Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Hier im Haus werden (siehe letzte Mitarbeiter-Information) keine Antikörper-Tests für Mitarbeiter angeboten. Wir können allerdings für jene, die sich dafür interessieren und privat eine Antikörpertestung durchführen lassen, einen Zuschuss des Angestellten-Betriebsrates anbieten!
BRV Martina hat folgende Institutionen im Raum Linz eruieren können, die – jeweils nach vorheriger Anmeldung – Antikörpertestungen durchführen:
- Medizinisches Labor Dr. Niedetzky, Europaplatz 7, Linz
- Labor Dr. Hamwi, Wachreinergasse 8, Linz
- Labor Leisch, Waltherstraße 5, Linz
- Johannes Apotheke, Wagnerweg 2, Altenberg
Natürlich kann auch bei jedem anderen Labor oder Apotheke die Testung durchgeführt werden. Vom Angestellten-Betriebsrat gibt es einen Zuschuss von € 30,–, unter Vorlage der Rechnung. Einen Zuschuss gibt es für alle Tests im Jahr 2021, maximal zwei Tests pro Mitarbeiter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Sommer-Kinderbetreuung im Haus kann auch heuer wieder stattfinden!
Somit gibt es auch dieses Jahr wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz!
Hier die Details:
- Zeitraum: fünf Wochen vom 02. August bis 03. September 2021
- Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 Uhr bis 17.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
- für Kinder von 3 bis 12 Jahren
- Kosten von € 4,– pro Tag
- Mittagessen im Speisesaal
- Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
- für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen
Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!
Die Anmeldung ist ab sofort möglich, bis spätestens Ende April, mit Angabe des Namens, Alter des Kindes und des voraussichtlichen Betreuungszeitraums.
Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken
Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Viele von Euch haben in den letzten Tagen einen Brief von der AUVA erhalten mit der Aufforderung, bis Ende März einen Versicherungsdatenauszug, Lebenslauf und Dienstzettel ehemaliger Arbeitgeber an die HRM zu schicken.
Ich möchte Euch zum besseren Verständnis den Grund dafür kurz erläutern:
Der Zentralbetriebsrat hat die AUVA wegen unzureichender Berechnung von Vordienstzeiten geklagt und diese Klage auch gewonnen.
Die AUVA muss daher nun bei allen Angestellten, die der Dienstordnung A unterliegen (Verwaltung, Pflege, MTD, ROE, MAB,…) und vor dem 01.06.2017 in die AUVA eingetreten sind, die Vordienstzeiten neu berechnen.
Dabei müssen alle einschlägigen Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern mitgerechnet werden. Bisher hat die AUVA nur Vordienstzeiten bis zu einem Gesamtausmaß von 5 Jahren berechnet.
Da bei vielen von Euch, die schon sehr lange in der AUVA sind, die Daten nicht elektronisch zur Verfügung stehen, bittet die AUVA nun alle, die zur Berechnung nötigen Informationen nochmals zu schicken.
Ich kann nur jedem raten, dies auch zu tun, auch jenen, die glauben, dass bei ihnen zum Zeitpunkt des Eintrittes schon alles angerechnet wurde!
Alle Ärztinnen und Ärzte sowie die Arbeiterinnen und Arbeiter haben diesen Brief mit der Aufforderung noch nicht erhalten. Dies liegt daran, dass die Klagen der verschiedenen Dienstordnungen aufgrund der laufenden Klage ruhend gestellt wurden. Aber auch hier wird es bald zu dieser Aufforderung kommen, also bitte um etwas Geduld.
Den Versicherungsdatenauszug kann man sich ganz leicht über www.sozialversicherung.at herunterladen, wenn man über eine Handysignatur oder Bürgerkarte verfügt. Man kann aber auch anrufen und den Auszug anfordern, wird dann per Post zugeschickt.
Die Auszahlung der fehlenden Vordienstzeiten erfolgen dann ab dem Jahr 2013 (Zeitpunkt der Klage war 2016, davon ausgehend rückwirkend 3 Jahre). Die Berechnung wird zwar bis Ende des Jahres Zeit in Anspruch nehmen, dafür wird es dann sicher für viele von Euch ein zusätzliches Weihnachtsgeschenk geben.
BRV Martina Kronsteiner
Ergänzung 29.03.2021 – Antworten auf häufige Fragen:
Wenn von Kollegen keine Unterlagen eingereicht werden – wird die Anrechnung auch anhand der im Personalakt vorliegenden Unterlagen überprüft?
Für eine Bearbeitung hat eine Geltendmachung mit der Vorlage von Unterlagen zu erfolgen.
Da der Zeitraum für die Einreichung sehr knapp bemessen ist – wie ist mit Unterlagen umzugehen, wenn diese später eingereicht werden?
Auch nach dem 31.03.2021 einlangende Unterlagen werden bearbeitet werden.
Wenn kein Dienstgeber bei anzurechnenden Zeiten gegeben ist (Selbständigkeit) – wird dies auch angerechnet?
Die Anrechnung von selbständigen Zeiten erfolgt gemäß § 13 Abs.1 Z 2 lit. b DO.A – das heißt, wenn die Zeiten als Versicherungszeiten im Sinne der angegebenen Bestimmungen gelten und mindestens 6 Monateununterbrochen gedauert haben.
Wurde ich tatsächlich auch gefragt: Was ist mit pensionierten Kolleg*innen – wird denen auch etwas „nachbezahlt“?
Die Erstreckung des Urteils auch auf ausgeschiedene Mitarbeiter muss noch mit der Generaldirektion und dem Rechtsvertreter der AUVA geklärt werden.
(Info von Frau Mag. Ulrike Schmid, stv. Abt. Ltg Human Resource Management)
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Generaldirektion der AUVA hat letzte Woche eine Nachricht an jene Beschäftigten in Auftrag gegeben, die eine Belastungszulage beziehen.
In diesem Mail wird darauf hingewiesen, dass die Berechnungsmethode, ob die Belastungszulage zusteht, rückwirkend mit 01. Jänner 2021 geändert wurde (Neu: jeweils monatliche Prüfung, ob Zulage zusteht).
Diese Änderung war nicht mit dem Zentralbetriebsrat abgesprochen und ist eine einseitige Interpretation der Dienstordnung, in der die Belastungszulage geregelt ist.
Laut §48 DO.A. steht eine Belastungszulage dann zu, wenn die Voraussetzungen (Nachtdienst und/oder Wochenenddienst) regelmäßig erfüllt werden. Als regelmäßig wird durchschnittlich einmal im Lohnverrechnungszeitraum definiert.
Bisher erstreckte sich der Beobachtungszeitraum immer über mehrere Monate und am Ende des Kalenderjahres wurde überprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt wurden. So konnten auch längere Urlaube und Krankenstände kompensiert werden und Dienstverschiebungen lösten nicht gleich einen Entfall der Zulage aus.
Diese eigenmächtige Änderung des Beobachtungszeitraumes führt eindeutig zur Verschlechterung und es ist zu erwarten, dass in den nächsten Monaten viele diese Zulage teilweise verlieren.
Darum habe ich noch in der Vorwoche die Rechtsabteilung der GPA darüber informiert und um ein Rechtsgutachten gebeten. Sollten auch die Juristen der GPA der Meinung sein, dass diese Vorgehensweise nicht der Dienstordnung entspricht und die AUVA in den kommenden Gesprächen nicht wieder zu den ursprünglichen Regelungen zurückkehrt, werden wir wieder einmal das Gericht um eine Klärung bitten müssen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass eine Klärung vor Gericht mit Unterstützung der Gewerkschaft nur dann möglich ist, wenn auch ausreichend Gewerkschaftsmitglieder davon betroffen sind. Daher möchte ich mich bei allen bedanken, die bereits Gewerkschaftsmitglied sind, und all jene, die es noch werden möchten, auffordern, sich bei mir oder einem anderen Betriebsratsmitglied zu melden!
BRV Martina Kronsteiner
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für Euch bzw. vor allem für Eure Angehörigen findet Ihr hier – siehe unten – eine Aufstellung aller öffentlichen Apotheken, die die Durchführung von Gratis-Covid-19-Antigen-Tests als Spezialgebiet anbieten.
Die hier angeführten Apotheken führen Gratis-Covid-19-Antigentests an symptomfreien Menschen durch.
Testungen können ausschließlich gegen telefonische Voranmeldung in der Apotheke durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie zur Testung Ihre e-card mit!
Hier geht’s weiter zur Aufstellung: Apotheken Gratis-Antigentests
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Da wir uns heuer nicht mehr wie üblich bei unserer traditionellen gemeinsamen Weihnachtsfeier sehen können, muss auch ich diesen Weg wählen, um mit Euch einige Gedanken und einen kleinen Rückblick über das Jahr 2020 zu teilen.
Dass das Jahr 2020 ein in wirtschaftlicher, gesundheitlicher und sozialer Hinsicht sehr Außergewöhnliches war, muss nicht extra betont werden. Als im März bei uns in Österreich der erste harte Lockdown ausgesprochen wurde, hatte wir alle die Bilder von Bergamo und den Zusammenbruch des Gesundheitssystems in Italien vor Augen. Es galt und gilt nach wie vor, dies zu verhindern.
In dieser Zeit, in der auch wir im UKH die planbaren Versorgungen reduzieren mussten, kam es auch gleichzeitig zu einem bedrohenden Mangel an wichtigen Gütern wie Masken, sterile Handschuhe, sterile OP-Sets. Es zeigte sich, dass die Produktion dieser kritischen Güter in fernen Ländern zu großen Problemen in globalen Krisenzeiten führen kann.
In diese Zeit fallen auch viele organisatorische Veränderungen, die von der Kollegialen Führung gemeinsam mit dem Krisenstab im UKH besprochen und umgesetzt wurden. Ich glaube, es gab keinen Bereich, in dem nicht Prozesse verändert und in den nachfolgenden Wochen ständig angepasst wurden. Viele arbeitszeitliche Vereinbarungen wurden abgeändert, zu dieser Zeit immer auch in Absprache mit dem Betriebsrat. Es wurde versucht, in einigen Bereichen durch Kohortierungen die Ansteckungsgefahr zu verringern, um im Falle von Personalengpässen entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu haben.
Das UKH wurde komplett vor unbemerktem Zutritt abgeschottet und ein Screening Point wurde errichtet, um alle Personen, die das Haus betreten, zu erfassen und zu screenen. Anfangs wurde dies durch Pflegepersonen, später dann durch eigens aufgenommenes Personal durchgeführt.
Viele von Euch haben heuer Aufgaben übernommen, die so nie Teil des Tätigkeitsbereiches waren. Trotz vieler Unsicherheiten und auch Ängsten um die eigene Gesundheit, aber vor allem auch um die Gesundheit der Angehörigen und Patientinnen und Patienten, habt Ihr mit einem unglaublichen Engagement diese schwierigen Aufgaben gemeistert.
Nach dem ersten harten Lockdown entspannte sich österreichweit die gesundheitliche Krise etwas, die Infektionszahlen gingen stark zurück und wir konnten sogar einige Veranstaltungen, wie den Betriebsausflug im Mai, durchführen. Leider war dies nur eine kurze Verschnaufpause und die Zahlen stiegen im Herbst wieder massiv an, sodass wir wieder unsere Leistungen anpassen mussten und weitere drastische Maßnahmen eingeführt wurden. Erste Covid-positiv getestete Patienten wurde bei uns behandelt und viele Kolleginnen und Kollegen wurden krank oder mussten in Quarantäne.
Mittlerweile behandeln wir auch intensivpflichtige Patientinnen und Patienten, die von den umliegenden Krankenhäusern zu uns gebracht werden. Euer Engagement, Eure Flexibilität und Einsatzbereitschaft in dieser so schwierigen Zeit ist unbeschreiblich und es kann nicht genug Dank dafür ausgesprochen werden!
Vom Dankesagen und den Heldenernennungen der Öffentlichkeit alleine kann aber keiner seinen Lebensunterhalt bestreiten, auch wenn die Anerkennung schon gut tut und auch endlich mal nötig war!
Wir haben daher schon im Frühjahr versucht, diese einzigartige Leistung von euch in Form einer Prämie zu huldigen. Leider haben die Sozialversicherungsträger (darunter auch die AUVA) bis zu den Kollektivvertragsverhandlungen im Herbst gebraucht, darüber nachzudenken, ob sie ihren Beschäftigten mit einer Prämie danken wollen. Letztendlich konnten wir sie davon überzeugen und ich hoffe, dass jeder von Euch mit dem Jännergehalt auch die Prämie bekommt.
Wenn dieses außergewöhnliche Jahr, das teilweise von vielen Entbehrungen und Leid geprägt war, nun bald zu Ende geht, bleibt nur zu hoffen, dass 2021 uns wieder all jene Freiheiten zurückgibt, die wir heuer so schmerzlich vermisst haben. Sollte dies noch etwas dauern, so bin ich überzeugt, dass wir gemeinsam alle Herausforderungen meistern können!
Ich wünsche Euch daher geruhsame Feiertage, ruhige Weihnachtsdienste und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Eure Martina
PS:
Zusätzlich zu unseren gemeinsamen Veranstaltungen – von denen heuer leider ja einige abgesagt werden mussten – wird ab 2021 für jede Abteilung ein gewisses Budget zur Verfügung stehen, das für abteilungsinterne Veranstaltungen, Ausflüge, etc. verwendet werden kann. Details über Höhe, etc. folgen!
AK OÖ. kritisiert Pensionsschock zu Weihnachten
Heuer müssen die knapp eine Million Kunden der österreichischen Pensionskassen bisher Veranlagungsverluste von mehr als einer halben Milliarde hinnehmen!
In der Vergangenheit haben Veranlagungsverluste schon mehrmals zu nachfolgenden Kürzungen von Zusatzpensionen geführt. „Wieder zeigt sich, dass private Pensionsversicherungen, die das Geld auf den schwankenden Finanzmärkten anlegen, keinesfalls eine Alternative zum sicheren öffentlichen Pensionssystem sind. Menschen im Ruhestand müssen auf eine stabile Pension und Schutz vor Altersarmut vertrauen können. Das kann nur unser staatliches Pensionssystem bieten. Es ist unverantwortlich, Pensionen einem derart hohen Schwankungsrisiko auszusetzen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Versicherte tragen Risiko allein
Im ersten Quartal 2020 schockten die Betreiber der Pensionskassen ihre Kunden/-innen sogar mit einem Rekordverlust von 2,5 Milliarden Euro in nur 3 Monaten. Bis Ende September wurde dieser zwar wieder verringert, beträgt aber immer noch mehr als eine halbe Milliarde Euro. Das Risiko der großen Schwankungen auf den Finanzmärkten tragen ausschließlich die Versicherten. Sie müssen die Verluste mit niedrigeren Pensionen bezahlen. Die gewinnorientierten Privatbetreiber der Pensionskassen bleiben von den Veranlagungsverlusten vollkommen verschont. Sie machen auch in Jahren, die für die Versicherten hohe Verluste bringen, Gewinne und zahlen Dividenden an ihre Aktionäre/-innen aus.
„Es ist nicht fair, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler alleine die Verluste tragen und Eigentümer der Pensionskassen risikolos Gewinne und Dividenden einstreichen.“
Die AK OÖ fordert deshalb das Verbot von Dividenden für Geschäftsjahre mit einem Veranlagungsverlust, eine jährliche Mindestertragsgarantie und mehr Kostentransparenz.
Eckpunkte zu den von privaten Pensionskassen verwalteten Betriebspensionen:
- Das österreichische Pensionskassen-System ist mit seinen knapp 30 Jahren noch relativ jung und verwaltetet die Beiträge von knapp einer Million Versicherten. Zum 31. Dezember 2019 gab es knapp 8 Mal so viele Anwartschaftsberechtigte wie Leistungsbezieher/-innen, die bereits eine Zusatzpension bekommen. Es zahlen also aktuell noch viel mehr Leute in das System ein, als es Pensionsbezieher/-innen gibt. Die Einzahlungen übersteigen die Pensionsauszahlungen und deshalb werden Veranlagungsverluste eines Jahres teilweise durch die Einzahlungen der noch arbeitenden Versicherten kompensiert. Das wirkt sich in der Folge aber klarerweise negativ auf deren eigene zukünftige Zusatzpension aus.
- Die drei betrieblichen Pensionskassen schnitten in den ersten 9 Monaten unterm Strich mit einem kleinen Veranlagungsgewinn (1,24 Prozent oder 25 Millionen Euro) etwas besser ab, als die 5 überbetrieblichen. Allerdings haben diese nur einen Marktanteil von zirka 9 Prozent des gesamten, von allen Pensionskassen verwalteten Vermögens.
- Die große Mehrheit (rund 90 Prozent) der Teilnehmer/-innen am Pensionskassensystem hat ihr Vermögen den 5 überbetrieblichen Pensionskassen anvertraut, die heuer bisher 2,84 Prozent oder 615 Millionen Euro Veranlagungsverlust gebaut haben.
(Information der AK OÖ., 20.12.2020)