Alle 20 Sekunden eine Beratung, über 110 Mio € erstritten
Die wirtschaftliche Lage besserte sich 2010 und die Situation auf dem Arbeitsmarkt entspannte sich. Dennoch blieb die Nachfrage nach Experten-Rat durch die AK hoch. 380.000 Beratungs-Gespräche wurden geführt – das waren in der Beratungszeit drei Gespräche pro Minute. 110,5 Millionen Euro wurden erstritten – das ist nach 97,8 Millionen (2009) und 72,8 Millionen (2008) ein neuer Rekord.
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Seit 1994 gehen die Krankenstände in Oberösterreich stetig zurück.
Auch 2010 setzte sich dieser Trend fort: Waren 2009 Oberösterreichs Arbeitnehmer/-innen durchschnittlich noch 13,4 Tage im Krankenstand, waren es im Vorjahr nur noch 12,9 Tage.
„Wer nach diesen Zahlen noch vom Explodieren der Krankenstände spricht, übertreibt maßlos. Jetzt geht es darum, Arbeitsbedingungen so gut zu gestalten, dass dieser positive Trend weiter fortgesetzt werden kann“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Auch krank zur Arbeit
Bedenkliches Detail der Krankenstandsdaten: Wer in den Krankenstand geht, bleibt immer weniger lange zu Hause, um sich auszukurieren.
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10 Schritte zu Ihrer Arbeitnehmerveranlagung
Dass es auf jeden Euro ankommt – wer wüsste das nicht besser als die Arbeitnehmer. Deshalb bietet Ihnen die AK in einer Broschüre Tipps und Ratschläge für die Arbeitnehmerveranlagung an.
Damit Ihnen mehr übrig bleibt: Holen Sie sich schon jetzt Ihr Geld vom Finanzminister zurück! Die AK hilft Ihnen dabei – mit 10 einfachen Schritten!
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Die Wirtschaftskammer behauptet, immer mehr Krankenstände würden von Arbeitnehmern/-innen durch eigenes Fehlverhalten mitverursacht oder bewusst missbräuchlich in Anspruch genommen. „In Wahrheit ist es umgekehrt“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Immer mehr Menschen gehen krank zur Arbeit, weil sie Angst vor Konsequenzen haben.“
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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten wieder einmal auf die lange Liste der AK-Infos hinweisen, die wir im J-Laufwerk in unserem BR-Ordner zum jederzeitigen Nachlesen abgespeichert haben – dies ist allerdings nicht von zu Hause aus, sondern nur im UKH möglich.
Die Infos reichen von A wie „Abfertigung“ bis V wie „Vorzeitiger Austritt“. Eine Übersicht über diese Infos ist hier zu sehen (für Vergrößerung bitte draufklicken).
Niemals zuvor haben die Beschäftigten die Arbeiterkammer so gebraucht wie während der letzten Jahre.
In der Wirtschaftskrise ist die Gangart der Unternehmen erneut härter geworden. Die Rechte der Beschäftigten wurden und werden häufig ignoriert. Umso wichtiger, dass die Arbeiterkammer diese Rechte wirksam und kostenlos schützt.
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Arbeitnehmer/-innen sind grundsätzlich verpflichtet, alle „zumutbaren Vorkehrungen“ zu treffen, um pünktlich zum Arbeitsplatz zu kommen. Das gilt auch bei heftigen Schneefällen.
Aber: Es ist unzulässig und rechtswidrig, eine Verspätung oder das Fernbleiben zum Anlass für eine Entlassung zu nehmen.
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Aktuelle Zahlen zeigen:
Das österreichische Beschäftigungssystem befindet sich in einer strukturellen Schieflage.
Die Arbeitsorganisation in den meisten Betrieben ist auf ArbeitnehmerInnen unter 50 Jahren zugeschnitten, die Arbeit wird verdichtet und zahllose Überstunden sorgen für Verschleiß und gesundheitliche Probleme. Für Ältere oder gesundheitlich Beeinträchtigte ist kein Platz mehr in vielen Unternehmen, sie werden einfach „abgebaut“.
Dazu passend folgende schöne Geschichte.
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Dienstzeugnis auf „Pferdefüße“ abklopfen
Wer macht das Rennen um den freien Job? Nicht selten hängt das von den Dienstzeugnissen der BewerberInnen ab. Die Arbeiterkammer empfiehlt, Dienstzeugnisse sorgfältig zu analysieren und auf „Pferdefüße“ in positiver Verpackung abzuklopfen.
Das Gesetz verbietet Zeugnisse, die es ArbeitnehmerInnen erschweren, einen neuen Job zu bekommen. Vergleichsweise selten stößt die AK daher in der Praxis auf unverhüllt negative Formulierungen wie: „Wir können den Arbeiternehmer nicht empfehlen“, „Wenn es ihre Gesundheit zuließ, arbeitete sie als…“, „Sein Engagement war ein voller Flop“ oder „Sie baute einen Unfall nach dem anderen“.
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Nach langem Tauziehen wird in Österreich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) eingeführt und damit die Sozialhilfe ersetzt.
Ab 01. September 2010 ist sie in Wien, Niederösterreich und Salzburg gültig – die anderen Bundesländer und auch OÖ. folgen.