Kündigungswelle droht: Jede zweite Pflegekraft will aufhören

Die Pandemie hat die angespannte Situation bei den Pflegekräften noch verschärft. Die Gewerkschaft fordert deshalb dringend mehr Personal, bessere Bezahlung und Nachwuchsarbeit. Laut einer aktuellen Umfrage will jede zweite Pflegekraft aufhören.

Hohe Belastung und Überstunden führen bei Pflegekräften immer öfter zu Burnout, laut einer aktuellen Umfrage der Gewerkschaft denkt bereits jede zweite Pflegekraft ans Aufhören. „Wir sind am Anfang einer Versorgungskrise im Gesundheits- und Pflegesystem“, sagt Gerald Mjka von der Gewerkschaft vida.

Kaum stabile Dienstpläne

Edgar Martin von der Gewerkschaft younion, die für das städtische Gesundheitspersonal in Wien zuständig ist, kritisiert: Sowohl in den städtischen Spitälern des Wiener Gesundheitsverbunds (WIGEV), aber auch in den Ordens- und Privatspitälern – von der Stadt mitfinanziert und in deren Aufsicht – gebe es kaum stabile Dienstpläne mehr.

Einspringen sei schon fast normal, sagt Martin. „Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Mindestbesetzung die neue Normbesetzung ist. Es ist härter geworden“. „Wir können nichts mehr abfedern, es muss alles nachbesetzt werden, sonst wird es gefährlich für die Patientinnen und Patienten“, ergänzt Mjka.

Personalbedarfspläne nachjustieren
In den Gemeindespitälern sind derzeit 10.720 Pflegekräfte beschäftigt, in den Ordensspitälern gibt es rund 1.700. Das macht mit den Privatspitälern gesamt rund 13.220 Spitalsbedienstete in Pflegeberufen. Für den körperlich und geistig fordernden Job liegt das Einstiegsgehalt für diplomierte Pflegekräfte bei rund 2.800 Euro brutto, für Pflegeassistenz bei 2.300 Euro brutto.

Bei der Bezahlung und bei der Ausbildung habe die Stadt zwar etwas nachjustiert, sagen die Gewerkschafter, aber: „Ich muss die Personalbedarfsberechnung evaluieren. Ich muss schauen, dass das zeitgemäß ist. Die passt hinten und vorne nicht mehr. Was man vor ein paar Jahren errechnet hat, bildet überhaupt nicht mehr unsere Realität ab“, sagt Martin.

Hacker fordert Rettungspaket
Die Bundesländer sollen sich mit den zuständigen Ministern zusammensetzen, fordern die beiden Gewerkschafter, und ein Budget und Gesetze ausarbeiten, die die Versorgungsqualität sicherstellen können. Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) sagte in „Wien heute“, Wien habe etwa schon bei der Ausbildung weitere Angebote geschaffen, etwa durch neue Ausbildungsplätze an der FH Campus Wien.

Das Problem liege aber beim Bund. Mit dem gebe zwar regelmäßig Gespräche, „Faktum ist aber: Es gibt keine Entscheidungen“. Im Gegenteil gebe es durch die Steuerreform sogar weniger Geld für das Gesundheitssystem. Er appellierte daher auch selbst an die Bundesregierung.

„Es ist extrem unbefriedigend und auch inakzeptabel. Wir brauchen endlich ein Rettungspaket für das Gesundheitssystem und das kann nur auch von der Bundesregierung kommen.“

(Information gesehen auf orf.at, 19.10.2021)

Information zur neuen Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit im UKH Linz“

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie sicher schon vielen bekannt, wird ab dem nächsten Jahr eine neue Betriebsvereinbarung „Arbeitszeit“ im Unfallkrankenhaus Linz für alle Bereiche gelten. Diese ist zwar noch nicht unterschrieben, jedoch fertig verhandelt.

BRV Martina Kronsteiner, die maßgeblich für uns daran beteiligt war, möchte alle Beschäftigten so gut wie möglich über die neue Betriebsvereinbarung, Änderungen, etc. informieren. Dazu bieten wir vier Termine an, jeweils im UKH-Hörsaal im OG1:

Mittwoch, 03. November 2021
Donnerstag, 18. November 2021
Dienstag, 14. Dezember 2021, jeweils ab 13 Uhr

Hier wird BRV Martina die neue BV ausführlich erklären und kann alle auftretenden Fragen beantworten. Sollten trotz der drei Termine noch Fragen offen bleiben, wird sie auf Wunsch diese ev. auch im Rahmen von Stationsbesprechungen gerne beantworten.

Betriebsärztliche Information zur Covid-Impfung / 3. Teilimpfung

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Haus werden weitere Covid-Impfungen sowie die 3. Teilimpfung durchgeführt.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich, erfolgt beim jeweiligen Bereich, spätestens jeweils bis Mittwoch der Vorwoche, 10 Uhr.

ULA bei Frau Tamara Heu oder Frau Stefanie Schiffbänker, Tel. 42203
ULP bei Frau Renate Bachinger, Tel. 42402
ULV bei Frau Anna Dirisamer, Tel. 42601
AUVB bei Frau Lisa Höfler, Tel. 61601

Impftermine:
3.11.21, 10.11.21, 17.11.21 und 19.1.22, 26.1.22, 2.2.22,
jeweils wieder im Seminarraum, OG1.

Wer soll Wann impfen?
Entsprechend den Empfehlungen des öst. nat. Impf-Gremiums

  • Personen, die mit COVID-19-Vaccine Jannssen (Johnson & Johnson) einmalig geimpft wurden, sollen eine weitere Dosis im Mindestabstand von 28 Tagen erhalten (off label), dabei soll vorzugsweise ein mRNA- Impfstoff verwendet werden 
  • Personen, die zu Covid-19-Risikogruppen gehören, sowie Personen, die 2 Dosen Vaxzevria (AstraZeneca) erhalten haben, wird eine weitere Dosis in einem Zeitraum von frühestens 6 bis spätestens 9 Monaten nach dem Abschluss der vollständigen Erstimmunisierung empfohlen (off label), also ab der 2. Impfung.
  • Allen anderen Mitarbeiter (Personal im Gesundheitsbereich) kann ab 6 Monaten und soll ab 9-12-Monaten eine weitere Dosis angeboten werden (off label).
  • Genesene, die eine Impfung erhalten haben, sollen wie vollständig geimpfte Personen angesehen und genauso wie oben angeführt behandelt werden (also eine weitere Covid-19 Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten). Wenn genesene Personen bereits 2 Impfungen erhalten haben (genesen und danach 2 Dosen), ist derzeit bis auf weiteres keine weitere Impfung gegen COVID-19 notwendig.  

Für diese 3. Dosis soll ein mRNA-Impfstoff verwendet werden (Comirnaty= BioNTech/Pfizer oder Spikevax =Moderna) (Beilage S 12), wir werden Comirnaty erhalten.

Unsere 2. Impftermine waren:

  • für Astra: 28.4., 10.5., 11.5., 26.5., also wären die 3. Impfungen vom 28.10.21 bis 26.2.22 fällig.
  •  für Pfizer: 3.2. und 11.2., also wären die 3. Impfungen vom 3.11.21 bis 11.2.22 fällig.

Wichtiger Hinweis:
Wenn man berücksichtigt, dass bereits Impfdurchbrüche (symptomatische SARS COV-2 Infektionen) oder Infektionen nach vollständiger 1. Impfserie aufgetreten sind, scheint es dringend ratsam, mit der 3. Impfung nicht bis zum letzten Ende der empfohlenen Intervalle zu warten!

Eine Dritte Impfung?
Auch von anderen Impfungen kennt man das ja, etwa von der Lieblingsimpfung der Österreicher, der FSME Impfung. Auch bei dieser ist eine dritte 12Teilimpfung nötig, vor allem um einen längerfristigen Schutz zu erreichen. Bei Unklarheiten bitte um Rückfrage!

Selbstverständlich sollen alle „Ihre“ Impfung dort in Anspruch nehmen, wo es am einfachsten, am „liebsten“ erfolgen kann: Hausärzte, Impf-Straßen, Impfevent ohne Anmeldung (Impf-Bus-Wirt-Beisl-Konzert…) oder auch wieder bei uns im UKH !

Das gilt auch für jene, die ihre ersten beiden Impfungen auswärts erhalten haben, sofern das empfohlene Intervall eingehalten wird (1. und 2. Teilimpfung sollten möglichst bei derselben Impfstelle erfolgen!).

Spätentschlossene, bisher noch nicht geimpft:
Diese können diese Gelegenheit sehr gerne wahrnehmen, um eine Grundimmunisierung zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass das Intervall zwischen der 1. und 2. Teilimpfung 21 Tage beträgt. Weil dazu zwei Teilimpfungen zu organisieren sind, sollte für die erste ein früher Termin gewählt werden, damit die zweite noch in unseren Impfzeitraum fällt, dazu bitte frühzeitig um Rücksprache!

Für die bereits zur GrippeImpfung Angemeldeten werden die Termine ausgeschrieben, sobald der Impfstoff geliefert ist. Die gleichzeitige Verabreichung mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (inkl. Influenza Impfstoffen) ist möglich. Ich empfehle dennoch einige Tage Abstand einzuhalten.

Bitte um Weitergabe an jene Mitarbeiter, die keinen eigenen EDV Zugang haben, bzw. von denen bekannt ist, dass sie ihre Mails nicht regelmäßig kontrollieren, danke!

Herzliche Grüße, Dr. Heinz Schikola

Sozialfonds-Anträge 2021: Aus-/Weiterbildung sowie Kinderunterbringung!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2021 verwenden – eventuell auf den Abteilungen noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen!

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden. Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 03. Dezember 2021!  Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Teilnahme am heurigen Linz-Marathon lohnt sich!

Die Vorbereitungen für den 19. Oberbank Linz Donau Marathon laufen auf Hochtouren! Der Termin ist am Sonntag, den 24. Oktober 2021.

Heuer lohnt sich die Teilnahme am Linz-Marathon, der hoffentlich stattfinden kann, besonders: Egal, bei welchem Bewerb (Marathon, Halb- oder Viertelmarathon): Wer von unseren Angestellten heuer teilnimmt, erhält das Nenngeld vom BR retour!

Nach erfolgter Teilnahme mit Anmeldebestätigung bzw. Rechnung bei uns melden!

Alle Informationen zum Marathon sind hier zu finden:
Linz-Marathon

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf im UKH Linz September 2021!

Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!
Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können – dieses Mal mit speziellen Herbst-Aktionen!

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Teilnahme am 1. Betriebsausflug und Stimmabgabe OÖ. Wahl – beides geht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Diese Nachricht richtet sich an alle Teilnehmer des ersten Betriebsausflugs in die Steiermark, der von 24. bis 26. September 2021 stattfindet.

Der Termin überschneidet sich mit den am Sonntag, den 26. September 2021, in Oberösterreich stattfindenden Landtags- und Gemeinderatswahlen.

Daher möchten wir alle, die mitfahren und auch wählen gehen möchten, darüber informieren, dass das Beantragen einer Wahlkarte schon möglich ist. Dies kann bei der Heimatgemeinde entweder schriftlich, persönlich oder per online-Formular erfolgen.

Alle Informationen über Beantragung einer Wahlkarte und Wählen mit Wahlkarte sind hier nachzulesen:
Wählen mit Wahlkarte – Oberösterreich-Wahl am 26. September 2021 (oesterreich.gv.at)

Betriebsrats-Info zur neuen Teststrategie im Unfallkrankenhaus Linz

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie bekannt, gilt ab heute die neue Teststrategie, die von der medizinischen Direktion in Wien angeordnet wurde.

Viele von Euch – besonders jene, die noch nicht geimpft sind – fühlen sich dabei sehr unter Druck gesetzt. Der Angestelltenbetriebsrat kritisiert diese Vorgehensweise der AUVA-Führung auf das Schärfste.

Als Vorsitzende des Angestelltenbetriebsrates hatte ich vorige Woche deshalb einen regen Mailverkehr mit dem medizinischen Direktor Dr. Frank. Leider ist es mir dabei nicht gelungen, ihn von einer Abmilderung seiner Anweisung zu überzeugen.

Als Betriebsrat kann ich Euch daher nur raten, ein Mail an die Kollegiale Führung zu schreiben, in dem Ihr festhaltet, dass diese vermehrten Antigen- bzw. PCR-Testungen nicht mit Eurem Einverständnis erfolgen und nur unter Androhung dienstrechtlicher Konsequenzen durchgeführt werden. Dies erscheint uns – nach intensiver Diskussion – vernünftiger als z. B. irgendwelche Unterschriftslisten, die dann quer auf den Abteilungen hängen oder herumliegen, wo die Namen eingesehen werden können, etc.

Weiters möchte ich Euch darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber sowohl die Zeit als auch die Kosten der Antigen- bzw. PCR-Testungen zu tragen hat. Sollte es also notwendig sein, diese Tests außerhalb der Arbeitszeit und kostenpflichtig außerhalb des UKH durchführen zu lassen, muss die aufgewendete Zeit als Arbeitszeit gewertet und müssen die Kosten ersetzt werden.

BRV Martina Kronsteiner
Angestelltenbetriebsrat UKH Linz

PS:
Textvorschlag e-mail an kollegiale Führung
„Sehr geehrte Kollegiale Führung!
Ich möchte hiermit festhalten, dass die vermehrten Antigen- bzw. PCR Testungen,
welche über die aktuelle Covid-19-Öffnungsverordnung, gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 10, Abs. 3 Satz 1, hinausgehen, nicht mit meinem Einverständnis erfolgen und nur unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen durchgeführt werden!“

Information zu den überschießenden Maßnahmen der medizinischen Direktion

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Auch wir als Angestelltenbetriebsrat im Unfallkrankenhaus Linz erhoffen und wünschen uns eine hohe Durchimpfungsrate innerhalb der Beschäftigten. Im Gegensatz zur AUVA-Führung akzeptieren wir jedoch jede persönliche Entscheidung, sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht impfen zu lassen.

Die überschießenden Maßnahmen, die von der medizinischen Direktion in Wien gefordert werden, sind unverhältnismäßig und wissenschaftlich nicht begründbar!

Ebenso gehen sie weit über die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hinaus, die mit der Einhaltung der derzeit gültigen Verordnung (gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Z 1. Satz 1 der aktuellen Covid-19-Öffnungsverordnung) endet, siehe hier: Covid-Verordnung geltende Fassung.

Die Verkürzung der Testabstände von Antigentestungen sowie wöchentliche PCR-Testungen bedeuten einen hohen personellen und finanziellen Aufwand, der mit keiner Rechtsgrundlage zu begründen ist. Dazu empfehlen wir Euch, den FAQ der Gewerkschaft GPA zu lesen, kürzlich hier im Blog veröffentlicht worden: Covid-Impfung und Arbeitsrecht

Wir vermuten daher, dass die Maßnahmen nur dazu dienen, die nicht geimpften MitarbeiterInnen so unter Druck zu setzen, dass sie sich impfen lassen. Dies wird auch mit der Androhung von dienstrechtlichen Konsequenzen deutlich, die sich beim Widersetzen der Anordnung ergeben sollen.

Diese Vorgehensweise der AUVA-Führung sehen wir als Betriebsräte sehr kritisch und sie ist eines Sozialversicherungsträgers auch nicht würdig. Bisher kannte man die Vorgehensweise, ein bestimmtes Verhalten unter Androhung einer Kündigung zu erreichen, eigentlich nur bei Arbeitgebern aus der Privatwirtschaft.

Von Seiten des Zentralbetriebsrates wurde bereits mehrfach interveniert. Die medizinische Direktion ist jedoch nicht bereit, diese überschießenden Maßnahmen zu minimieren. Wir werden jedoch weiterhin versuchen, eine Entschärfung der Situation zu erreichen, und bieten allen Kolleginnen und Kollegen, die sich durch die Anordnungen unter Druck gesetzt fühlen, unsere Unterstützung an.

PS:
Gerne nehmen wir die gestrige Anregung einer Führungskraft hier im UKH Linz auf, dass der Betriebsrat ein Zuckerl für alle Beschäftigten, die sich impfen lassen, anbieten sollte.
Ab 01. September 2021 kann sich daher jeder Beschäftigte im UKH, der eine Covid-Impfung nachweisen kann, beim Betriebsrat ein Zuckerl abholen – die genaue Geschmacksrichtung bleibt bis dahin ein Geheimnis!

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