AK OÖ.: Die ÖGK braucht sofortige Finanzspritze des Bundes!

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: Österreichische Gesundheits­kasse braucht sofortige Finanz­spritze des Bundes
Mit der von der letzten Bundes­regierung durchgeboxten Fusion der Gebietskrankenkassen wurde der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein gewaltiger finanzieller Rucksack umgehängt. Auch die Corona-Pandemie bringt die ÖGK in zusätzliche finanzielle Schwierigkeiten. „Um das Gesundheitssystem in gewohnt hoher Qualität aufrecht erhalten zu können, braucht die ÖGK sofort eine ausreichend dotierte Finanzspritze des Bundes“, schlägt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer Alarm.

Die finanzielle Ausgangslage der ÖGK war schon vor Beginn der Corona-Krise schlecht: Der Gebarungsvorschau zufolge wurde für 2020 mit einem Bilanzverlust von 175,3 Millionen Euro gerechnet, bis zum Jahr 2024 mit einem Defizit von 544 Millionen Euro. Während die Kranken­versicherung der Arbeitnehmer/-innen 174 Millionen Euro weniger an Beihilfen erhält, soll sie zugleich 65 Millionen Euro mehr an Privatkrankenhäuser bezahlen.

Politisch umgefärbt statt Leistung verbessert
Kosten für die in Aussicht gestellte und noch nicht umgesetzte Leistungsharmonisierung auf höchstem Niveau oder für die vom Bundes­kanzler großspurig versprochene Patientenmilliarde sind hier noch nicht enthalten. Auf der anderen Seite wurde viel Geld für die neuen ÖGK-Logos und Beraterhonorare ausgegeben. „Daran sieht man, dass es der schwarz-blauen Bundesregierung nie um eine Leistungsverbesserung, sondern nur um die politische Umfärbung der Krankenkassen ging“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

ÖGK: Dringend Geld vom Bund notwendig
Die Corona-Pandemie hat die finanzielle Lage der ÖGK weiter verschärft: Beiträge wurden gestundet, die Beitragsprüfung ausgesetzt, die Kosten für Medikamente sind gestiegen. In der aktuellen Gebarungsvorschau vom November 2020 geht die ÖGK von einem Verlust in Höhe von 200 Millionen Euro für 2020 aus. Dabei sind noch nicht die Stundungs­außenstände von 1,7 Milliarden (für die gesamte Sozialversicherung) mitbedacht. Sollte ein Großteil davon abgeschrieben werden müssen, fehlen der ÖGK im nächsten und übernächsten Jahr nochmals zusätzliche rund 320 Millionen Euro. Bis 2024 könnte sich der Bilanzverlust auf 2 Milliarden Euro summieren.

Gesundheitssystem nachhaltig sichern
Daher braucht die ÖGK dringend eine Finanzspritze des Bundes. Gesundheitsminister Anschober hat bisher nur einen Betrag von 60 Millionen Euro fix zugesagt – dieser ist bei weitem nicht ausreichend. Der von der Bundesregierung eingebrachte Initiativantrag für ein ÖGK-Covid-19-Zuwendungsgesetz sieht eine vage Unterstützung des Bundes „mittels einer an Zielen verknüpften Zahlung für einen begrenzten Zeitraum“ vor. Wie hoch diese Unterstützung sein wird und welche Ziele die ÖGK dafür zu erreichen hat, ist völlig offen.

„Es geht um nicht weniger als die nachhaltige Sicherung des Gesundheits­­systems und den notwendigen zeitnahen Ausbau von Versorgungskapazitäten. Was die Regierung hier betreibt, ist grob fahrlässig. Ich fordere daher eine konkrete Zusage des Bundes für die Rücknahme der Belastungen aus der Fusion und die vollständige Finanzierung der Corona-Ausfälle“, sagt Kalliauer.

Hofmarcher sieht dringenden Finanzierungsbedarf
Akuten Finanzierungsbedarf sieht auch die Ökonomin Maria Hofmarcher, die einen eigenen staatlichen Fonds für die Gesundheitsversorgung fordert – dotiert mit 4,2 Milliarden Euro. Mit diesem Geld sollen Beitragsausfälle der ÖGK ausgeglichen und die dringend notwendige Harmonisierung der Leistungen unter den Krankenversicherungsträgern vorangetrieben werden. Die schwarz-blaue Bundesregierung hat die Harmonisierung im Zuge der Zusammenlegung der Krankenkassen versprochen, passiert ist bisher wenig.

Für die kommenden 10 Jahre wäre ein jährlicher Mehraufwand von bis zu 650 Millionen Euro notwendig, um das Leistungsniveau der ÖGK an das der Kranken­versicherung der Beamten/-innen und Eisenbahner/-innen anzupassen. „Es ist nicht einzusehen, warum Beamtinnen und Beamte für ein Zahn­­implantat einen Zuschuss von 350 Euro erhalten, während unsere Mitglieder das Implantat zur Gänze selbst bezahlen müssen“, sagt der AK-Präsident.

Um die Leistungsharmonisierung zu finanzieren, braucht es laut Maria Hofmarcher einen Risikoausgleich zwischen allen Krankenversicherungsträgern. „Damit könnten sämtliche Leistungen, wie etwa die genannten Implantate allen Versicherten, unabhängig von ihrem Beruf, über die E-Card kostenlos zur Verfügung gestellt werden“, sagt die Expertin.
(Information der AK OÖ., 27.12.2020)

Auch bei Quarantäne: Arbeitgeber muss Lohn bezahlen

Was oft unklar scheint, ist gesetzlich eindeutig: Wer sich in behördlich an­geordneter Quarantäne befindet, hat Anspruch auf Lohn/Gehalt.

Immer mehr Anfragen zu Quarantäne von Be­schäftigten – AK ortet viele Missstände
Bei der AK Oberösterreich melden sich immer mehr Arbeitnehmer/-innen, die während der Quarantäne kein Entgelt vom Arbeitgeber erhalten. Zudem verlangen vermehrt Firmen von ihren Beschäftigten, Urlaub oder Zeitausgleich zu verbrauchen. Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist dies inakzeptabel, denn die rechtliche Lage ist völlig klar. Bei behördlich verordneter Qu­arantäne muss der Arbeitgeber weiterzahlen.

Aufpassen sollten Beschäftigte aber bei Quarantäne-„Anordnungen“ durch Arzt oder 1450-Hotline. Die entsprechen nämlich nicht behördlichen Bescheiden. Hier verlangt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer „eine bessere Zusammenarbeit von Arzt/Ärztin, Gesundheitshotline und Gesundheitsbehörden. Und wenn Arbeit­geber ihre Beschäftigten wegen Krankheits- oder Ansteckungsverdacht selbst freistellen, sollte es einen Ersatz des fortgezahlten Entgelts durch den Bund geben.“

Entgeltfortzahlung bei behördlicher Quarantäne
Rechtlich eindeutig ist die Situation, wenn die Gesundheitsbehörde Arbeitnehmer/-innen mit einem schriftlichen Bescheid absondert. Schickt sie diese in Quarantäne, haben sie laut Epidemiegesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Arbeitgeber können den Ersatz der geleisteten Entgeltfortzahlung beim Bund rückfordern. Derartige Bescheide kann die Gesundheits­behörde auch telefonisch erlassen. Inhalt und Verkündung eines telefonischen Bescheides müssen allerdings beurkundet und der in Quarantäne befindlichen Person zugestellt werden. Die schriftliche Bestätigung muss innerhalb von 48 Stunden eintreffen, ansonsten endet die Absonderung.

Arzt und Hotline 1450 sind keine Be­hörden
Oft wird Beschäftigten von ihrem Hausarzt oder von der Gesundheitshotline 1450 empfohlen, sich abzusondern, also jeglichen Kontakt mit der Außenwelt zu unterbinden.

Falls der Arzt/die Ärztin meint, dass die Betroffenen nicht arbeitsfähig seien, ist eine entsprechende Krankmeldung erforderlich, um der Arbeit fern zu bleiben. Die Arbeitsunfähigkeit begründet einen Krankenstand mit entsprechender Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Als Callcenter und mangels Behördeneigenschaft kann auch die Hotline 1450 keine rechtswirksamen Empfehlungen erteilen. Stellen die Hotline-Mitarbeiter/-innen einen Verdacht auf eine CoVid-19-Infektion fest, sollten Betroffene verlangen, an die Gesundheits­behörde weitergeleitet zu werden. Diese kann dann einen Quarantänebescheid erlassen.

Dienstfreistellung: Kein Urlaub oder Zeit­ausgleich notwendig
Wer keine Krankmeldung hat und auch nicht von der Gesundheitsbehörde per Bescheid in Quarantäne abgesondert wurde, sollte „Empfehlungen“ von Arzt oder Hotline dem Arbeitgeber mitteilen und sich nachweislich arbeitsbereit erklären. „Falls der Arbeitgeber eine kurzzeitige Dienstfreistellung ausspricht, kann man zu Hause bleiben und behält für diese Zeit auch den Entgeltanspruch. Urlaubstage zu verbrauchen oder Zeitausgleich zu konsumieren, ist in diesem Fall nicht notwendig“, sagt Kalliauer. Auch jene Beschäftigten, die nach einem telefonischen Bescheid durch die Gesundheitsbehörde innerhalb von 48 Stunden keine schriftliche Bestätigung erhalten, sollten sich gegenüber dem Arbeitgeber arbeitsbereit erklären und mit ihm die weitere Vorgangsweise abklären.
(Information der AK OÖ., 22.11.2020)

AK OÖ.: Hacklerregelung ist finanzierbar und gerecht!

Regierung will Abschlags­freiheit nach 45 Arbeits­jahren kippen – AK-Kalliauer: „Hackler­regelung ist finanzier­bar und gerecht!“
Im Vorjahr beschloss der Nationalrat, mit Zustimmung der ÖVP, dass Beschäftigte nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können – auch, wenn sie dann noch nicht 65 Jahre alt sind. Nun soll die Hacklerregelung nach dem Willen der ÖVP noch im November wieder abgeschafft werden.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist verärgert: „45 Jahre Arbeit verdienen Respekt in Form von Abschlagsfreiheit. Die Hacklerpensionen sind finanzierbar, weil die Beiträge ohnehin von den Versicherten selbst eingezahlt wurden“, sagt er. Auch Daniel Mühlböck, Landesstellenvorsitzender der Arbeitnehmer-Kurie in der Pensionsversicherung, kritisiert das Vorhaben: „Weil Präsenzdienst und Zivildienstzeit nicht angerechnet werden, erreichen ohnehin weniger Versicherte die Abschlagsfreiheit. Wer trotzdem die 45 Jahre zusammenbringt, hat es wirklich verdient, ohne Abschläge in Pension gehen zu können!“

Ungerechtig­keit hat andere Ursachen
Laut ÖVP soll noch diese Woche die 2019 beschlossene Abschlagsfreiheit bei Pensionsantritt nach 45 Arbeitsjahren wieder abgeschafft werden. Unsachlich wird dies von der ÖVP mit den Frauenpensionen verknüpft, indem sie die Hacklerregelung als „reine Männerpension“ bezeichnet. „Abgesehen davon, dass auch für Frauen künftig die Abschlagsfreiheit gilt, sind für den sogenannten Gender Pension Gap ganz andere Gründe die Ursache“, so AK-Präsident Kalliauer. Zudem ist das von der Regierungspartei betriebene Gegeneinanderausspielen von Frauen und Männern aus demokratiepolitischen Gründen abzulehnen.

Regierung riskiert mehr Arbeits­lose
Für Versicherte mit 45 Arbeitsjahren muss es die Möglichkeit geben, abschlagsfrei in Pension zu gehen. Die Abschaffung der Abschlagsfreiheit wäre auch angesichts der Krise am Arbeitsmarkt mit den ohnedies sehr vielen Arbeitslosen kontraproduktiv.

Politische Entscheidung der Regierung
„Jedenfalls bleibt es eine Entscheidung des politischen Willens, wie wichtig den Regierungsparteien die berechtigten Anliegen von Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, sind“, stellt Mühlböck von der Pensionsversicherung fest. Und AK-Präsident Kalliauer fordert: „Die Abschlagsfreiheit darf nicht zum politischen Zankapfel auf Kosten von Menschen mit langer Erwerbstätigkeit  werden, sondern muss für alle gelten. Und zwar auch unter Einbeziehung der zurzeit ausgeschlossenen Jahrgänge sowie der Präsenz- und Zivildienstzeiten.“
(Information der AK OÖ., 08.11.2020)

AK OÖ.: mehr Telefon- und e-mail-Beratung – persönlich nur mit Termin!

Die AK Oberösterreich verstärkt die Telefon- und E-Mail-Beratung, per­sönliche Beratung ausschließlich mit Termin
Der harte Lockdown sorgt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wieder für Unsicherheiten und wirft viele arbeitsrechtliche Fragen auf – wie Sonderbetreuungszeit, Kurzarbeit oder Home-Office. Die AK Oberösterreich erhöht daher ihre Kapazitäten in der telefonischen und in der Online-Beratung. Persönliche Beratung gibt es nur noch nach Terminvereinbarung.

Arbeitnehmer/-innen sind verunsichert
„Bereits die Ankündigung des erneuten harten Lockdowns ab Dienstag hat am Wochenende eine Flut an E-Mails und Anrufen an unseren Rechtsschutz ausgelöst. Wir rüsten uns für einen weiteren großen Beratungsandrang unserer Mitglieder, ähnlich wie im März“, berichtet AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die meisten Anfragen gibt es seit dem Wochenende bereits zu den Themen Sonderbetreuungszeit, Home-Office, Kurzarbeit, Schutz vor Ansteckung im Betrieb und dem Umgang von Arbeitgebern mit Corona.

Arbeiterkammer schafft Sicherheit
Die AK Oberösterreich schichtet ihre Kapazitäten um – alle Veranstaltungen sind abgesagt, der Großteil der Beschäftigten arbeitet im Home-Office – das Beratungs­angebot bleibt voll aufrecht. Präsident Kalliauer: „In der Telefonie und in der E-Mail-Beratung haben wir unsere Kapazitäten noch verstärkt. Unsere Expertinnen und Experten werden alle Anfragen so rasch wie möglich und in gewohnt kompetenter Weise beantworten. Wir sind für die Mitglieder da, auch im Lockdown.“ Der Andrang in der Telefonberatung ist bereits enorm – Ratsuchende werden daher aufgerufen, vorwiegend die E-Mail-Beratung zu nutzen, um Wartezeiten am Telefon zu vermeiden.

Persönliche Beratung gibt es in der AK-Zentrale in Linz sowie in den 14 AK-Bezirksstellen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Die AK-Experten/-innen sind wie folgt erreichbar:
Arbeits- und Sozialrecht: am Telefon 050/6906-1, per Mail: rechtsschutz@akooe.at
Konsumenteninformation: am Telefon 050/6906-2, per mail: konsumentenschutz@akooe.at 
Bildungsberatung: am Telefon 050/6906-1601, bildungsinfo@akooe.at 

Reisen in Corona-Zeiten: AK OÖ. hilft mit Geld-Zurück-Aktion nach Storno!

Reisen in Corona Zeiten: AK hilft mit Geld-Zurück-Aktion nach Storno und An­nullierung und fordert gesetzliche Ver­besserungen
Die Corona-Pandemie stellte auch das Konsumleben ab Mitte März völlig auf den Kopf. Vor allem das Thema Reisen bereitete seitdem tausenden Menschen in Ober­österreich große Sorgen und Probleme. 65.000 Beratungen hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich im vergangenen Halbjahr durchgeführt, das sind um ein Drittel mehr als im Vergleichszeitraum 2019.

Jede vierte Anfrage betraf das Thema Reisen. Vor allem Fluglinien und Reiseveranstalter, die entgegen der ein­deutigen Rechtslage Rückzahlungen verweigerten, beschäftigten die AK. Sie startete sofort eine Geld-Zurück-Aktion für alle Betroffenen. Vom Gesetzgeber fordert die AK unter anderem eine Insolvenzabsicherung auch bei Nur-Flug-Buchungen und die Ein­führung der echten EU-weiten Sammel­klage.

Fluglinien missachteten Gesetze
Große Probleme bereiteten den Konsumenten/-innen zahlreiche Online-Plattformen, die auf Tauchstation gingen und somit die Geschädigten komplett im Regen stehen ließen. Ebenso

Fluglinien sowie Reiseveranstalter, die die Ver­braucher-Rechte missachteten. Obwohl die europäische Fluggastrechte-Verordnung klar regelt, dass bei annullierten Flügen der Ticketpreis innerhalb einer Woche von der Airline an den Fluggast zurückzuerstatten ist, erfolgte dies bei keiner einzigen Fluglinie. Viele Airlines missachteten die Gesetze komplett und boten ihren Kunden/-innen überhaupt nur Umbuchungen oder Gutscheine an.

Während bereits die Rettungspakete europaweit geschnürt wurden, gab es keine Rückzahlungen. Erst jetzt beginnen die vom Steuerzahler aufgefangenen Airlines schleppend, die berechtigten Rückzahlungsforderungen zu begleichen.

Reiseveranstalter verweigern Rück­zahlungen
Auch bei den stornierten Pauschalreisen zahlten viele Reiseveranstalter bereits geleistete Beträge entweder nicht oder erst nach energischer Aufforderung durch die Betroffenen oder gar erst nach Intervention durch die AK-Konsumentenschützer/-innen zurück. Dabei ist auch hier die Gesetzeslage klar geregelt: Wird eine Pauschal­reise entweder vom Veranstalter abgesagt oder storniert die Kundin/der Kunde selbst, weil die Reisedurchführung aufgrund ungewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt oder nicht möglich ist, greift das Pauschalreisegesetz. Und das besagt, dass keine Storno­kosten anfallen dürfen.

Aktion TicketRefund von AK und FairPlane
Die Arbeiterkammer Oberösterreich reagierte sofort auf die neuen Anforderungen und auf den Widerstand der Airlines und der Reiseveranstalter. Gemeinsam mit dem Fluggastrechteportal FairPlane unterstützen die AK-Konsumentenschützer/-innen alle betroffenen Mitglieder der AK Oberösterreich und alle Oberösterreicher/-innen im Rahmen der Aktion TicketRefund notfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche.

600.000 Euro Rückforderungsanspruch
Seit dem Start der Aktion am 27. April nutzen 700 Konsumenten/-innen mit mehr als 1.000 Mit­reisenden diese Aktion. Bei 600 Fällen davon handelt es sich um Ticket-Rückforderungen von Flügen und bei 100 Fällen um Pauschalreisen. Insgesamt beträgt der Rück­forderungsanspruch 600.000 Euro. Bisher haben die Konsumenten/-innen in 70 Fällen ihr Geld zurückbekommen.

Die Anmeldung der Rückforderungsansprüche bei der AK Oberösterreich ist online rund um die Uhr möglich. Sämtliche Kosten der Rechts­durchsetzung mittels des Kooperationspartners FairPlane übernimmt derzeit die AK Oberösterreich. Die Aktion wird voraussichtlich jedenfalls noch bis Jahresende laufen, sodass Betroffene ihre Ansprüche anmelden können.

AK hilft Betroffenen und fordert Sammelklage
„Gutscheine, Umbuchungen oder Hinhalte-Taktiken der Fluglinien und Reiseveranstalter müssen nicht akzeptiert werden. Ich rate allen Betroffenen, sich an die AK zu wenden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er fordert in diesem Zusammen­hang einmal mehr das Instrument einer echten und EU-weiten Sammelklage. Dabei könnten alle Betroffenen einer Fluglinie oder eines Reise­veranstalters in einem Gerichtsverfahren prozessökonomisch zusammengefasst werden, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat.

Absicherung bei Insolvenzen
Zudem solle der Gesetzgeber für mehr Planbarkeit und Sicherheit für die Verbraucher/-innen sorgen. Die Republik solle für Gutscheine die Haftung im Insolvenzfall des ausstellenden Unternehmens übernehmen, dann könnten alle Konsumenten/-innen bedenkenlos die Gut­scheine von Airlines, Reiseveranstaltern und Reisebüros akzeptieren. „Zumindest hätten die zuständigen Minister/-innen dafür Sorge tragen müssen, dass staatliche Unterstützung für Unternehmen in der Reisebranche an die Einhaltung von Konsumentenrechten gekoppelt wird“, so der Präsident.

Außerdem solle es auch eine Insolvenzabsicherung für Nur-Flug-Buchungen – ähnlich jener für Reiseveranstalter – geben.
(Information der AK OÖ., 24.09.2020)

AK OÖ.: Beratungshoch durch Corona-Krise

Alle Hände voll zu tun in der Corona-Zeit: Be­ratungen der AK Linz schnellten in die Höhe
Die Corona-Pandemie löste weltweit eine Krise in bisher noch nicht gekanntem Ausmaß aus. Rekord­arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Ängste, den Job zu verlieren und Probleme bei der Kinderbetreuung sorgten unter den Arbeit­nehmern/-innen für viele Fragen. Das schlug sich auch in den Beratungszahlen der AK Linz nieder.

„Für uns war wichtig, dass wir für unsere Mitglieder auch während des Shutdowns jederzeit telefonisch und per Email erreichbar waren“, sagt Mag. Ernst Stummer, Leiter des AK-Rechtsschutzes.

Fast 50.000 telefonische Anfragen
Bis zum Beginn der Corona-Pandemie gab es in der AK Linz pro Tag durchschnittlich 372 telefonische Anfragen, ab dem Shutdown Mitte März stieg die Zahl der täglichen Anrufe auf durchschnittlich 646. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2020 in der AK Linz 49.892 telefonische Anfragen der Mitglieder bearbeitet. Auch die E-Mail-Anfragen in der AK Linz schnellten in die Höhe: Von durchschnittlich 14 täglich in der „normalen“ Zeit auf durchschnittlich 178 seit Beginn der Corona-Krise. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2020 5.587 Emails von Mitgliedern beantwortet.

12 Millionen Euro im Arbeits- und Sozialrecht
Erfolgreich war die AK Linz auch bei der Vertretung ihrer Mitglieder. So wurden von Anfang Jänner bis 30. Juni 2020 12,3 Millionen Euro in Arbeitsrechts- und Sozial­rechtsfällen erkämpft. Weitere interessante Zahlen: Die Corona-bedingte Kurzarbeit wurde von 2.800 Linzer Betrieben für 66.000 Beschäftigte beantragt.

„Die Mitglieder, die uns kontaktiert haben, waren sehr froh, dass wir ihnen in dieser schwierigen Zeit verlässlich zur Seite gestanden sind“, sagt Stummer. Bei Beginn der Corona-Krise ging es in erster Linie um die Themen Kündigung und Kurzarbeit. Vor große Herausforderungen wurden die Mitglieder aber auch in Sachen Schul- und Kindergartenschließungen gestellt. Hunderte Beschwerden erreichten die AK Linz zum Thema Arbeit­nehmerschutz und Sicherheitsabstand. In vielen Unternehmen wurde nämlich der gesetzlich vorgesehene Mindestabstand nicht eingehalten und die Schutzausrüstung verweigert. Starke Nachfrage gab es ebenfalls rund um die Themen Schwangerschaft und Risikogruppen. Und ab Mitte Juni standen vor allem arbeitsrechtliche Fragen rund um den Urlaub im Ausland im Vordergrund.
(Information der AK OÖ., 24.08.2020)

Corona-Bilanz der AK OÖ.: Mehr Hilfe für Arbeitnehmer!

AK zieht erste Bilanz der Krise und fordert Vermögens­abgabe, Corona-Tausender und Verlängerung der Kurz­arbeit!
Die Covid-19-Pandemie fordert(e) die Arbeitnehmer/-innen so stark wie noch nie. Rekordarbeitslosigkeit, Kurzarbeit, fehlende Kinderbetreuung und finanzielle Sorgen der Beschäftigten schlugen sich auch in den Beratungszahlen der Arbeiterkammer nieder: Ab Shutdown-Verkündigung bis Ende April gab es 44.353 Anrufe. Die Zahl der durchschnittlichen täglichen Telefonanrufe stieg von 766 vor Corona in der „heißen Phase“ auf 1.267. Als Konsequenzen aus der Krise fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer einen Corona-Tausender für die „Helden/-innen der Krise“, die Verlängerung der Kurzarbeit und eine erhöhte Vermögensabgabe zur Finanzierung der Krisenkosten.

Berater im Dauer­einsatz
Ab dem Shutdown bearbeiteten die AK-Berater/-innen die arbeitsrechtlichen Anfragen von zuhause aus. Das brachte zwar kurzfristig technische Herausforderungen, das größere Problem ab diesem Zeitpunkt waren aber eine täglich geänderte Gesetzeslage, viele unklare Vorgaben und rechtliche Änderungen ohne Vorankündigung. „Eine Rechtsauskunft vom Vortag konnte nächsten Tag schon wieder überholt sein“, erläutert Kalliauer. Die gesetzlichen Regelungen hinkten außerdem oft tagelang den Ankündigungen in den Regierungspressekonferenzen hinterher. Die Folge: Verzweifelte Anrufer/-innen, denen keine eindeutigen Antworten gegeben werden konnten. Gipfelpunkt war der Umgang mit den Risikogruppen – von der großspurigen Ankündigung bis zur tatsächlichen Regelung vergingen 5 Wochen!

Arbeit­nehmer ver­unsichert
„Rückblickend habe ich den Eindruck, dass phasenweise von der Regierung ganz bewusst ein Wirr-Warr an rechtlichen Regelungen geschaffen wurde, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verunsichern und damit Unternehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Beschäftigten unter Druck zu setzen“, resümiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Hauptfragen in den 78.482 Anrufen ab Shutdown bis Ende Juni waren Kündigungen, Kurzarbeit, fehlende Kinderbetreuung, fehlender Arbeitnehmerschutz und Sicherheitsabstand, Risikogruppen und Schwangerschaft sowie arbeitsrechtliche Fragen zu Auslandsurlauben.

Kurz­arbeit muss ver­längert werden
Das innerhalb weniger Tage gemeinsam zwischen den Sozialpartnern Wirtschaftskammer, ÖGB und Arbeiterkammer entworfene Kurzarbeitsmodell war und ist überaus attraktiv. Dieses Modell federte den Anstieg der Arbeitslosenzahl gewaltig ab. In Oberösterreich nutzten 17.000 Unternehmen das Angebot und beantragten für fast 350.000 Beschäftigte Kurzarbeit.

„Es muss jetzt frühzeitig klargestellt werden, unter welchen Bedingungen welche Branchen im Herbst nochmals die Kurzarbeit verlängern können“, verlangt Kalliauer von der Regierung. Wenn es dazu kommt, sollte es Anreize für Unternehmen und Beschäftigte geben, dass Kurzarbeitsphasen zur Qualifizierung genutzt werden können. Außerdem müssen nach Ansicht der Arbeiterkammer Kurzarbeitsförderungen an 2 Bedingungen geknüpft werden: Eine „Behaltefrist“ ohne Kündigung im Anschluss an die Kurzarbeit, und große Unternehmen sollten bei Inanspruchnahme der Förderung keine Gewinne ausschütten dürfen.

Was bleibt für die „Helden der Krise“?

„Viel beklatscht – wenig bezahlt. Das darf nicht sein. Die Beschäftigten, die während der Krise das Land am Laufen gehalten haben, haben endlich einen Corona-Tausender verdient“, fordert der AK-Präsident.

Die Regierung sollte sofort Verhandlungen mit den Sozialpartnern aufnehmen. In weiterer Folge müssen die Arbeitsbedingungen und die Einkommen in den entsprechenden Branchen dauerhaft verbessert werden.

Verbesserungen soll es auch für Arbeitslose geben. Kalliauer: „Die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld soll unverzüglich von derzeit 55 auf mindestens 70 Prozent des vorigen Netto-Entgelts angehoben werden.“ Eine Corona-Arbeitsstiftung und ein Jugendrettungspaket sollen helfen, die Krisenfolgen auf dem Arbeitsmarkt abzumildern.

Und wie soll das alles finanziert werden? Kalliauers Antwort: „Die Reichen und die Superreichen sollten vernünftig an den Krisenkosten beteiligt werden. Eine befristete Abgabe für Vermögen ab 10 Millionen Euro könnte 7 Milliarden Euro pro Jahr bringen.“
(Information der AK OÖ., 14.07.2020)

AK OÖ.: Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen zu Corona und Urlaub!

AK OÖ.: Epidemie kann Arbeitsrecht nicht aushebeln
Seit letzter Woche gibt es nach dem Corona-Shutdown wieder Reisefreiheit. Und die Telefone bei der AK laufen heiß. Denn viele Arbeitnehmer/-innen sind aufgrund unrichtiger Informationen ihrer Chefs über Auslandsreisen verunsichert. So verlangen Firmen zum Beispiel selbst bezahlte Corona-Tests nach einem Urlaub außerhalb Österreichs oder drohen mit Konsequenzen nach Ausland­surlauben.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer richtet einen eindringlichen Appell an die Arbeitgeber: „Auch Corona hebelt das Arbeitsrecht nicht aus. Bitte hören Sie auf, Beschäftigte mit unwahren Informationen unter Druck zu setzen.“

Die Arbeits­rechtsexperten/-innen der Arbeiterkammer geben Antworten auf die wichtigsten und häufigsten Fragen rund um Corona und Urlaub:

Mein Chef will wissen, wo ich meinen Urlaub verbringe. Muss ich ihm das sagen?
Klare Antwort: Nein! Urlaub ist und bleibt Privatsache. Das Urlaubsziel geht den Arbeitgeber nichts an.

Mein Arbeitgeber hat angekündigt, dass ich einen negativen Corona-Test vorlegen muss, sollte ich ins Ausland fahren. Und ich muss ihn selbst bezahlen.
Eine Ver­pflichtung zur Vorlage eines negativen Corona-Tests gibt es nicht. Sollte die/der Beschäftigte dem Verlangen des Arbeitgebers freiwillig nachkommen, dann muss der Arbeitgeber die Kosten des Tests ersetzen.

Unser Chef hat mit Kündigung gedroht, falls wir im Sommer ins Ausland fahren sollten.
Ein Auslands­aufenthalt darf nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Wie gesagt: Wo man auf Urlaub hinfährt, ist und bleibt Privatsache.

Mein Arbeit­geber setzt mich unter Druck, dass ich im Fall einer Quarantäne nach der Rückkehr aus dem Ausland kein Geld bekommen werde. Ist das korrekt?
Nein. Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne muss der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt weiterbezahlen. Und er kann sich den Verdienst laut Epidemiegesetz von der Bundesregierung refundieren lassen.

Kann ein Arbeitgeber die Entgelt­fortzahlung im Krankheitsfall verweigern, wenn ich mich im Ausland mit Corona angesteckt habe?
Nein, die Entgelt­fortzahlung entfällt nur bei grober Fahrlässigkeit. Die ist aber alleine durch den Auslandsaufenthalt nicht begründet. Es müsste schon ein auffallend sorgloses Verhalten am Urlaubsort durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden.

Darf ich ins Ausland fahren, auch wenn dort eine Reise­warnung (Stufe 5) gilt?
Ja, grundsätzlich darf man auch in Corona-Risikogebiete fahren. Allerdings kann es hier bei einer Ansteckung oder einer angeordneten Quarantäne zu Problemen kommen.
(Information der AK OÖ., 19.06.2020)

AK Österreich informiert: Keine arbeitsrechtlichen Folgen nach Urlauben!

Aufgrund der aktuell herrschenden Debatte bezüglich möglicher arbeitsrechtlicher Folgen bei Auslandsreisen macht AK-Direktor Christoph Klein deutlich: „Es kann nach einem Auslandsurlaub keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen geben.“

Selbst wenn der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin aufgrund eines Corona-Verdachts oder einer Corona-Erkrankung in Quarantäne muss, ist nichts zu befürchten. Denn in diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung laut Epidemiegesetz vom Staat übernommen.

Klein fordert daher die Bundesregierung auf: „Sorgen Sie für Klarheit und sperren sie nicht 3,5 Millionen ArbeitnehmerInnen und ihre Familien ein.“

Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Viele besorgte AK Mitglieder kontaktieren derzeit ihre Interessenvertretung. Sie befürchten, nach einer Urlaubsreise Probleme mit dem Dienstgeber zu bekommen. „Es gibt keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn man auf Urlaub fährt“, betont AK Direktor Klein.

Punkto Verhalten gilt, was auch in Österreich gilt, nämlich sich dem jeweiligen Risiko angemessen zu verhalten: „Die für die Situation üblichen Regeln müssen eingehalten werden. Ich darf also nicht auf Mallorca Schulter an Schulter mit einem gemeinsamen Strohhalm aus dem Sangria-Kübel trinken, so wie ich natürlich auch nicht alkoholisiert Auto fahren darf“, sagt Klein. Und selbst wenn die vorgeschriebenen Regeln nicht eingehalten werden, müsste das der Dienstgeber beweisen.

Beschäftigte müssen nicht bekannt geben, wohin sie auf Urlaub fahren
Zudem müssen die Beschäftigten dem Unternehmen auch nicht bekannt geben, wohin sie auf Urlaub fahren. Klein: „Beschäftigte sind nur verpflichtet, auf Anfrage nach der Reise mitzuteilen, ob sie in einem Gebiet waren, für das eine Reisewarnung gilt.“ In diesem Fall könnte der Arbeitgeber gewisse Verhaltenswünsche wie etwa Homeoffice äußern. Aber auch hier gilt: „Es darf keine negativen arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben“, stellt Klein fest und fordert die Bundesregierung auf, rasch für Klarheit zu sorgen.
(Info der AK Österreich, 18.06.2020)

Die AK OÖ. öffnet ihre Häuser wieder für die Mitglieder!

Nach Corona-Shutdown: AK Ober­österreich öffnet ihre Häuser wieder für die Mit­glieder
Ab kommenden Montag, 8. Juni 2020, sind sowohl die AK-Zentrale in Linz als auch alle AK-Bezirksstellen in ganz Oberösterreich wieder für die Mitglieder geöffnet.
Die persönliche Beratung erfolgt aus Sicherheitsgründen weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Auch die Arbeiterkammer Oberösterreich hatte ja im Zuge der Corona-Maßnahmen all ihre Gebäude geschlossen. Beratungen erfolgten ausschließlich online und telefonisch und nur in ganz dringenden Ausnahmefällen auch persönlich.

Beratungszahlen explodiert
Die vergangenen Wochen und Monate waren auch für die Arbeiterkammer Oberösterreich eine große Herausforderung. Die Sorgen und Nöte der Menschen haben die Beratungszahlen in der AK geradezu explodieren lassen. Für die Monate März und April verzeichnete die AK-Rechtsberatung Rekordwerte. Seit dem Shutdown am 16. März hat die Arbeiterkammer Oberösterreich die Fragen von zehntausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern telefonisch und per Mail beantwortet.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Wir konnten all das sehr gut bewältigen. Nun kehren auch wir Schritt für Schritt in den gewohnten Alltag zurück.“

AK öffnet alle Standorte in Oberösterreich
Das bedeutet, dass ab Montag, 8. Juni, alle Häuser der AK Oberösterreich wieder für die Mitglieder öffnen. Die AK-Zentrale in Linz ist für Besucher/-innen wie gewohnt über den Haupteingang zu betreten. Auch in den 14 Bezirksstellen in ganz Oberösterreich sind die Türen wieder geöffnet. Allerdings gelten auch hier die aktuell üblichen Sicherheitsmaßnahmen: Abstand von mindestens 1 Meter untereinander einhalten, Nutzung der Hände-Desinfektion sowie Mund- und Nasenschutz tragen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Die AK-Expertinnen und Experten stehen natürlich weiterhin für Rat und Hilfe am Telefon und per Mail zur Verfügung unter der Telefonnummer 050/6906-0.
Alle Infos und Kontaktdaten finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at. Für persönliche Beratung gilt nach wie vor: Bitte unbedingt vorher einen Termin vereinbaren! 

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