Betriebsärztliche Information zur Covid-Impfung / 3. Teilimpfung

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Haus werden weitere Covid-Impfungen sowie die 3. Teilimpfung durchgeführt.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich, erfolgt beim jeweiligen Bereich, spätestens jeweils bis Mittwoch der Vorwoche, 10 Uhr.

ULA bei Frau Tamara Heu oder Frau Stefanie Schiffbänker, Tel. 42203
ULP bei Frau Renate Bachinger, Tel. 42402
ULV bei Frau Anna Dirisamer, Tel. 42601
AUVB bei Frau Lisa Höfler, Tel. 61601

Impftermine:
3.11.21, 10.11.21, 17.11.21 und 19.1.22, 26.1.22, 2.2.22,
jeweils wieder im Seminarraum, OG1.

Wer soll Wann impfen?
Entsprechend den Empfehlungen des öst. nat. Impf-Gremiums

  • Personen, die mit COVID-19-Vaccine Jannssen (Johnson & Johnson) einmalig geimpft wurden, sollen eine weitere Dosis im Mindestabstand von 28 Tagen erhalten (off label), dabei soll vorzugsweise ein mRNA- Impfstoff verwendet werden 
  • Personen, die zu Covid-19-Risikogruppen gehören, sowie Personen, die 2 Dosen Vaxzevria (AstraZeneca) erhalten haben, wird eine weitere Dosis in einem Zeitraum von frühestens 6 bis spätestens 9 Monaten nach dem Abschluss der vollständigen Erstimmunisierung empfohlen (off label), also ab der 2. Impfung.
  • Allen anderen Mitarbeiter (Personal im Gesundheitsbereich) kann ab 6 Monaten und soll ab 9-12-Monaten eine weitere Dosis angeboten werden (off label).
  • Genesene, die eine Impfung erhalten haben, sollen wie vollständig geimpfte Personen angesehen und genauso wie oben angeführt behandelt werden (also eine weitere Covid-19 Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten). Wenn genesene Personen bereits 2 Impfungen erhalten haben (genesen und danach 2 Dosen), ist derzeit bis auf weiteres keine weitere Impfung gegen COVID-19 notwendig.  

Für diese 3. Dosis soll ein mRNA-Impfstoff verwendet werden (Comirnaty= BioNTech/Pfizer oder Spikevax =Moderna) (Beilage S 12), wir werden Comirnaty erhalten.

Unsere 2. Impftermine waren:

  • für Astra: 28.4., 10.5., 11.5., 26.5., also wären die 3. Impfungen vom 28.10.21 bis 26.2.22 fällig.
  •  für Pfizer: 3.2. und 11.2., also wären die 3. Impfungen vom 3.11.21 bis 11.2.22 fällig.

Wichtiger Hinweis:
Wenn man berücksichtigt, dass bereits Impfdurchbrüche (symptomatische SARS COV-2 Infektionen) oder Infektionen nach vollständiger 1. Impfserie aufgetreten sind, scheint es dringend ratsam, mit der 3. Impfung nicht bis zum letzten Ende der empfohlenen Intervalle zu warten!

Eine Dritte Impfung?
Auch von anderen Impfungen kennt man das ja, etwa von der Lieblingsimpfung der Österreicher, der FSME Impfung. Auch bei dieser ist eine dritte 12Teilimpfung nötig, vor allem um einen längerfristigen Schutz zu erreichen. Bei Unklarheiten bitte um Rückfrage!

Selbstverständlich sollen alle „Ihre“ Impfung dort in Anspruch nehmen, wo es am einfachsten, am „liebsten“ erfolgen kann: Hausärzte, Impf-Straßen, Impfevent ohne Anmeldung (Impf-Bus-Wirt-Beisl-Konzert…) oder auch wieder bei uns im UKH !

Das gilt auch für jene, die ihre ersten beiden Impfungen auswärts erhalten haben, sofern das empfohlene Intervall eingehalten wird (1. und 2. Teilimpfung sollten möglichst bei derselben Impfstelle erfolgen!).

Spätentschlossene, bisher noch nicht geimpft:
Diese können diese Gelegenheit sehr gerne wahrnehmen, um eine Grundimmunisierung zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass das Intervall zwischen der 1. und 2. Teilimpfung 21 Tage beträgt. Weil dazu zwei Teilimpfungen zu organisieren sind, sollte für die erste ein früher Termin gewählt werden, damit die zweite noch in unseren Impfzeitraum fällt, dazu bitte frühzeitig um Rücksprache!

Für die bereits zur GrippeImpfung Angemeldeten werden die Termine ausgeschrieben, sobald der Impfstoff geliefert ist. Die gleichzeitige Verabreichung mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (inkl. Influenza Impfstoffen) ist möglich. Ich empfehle dennoch einige Tage Abstand einzuhalten.

Bitte um Weitergabe an jene Mitarbeiter, die keinen eigenen EDV Zugang haben, bzw. von denen bekannt ist, dass sie ihre Mails nicht regelmäßig kontrollieren, danke!

Herzliche Grüße, Dr. Heinz Schikola

Sozialfonds-Anträge 2021: Aus-/Weiterbildung sowie Kinderunterbringung!

Sozialfonds-Anträge – es ist wieder so weit!
Auch heuer können Sozialfonds-Anträge bezüglich Zuschüsse zu den Themen “Aus- und Weiterbildung” sowie “Kinderunterbringung” gestellt werden.

Sämtliche Informationen, Richtlinien, Erläuterungen und die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken haben wir im Betriebsrats-Ordner auf dem J-Laufwerk zusammengefasst – Pfad siehe hier:

Wichtig: Bitte nur die neuen (= geänderten) Formulare für 2021 verwenden – eventuell auf den Abteilungen noch vorhandene alte Formulare bitte entsorgen!

Wichtig:
Es müssen auch für Aus- und Weiterbildungen, die heuer nach Ende der Antragstellung stattfinden, jetzt schon die Anträge gestellt werden. Noch nicht vorhandene Teilnahmebestätigungen, etc. müssen dann nach Ende der Veranstaltung nachgereicht werden.

Ende der Antragstellung:
Das Ende der Antragstellung ist heuer Freitag, der 03. Dezember 2021!  Es ist also genug Zeit vorhanden. Termin bitte vormerken, zu spät eingelangte Anträge können wir nämlich nicht nachschicken!

Teilnahme am heurigen Linz-Marathon lohnt sich!

Die Vorbereitungen für den 19. Oberbank Linz Donau Marathon laufen auf Hochtouren! Der Termin ist am Sonntag, den 24. Oktober 2021.

Heuer lohnt sich die Teilnahme am Linz-Marathon, der hoffentlich stattfinden kann, besonders: Egal, bei welchem Bewerb (Marathon, Halb- oder Viertelmarathon): Wer von unseren Angestellten heuer teilnimmt, erhält das Nenngeld vom BR retour!

Nach erfolgter Teilnahme mit Anmeldebestätigung bzw. Rechnung bei uns melden!

Alle Informationen zum Marathon sind hier zu finden:
Linz-Marathon

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf im UKH Linz September 2021!

Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!
Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können – dieses Mal mit speziellen Herbst-Aktionen!

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Teilnahme am 1. Betriebsausflug und Stimmabgabe OÖ. Wahl – beides geht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Diese Nachricht richtet sich an alle Teilnehmer des ersten Betriebsausflugs in die Steiermark, der von 24. bis 26. September 2021 stattfindet.

Der Termin überschneidet sich mit den am Sonntag, den 26. September 2021, in Oberösterreich stattfindenden Landtags- und Gemeinderatswahlen.

Daher möchten wir alle, die mitfahren und auch wählen gehen möchten, darüber informieren, dass das Beantragen einer Wahlkarte schon möglich ist. Dies kann bei der Heimatgemeinde entweder schriftlich, persönlich oder per online-Formular erfolgen.

Alle Informationen über Beantragung einer Wahlkarte und Wählen mit Wahlkarte sind hier nachzulesen:
Wählen mit Wahlkarte – Oberösterreich-Wahl am 26. September 2021 (oesterreich.gv.at)

Betriebsrats-Info zur neuen Teststrategie im Unfallkrankenhaus Linz

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wie bekannt, gilt ab heute die neue Teststrategie, die von der medizinischen Direktion in Wien angeordnet wurde.

Viele von Euch – besonders jene, die noch nicht geimpft sind – fühlen sich dabei sehr unter Druck gesetzt. Der Angestelltenbetriebsrat kritisiert diese Vorgehensweise der AUVA-Führung auf das Schärfste.

Als Vorsitzende des Angestelltenbetriebsrates hatte ich vorige Woche deshalb einen regen Mailverkehr mit dem medizinischen Direktor Dr. Frank. Leider ist es mir dabei nicht gelungen, ihn von einer Abmilderung seiner Anweisung zu überzeugen.

Als Betriebsrat kann ich Euch daher nur raten, ein Mail an die Kollegiale Führung zu schreiben, in dem Ihr festhaltet, dass diese vermehrten Antigen- bzw. PCR-Testungen nicht mit Eurem Einverständnis erfolgen und nur unter Androhung dienstrechtlicher Konsequenzen durchgeführt werden. Dies erscheint uns – nach intensiver Diskussion – vernünftiger als z. B. irgendwelche Unterschriftslisten, die dann quer auf den Abteilungen hängen oder herumliegen, wo die Namen eingesehen werden können, etc.

Weiters möchte ich Euch darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber sowohl die Zeit als auch die Kosten der Antigen- bzw. PCR-Testungen zu tragen hat. Sollte es also notwendig sein, diese Tests außerhalb der Arbeitszeit und kostenpflichtig außerhalb des UKH durchführen zu lassen, muss die aufgewendete Zeit als Arbeitszeit gewertet und müssen die Kosten ersetzt werden.

BRV Martina Kronsteiner
Angestelltenbetriebsrat UKH Linz

PS:
Textvorschlag e-mail an kollegiale Führung
„Sehr geehrte Kollegiale Führung!
Ich möchte hiermit festhalten, dass die vermehrten Antigen- bzw. PCR Testungen,
welche über die aktuelle Covid-19-Öffnungsverordnung, gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 10, Abs. 3 Satz 1, hinausgehen, nicht mit meinem Einverständnis erfolgen und nur unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen durchgeführt werden!“

Information zu den überschießenden Maßnahmen der medizinischen Direktion

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Auch wir als Angestelltenbetriebsrat im Unfallkrankenhaus Linz erhoffen und wünschen uns eine hohe Durchimpfungsrate innerhalb der Beschäftigten. Im Gegensatz zur AUVA-Führung akzeptieren wir jedoch jede persönliche Entscheidung, sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht impfen zu lassen.

Die überschießenden Maßnahmen, die von der medizinischen Direktion in Wien gefordert werden, sind unverhältnismäßig und wissenschaftlich nicht begründbar!

Ebenso gehen sie weit über die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hinaus, die mit der Einhaltung der derzeit gültigen Verordnung (gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Z 1. Satz 1 der aktuellen Covid-19-Öffnungsverordnung) endet, siehe hier: Covid-Verordnung geltende Fassung.

Die Verkürzung der Testabstände von Antigentestungen sowie wöchentliche PCR-Testungen bedeuten einen hohen personellen und finanziellen Aufwand, der mit keiner Rechtsgrundlage zu begründen ist. Dazu empfehlen wir Euch, den FAQ der Gewerkschaft GPA zu lesen, kürzlich hier im Blog veröffentlicht worden: Covid-Impfung und Arbeitsrecht

Wir vermuten daher, dass die Maßnahmen nur dazu dienen, die nicht geimpften MitarbeiterInnen so unter Druck zu setzen, dass sie sich impfen lassen. Dies wird auch mit der Androhung von dienstrechtlichen Konsequenzen deutlich, die sich beim Widersetzen der Anordnung ergeben sollen.

Diese Vorgehensweise der AUVA-Führung sehen wir als Betriebsräte sehr kritisch und sie ist eines Sozialversicherungsträgers auch nicht würdig. Bisher kannte man die Vorgehensweise, ein bestimmtes Verhalten unter Androhung einer Kündigung zu erreichen, eigentlich nur bei Arbeitgebern aus der Privatwirtschaft.

Von Seiten des Zentralbetriebsrates wurde bereits mehrfach interveniert. Die medizinische Direktion ist jedoch nicht bereit, diese überschießenden Maßnahmen zu minimieren. Wir werden jedoch weiterhin versuchen, eine Entschärfung der Situation zu erreichen, und bieten allen Kolleginnen und Kollegen, die sich durch die Anordnungen unter Druck gesetzt fühlen, unsere Unterstützung an.

PS:
Gerne nehmen wir die gestrige Anregung einer Führungskraft hier im UKH Linz auf, dass der Betriebsrat ein Zuckerl für alle Beschäftigten, die sich impfen lassen, anbieten sollte.
Ab 01. September 2021 kann sich daher jeder Beschäftigte im UKH, der eine Covid-Impfung nachweisen kann, beim Betriebsrat ein Zuckerl abholen – die genaue Geschmacksrichtung bleibt bis dahin ein Geheimnis!

Schwedenbomben-Frischdienstverkauf UKH Linz Juli 2021

Es gibt wieder die Chance auf besondere Genuss-Momente!
Fa. Niemetz freut sich, auch in Zeiten wie diesen für uns unterwegs zu sein und uns mit besonderen Genussmomenten verwöhnen zu können.

Die Abwicklung des Verkaufs erfolgt wie immer draußen in der frischen Luft im Bereich zwischen der AUVA-Landesstelle und dem UKH Linz, wird Covid-konform von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, inklusive Bankomat-Terminal zur kontaktlosen Bezahlung.

Teilnahme an Fokusstudie zur Pflege

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Pflege!

die  Gesundheit Österreich GmbH führt unter der Leitung von Dr.in  Sabine Pleschberger und im Auftrag des BMSGPK eine Umfrage zur Evaluierung der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) aus 2016 durch.

 

Dafür sollen möglichst viele Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen anonym mittels eines Online-Fragebogens befragt werden.

 

Damit die Befragung datenschutzrechtlich konform und anonym erfolgen kann, bedarf es folgender Schritte für eine Teilnahme:

  1. Registrieren Sie sich mit Ihrer Email-Adresse auf der Website: https://fokusstudie-pflege.goeg.at
  2. Am 13.9.2021 (Start der Befragung) erhalten Sie den Link zum Fragebogen zugesandt
  3. Nehmen Sie teil, indem Sie den Online-Fragebogen anonym ausfüllen (im Zeitraum von 13.9. bis 30.10. 2021)

 

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