AK fordert Flexi-Zuschlag für Pflegepersonal!

Ständiges Einspringen in den Krankenhäusern schreit nach Konsequenzen: AK fordert fairen Flexibilitätszuschlag!

Das Einspringen gehört in den oberösterreichischen Krankenhäusern zum Alltag. Auf die Ursachen weist die AK ständig hin: Personalknappheit und unzureichende Berücksichtigung von Urlauben, längeren Krankenständen und Weiterbildungen.
Beim Einspringen werden große Kontingente an Mehrstunden, Überstunden und Ersatzstunden für Nachtarbeit aufgebaut. Die können jedoch kaum konsumiert werden.

Die AK fordert deshalb erneut und eindringlich Konsequenzen: Mehr Personal, eine verlässliche Dienstplanung und einen fairen und spürbaren Flexibilitätszuschlag. „Dieser Zuschlag muss so hoch sein, dass der Druck steigt, endlich für ausreichendes Personal zu sorgen. Einspringen muss die absolute Ausnahme werden!“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Arbeit statt Freizeit
9 von 10 Krankenhaus-Beschäftigten sagen nach einer aktuellen Studie der Arbeiterkammer, dass die zu bewältigenden Aufgaben in den letzten Jahren stark angestiegen sind. Die Zahl der Dienstposten stieg aber ihrer Ansicht nach nicht im gleichen Verhältnis. Um den regulären Betrieb aufrechterhalten zu können, müssen die Beschäftigten immer mehr Arbeit kompensieren. Sie werden häufig aus ihrer Freizeit in die Arbeit geholt, um für fehlende Kollegen/-innen einzuspringen. Die Folge: ein enormer Anstieg der Mehrstunden, der Überstunden und der nicht konsumierten Urlaubstage.

Zeitguthaben entsprechen 2.000 Dienstposten
In den oberösterreichischen Krankenhäusern haben sich insgesamt im Jahr 2018 gewaltige 3,2 Millionen Stunden (!) angesammelt. Davon wurde etwas mehr als die Hälfte als Zeitguthaben in das heurige Jahr übertragen. Pro Mitarbeiter/-in wurden durchschnittlich 100 Stunden Zeitguthaben mitgenommen. Alleine diese Stundenkontingente zeigen, dass in den oö. Krankenhäusern viel Personal fehlt. Die angehäuften Stunden entsprechen umgerechnet 2.000 Dienstposten!

Beschäftigte leiden unter Personalnot
Diese Mehrarbeit führt auch zu enormen Belastungen: Beschäftigte mit einer großen Zahl an Überstunden leiden häufiger unter starker emotionaler Erschöpfung, gesundheitlichen Beschwerden, geringerer Fähigkeit zur Arbeitsbewältigung und weisen einen erhöhten Ausstiegswunsch auf. Laut Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich ist es für 6 von 10 Beschäftigten in der Pflege beziehungsweise in der medizinischen Betreuung sehr oder eher unwahrscheinlich, dass sie in diesem Beruf bis zur Pension durchhalten.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert deutliche Konsequenzen: „Diese besonderen Belastungen durch Mehr- und Überstunden müssen deutlich höher abgegolten werden. Besonders dann, wenn die Mehrarbeit nicht planbar ist. Flexibilität muss auch etwas wert sein!“ Nach AK-Ansicht sollen alle Krankenhausbeschäftigten einen Flexibilitätszuschlag pro zusätzlicher Stunde und eine pauschale Zulage bekommen. Dabei muss garantiert werden, dass der Ausgleich auch in Zeit konsumierbar ist, weil durch das Einspringen ja Freizeit verloren gegangen ist.

Einspringen:  Ausnahme, nicht Regel!
Momentan gehört Einspringen zum Arbeitsalltag. In Zukunft soll das die Ausnahme sein, pocht die AK neuerlich auf eine Aufstockung des Personals um 20 Prozent. Das entspricht 2.500 Vollzeitarbeitsplätzen. Damit könnten Ausfälle (Krankenstände, Urlaube, Weiterbildungen) kompensiert und das Einspringen reduziert werden. „Die Beschäftigten in Oberösterreichs Krankenhäusern erbringen täglich Spitzenleistungen. Aber nur wenn die Beschäftigten nachhaltig entlastet werden und gute Arbeitsbedingungen vorfinden, kann die hohe Versorgungsqualität weiterhin gesichert werden“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 09.08.2019)

Erlesenes für den Urlaub: AK-Online-Bibliothek kostenlos!

Mit der kostenlosen Online-Biblio­thek hat die Arbeiter­kammer Ober­öster­reich ein attraktives Angebot geschaffen, das gerade jetzt in der Urlaubs­saison und im Sommer interessant ist.

50.000 Buch­titel, Zeit­schriften und Hör­bücher stehen zum Herunter­laden bereit. Dazu gibt es auch noch Kurse für 16 Sprachen.
Im Vorjahr wurden über 35.000 Titel entlehnt.

Online Bibliothek mit breitem Angebot
Ob neue­ster Roman-Bestseller, spannen­des politisches Buch, Fach­literatur oder interessante Zeit­schriften: Jede Ober­öster­reicherin und jeder Ober­öster­reicher kann das umfang­reiche Angebot kostenlos nutzen. Motto: „Gratis lesen, wann ich will, was ich will und wo ich will.“ Ob am Smart­phone, am E-Reader oder am Tablet – der Weg vom Interesse an einem Buch bis zum Lese­vergnügen ist denk­bar kurz. Es braucht lediglich einen Inter­net­zugang und ein paar Klicks.

Sprachkurse sehr beliebt
Sehr beliebt für die Vor­bereitung auf den Sommer­urlaub im Ausland sind auch die Sprach­kurse: In 16 Sprachen können sich Lern­begeisterte auf verschiedenen Niveaus auf Urlaubs­situationen vorbereiten. Neben Klassikern wie Spanisch, Französisch, Italienisch oder Englisch sind etwa auch Chinesisch, Japanisch oder Thai im Programm.

Offen für alle Oberösterreicher/-innen
Komplizierte Anmeldung? Mitnichten! Das Angebot der AK Oberösterreich ist für alle Ober­öster­reicherinnen und Ober­öster­reicher zugänglich: Unter ooe.arbeiterkammer.at/bibliothek kann sich jeder einfach und un­kompliziert registrieren und die Online-Bibliothek auch sofort nutzen. Infos, welche Apps oder Programme dafür benötigt werden, gibt es auf der Website der AK. Überdies stehen natürlich auch Mit­arbeiter/-innen der AK für telefonische Auskünfte unter +43 50 6906 2643 oder per Mail an bibliothek@akooe.at zur Verfügung.

„Unsere stetig wachsende, kostenlose Online-Bibliothek ist für die  Leserinnen und Leser aller Alters­gruppen ein überaus attraktives Angebot“, stellt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fest.

Zum Thema Lesen passt auch:
Offener Bücherschrank im UKH Linz

AK-Wahl: Klarer Sieg für die Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG)

Die Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) ist der klare Sieger der Arbeiterkammerwahl in Oberösterreich. Die roten Gewerkschafter erreichen laut vorläufigem Endergebnis ihr bisher bestes Ergebnis.

Die FSG kommt auf 71,02 Prozent, und damit auf ein Plus von 5,52 Prozentpunkten gegenüber der Wahl 2014. FSG-Spitzenkandidat Johann Kalliauer bezeichnete in einer ersten Reaktion am Dienstagabend das Ergebnis als „historisch“. Für den FSG-Landesvorsitzenden Andreas Stangl war Kalliauer das Zugpferd für den Erfolg.

Verluste für ÖAAB
Die Fraktion christlicher Gewerkschafter (ÖAAB-FCG) kommt mit 13,4 Prozent auf ein Minus von 3,69 Prozentpunkten. Die freiheitlichen Arbeitnehmer erhalten 10,2 Prozent, ein leichtes Plus von 0,16 Prozentpunkten.

Die grünen und unabhängigen Gewerkschafterinnen verlieren Stimmen und erreichen 4,21 Prozent. Das ist ein Minus von 1,12 Prozentpunkten. Der gewerkschaftliche Linksblock gewinnt leicht und schafft 1,16 Prozent.

Leichter Rückgang bei Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung ging leicht zurück, sie liegt vorläufig bei knapp über 40 Prozent, einige Briefwahlstimmen kommen jedoch noch hinzu. Sie werden das endgültige Ergebnis jedoch kaum verändern.

In der AK-Vollversammlung wird die FSG nun 79 Sitze einnehmen, sechs mehr als bisher. ÖAAB-FCG erhält mit 15 Sitzen vier weniger. Die freiheitlichen Arbeitnehmer werden mit elf Sitzen unverändert bleiben. Die grünen Gewerkschafterinnen werden einen Sitz verlieren und nun vier einnehmen. Der gewerkschaftliche Linksblock wird mit einem Sitz gleich bleiben.
(Information gesehen auf orf.at, 03.04.2019)

AK-Wahl 2019: Sie entscheiden über Ihre Vertreter!

Donnerstag, 21. März 2019

Mittwoch, 27. März 2019

Donnerstag, 28. März 2019


jeweils von 6 bis 15 Uhr,
UKH Linz, UG1, Speisesaal-Lounge

Die Arbeiterkammer ist per Gesetz unabhängig und verwaltet sich selbst. Das bedeutet, dass nur die Mitglieder der AK entscheiden, wer in die Vollversammlung der Arbeiterkammer einzieht. Umgekehrt sind die gewählten Vertreter/-innen ausschließlich den Wähler/-innen verpflichtet.

Das „Parlament der Arbeitnehmer/-innen“ besteht in Oberösterreich aus 110 Kammerräten und Kammerrätinnen und wird alle 5 Jahre neu gewählt. Die Vollversammlung beschließt die Grundzüge für die Interessenpolitik sowie die Verwendung des Budgets.

Kammerräte sind keine Berufspolitiker
Die Kammerrätinnen und Kammerräte wissen, wo die Beschäftigten der Schuh drückt. Es handelt sich dabei vorwiegend um Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die direkt aus den Betrieben kommen. Die Kammerrätinnen und Kammerräte kennen die Anliegen der Beschäftigten aus nächster Nähe, sie sind selbst Arbeiternehmer/-innen.

Wer steht zur Wahl?
Die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten werden von den wahlwerbenden Gruppen in Wahlvorschlägen namhaft gemacht. Welche Personen gewählt werden können, ist im Arbeiterkammergesetz geregelt.

Wählbar sind prinzipiell alle kammerzugehörigen Arbeitnehmer/-innen, die am Stichtag 3. Dezember 2018 das 19. Lebensjahr vollendet haben, in den letzten 2 Jahren insgesamt 6 Monate in Österreich in einem der Arbeiterkammerzugehörigkeit begründetes Arbeitsverhältnis standen und – abgesehen vom Erfordernis des Wahlalters und der österreichischen Staatsbürgerschaft – von der Wählbarkeit in den Nationalrat nicht ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen zur AK-Wahl 2019:
AK-Wahl Oberösterreich 

Kino im UKH Linz: „Der marktgerechte Patient in der Krankenhausfabrik“

Im Anschluss daran Möglichkeit der Diskussion und Buffet!
Moderiert wird die Diskussion durch ZBRV Erik Lenz. Es diskutieren mit:

  • Martin Schriebl-Rümmele, Wirtschaftsjournalist
  • Dr. Wolfgang Schaden, Ärztl. Dir. Stv., AUVA
  • Branko Novakovic, ZBRV Kepler-Universitätsklinikum Linz
  • Dr. Franz Molterer, Dir. Stv., AK OÖ.
  • Martina Kronsteiner, BRV UKH Linz

Wir laden Euch dazu alle herzlichst ein – gerne auch mit Angehörigen! Teilnahme gratis – um Anmeldung beim Betriebsrat wird dennoch gebeten!

Weitere Informationen zum Film siehe hier: Der marktgerechte Patient

AK-Wahl 2019: OÖ. wählt im März, Wahl hier im UKH Linz möglich!

Ob bei Problemen am Arbeitsplatz oder bei Fragen zum Konsumentenschutz, bei der Weiterbildung, bei der Steuererklärung oder bei Problemen mit dem Vermieter: Die Arbeiterkammer bietet ihren Mitgliedern Rat, Hilfe und Service.  Und das rasch, unbürokratisch und kostenlos.

Die Arbeiterkammer ist aber nicht nur moderne Dienstleisterin für das einzelne Mitglied. Sie ist auch die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen. Sie sorgt dafür, dass die Anliegen der Beschäftigten in der politischen Debatte berücksichtigt werden.

Entscheiden auch Sie mit über die Zukunft
Die Arbeiterkammer selbst ist aber auch demokratisch. Alle 5 Jahre können die Mitglieder in freien und geheimen Wahlen entscheiden, welche Vertreter/-innen in die Vollversammlung der Arbeiterkammer einziehen. Im Jahr 2019 ist es wieder soweit: Vom 19. März bis zum 1. April sind mehr als 650.000 Arbeitnehmer/-innen in Oberösterreich aufgerufen, ihre Vertretung zu wählen.

Machen auch Sie mit und wählen Sie Ihre Vertreter. Ihre Teilnahme stärkt die AK als Interessenvertretung. Sowohl auf individueller Ebene als auch in der politischen Debatte.

PS:
Die AK-Wahl in ganz Oberösterreich findet im März statt. Die Wahl ist direkt hier im UKH Linz möglich, genauer Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

AK OÖ: 102 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft!

Knapp 102 Millionen Euro hat die Arbeiterkammer Oberösterreich für ihre Mitglieder im Jahr 2018 erkämpft. Auch die Zahl der Beratungen ist 2018 auf insgesamt rund 310.000 gestiegen.

Für das neue Jahr ist die AK gut aufgestellt: Unter anderem durch das AK-Zukunftsprogramm mit neuen Leistungen zu den Lebensthemen Bildung, Wohnen, Digitalisierung und Pflege. „Wir sind und bleiben eine starke Partnerin für unsere 650.000 Mitglieder in Oberösterreich“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Hilfe in vielen Lebenslagen
Die AK bietet kostenlos Rat und Hilfe in fast allen Lebenslagen: bei Problemen im Job, bei Fragen zur Pension, zu Mutterschutz und Karenz, bei der Einstufung für das Pflegegeld, bei Schwierigkeiten mit Versicherungsverträgen, bei Fragen zum Mietvertrag, bei der Planung der persönlichen Aus- und Weiterbildung und vielem mehr. Die AK-Experten/-innen informieren, beraten und vertreten, wenn nötig auch vor Gericht.

Im vergangenen Jahr haben sich 309.968 Menschen an die AK Oberösterreich gewandt. Für sie haben die Experten/-innen 101,631.250 Euro erkämpft. Der kleinste erreichte Betrag machte 16 Euro aus, der höchste in einem einzelnen Fall 320.000 Euro. „Egal, wie hoch die Summe ist, um die es geht: Wir sorgen dafür, dass die Betroffenen zu ihrem Recht kommen“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Der größte Anteil der knapp 102 Millionen Euro entfiel dabei mit mehr als 55,8 Millionen Euro auf das Sozialrecht, gefolgt vom Insolvenzrechtsschutz mit 28,5 Millionen Euro und dem Arbeitsrecht mit 13,6 Millionen Euro.

Arbeitsrecht, Sozialrecht und auch Pflege
7 von 10 Beratungen erfolgten telefonisch – das waren im Vorjahr insgesamt 220.380 Telefonberatungen. 26.862 Anfragen konnten per Mail beantwortet werden, und 62.726 Mitglieder kamen zur persönlichen Beratung in die AK.

Die meisten der knapp 310.000 Anfragen im vergangenen Jahr – 212.760 – betrafen das Arbeitsrecht ( wie etwa Kündigung, Überstunden, Lohn- und Gehalt oder Arbeitsvertrag) und das Sozialrecht (Pensionen, Arbeitsunfälle und Arbeitslosengeld ).

Die Arbeiterkammer berät verstärkt auch in Sachen Pflegegeldeinstufung. Kalliauer: „Hier ist die Verzweiflung der Menschen oft besonders groß, weil finanzielle Sorgen und schwere Schicksalsschläge häufig zusammenkommen. Im abgelaufenen Jahr konnten wir einiges erreichen.“ Wie auch im Fall einer 26-Jährigen, die nach einem Gehirntumor körperlich und geistig schwer behindert ist. Die junge Frau braucht Betreuung rund um die Uhr. Trotz des hohen Pflege- und Betreuungsaufwandes wurde der Mutter nur Pflegegeld der Stufe 3 zuerkannt. Die AK erreichte, dass die Pflegestufe entsprechend dem tatsächlichen Pflegeaufwand erhöht wurde.

Voller Service um nur 23 Cent pro Tag
Das gesamte Leistungsangebot der AK bekommen die Mitglieder um durchschnittliche 23 Cent AK-Umlage pro Tag. Dieser Betrag ist auch künftig bestens angelegt. Kalliauer: „Mit unserem Zukunftsprogramm, das alle Arbeiterkammern bundesweit durchführen, bekommen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab sofort noch mehr Leistungen für das gleiche Geld: zum Beispiel noch mehr Angebote in den Bereichen Ausbildung, Wohnen und Pflege sowie Unterstützung bei der Digitalisierung.“
(Information gesehen auf AK OÖ., 18.01.2019)

Spitäler in OÖ.: Situation weiterhin belastend!

Unterbesetzte Dienste, keine Zeit für Patienten/-innen und Einschulungen zeigen, dass Spitäler dringend mehr Beschäftigte brauchen!
Kalliauer neuerlich an Haberlander: „Bessere Arbeitsbedingungen in den Spitälern brauchen eine gemeinsame Strategie!“

Die AK organisierte am 10. Dezember einen Gipfel zur Personalsituation in den oberösterreichischen Spitälern. Die 40 hochrangigen Teilnehmer/-innen aus der Spitalswelt waren sich einig: Es besteht dringender Handlungsbedarf.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer lud daraufhin die ressortverantwortliche LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander ein, dazu eine Strategiegruppe mit Experten/-innen und Verantwortlichen aus den Spitälern einzurichten. „Die aktuellen Zuspitzungen im Kepler Uni Klinikum bestätigen die Nöte der Beschäftigten, das müssen wir endlich gemeinsam angehen“, erneuert Kalliauer seine Einladung.

Situation muss verbessert werden!
Die aktuellen Vorkommnisse im Kepler-Uni-Klinikum zeigen die Brisanz des Themas: Immer mehr Mitarbeiter/-innen melden Beinahezwischenfälle auf Stationen. Das ist ein sehr sinnvolles Warnsystem, das die Führung zum Handeln zwingen soll – und das sicherstellt, dass Beschäftigte nicht alleine und als Schuldige überbleiben, sollte es wirklich zu einem ernsten Zwischenfall kommen.

Unterbesetzung und Zeitdruck erschweren Pflege
Auch die AK-Studie „Personalbedarf und Personaleinsatz in Oberösterreichs Krankenhäusern“ birgt Zündstoff: Die ersten Ergebnisse zeigen unterbesetzte Nachtdienste, hohe psychische und körperliche Belastung, zu wenig Zeit für die vielen und immer mehr werdenden Aufgaben, zu wenig Zeit für die Anleitung und Einschulung neuer Kollegen/-innen und dazu intransparente Personalplanung und -berechnung. „Das alles erschwert natürlich die so wichtige, verantwortungsvolle und sinnstiftende Arbeit in den Spitälern. Und deshalb braucht es dringend mehr Personal. In der Pflege am Patienten ebenso wie in den Stationssekretariaten oder in der Reinigung“, so Kalliauer.

Situation der Beschäftigten verbessern 
Der AK-Präsident wiederholt sein Angebot an die Landeshauptmann-Stellvertreterin: „Wir sind gerne bereit, uns konstruktiv einzubringen und stellen der Politik gerne unsere Expertise zur Verfügung.“ Kalliauer schlägt die Einrichtung einer Strategiegruppe vor: alle Beteiligten sollen an einen Tisch geholt werden und alle Anstrengungen sollen gebündelt werden, um die Situation der Beschäftigten in den Krankenhäusern zu verbessern und damit auch die Qualität der Gesundheitsversorgung in Oberösterreich sicherzustellen.
(Information gesehen auf AK OÖ., 07.01.2019)

Neu ab Jänner 2019: Familienbonus+

Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die zu bezahlende Lohnsteuer/Einkommensteuer reduziert und den Kinderfreibetrag und die Kinderbetreuungskosten ab dem Jahr 2019 ersetzt.

Er kann pro Kind bis zu 1.500 € bzw. für volljährige Kinder bis zu 500 € im Kalenderjahr betragen und kann entweder mit der laufenden Gehaltsabrechnung oder über den Steuerausgleich berücksichtigt werden.

Formular E 30 – So wird’s gemacht:
Um Ihren Familienbonus Plus geltend zu machen, brauchen Sie das Formular E 30.
Ist hier beim Finanzministerium zu finden: Formular E 30 
Oder auch direkt im Anhang: Formular E 30

 

 


Füllen Sie dieses bitte rechtzeitig aus und
geben es bei Ihrem Arbeitgeber ab!

Beispiele
Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.000 € beträgt die laufende Lohnsteuer rund 155 €. Wenn ein Elternteil den Familienbonus in Höhe von 125 € (1.500 € durch 12) bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigen lässt, dann beträgt die laufende Lohnsteuer nur mehr rund 30 €.

Dasselbe gilt auch beim Steuerausgleich. Der Unterschied zur laufenden Gehaltsabrechnung liegt darin, dass der Familienbonus erst mit dem Einreichen der ANV bzw. ESt-Erklärung im Nachhinein berücksichtigt werden kann.

Wie kann der Familienbonus unter den Eltern aufgeteilt werden?
Der Familienbonus kann zwischen den Eltern 50:50 geteilt werden. In diesem Fall beträgt der Familienbonus monatlich bis zu 62,50 € oder jährlich bis zu 750 € pro Elternteil.

Was gilt für getrennt lebende Eltern?
Auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern steht ein Familienbonus zu. Er kann von dem/der Familienbeihilfenberechtigten oder dem/der Unterhaltsleistenden in Anspruch genommen werden. Es ist aber auch eine 50:50 Aufteilung möglich. Wenn der Familienbonus in einem insgesamt zu hohen Ausmaß beansprucht wird, kommt es zu einer verpflichtenden 50:50 Aufteilung.

Was gilt für Kinder unter 10?
Hat Ihr Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet und tragen Sie überwiegend im Kalenderjahr die Kinderbetreuungskosten und diese betragen mindestens 1.000 €, dann erhalten Sie 90% vom Familienbonus (90% von 1.500 € = 1.350 €). Der andere Elternteil hat dann nur mehr Anspruch auf 150 €.

Diese Regelung ist eine Übergangsfrist und gilt bis 2021. Wenn beide Elternteile den Familienbonus in einem insgesamt zu hohen Ausmaß beansprucht haben, dann kommt es zu einer verpflichtenden Aufteilung von 50/50. Die Maximalgrenze von 1.500 € bzw. 500 € pro Kind kann dadurch nicht überschritten werden.

Unterschiedliche Höhe
Der Familienbonus bis zu 1.500 € bzw. bis zu 500 € steht in dieser Höhe nur für Kinder die im Inland leben zu. Für Kinder, die im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz leben, wird der Familienbonus an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst. Die entsprechenden Werte werden vom Finanzministerium per Verordnung kundgemacht. Für Kinder in Drittstaaten gibt es keinen Familien­bonus.
Hier gibt’s die entsprechende Gesetzeslage zum Nachlesen.

Kindermehrbetrag
Verdienen Sie so wenig, dass Sie kaum bzw. gar keine Lohn-/bzw. Einkommensteuer zahlen, haben aber Anspruch auf den Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag, dann erhalten Sie statt dem Familienbonus einen Kindermehrbetrag bis zu 250 €. Haben Sie mehrere Kinder, dann wird der Betrag von 250 € mit der Anzahl der Kinder multipliziert. Demnach beträgt der Kindermehrbetrag für z.B. zwei Kinder bis zu 500 €.

In folgenden Fällen besteht kein Anspruch:

  • Haben Sie keinen Anspruch auf den Alleinverdiener-/ Alleinerzieherabsetzbetrag und verdienen im Kalenderjahr unter der Einkommensteuergrenze, dann haben Sie keinen Anspruch auf den Kindermehrbetrag.
  • Keinen Anspruch haben Sie auch, wenn Sie 330 Tage oder mehr im Kalenderjahr steuerfreie Bezüge wie z.B. Leistungen aus der Grundversorgung, Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, usw. erhalten.

Weitere Informationen:
Zur ausführlichen Broschüre des Finanzministeriums geht’s hier weiter: Familienbonus ab 2019
(Information gesehen bei der Arbeiterkammer, 23.11.2018)

Gesundheitsberufe-Register: Mehr als 70 % sind bereits erfasst

Voll im Plan: Bereits mehr als 20.000 Berufsangehörige registriert
Seit dem Start des neuen Gesundheitsberufe-Registers, in das sich alle in Gesundheit und Pflege Beschäftigten ab 1. Juli 2018 aufnehmen lassen müssen, wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich mit derzeitigem Stand bereits mehr als 70 Prozent der oberösterreichischen Berufsangehörigen erfasst. Somit liegt das Gesundheitsberuferegister in Oberösterreich voll im Plan.

Qualität wird geschützt
Viele Jahre haben sich die Berufsverbände, der ÖGB und die Arbeiterkammer für ein Register für Gesundheitsberufe eingesetzt, wie es in 14 anderen Ländern der Europäischen Union bereits existiert. Gesundheits- und Pflegeberufe werden in sehr sensiblen Bereichen ausgeübt, deshalb bedürfen diese Berufe besonders hoher Qualitätsstandards. Die Registrierung dient also der Qualitätssicherung.

2016 wurde vom Nationalrat das Gesundheitsberuferegister-Gesetz beschlossen. Seit 1. Juli 2018 ist das neue Gesundheitsberuferegister in Kraft. Alle Beschäftigten, in Oberösterreich rund 28.000 (davon an die 80 Prozent Frauen), die bereits an diesem Tag in einem der betroffenen Gesundheits- und Pflegeberufe tätig waren, müssen sich bis spätestens 30. Juni 2019 registrieren lassen.

Achten Sie auf den Berufsausweis
Alle, die seit dem 2. Juli 2018 in den Beruf einsteigen, müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ins Gesundheitsberufe-Register eintragen lassen. Die Beschäftigung von nicht registrierten Berufsangehörigen ist rechtlich nicht zulässig. Die Erfassung im Register ist die Voraussetzung für die Ausübung des Berufes. Der neue Berufsausweis macht diese Berechtigung sichtbar.

Der Gesetzgeber bestimmte für die Durchführung der Registrierung die Bundesarbeitskammer als zuständige Behörde für die AK-Mitglieder. In den Bundesländern erfüllen die jeweiligen Länderarbeiterkammern diese Aufgabe. Berufsangehörige, die nicht AK-Mitglieder sind, werden von der Gesundheit Österreich GmbH registriert.

AK: rasch, unbürokratisch und effizient
Die AK hat die entsprechenden wohnortnahen, personellen und räumlichen Strukturen, um die Registrierung rasch, unbürokratisch und effizient durchführen zu können. So wurden bisher rund 20.000 Berufsangehörige von der AK direkt in ihren jeweiligen Betrieben, in den Pflegeschulen und in den AK-Bezirksstellen erfasst.

„Sowohl Registrierung als auch die Ausstellung des Berufsausweises ist für die AK-Mitglieder kostenlos. Das konnte die Arbeiterkammer nach langen Verhandlungen mit dem Finanzministerium erreichen,“ sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Alle Informationen zum neuen Gesundheitsberuferegister: https://ooe.arbeiterkammer.at/gbr.
(Information der AK OÖ., 19.11.2018)

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