AK OÖ.: Auch Spitalsbeschäftigte brauchen Pausen!

AK-Präsident übt heftige Kritik an Landesrätin Haberlander: „Die Gesundheit der Spitalsbeschäftigten ist nicht nachrangig!“
Beschäftigte im Krankenhaus müssen laut Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung durchgehend FFP2- oder FFP3-Masken tragen. Das Arbeitnehmer­Innenschutzgesetz stellt klar, dass die Arbeitgeber Maskenpausen gewähren müssen, weil diese die Sauerstoffzufuhr erschweren.

In Oberösterreichs Spitälern ist die Einhaltung dieser Pausen allerdings nicht sichergestellt. Die AK hat die zuständige Landesrätin Christine Haberlander in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass die Führungen der Krankenhäuser für die Einhaltung der notwendigen Maskenpausen sorgen müssen. „In ihrer Antwort bekundete sie allerdings, dass die Gesundheit der Spitals­beschäftigten nachrangig sei. Ich fordere die Landesrätin umgehend auf, diese gesundheitsgefährdende Sichtweise abzulegen und für den Schutz des Krankenhauspersonals zu sorgen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

„Beschäftigte in Krankenhäusern, Kuranstalten und in Alten- und Pflegeheimen leisten derzeit Großartiges unter besonders anstrengenden Bedingungen. Umso mehr muss darauf geachtet werden, dass deren Gesundheit nicht noch zusätzlichen Belastungen ausgesetzt wird, die durch gute Arbeitsorganisation vermeidbar wären“, sagt Kalliauer.

Tagtäglich arbeitet das Krankenhaus­personal stundenlang ohne ausreichende Verschnaufpausen mit FFP2- oder FFP3-Masken, die die Sauerstoffaufnahme erschweren. Schwindel sowie Konzentrationsstörungen und somit auch die Gefahr von Arbeitsunfällen und Behandlungsfehlern können die Folgen sein. Deswegen verlangt das österreichische Arbeitsinspektorat Maskenpausen und bezieht sich dabei auf einen Richtwert der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, wonach diese Masken nach 75 Minuten für 30 Minuten abgenommen werden sollen. Dies sei laut Arbeitsinspektorat also auch im österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz als Stand der Technik anzusehen.

Oft sind keine Pausen möglich!
„Von Betriebsräten und Beschäftigten in den Spitälern wissen wir aber, dass Masken­pausen vielfach nicht oder bei weitem nicht im empfohlenen Ausmaß sichergestellt werden und manche über viele Stunden nicht zu einer einzigen Minute Verschnaufpause kommen. Das ist eine absolut inakzeptable Gefährdung der Gesundheit des wichtigen Krankenhauspersonals“, sagt Kalliauer. Aus diesem Grund hat die AK die Landesrätin in einem Schreiben aufgefordert, für eine Klarstellung in Oberösterreichs Spitälern zu sorgen und den Führungskräften die Sicherstellung der Maskenpausen aufzutragen.

Fadenscheinige Be­gründungen
Doch die Landesrätin will dieser Aufforderung nicht nachkommen. Ihre fadenscheinige Begründung: Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass laut Arbeitsinspektorat die vorgesehene Maskenpause lediglich eine Empfehlung sei und die Erkenntnisse der Arbeitsmedizin nachrangig seien. Der Arbeiter­kammer liegt aber ein Schreiben aus dem Zentralarbeitsinspektorat vor, in dem das als „aus dem Zusammen­hang gerissen“ zurückgewiesen wird. Es sei klar erkennbar, heißt es in diesem Schreiben, „dass andere den Gesundheits­schutz der Beschäftigten als nachrangig erachten, weshalb wir besonders auf seine Wichtigkeit hinweisen“.

„Die Landesrätin interpretiert offenbar absichtlich Aussagen des Arbeitsinspektorats falsch, um den gebotenen Schutz der Beschäftigten in den Kranken­häusern nicht umsetzen zu müssen. Das ist völlig inakzeptabel.“

„Wir sind in Zeiten der Pandemie noch mehr als sonst verpflichtet, auf die Gesundheit der Spitalsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu achten. Wer soll die Patientinnen und Patienten sonst behandeln, Frau Landesrätin?“, so Kalliauer.

Applaus ist zu wenig!
Zwar könnten die Beschäftigten in ihrer Arbeitsroutine durch Toilettengänge oder Essenspausen bestimmt einige Maskenpausen einlegen, jedoch sind diese meist viel kürzer als empfohlen und noch dazu eben nicht garantiert. „Trotz Berichten, dass die Pausen nicht ausreichend eingehalten werden, setzt die Landesrätin auf Vertrauen in die Unternehmensleitungen. Applaus und Lob an die Beschäftigten in Presseaussendungen reichen aber nicht, stattdessen brauchen sie eine Garantie dafür, dass ihre Gesundheit geschützt wird. Ich fordere die Landesrätin deswegen nochmals dringend auf, verbindliche Vorgaben an die Krankenhaus­leitungen zu machen und klarzustellen, dass die Maskenpausen einzuhalten sind, damit Beschäftige die enorme Belastung besser ertragen können“, so der AK-Präsident.
(Information der AK OÖ., 24.01.2021)

AK OÖ.: Verschiebung der Semesterferien bringt Urlaubspläne durcheinander!

Verschiebung der Semesterferien bringt bei vielen die Urlaubs­pläne durcheinander: AK plädiert für familienfreundliche Lösungen
Die verkündete Vorverlegung der Semesterferien in Oberösterreich war für viele berufs­tätige Eltern ein Schlag ins Gesicht.

Wer nämlich mit seinem Arbeitgeber bereits einen Urlaub vereinbart hatte, kann diesen nicht einfach um eine Woche vorverlegen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer empfiehlt daher den Beschäftigten, das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber zu suchen, um die getroffene Urlaubs­vereinbarung einvernehmlich zu ändern. Und an die Unternehmen plädiert Kalliauer, familienfreundliche Lösungen zu ermöglichen.

Urlaubs­vereinbarungen sind bindend
Grundsätzlich ist eine Urlaubsvereinbarung für beide Seiten bindend – ein einseitiger Rücktritt ist nur ausnahmsweise rechtlich zulässig. Die gesetzliche Verlegung der Semesterferien wird nach Ansicht der AK-Experten/-innen keinen Grund für einen Rücktritt von einem vereinbarten Semester­ferienurlaub darstellen. Das wird nur dann möglich sein, wenn der Zweck in einem Familienurlaub mit den Kindern lag. Da die Kinder durch die Verschiebung nun im Home-Schooling sind, kann man davon ausgehen, dass der Erholungszweck hier wegfällt.

Sollte der Arbeitgeber einer ein­vernehmlichen Aufhebung der Urlaubsvereinbarung nicht zustimmen, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Rücktritt des Urlaubs erklären und dem Arbeitgeber gegenüber seine Arbeitsbereitschaft nachweislich erklären. Empfehlenswert ist diese Vorgangsweise aber nicht, weil damit Konflikte vorprogrammiert sind.

Urlaub nicht einseitig antreten
Problematisch ist jedenfalls die Verschiebung des Urlaubs zum vorverlegten Termin der Semesterferien. „Auf gar keinen Fall dürfen Beschäftigte ohne Vereinbarung ihren Urlaub in den neuen Semesterferien einseitig antreten. Das wäre ein glasklarer Entlassungsgrund“, sagt AK-Präsident Kalliauer und empfiehlt den betroffenen Eltern: „Suchen Sie gleich das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und holen Sie sich seine Zustimmung zur Verschiebung des Urlaubs. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.“ Denn die Beschäftigten haben keinen rechtlichen Anspruch, dass ihre Arbeitgeber die Urlaubsanträge zum vorverlegten Ferien­termin genehmigen müssen. Darum bedarf es einer neuerlichen Urlaubsvereinbarung.

Einvern­ehmliche Lösungen suchen!
„Im Sinne eines gesamtgesellschaftlichen solidarischen Umgangs mit der aktuellen Krise sollen möglichst einvernehmliche und familien­freundliche Lösungen angestrebt werden. Ich appelliere daher an die Arbeitgeber, den berufstätigen Eltern hier einen Schritt entgegen zu kommen und ihnen die Stornierung des ursprünglichen Urlaubs oder die Vorverlegung zu ermöglichen“, sagt der AK-Präsident. Damit können innerbetriebliche Konflikte und wohl auch zahlreiche Arbeits­gerichtsverfahren vermieden werden.
(Information der AK OÖ., 19.01.2021)

So schaut’s arbeitsrechtlich aus: Dienstverhinderung bei Schneechaos

Wenn sich Frau Holle austobt, Straßen und Schienen unter dem Schnee verschwinden und alle Pläne durch Glatteis ins Schleu­dern geraten, stellt sich die Frage: Schaffe ich es heute über­haupt in die Arbeit? Und falls ja, wann? Mit welchen Kon­se­quenz­en muss ich rechnen, falls ich nicht oder zu spät komme?

So schaut’s arbeitsrechtlich aus
Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie deshalb nicht oder nicht pünktlich Ihre Arbeit antreten können, liegt ein so genannter Dienstverhinderungsgrund vor. Das heißt, Ihr Fernbleiben oder Ihre Verspätung ist entschuldigt – allerdings nur, wenn Sie vorher alles Zumutbare unternommen haben, um es trotz Schnee und Eis (pünktlich) in die Arbeit zu schaffen. Sie müssen beispielsweise früher als sonst aufbrechen, wenn der Wetterbericht schon am Vorabend das Schneechaos vorhersagt. Oder vom Auto auf Öffis umsteigen, falls das eine gangbare Option ist.

Was ist „zumutbar“?
Was aber letztendlich zumutbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Einem gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zuzumuten sein, wenn er ein paar Kilometer zu Fuß marschiert, sollte auf Schiene oder Straße nichts mehr gehen.

Arbeitgeber sofort informieren
Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber, sobald sich abzeichnet, dass Sie nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen können!

Kein Urlaub, keine Gleitzeit
Wenn Sie wetterbedingt nicht oder zu spät am Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie keinen Urlaubstag nehmen und sich auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen. Bei Gleitzeit gelten Dienstverhinderungen in der fiktiven Normalarbeitszeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit.

Beispiel zur Gleitzeit

  • In Ihrem Betrieb ist es möglich, zwischen 6 Uhr und 20 Uhr im Rahmen der Gleitzeit zu arbeiten.
  • Für den Fall, dass eine Dienstverhinderung eintritt, wird für alle eine genormte Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr angenommen (fiktive Normalarbeitszeit).
  • Sollten Sie es aufgrund von Schneeverwehungen erst um 10 Uhr in die Arbeit schaffen, wird Ihnen die Zeit zwischen 8 und 10 Uhr als Arbeitszeit angerechnet – ungeachtet dessen, dass Sie sonst meist schon um 7 Uhr zu arbeiten beginnen.

Kein Grund zur Entlassung
Sollte Sie Ihr Arbeitgeber entlassen, weil Sie wegen Schnee und Eis zu spät oder gar nicht in die Arbeit gekommen sind, ist diese Entlassung unberechtigt. Wichtig ist allerdings immer, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben, um es (zeitgerecht) in die Arbeit zu schaffen.

Weniger Geld wegen Dienstverhinderung?
Wie schaut es aus mit der Bezahlung, wenn mich das extreme Wetter daran hindert, meine Arbeit zu leisten?
Sowohl Angestellte als auch ArbeiterInnen müssen auch für die Zeit der Dienstverhinderung ihr Entgelt bekommen.
(Information der AK OÖ.)

AK OÖ.: Die ÖGK braucht sofortige Finanzspritze des Bundes!

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: Österreichische Gesundheits­kasse braucht sofortige Finanz­spritze des Bundes
Mit der von der letzten Bundes­regierung durchgeboxten Fusion der Gebietskrankenkassen wurde der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein gewaltiger finanzieller Rucksack umgehängt. Auch die Corona-Pandemie bringt die ÖGK in zusätzliche finanzielle Schwierigkeiten. „Um das Gesundheitssystem in gewohnt hoher Qualität aufrecht erhalten zu können, braucht die ÖGK sofort eine ausreichend dotierte Finanzspritze des Bundes“, schlägt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer Alarm.

Die finanzielle Ausgangslage der ÖGK war schon vor Beginn der Corona-Krise schlecht: Der Gebarungsvorschau zufolge wurde für 2020 mit einem Bilanzverlust von 175,3 Millionen Euro gerechnet, bis zum Jahr 2024 mit einem Defizit von 544 Millionen Euro. Während die Kranken­versicherung der Arbeitnehmer/-innen 174 Millionen Euro weniger an Beihilfen erhält, soll sie zugleich 65 Millionen Euro mehr an Privatkrankenhäuser bezahlen.

Politisch umgefärbt statt Leistung verbessert
Kosten für die in Aussicht gestellte und noch nicht umgesetzte Leistungsharmonisierung auf höchstem Niveau oder für die vom Bundes­kanzler großspurig versprochene Patientenmilliarde sind hier noch nicht enthalten. Auf der anderen Seite wurde viel Geld für die neuen ÖGK-Logos und Beraterhonorare ausgegeben. „Daran sieht man, dass es der schwarz-blauen Bundesregierung nie um eine Leistungsverbesserung, sondern nur um die politische Umfärbung der Krankenkassen ging“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

ÖGK: Dringend Geld vom Bund notwendig
Die Corona-Pandemie hat die finanzielle Lage der ÖGK weiter verschärft: Beiträge wurden gestundet, die Beitragsprüfung ausgesetzt, die Kosten für Medikamente sind gestiegen. In der aktuellen Gebarungsvorschau vom November 2020 geht die ÖGK von einem Verlust in Höhe von 200 Millionen Euro für 2020 aus. Dabei sind noch nicht die Stundungs­außenstände von 1,7 Milliarden (für die gesamte Sozialversicherung) mitbedacht. Sollte ein Großteil davon abgeschrieben werden müssen, fehlen der ÖGK im nächsten und übernächsten Jahr nochmals zusätzliche rund 320 Millionen Euro. Bis 2024 könnte sich der Bilanzverlust auf 2 Milliarden Euro summieren.

Gesundheitssystem nachhaltig sichern
Daher braucht die ÖGK dringend eine Finanzspritze des Bundes. Gesundheitsminister Anschober hat bisher nur einen Betrag von 60 Millionen Euro fix zugesagt – dieser ist bei weitem nicht ausreichend. Der von der Bundesregierung eingebrachte Initiativantrag für ein ÖGK-Covid-19-Zuwendungsgesetz sieht eine vage Unterstützung des Bundes „mittels einer an Zielen verknüpften Zahlung für einen begrenzten Zeitraum“ vor. Wie hoch diese Unterstützung sein wird und welche Ziele die ÖGK dafür zu erreichen hat, ist völlig offen.

„Es geht um nicht weniger als die nachhaltige Sicherung des Gesundheits­­systems und den notwendigen zeitnahen Ausbau von Versorgungskapazitäten. Was die Regierung hier betreibt, ist grob fahrlässig. Ich fordere daher eine konkrete Zusage des Bundes für die Rücknahme der Belastungen aus der Fusion und die vollständige Finanzierung der Corona-Ausfälle“, sagt Kalliauer.

Hofmarcher sieht dringenden Finanzierungsbedarf
Akuten Finanzierungsbedarf sieht auch die Ökonomin Maria Hofmarcher, die einen eigenen staatlichen Fonds für die Gesundheitsversorgung fordert – dotiert mit 4,2 Milliarden Euro. Mit diesem Geld sollen Beitragsausfälle der ÖGK ausgeglichen und die dringend notwendige Harmonisierung der Leistungen unter den Krankenversicherungsträgern vorangetrieben werden. Die schwarz-blaue Bundesregierung hat die Harmonisierung im Zuge der Zusammenlegung der Krankenkassen versprochen, passiert ist bisher wenig.

Für die kommenden 10 Jahre wäre ein jährlicher Mehraufwand von bis zu 650 Millionen Euro notwendig, um das Leistungsniveau der ÖGK an das der Kranken­versicherung der Beamten/-innen und Eisenbahner/-innen anzupassen. „Es ist nicht einzusehen, warum Beamtinnen und Beamte für ein Zahn­­implantat einen Zuschuss von 350 Euro erhalten, während unsere Mitglieder das Implantat zur Gänze selbst bezahlen müssen“, sagt der AK-Präsident.

Um die Leistungsharmonisierung zu finanzieren, braucht es laut Maria Hofmarcher einen Risikoausgleich zwischen allen Krankenversicherungsträgern. „Damit könnten sämtliche Leistungen, wie etwa die genannten Implantate allen Versicherten, unabhängig von ihrem Beruf, über die E-Card kostenlos zur Verfügung gestellt werden“, sagt die Expertin.
(Information der AK OÖ., 27.12.2020)

Auch bei Quarantäne: Arbeitgeber muss Lohn bezahlen

Was oft unklar scheint, ist gesetzlich eindeutig: Wer sich in behördlich an­geordneter Quarantäne befindet, hat Anspruch auf Lohn/Gehalt.

Immer mehr Anfragen zu Quarantäne von Be­schäftigten – AK ortet viele Missstände
Bei der AK Oberösterreich melden sich immer mehr Arbeitnehmer/-innen, die während der Quarantäne kein Entgelt vom Arbeitgeber erhalten. Zudem verlangen vermehrt Firmen von ihren Beschäftigten, Urlaub oder Zeitausgleich zu verbrauchen. Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist dies inakzeptabel, denn die rechtliche Lage ist völlig klar. Bei behördlich verordneter Qu­arantäne muss der Arbeitgeber weiterzahlen.

Aufpassen sollten Beschäftigte aber bei Quarantäne-„Anordnungen“ durch Arzt oder 1450-Hotline. Die entsprechen nämlich nicht behördlichen Bescheiden. Hier verlangt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer „eine bessere Zusammenarbeit von Arzt/Ärztin, Gesundheitshotline und Gesundheitsbehörden. Und wenn Arbeit­geber ihre Beschäftigten wegen Krankheits- oder Ansteckungsverdacht selbst freistellen, sollte es einen Ersatz des fortgezahlten Entgelts durch den Bund geben.“

Entgeltfortzahlung bei behördlicher Quarantäne
Rechtlich eindeutig ist die Situation, wenn die Gesundheitsbehörde Arbeitnehmer/-innen mit einem schriftlichen Bescheid absondert. Schickt sie diese in Quarantäne, haben sie laut Epidemiegesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Arbeitgeber können den Ersatz der geleisteten Entgeltfortzahlung beim Bund rückfordern. Derartige Bescheide kann die Gesundheits­behörde auch telefonisch erlassen. Inhalt und Verkündung eines telefonischen Bescheides müssen allerdings beurkundet und der in Quarantäne befindlichen Person zugestellt werden. Die schriftliche Bestätigung muss innerhalb von 48 Stunden eintreffen, ansonsten endet die Absonderung.

Arzt und Hotline 1450 sind keine Be­hörden
Oft wird Beschäftigten von ihrem Hausarzt oder von der Gesundheitshotline 1450 empfohlen, sich abzusondern, also jeglichen Kontakt mit der Außenwelt zu unterbinden.

Falls der Arzt/die Ärztin meint, dass die Betroffenen nicht arbeitsfähig seien, ist eine entsprechende Krankmeldung erforderlich, um der Arbeit fern zu bleiben. Die Arbeitsunfähigkeit begründet einen Krankenstand mit entsprechender Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Als Callcenter und mangels Behördeneigenschaft kann auch die Hotline 1450 keine rechtswirksamen Empfehlungen erteilen. Stellen die Hotline-Mitarbeiter/-innen einen Verdacht auf eine CoVid-19-Infektion fest, sollten Betroffene verlangen, an die Gesundheits­behörde weitergeleitet zu werden. Diese kann dann einen Quarantänebescheid erlassen.

Dienstfreistellung: Kein Urlaub oder Zeit­ausgleich notwendig
Wer keine Krankmeldung hat und auch nicht von der Gesundheitsbehörde per Bescheid in Quarantäne abgesondert wurde, sollte „Empfehlungen“ von Arzt oder Hotline dem Arbeitgeber mitteilen und sich nachweislich arbeitsbereit erklären. „Falls der Arbeitgeber eine kurzzeitige Dienstfreistellung ausspricht, kann man zu Hause bleiben und behält für diese Zeit auch den Entgeltanspruch. Urlaubstage zu verbrauchen oder Zeitausgleich zu konsumieren, ist in diesem Fall nicht notwendig“, sagt Kalliauer. Auch jene Beschäftigten, die nach einem telefonischen Bescheid durch die Gesundheitsbehörde innerhalb von 48 Stunden keine schriftliche Bestätigung erhalten, sollten sich gegenüber dem Arbeitgeber arbeitsbereit erklären und mit ihm die weitere Vorgangsweise abklären.
(Information der AK OÖ., 22.11.2020)

AK OÖ.: Hacklerregelung ist finanzierbar und gerecht!

Regierung will Abschlags­freiheit nach 45 Arbeits­jahren kippen – AK-Kalliauer: „Hackler­regelung ist finanzier­bar und gerecht!“
Im Vorjahr beschloss der Nationalrat, mit Zustimmung der ÖVP, dass Beschäftigte nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können – auch, wenn sie dann noch nicht 65 Jahre alt sind. Nun soll die Hacklerregelung nach dem Willen der ÖVP noch im November wieder abgeschafft werden.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist verärgert: „45 Jahre Arbeit verdienen Respekt in Form von Abschlagsfreiheit. Die Hacklerpensionen sind finanzierbar, weil die Beiträge ohnehin von den Versicherten selbst eingezahlt wurden“, sagt er. Auch Daniel Mühlböck, Landesstellenvorsitzender der Arbeitnehmer-Kurie in der Pensionsversicherung, kritisiert das Vorhaben: „Weil Präsenzdienst und Zivildienstzeit nicht angerechnet werden, erreichen ohnehin weniger Versicherte die Abschlagsfreiheit. Wer trotzdem die 45 Jahre zusammenbringt, hat es wirklich verdient, ohne Abschläge in Pension gehen zu können!“

Ungerechtig­keit hat andere Ursachen
Laut ÖVP soll noch diese Woche die 2019 beschlossene Abschlagsfreiheit bei Pensionsantritt nach 45 Arbeitsjahren wieder abgeschafft werden. Unsachlich wird dies von der ÖVP mit den Frauenpensionen verknüpft, indem sie die Hacklerregelung als „reine Männerpension“ bezeichnet. „Abgesehen davon, dass auch für Frauen künftig die Abschlagsfreiheit gilt, sind für den sogenannten Gender Pension Gap ganz andere Gründe die Ursache“, so AK-Präsident Kalliauer. Zudem ist das von der Regierungspartei betriebene Gegeneinanderausspielen von Frauen und Männern aus demokratiepolitischen Gründen abzulehnen.

Regierung riskiert mehr Arbeits­lose
Für Versicherte mit 45 Arbeitsjahren muss es die Möglichkeit geben, abschlagsfrei in Pension zu gehen. Die Abschaffung der Abschlagsfreiheit wäre auch angesichts der Krise am Arbeitsmarkt mit den ohnedies sehr vielen Arbeitslosen kontraproduktiv.

Politische Entscheidung der Regierung
„Jedenfalls bleibt es eine Entscheidung des politischen Willens, wie wichtig den Regierungsparteien die berechtigten Anliegen von Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, sind“, stellt Mühlböck von der Pensionsversicherung fest. Und AK-Präsident Kalliauer fordert: „Die Abschlagsfreiheit darf nicht zum politischen Zankapfel auf Kosten von Menschen mit langer Erwerbstätigkeit  werden, sondern muss für alle gelten. Und zwar auch unter Einbeziehung der zurzeit ausgeschlossenen Jahrgänge sowie der Präsenz- und Zivildienstzeiten.“
(Information der AK OÖ., 08.11.2020)

AK OÖ.: mehr Telefon- und e-mail-Beratung – persönlich nur mit Termin!

Die AK Oberösterreich verstärkt die Telefon- und E-Mail-Beratung, per­sönliche Beratung ausschließlich mit Termin
Der harte Lockdown sorgt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wieder für Unsicherheiten und wirft viele arbeitsrechtliche Fragen auf – wie Sonderbetreuungszeit, Kurzarbeit oder Home-Office. Die AK Oberösterreich erhöht daher ihre Kapazitäten in der telefonischen und in der Online-Beratung. Persönliche Beratung gibt es nur noch nach Terminvereinbarung.

Arbeitnehmer/-innen sind verunsichert
„Bereits die Ankündigung des erneuten harten Lockdowns ab Dienstag hat am Wochenende eine Flut an E-Mails und Anrufen an unseren Rechtsschutz ausgelöst. Wir rüsten uns für einen weiteren großen Beratungsandrang unserer Mitglieder, ähnlich wie im März“, berichtet AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die meisten Anfragen gibt es seit dem Wochenende bereits zu den Themen Sonderbetreuungszeit, Home-Office, Kurzarbeit, Schutz vor Ansteckung im Betrieb und dem Umgang von Arbeitgebern mit Corona.

Arbeiterkammer schafft Sicherheit
Die AK Oberösterreich schichtet ihre Kapazitäten um – alle Veranstaltungen sind abgesagt, der Großteil der Beschäftigten arbeitet im Home-Office – das Beratungs­angebot bleibt voll aufrecht. Präsident Kalliauer: „In der Telefonie und in der E-Mail-Beratung haben wir unsere Kapazitäten noch verstärkt. Unsere Expertinnen und Experten werden alle Anfragen so rasch wie möglich und in gewohnt kompetenter Weise beantworten. Wir sind für die Mitglieder da, auch im Lockdown.“ Der Andrang in der Telefonberatung ist bereits enorm – Ratsuchende werden daher aufgerufen, vorwiegend die E-Mail-Beratung zu nutzen, um Wartezeiten am Telefon zu vermeiden.

Persönliche Beratung gibt es in der AK-Zentrale in Linz sowie in den 14 AK-Bezirksstellen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Die AK-Experten/-innen sind wie folgt erreichbar:
Arbeits- und Sozialrecht: am Telefon 050/6906-1, per Mail: rechtsschutz@akooe.at
Konsumenteninformation: am Telefon 050/6906-2, per mail: konsumentenschutz@akooe.at 
Bildungsberatung: am Telefon 050/6906-1601, bildungsinfo@akooe.at 

Reisen in Corona-Zeiten: AK OÖ. hilft mit Geld-Zurück-Aktion nach Storno!

Reisen in Corona Zeiten: AK hilft mit Geld-Zurück-Aktion nach Storno und An­nullierung und fordert gesetzliche Ver­besserungen
Die Corona-Pandemie stellte auch das Konsumleben ab Mitte März völlig auf den Kopf. Vor allem das Thema Reisen bereitete seitdem tausenden Menschen in Ober­österreich große Sorgen und Probleme. 65.000 Beratungen hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich im vergangenen Halbjahr durchgeführt, das sind um ein Drittel mehr als im Vergleichszeitraum 2019.

Jede vierte Anfrage betraf das Thema Reisen. Vor allem Fluglinien und Reiseveranstalter, die entgegen der ein­deutigen Rechtslage Rückzahlungen verweigerten, beschäftigten die AK. Sie startete sofort eine Geld-Zurück-Aktion für alle Betroffenen. Vom Gesetzgeber fordert die AK unter anderem eine Insolvenzabsicherung auch bei Nur-Flug-Buchungen und die Ein­führung der echten EU-weiten Sammel­klage.

Fluglinien missachteten Gesetze
Große Probleme bereiteten den Konsumenten/-innen zahlreiche Online-Plattformen, die auf Tauchstation gingen und somit die Geschädigten komplett im Regen stehen ließen. Ebenso

Fluglinien sowie Reiseveranstalter, die die Ver­braucher-Rechte missachteten. Obwohl die europäische Fluggastrechte-Verordnung klar regelt, dass bei annullierten Flügen der Ticketpreis innerhalb einer Woche von der Airline an den Fluggast zurückzuerstatten ist, erfolgte dies bei keiner einzigen Fluglinie. Viele Airlines missachteten die Gesetze komplett und boten ihren Kunden/-innen überhaupt nur Umbuchungen oder Gutscheine an.

Während bereits die Rettungspakete europaweit geschnürt wurden, gab es keine Rückzahlungen. Erst jetzt beginnen die vom Steuerzahler aufgefangenen Airlines schleppend, die berechtigten Rückzahlungsforderungen zu begleichen.

Reiseveranstalter verweigern Rück­zahlungen
Auch bei den stornierten Pauschalreisen zahlten viele Reiseveranstalter bereits geleistete Beträge entweder nicht oder erst nach energischer Aufforderung durch die Betroffenen oder gar erst nach Intervention durch die AK-Konsumentenschützer/-innen zurück. Dabei ist auch hier die Gesetzeslage klar geregelt: Wird eine Pauschal­reise entweder vom Veranstalter abgesagt oder storniert die Kundin/der Kunde selbst, weil die Reisedurchführung aufgrund ungewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt oder nicht möglich ist, greift das Pauschalreisegesetz. Und das besagt, dass keine Storno­kosten anfallen dürfen.

Aktion TicketRefund von AK und FairPlane
Die Arbeiterkammer Oberösterreich reagierte sofort auf die neuen Anforderungen und auf den Widerstand der Airlines und der Reiseveranstalter. Gemeinsam mit dem Fluggastrechteportal FairPlane unterstützen die AK-Konsumentenschützer/-innen alle betroffenen Mitglieder der AK Oberösterreich und alle Oberösterreicher/-innen im Rahmen der Aktion TicketRefund notfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche.

600.000 Euro Rückforderungsanspruch
Seit dem Start der Aktion am 27. April nutzen 700 Konsumenten/-innen mit mehr als 1.000 Mit­reisenden diese Aktion. Bei 600 Fällen davon handelt es sich um Ticket-Rückforderungen von Flügen und bei 100 Fällen um Pauschalreisen. Insgesamt beträgt der Rück­forderungsanspruch 600.000 Euro. Bisher haben die Konsumenten/-innen in 70 Fällen ihr Geld zurückbekommen.

Die Anmeldung der Rückforderungsansprüche bei der AK Oberösterreich ist online rund um die Uhr möglich. Sämtliche Kosten der Rechts­durchsetzung mittels des Kooperationspartners FairPlane übernimmt derzeit die AK Oberösterreich. Die Aktion wird voraussichtlich jedenfalls noch bis Jahresende laufen, sodass Betroffene ihre Ansprüche anmelden können.

AK hilft Betroffenen und fordert Sammelklage
„Gutscheine, Umbuchungen oder Hinhalte-Taktiken der Fluglinien und Reiseveranstalter müssen nicht akzeptiert werden. Ich rate allen Betroffenen, sich an die AK zu wenden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er fordert in diesem Zusammen­hang einmal mehr das Instrument einer echten und EU-weiten Sammelklage. Dabei könnten alle Betroffenen einer Fluglinie oder eines Reise­veranstalters in einem Gerichtsverfahren prozessökonomisch zusammengefasst werden, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat.

Absicherung bei Insolvenzen
Zudem solle der Gesetzgeber für mehr Planbarkeit und Sicherheit für die Verbraucher/-innen sorgen. Die Republik solle für Gutscheine die Haftung im Insolvenzfall des ausstellenden Unternehmens übernehmen, dann könnten alle Konsumenten/-innen bedenkenlos die Gut­scheine von Airlines, Reiseveranstaltern und Reisebüros akzeptieren. „Zumindest hätten die zuständigen Minister/-innen dafür Sorge tragen müssen, dass staatliche Unterstützung für Unternehmen in der Reisebranche an die Einhaltung von Konsumentenrechten gekoppelt wird“, so der Präsident.

Außerdem solle es auch eine Insolvenzabsicherung für Nur-Flug-Buchungen – ähnlich jener für Reiseveranstalter – geben.
(Information der AK OÖ., 24.09.2020)

AK OÖ.: Beratungshoch durch Corona-Krise

Alle Hände voll zu tun in der Corona-Zeit: Be­ratungen der AK Linz schnellten in die Höhe
Die Corona-Pandemie löste weltweit eine Krise in bisher noch nicht gekanntem Ausmaß aus. Rekord­arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ängste, den Job zu verlieren und Probleme bei der Kinderbetreuung sorgten unter den Arbeit­nehmern/-innen für viele Fragen. Das schlug sich auch in den Beratungszahlen der AK Linz nieder.

„Für uns war wichtig, dass wir für unsere Mitglieder auch während des Shutdowns jederzeit telefonisch und per Email erreichbar waren“, sagt Mag. Ernst Stummer, Leiter des AK-Rechtsschutzes.

Fast 50.000 telefonische Anfragen
Bis zum Beginn der Corona-Pandemie gab es in der AK Linz pro Tag durchschnittlich 372 telefonische Anfragen, ab dem Shutdown Mitte März stieg die Zahl der täglichen Anrufe auf durchschnittlich 646. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2020 in der AK Linz 49.892 telefonische Anfragen der Mitglieder bearbeitet. Auch die E-Mail-Anfragen in der AK Linz schnellten in die Höhe: Von durchschnittlich 14 täglich in der „normalen“ Zeit auf durchschnittlich 178 seit Beginn der Corona-Krise. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2020 5.587 Emails von Mitgliedern beantwortet.

12 Millionen Euro im Arbeits- und Sozialrecht
Erfolgreich war die AK Linz auch bei der Vertretung ihrer Mitglieder. So wurden von Anfang Jänner bis 30. Juni 2020 12,3 Millionen Euro in Arbeitsrechts- und Sozial­rechtsfällen erkämpft. Weitere interessante Zahlen: Die Corona-bedingte Kurzarbeit wurde von 2.800 Linzer Betrieben für 66.000 Beschäftigte beantragt.

„Die Mitglieder, die uns kontaktiert haben, waren sehr froh, dass wir ihnen in dieser schwierigen Zeit verlässlich zur Seite gestanden sind“, sagt Stummer. Bei Beginn der Corona-Krise ging es in erster Linie um die Themen Kündigung und Kurzarbeit. Vor große Herausforderungen wurden die Mitglieder aber auch in Sachen Schul- und Kindergartenschließungen gestellt. Hunderte Beschwerden erreichten die AK Linz zum Thema Arbeit­nehmerschutz und Sicherheitsabstand. In vielen Unternehmen wurde nämlich der gesetzlich vorgesehene Mindestabstand nicht eingehalten und die Schutzausrüstung verweigert. Starke Nachfrage gab es ebenfalls rund um die Themen Schwangerschaft und Risikogruppen. Und ab Mitte Juni standen vor allem arbeitsrechtliche Fragen rund um den Urlaub im Ausland im Vordergrund.
(Information der AK OÖ., 24.08.2020)

Corona-Bilanz der AK OÖ.: Mehr Hilfe für Arbeitnehmer!

AK zieht erste Bilanz der Krise und fordert Vermögens­abgabe, Corona-Tausender und Verlängerung der Kurz­arbeit!
Die Covid-19-Pandemie fordert(e) die Arbeitnehmer/-innen so stark wie noch nie. Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, fehlende Kinderbetreuung und finanzielle Sorgen der Beschäftigten schlugen sich auch in den Beratungszahlen der Arbeiterkammer nieder: Ab Shutdown-Verkündigung bis Ende April gab es 44.353 Anrufe. Die Zahl der durchschnittlichen täglichen Telefonanrufe stieg von 766 vor Corona in der „heißen Phase“ auf 1.267. Als Konsequenzen aus der Krise fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer einen Corona-Tausender für die „Helden/-innen der Krise“, die Verlängerung der Kurzarbeit und eine erhöhte Vermögensabgabe zur Finanzierung der Krisenkosten.

Berater im Dauer­einsatz
Ab dem Shutdown bearbeiteten die AK-Berater/-innen die arbeitsrechtlichen Anfragen von zuhause aus. Das brachte zwar kurzfristig technische Herausforderungen, das größere Problem ab diesem Zeitpunkt waren aber eine täglich geänderte Gesetzeslage, viele unklare Vorgaben und rechtliche Änderungen ohne Vorankündigung. „Eine Rechtsauskunft vom Vortag konnte nächsten Tag schon wieder überholt sein“, erläutert Kalliauer. Die gesetzlichen Regelungen hinkten außerdem oft tagelang den Ankündigungen in den Regierungspressekonferenzen hinterher. Die Folge: Verzweifelte Anrufer/-innen, denen keine eindeutigen Antworten gegeben werden konnten. Gipfelpunkt war der Umgang mit den Risikogruppen – von der großspurigen Ankündigung bis zur tatsächlichen Regelung vergingen 5 Wochen!

Arbeit­nehmer ver­unsichert
„Rückblickend habe ich den Eindruck, dass phasenweise von der Regierung ganz bewusst ein Wirr-Warr an rechtlichen Regelungen geschaffen wurde, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verunsichern und damit Unternehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Beschäftigten unter Druck zu setzen“, resümiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Hauptfragen in den 78.482 Anrufen ab Shutdown bis Ende Juni waren Kündigungen, Kurzarbeit, fehlende Kinderbetreuung, fehlender Arbeitnehmerschutz und Sicherheitsabstand, Risikogruppen und Schwangerschaft sowie arbeitsrechtliche Fragen zu Auslandsurlauben.

Kurz­arbeit muss ver­längert werden
Das innerhalb weniger Tage gemeinsam zwischen den Sozialpartnern Wirtschaftskammer, ÖGB und Arbeiterkammer entworfene Kurzarbeitsmodell war und ist überaus attraktiv. Dieses Modell federte den Anstieg der Arbeitslosenzahl gewaltig ab. In Oberösterreich nutzten 17.000 Unternehmen das Angebot und beantragten für fast 350.000 Beschäftigte Kurzarbeit.

„Es muss jetzt frühzeitig klargestellt werden, unter welchen Bedingungen welche Branchen im Herbst nochmals die Kurzarbeit verlängern können“, verlangt Kalliauer von der Regierung. Wenn es dazu kommt, sollte es Anreize für Unternehmen und Beschäftigte geben, dass Kurzarbeitsphasen zur Qualifizierung genutzt werden können. Außerdem müssen nach Ansicht der Arbeiterkammer Kurzarbeitsförderungen an 2 Bedingungen geknüpft werden: Eine „Behaltefrist“ ohne Kündigung im Anschluss an die Kurzarbeit, und große Unternehmen sollten bei Inanspruchnahme der Förderung keine Gewinne ausschütten dürfen.

Was bleibt für die „Helden der Krise“?

„Viel beklatscht – wenig bezahlt. Das darf nicht sein. Die Beschäftigten, die während der Krise das Land am Laufen gehalten haben, haben endlich einen Corona-Tausender verdient“, fordert der AK-Präsident.

Die Regierung sollte sofort Verhandlungen mit den Sozialpartnern aufnehmen. In weiterer Folge müssen die Arbeitsbedingungen und die Einkommen in den entsprechenden Branchen dauerhaft verbessert werden.

Verbesserungen soll es auch für Arbeitslose geben. Kalliauer: „Die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld soll unverzüglich von derzeit 55 auf mindestens 70 Prozent des vorigen Netto-Entgelts angehoben werden.“ Eine Corona-Arbeitsstiftung und ein Jugendrettungspaket sollen helfen, die Krisenfolgen auf dem Arbeitsmarkt abzumildern.

Und wie soll das alles finanziert werden? Kalliauers Antwort: „Die Reichen und die Superreichen sollten vernünftig an den Krisenkosten beteiligt werden. Eine befristete Abgabe für Vermögen ab 10 Millionen Euro könnte 7 Milliarden Euro pro Jahr bringen.“
(Information der AK OÖ., 14.07.2020)

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