life Gesundheitsvorsorge – Hightech Früherkennung

Risikoversicherung/Bestattungsvorsorge:
spezielle Sonderkonditionen
Bestattungsvorsorge auch bei bestehenden Erkrankungen

Es berät Sie gerne:
Christian Jungwirth
Direktor im AD, BÖV geprüfter Vkfm.
——————————————————
Merkur Versicherung AG, LD Oberösterreich
4020 Linz, Volksgartenstraße 17
Tel: +43 (0)732/ 664466 DW 3350
Fax: + 43 (0)732/ 664466 3333
Mobil: + 43 (0)699/ 170 52 095
Mail: christian.jungwirth@merkur.at
http://www.merkur.at/

Mein Herz für ein soziales Österreich – wofür wir uns einsetzen!

Wofür wir uns einsetzen:

  • Keine Einsparung auf Kosten einer funktionierenden Versorgung
  • Erhalt unseres Sozialsystems, das alle Österreicherinnen gut absichert
  • Kein Umbau ohne Miteinbeziehen der Betroffenen
  • Bevölkerung muss über Veränderung und die Folgen aufgeklärt werden
  • Sicherstellung, dass das Sozialsystem weiter alle absichert, es nicht zur Geldfrage wird

Mach aktiv mit!
Umso mehr sich zu unserem solidarischen Sozialsystem bekennen, umso klarer wird für handelnde Politiker, dass sie das nicht zur Machtfrage machen dürfen, umso größer wir der Druck, damit sorgsam umzugehen. Wir brauchen keine Verhältnisse wie in Ländern, in denen das Geld über die Versorgung entscheidet.

Deshalb werde aktiv, unterstütze uns und lasse nicht zu, dass unsere sozialen Errungenschaften Stück für Stück abgebaut werden.

Schreib Dich als Unterstützer ein:

https://herzfuersoziales.at/ 

Sozialversicherung: „Mein Herz für ein soziales Österreich“

GPA-djp und vida werben für den Erhalt eines der besten Sozialsysteme der Welt
Nachdem die Bundesregierung eine Punktation zur Reform der österreichischen Sozialversicherung vorgelegt hat, ohne jedoch genauere Pläne und Konzepte für die künftige Umsetzung zu haben, ist zu befürchten, dass eines der besten Sozialsysteme mit dem Herzstück Sozialversicherung in akute Gefahr gerät.

Deshalb werben die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) und die Gewerkschaft vida in einer breit angelegten Kampagne für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieses Erfolgs-modells.

„Vor allem die Ankündigung, durch die so genannte Reform 1 Milliarde Euro einzusparen, ohne Leistungen für die Versicherten zu kürzen, muss die Alarmglocken schrillen lassen. Alle Personen und ExpertInnen, die mit dem System vertraut sind, sehen darin ein Ding der Unmöglichkeit“, so Barbara Teiber (GPA-djp Bundesgeschäftsführung).

Einsparungen bei der Unfallversorgung
„Auch die Einsparungsvorgaben für die AUVA sind völlig irreal. Werden sie umgesetzt, kommt es zu Leistungseinschränkungen in der Unfallbehandlung. Es ist verantwortungslos, diese Vorgaben ohne Konzepte für die künftige Finanzierung der Unfallbehandlung zu machen“, so der stv. vida-Vorsitzende Willibald Steinkellner.

Jetzt aktiv werden!
Herzstück der Kampagnen ist die Website http://www.herzfuersoziales.at/ 

Alle Österreicherinnen und Österreicher werden darin aufgefordert, sich aktiv in diese Kampagne einzubringen. Sowohl bei den Kurzvideos als auch den Testimonials auf der Seite handelt es sich um Personen, die konkrete Erfahrungen mit unsrem Sozialsystem gemacht haben. „Wir brauchen keine Verhältnisse wie in Ländern, in denen das Geld über die Versorgung entscheidet. Deshalb werde aktiv, unterstütze uns und lasse nicht zu, dass unsere sozialen Errungenschaften Stück für Stück abgebaut werden“, heißt es im zentralen Aufruf.

Neues Angebot zur Entspannung: Massagesessel im UKH Linz für alle Mitarbeiter!

 
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Seitens der Direktion wurde ein Massagesessel für alle Mitarbeiter im UKH Linz angeschafft. Wir als Betriebsräte übernehmen die Betreuung und Organisation der Nutzung dieses entspannenden Gerätes.

Der Sessel befindet sich im Bereich der Physiotherapie im Raum Nr. U1-286 (1. Türe Gang links).

Das Türschloss wurde inzwischen getauscht, Zutritt für alle ab sofort mit dem eigenen Dienstschlüssel möglich! Bezüglich der Nutzungszeiten wurde von Seiten der Direktion folgende Regelung gefunden:

Die Benutzung der Massagestühle soll nur in der Freizeit oder in den gesetzlichen Pausen möglich sein.
Für alle Mitarbeiter, die dem P:I:C unterliegen, besteht daher neben der Benutzungsmöglichkeit in der Mittagspause bzw. vor und nach Dienst auch die Möglichkeit des Ausstempelns.
Für die Mitarbeiter, die GraphDi verwenden, besteht die Benutzungsmöglichkeit nur während den gesetzlichen Pausen sowie vor und nach Dienst.

Wir ersuchen Euch, vor Benutzung des Massagesessels diesen unter folgendem Link im Laufwerk J zu reservieren:

Ein Programm dauert 20 Minuten, weshalb wir jeweils eine halbe Stunde für die Reservierung veranschlagt haben. Das Massageprogramm kann natürlich auch früher beendet werden.

Um die Bedienung des Massagesessels kurz gemeinsam durchgehen zu können, bieten wir euch folgende Termine zur Schulung an:

Montag, 04. Juni 2018, 13 Uhr
Montag, 11. Juni 2018, 13 Uhr, Dauer jeweils ca. 30 Minuten

Jemand vom Betriebsratsteam wird zu diesen Zeiten vor Ort sein, um euch mit dem Gerät vertraut zu machen. Wir ersuchen Euch, dann dieses Wissen in euren Bereichen weiter zu geben!

Für Fragen stehen wir ansonsten jederzeit gerne zur Verfügung. Nähere Infos und Tipps zum Gerät findet Ihr auch im J-Laufwerk oder auch hier: http://massagesessel.at/

Bitte lest auch noch die beiliegenden Tipps bezüglich Hygiene und Nutzung des Sessels! Read more

Offener Brief der Arbeitnehmerkurie im Vorstand der AUVA an die Versicherten!

Geschätzte Versicherte der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt!
Teil der Diskussion über Veränderungen im Bereich der österreichischen Sozialversicherung ist auch die AUVA. Als Bedingung für ihren Fortbestand wird von der AUVA gefordert, 500 Millionen Euro jährlich einzusparen. Obwohl wir in den vergangenen Wochen und Monaten den Wert und Bedeutung der AUVA für das österreichische Gesundheits- und Sozialsystem, für die Menschen bei Arbeit und Ausbildung aber auch für die Wirtschaft ausführlich dargestellt haben, ist der massive Entzug von Budgetmitteln noch immer nicht vom Tisch.

Wir sehen uns daher als Mitglieder der ArbeitnehmerInnenkurie im Vorstand der AUVA veranlasst, uns in diesem offenen Brief an Sie – geschätzte Versicherte – zu wenden, um einige Dinge ins richtige Licht zu rücken.

Tatsächlich ist der Begriff „Einsparung“ irreführend. Es geht nicht um Einsparungen, sondern um den Entzug von Mitteln, mit dem Ziel, eine Beitragssenkung von 1,3% auf 0,8% der Beitragsgrundlage für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möglich zu machen.

Allerdings bringt diese Beitragssenkung für die überwältigende Mehrzahl der österreichischen Betriebe keine nennenswerte Entlastung. Bei einer durchschnittlichen Beitragsgrundlage von 2.800 Euro (Sonderzahlungen inkludiert) beträgt die Ersparnis für den Betrieb pro ArbeitnehmerIn und Monat 14 Euro, das sind 168 Euro pro Jahr.

Für einen Betrieb mit 10 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beträgt die jährliche Entlastung also rund 1.680 Euro, wobei ein Teil dieser Ersparnis wieder dem Finanzminister zufließt.

Für einen Großbetrieb sehen die Zahlen natürlich anders auch. Ein Konzern mit 10.000 Beschäftigten kann seinen Ertrag um rund 1,7 Millionen erhöhen, wobei diese Großunternehmen oft auch steuerlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Kleinbetriebe haben. Allerdings haben 86% der Betriebe in Österreich 10 oder weniger Beschäftigte. Es muss daher schon die Frage nach der Treffsicherheit einer Beitragssenkung erlaubt sein, bei der rund 2 Promille der Betriebe 14% des zu verteilenden Kuchens bekommen.

Wir möchten aber auch das Argument, es gehe um Einsparungen in den Strukturen, damit mehr Geld bei den Versicherten bzw. den Patientinnen und Patienten ankommt, nicht länger unwidersprochen im Raum stehen lassen, ist es doch einigermaßen verwunderlich, dass sich die Leistungen verbessern sollen, wenn dem System massiv Mittel entzogen werden.

Ein Blick auf die tatsächliche Gebarungssituation zeigt die Unmöglichkeit der geforderten Budgetkürzung!

Die Gesamteinnahmen der AUVA im Jahr 2017 haben rund eine Milliarde und 460 Millionen Euro betragen. Davon waren 504 Millionen Euro für Versehrten- und Hinterbliebenenrenten aufzuwenden. Über 200 Millionen Euro wurden als Ersatzleistung für die Behandlung von Arbeitsunfallopfern in Nicht-AUVA-Spitälern an die Krankenkassen überwiesen und fast 90 Millionen Euro wurden als Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten überwiesen. Für diese verpflichtenden Zahlungen mussten im Vorjahr 800 Millionen Euro aufgewendet werden. Dafür waren also rund 54% der gesamten Einnahmen aufzuwenden, ohne dass noch ein einziger Mitarbeiter oder ein Euro an Sachaufwand bezahlt wurde.

Für den Betrieb der Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren, für die Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, für die Unfallverhütung und die Bekämpfung von Berufskrankheiten, für die prothetische Versorgung Versehrter und alle sonstigen Leistungen sowie für den sogenannten Verwaltungsaufwand standen der AUVA knapp 660 Millionen Euro zur Verfügung.

Ein Mittelentzug im Ausmaß von 500 Millionen Euro könnte daher auch durch eine Schließung aller Einrichtungen – Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren – eine Reduktion des Verwaltungsaufwands auf null und ein völliges Einstellen der Präventionsaktivitäten nicht gänzlich kompensiert werden.

Der AUVA 500 Millionen Euro zu entziehen, um damit eine Beitragssenkung zu finanzieren, von der nur wenige Großbetriebe einen substantiellen Nutzen ziehen würden, halten wir für den falschen Weg.

Die AUVA und auch wir als Arbeitnehmerkurie verschließen uns sicher nicht gegenüber vernünftigen Reformüberlegungen wie etwa der Etablierung von Traumanetzwerken zur weiteren Verbesserung der Unfallversorgung in Österreich. Im Gegenteil, die AUVA hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie ein Motor für Innovation sowohl in Unfallheilbehandlung und Rehabilitation als auch im Bereich der Prävention ist.

All jene, die die AUVA auf diesem Wege unterstützen, werden in uns einen Partner finden. Wer die AUVA aber mutwillig zerstören und dem österreichischen Gesundheits- und Sozialsystem 500 Millionen Euro entziehen möchte, wird mit unserem entschiedenen Widerstand rechnen müssen.

Wolfgang Birbamer                                                               Friedrich Pöltl

Rückfragen & Kontakt:
Wolfgang Birbamer, Tel. 0664/614 55 58, wolfgang.birbamer@gbh.at

(APA -Meldung vom 24.5.2018)

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