Und darum, wer noch nicht unterzeichnet hat, hier der Link zur Petition:
https://www.openpetition.eu/at/petition/online/rettet-das-lorenz-boehler-unfallkrankenhaus
(Information gesehen im Falter)
Und darum, wer noch nicht unterzeichnet hat, hier der Link zur Petition:
https://www.openpetition.eu/at/petition/online/rettet-das-lorenz-boehler-unfallkrankenhaus
Kritik an Krankenhaus-Struktur. Mitarbeiter des Böhler-Spitals protestieren gegen die Leistungskürzungen im traditionsreichen Unfallkrankenhaus – die AUVA verteidigt die Umstrukturierungen
Wien wächst. 2027 wird die Bundeshauptstadt zur Zwei-Millionen-Metropole werden. Doch die Zahl der Krankenhausbetten wird sinken – zumindest an einzelnen Standorten.
Treffen wird es allen voran ein besonders prominentes Krankenhaus: Das Lorenz-Böhler-Spital in der Brigittenau, seit vielen Jahrzehnten Synonym für erstklassige Versorgung von Unfallverletzungen. Damit könnte es bald vorbei sein, befürchtet die Belegschaft. Grund: Die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) hat, wie berichtet, vor drei Jahren das Böhler und das Krankenhaus Meidling zu einem Traumazentrum fusioniert. Die Unfallchirurgie soll plangemäß in Meidling gebündelt werden, das Böhler zu „Wiens größer Ambulanz“ umgewandelt werden.
Weiters soll es in dem Spital im 20. Bezirk Beobachtungs-, Pflege- und Remobilisationsbetten geben. Darüber hinaus sollen beide AUVA-Häuser künftig eng mit den Wiener Gemeindespitälern kooperieren. Die Detailplanung soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, sagt Richard Gauss, Geschäftsführer des Wiener Gesundheitsfonds, zum KURIER, der seitens der Stadt in der Reform involviert ist.
Heftiger Protest
Gar nicht einverstanden ist die Belegschaft des Böhler-Spitals. Von einem „langsamen Tod“ des Traditionshauses ist intern und gegenüber dem KURIER die Rede. Belege dafür gab es zuletzt viele, beklagen sie: Die Zahl der Intensivbetten wurde von zehn auf sechs reduziert, die Zahl der Anästhesisten halbiert, was eine Versorgung von „frischverletzten Patienten kaum mehr möglich“ mache. Auch geplante Operationen könnten nur mehr „nach monatelangen Wartezeiten“ durchgeführt werden, kritisieren die Mitarbeiter, die eine massive Benachteiligung zugunsten des zweiten Standortes in Meidling orten. Das zeige auch die Sperre des Schockraums, die von Samstag bis Dienstag verordnet wurde. Die Patienten wurden ins UKH Meidling weitergeleitet, heißt es in einem Schreiben, das dem KURIER vorliegt.
Seitens der AUVA verweist man auf personelle Engpässe, die in den vergangenen Monaten aufgrund von Langzeit-Krankenständen und Pensionierungen aufgetreten seien. „Dieser konnte mittlerweile aber behoben werden. Die Versorgung der Patienten war zu jedem Zeitpunkt gewährleistet“, sagt eine Sprecherin. Die während der Corona-Krise verschobenen Operationen würde man nun sukzessive nachholen.
Gleichzeitig verteidigt sie die Umstrukturierung: „Mit dem Traumazentrum Wien geht die AUVA den Weg einer modernen, integrierten Unfallversorgung“, sagt die Sprecherin. „Die Versorgung der Patienten in beiden Häusern wird aufeinander abgestimmt weiterentwickelt.“
Auch seitens der Stadt Wien will man nichts von einem Aus des Böhler-Spitals wissen: „Es ist ein Fixstarter im Wiener Gesundheitswesen, das als bettenführendes Haus erhalten bleiben muss“, betont Gauss. Er will auch keine Indizien dafür erkennen, dass man das seitens der AUVA anders sehen würde.
Aufgaben bündeln
Gleichzeitig betont er die Notwendigkeit von Umstrukturierungen: Die Bündelung bestimmter Aufgaben an einem Standort soll für höhere Fallzahlen, damit einhergehend mehr Routine und letztlich mehr Qualität sorgen.
Dass im Zuge der Neuverteilung der Aufgaben die Bedeutung und die Expertise des renommierten Böhler-Spitals verloren geht, fürchtet er nicht. „Es wäre zu hinterfragen, was an einem akutgeriatrischen Schwerpunkt schlechter sein soll als an einem unfallchirurgischen“, so Gauss. Entscheidend sei vielmehr, dass in Summe die unfallchirurgische Versorgung der Stadt Wien nicht gefährdet sei.
(Information gesehen im Kurier, 14.07.2020)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Auch wenn der Virus Covid-19 Einiges lahmgelegt hat, waren wir vom Zentralbetriebsrat und Betriebsrat nicht untätig.
So konnten wir in den letzten Monaten Vieles für Euch verhandeln und erreichen!
1) Die Klage Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr wurde gewonnen. Viele von Euch haben dazu schon die Benachrichtigung der AUVA und vor allem die Nachzahlung erhalten
2) Auch die zweite Klage, Anrechnung der einschlägigen Vordienstzeiten, wurde gewonnen und wird derzeit von der AUVA bearbeitet. Die Auszahlungen werden voraussichtlich im Herbst erfolgen. Bei beiden Klagen handelt es sich um Auszahlungen in Millionenhöhe. Nur gemeinsam mit der GPA-djp, die uns Rechtsbeistand gewährt hat, konnten wir diese Summen erstreiten. Es zahlt sich also aus, bei der Gewerkschaft zu sein. Wer bis jetzt noch nicht dabei ist, sollte dies schleunigst tun. Anmeldungen werden im Betriebsratsbüro jederzeit angenommen.
3) Rückwirkende Anrechnung der Umkleidezeit: Nach Verhandlungen mit der AUVA-Generaldirektion ist es uns gelungen, für all jene Dienste, die keine Umziehzeit beinhalten (alle Dienste ohne Rüstzeit) eine rückwirkende Anrechnung von 14 Minuten pro Dienst als Zeitguthaben zu erhalten. Für jeden Dienst von 6 Stunden und weniger bzw. Dienst, der keine Rüstzeit enthält, wird von Jänner 2017 bis Februar 2020 je 14 Minuten in das Zeitguthabenkonto verrechnet.
4) Derzeit laufen Gespräche und Verhandlungen im Dachverband der Österreichischen Sozialversicherung zu diversen Themen rund um unsere Dienstordnung. Dabei haben wir auch eine Prämie für die Beschäftigten während der Coronakrise gefordert. Die derzeit in den Medien zugesagte Prämie von € 500.- für alle Pflegeberufe in Oberösterreich betrifft leider nicht die AUVA Beschäftigten. Diese Prämie wird nur den Landesbedienstete und jenen Spitälern ausbezahlt, die vom Land finanziert werden, das UKH Linz fällt nicht darunter.
Wir hoffen aber, dass es uns gemeinsam mit der Gewerkschaft gelingt, auch da eine angemessene Wertschätzung der Leistungen aller AUVA-MitarbeiterInnen zu erreichen.
Nun ist die Gesundheits- und Wirtschaftskrise noch lange nicht ausgestanden und auch die AUVA hat mit enormen finanziellen Verlusten zu kämpfen. Dennoch konnten wir gemeinsam mit der Generaldirektion, Landesstellendirektion und Kollegialen Führung im UKH Linz immer wieder für sozial verträgliche Lösungen bei Problemlagen sorgen. Dies soll auch weiterhin so geschehen und dafür werden wir uns vom Angestelltenbetriebsrat auch weiterhin einsetzen.
Wir möchten uns bei Euch allen für die unglaublich tolle Arbeit während der Krisenmonate, Eure Flexibilität und Euren Einsatz herzlich bedanken!
BRV Martina Kronsteiner & ihr Betriebsratsteam
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir übermitteln Euch für den zweiten Termin unseres Betriebsausfluges den aktuellen Stand bzw. das geplante Programm.
Nach heutigem Stand kann der Ausflug wie folgt stattfinden:
St. Martins Therme & Lodge
inklusive Shopping-Möglichkeit, Seewinkel-Safari & Musicalbesuch in Wien
Termin:
Freitag, 25. September 2020, bis Sonntag, 27. September 2020
Geplantes Programm (Änderungen vorbehalten):
Freitag:
Die Abfahrt erfolgt um 14 Uhr vor dem UKH Linz. Busfahrt nach Frauenkirchen und Zimmerbezug in der schönen St. Martins Therme & Lodge. Für alle Teilnehmer (maximal 50 Personen) haben wir Doppelzimmer zur Einzelbenutzung reservieren können! Das Abendessen erfolgt im Hotel.
Samstag:
Am Vormittag Fahrt ins Designer Outlet Parndorf oder Möglichkeit zum Aufenthalt in der Therme. Am Nachmittag nehmen alle an der Seewinkel-Safari teil. Kompetente Ranger führen uns in die vielfältige Welt des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel ein.
Am Abend kurze Fahrt nach Illmitz, dort gemeinsames Abendessen in einem gemütlichen Stadl.
Sonntag:
Nach dem Frühstück Weiterfahrt nach Wien. Mittagessen gibt’s um 12 Uhr im Bettelstudent. Im Anschluss daran gemeinsamer Musical-Besuch: Im Ronacher wird wieder „Cats“ gespielt, Beginn der Vorstellung ist um 14 Uhr.
Nach dem Musical direkte Heimreise nach Linz.
Anmeldung/Eigenbeitrag:
Die Anmeldung war ja jetzt schon möglich, ein paar Restplätze sind aber noch vorhanden. Der Eigenbeitrag beträgt auch heuer wieder € 100,–, ist direkt bei Anmeldung zu begleichen.
Weitere Informationen im Internet:
St. Martins Therme & Lodge
Designer Outlet Parndorf
Seewinkel-Safari
Musical Cats
Mehr Klarheit bei Auslandsreisen
Die Frage, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Auslandsreisen ein Risiko eingehen, ist zuletzt von Fachleuten rege diskutiert worden. Im Zuge eines Treffens von Arbeitsministerium und Sozialpartnern wurde die Rechtslage nun konkretisiert. So muss der Lohn trotz einer Covid-19-Erkrankung nach einem Auslandsurlaub weiterbezahlt werden. Einiges gilt es dennoch zu beachten.
„Sowohl beim Urlaub in Österreich als auch im Ausland gilt:
Hält man sich an die landesüblichen Covid-Vorsichtsbestimmungen, wird man in der Regel keine Probleme mit der Entgeltfortzahlung bekommen“, heißt es in einer Aussendung des Ministeriums.
Wer sich an Bestimmungen hält, hat kein Problem
Bei grob fahrlässigem Verhalten könne es jedoch Probleme in Sachen Entgeltfortzahlung geben, so Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Donnerstag gegenüber dem Ö1-Morgenjournal, etwa dann, wenn man „gemeinsam aus einem Gefäß“ trinke, „bei einer Party am Strand“, so die Ministerin.
Bei höherer Reisewarnstufe sieht es anders aus
Keine Sicherung der Entgeltfortzahlung gebe es jedoch, wenn der Arbeitnehmer in einem Land mit Reisewarnstufe fünf oder sechs urlaubt und erkrankt beziehungsweise unter Quarantäne gestellt wird, so Aschbacher. Ein Entlassungsgrund liege im Falle einer Erkrankung aber nicht vor, heißt es vom Ministerium. Generell könne der Arbeitgeber „eine Reise ins Ausland nicht verbieten oder als Entlassungsgrund heranziehen“, so das Ministerium.
Bei einem Urlaub in Österreich sei die Entgeltfortzahlung durch das Epidemiegesetz gesichert. Es soll auch auf der Ministeriumswebsite ein Handbuch mit den konkretisierten Regeln geben. Ein anschließendes Gesetz brauche es nicht mehr, da das Handbuch nur eine Klarstellung sei, sagte ein Ministeriumssprecher zur APA. „Wir haben die bestehenden Regeln so ausgelegt, dass alle klar wissen: Was sind die Spielregeln?“, sagte der Sprecher.
Arbeitsrechtler zuvor uneins
In der Vorwoche hatten Expertinnen und Experten für Arbeitsrecht noch vor dienstrechtlichen Folgen gewarnt. Die Arbeiterkammer (AK) vertrat die Rechtsmeinung, dass es nach einem Auslandsurlaub keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen geben kann, selbst dann nicht, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen in einem Gebiet waren, für das eine Reisewarnung gilt. Andere Arbeitsrechtler hatten diesbezüglich zur Vorsicht geraten.
Jenen, die sich in einem Land infizieren, für das eine Reisewarnung besteht, drohten dienstrechtliche Konsequenzen bis zu einer Kündigung, hatte etwa Elias Felten, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz, gemeint. Reisen in Gebiete, für die es eine Reisewarnung gebe, würden als grob fahrlässig eingestuft, und es seien dann sogar Schadenersatzansprüche seitens des Arbeitgebers denkbar, warnte Birgit Vogt-Majarek, Partnerin bei SMS Rechtsanwälte.
(Information gesehen auf orf.at, 25.06.2020)
Zermürbender Hürdenlauf vom Arbeitsunfall bis zur Versehrtenrente: AK kritisiert Umgang der AUVA mit Versicherten
Wer wegen eines Arbeitsunfalls in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Versehrtenrente. Diese wird von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zuerkannt. In letzter Zeit werden allerdings Arbeitsunfälle trotz klarer Sachlage oft nicht anerkannt und Verfahren unnötig in die Länge gezogen.
„Für viele Versicherte wird der Antrag auf die zustehende Leistung zu einem zermürbenden Hürdenlauf“, beklagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Er fordert die Entscheidungsträger/-innen in der AUVA auf, diese fragwürdigen Praktiken zu unterbinden.
Versehrtenrente für schwere Fälle
Bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sind rund 3,2 Millionen Arbeitnehmer/-innen versichert. Die AUVA ist verpflichtet, den Versicherten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die ihnen rechtlich zustehenden Leistungen zu gewähren. Je nach Schwere der körperlichen Schädigung kommen verschiedene Leistungen in Betracht: Unfallheilbehandlung, berufliche oder soziale Maßnahmen, Beistellung von Körperersatzstücken, orthopädische Behelfe. In besonders schweren Fällen sowie im Todesfall werden auch Geldleistungen, wie etwa die Versehrtenrente, gewährt.
AUVA-Bescheide: jeder zehnte angefochten
Im Jahr 2018 erließ die AUVA knapp 4.400 Bescheide. Gegen 492 davon wurde Klage erhoben. Rund 120 dieser Klagen wurden von der Arbeiterkammer Oberösterreich eingebracht – zumeist ging es dabei um die Anerkennung von Arbeitsunfällen oder die Zuerkennung einer Versehrtenrente. Wie viele Versicherte sich nicht gegen ablehnende Bescheide gewehrt haben, lässt sich kaum abschätzen.
Arbeitsunfall – was fällt darunter?
Oftmals scheitern Klagen bereits an der Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall. Die AUVA vertritt hier die Meinung, dass es sich um sogenannte „Anlageschäden“ handle. Das heißt konkret, dass nicht der Arbeitsunfall als Ursache für nachhaltige körperliche Beeinträchtigungen anerkannt wird, weil angebliche „Vorerkrankungen“ die Schäden oder das Leiden „begünstigt“ haben. In der gerichtlichen Praxis wird ein Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, wenn das Gutachten zu der Erkenntnis kommt, dass der Schaden auch ohne den Arbeitsunfall innerhalb eines Jahres eingetreten wäre.
Dazu kommt, dass die AUVA trotz eindeutiger Gutachten zugunsten der Versicherten immer wieder Anträge auf Gutachtensergänzungen oder Gutachtenserörterungen stellt. Dadurch werden die Verfahren teils empfindlich in die Länge gezogen. „Für die Betroffenen ist das oftmals äußerst zermürbend. Kein Wunder, dass viele das Handtuch werfen und aufgeben“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
AUVA verzögert Verfahren
Einen besonders ärgerlichen Verfahrensverlauf erlebte eine diplomierte Krankenpflegerin einer OP-Station, die von einem Frischoperierten schwer verletzt worden war. Die AUVA gewährte ihr keine Versehrtenrente und bestritt im Laufe des Klagsverfahrens sogar, dass die Verletzung vom Arbeitsunfall stammte. Auf Basis eines unfallchirurgischen Gutachtens sprach das Gericht der Klägerin eine Versehrtenrente zu. Damit war das Verfahren aber noch immer nicht beendet, denn die AUVA ging gegen das Urteil in Berufung. Letztlich bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Linz nach 2-jähriger Verfahrensdauer das Urteil vollinhaltlich. Sogar das OLG empfand die Vorgehensweise der AUVA als „verfahrensverzögernd“.
Warum nicht seriös und korrekt?
„Die AUVA ist gesetzlich dazu verpflichtet, korrekt und seriös zu beurteilen, ob Rechtsansprüche vorliegen, und die zustehenden Leistungen auszuzahlen. Sie ist aber nicht dazu angehalten, eindeutige Verfahrensergebnisse zu ignorieren und dadurch Verfahren zulasten der Versicherten in die Länge zu ziehen“, sagt der AK-Präsident. Er fordert die Entscheidungsträger/-innen in der AUVA auf, derartige Praktiken zu unterbinden, Arbeitsunfälle als solche anzuerkennen sowie eindeutige Gutachten und unzweifelhafte Gerichtsurteile zu akzeptieren.
Da diese Praktiken eng mit den Budgetkürzungen durch die türkis-blaue Bundesregierung zusammenhängen, fordert die AK den Gesetzgeber auf, der AUVA wieder ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, den Beitragssatz zur Unfallversicherung wieder auf mindestens 1,4 Prozent der Beitragsgrundlage zu erhöhen, die Einsparungen bei der AUVA wieder zurückzunehmen und den Personalstand der AUVA nicht weiter zu senken.
(Information der AK OÖ., 18.06.2020)
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass eine einseitige Anordnung des Urlaubs oder Zeitausgleichs aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nicht zulässig ist!
Weder Arbeitgeber/Arbeitgeberin noch Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin können somit ohne Vereinbarung Urlaub einseitig anordnen bzw. konsumieren.
§ 4 Abs.1) Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren.
Die Vereinbarung hat so zu erfolgen, dass der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann.
Die von der Bundesregierung erlassene Änderung im §1155 Abs.3 ABGB dazu hat nur jene Bereiche betroffen, die wegen behördlichem Betretungsverbot eingeschränkt waren:
„Gemäß § 1155 Abs. 3 ABGB kann ein Arbeitgeber nur unter gewissen Voraussetzungen Urlaub und Zeitausgleich einseitig anordnen. Eine einseitige Anordnung ist gemäß dieser Bestimmung nur für Dienstleistungen möglich, die aufgrund von Maßnahmen des COVID-19-Maßnahmengesetzes nicht zustande gekommen sind.
Weiters kann die einseitige Anordnung gemäß § 1155 Abs. 3 ABGB nur für Zeiten erfolgen, in denen der Betrieb aufgrund dieser Maßnahmen verboten bzw. eingeschränkt ist.“
Diese Änderung betrifft jedoch nicht das UKH Linz, denn innerhalb der AUVA bestand lediglich für die Rehabilitationseinrichtungen ein Betretungsverbot – und das auch nur bis zum 30. April 2020.
Ein Rechtsgutachten der Ärztekammer und eine Rechtsmeinung der GPA zu diesem Thema liegen im Betriebsratsbüro auf.
Neues Mitarbeiter-Angebot von köstlichen Delikatessen der Fa. Zettl GmbH, Oftering:
„Unsere Auswahl an erlesenen Zutaten in bester Qualität macht das Homecooking oder das Grillen zum kulinarischen Erlebnis.
Wie immer finden sich auch einige einfache, aber dennoch außergewöhnliche Rezepte im Angebot“
Alle Kulinarien sind für Ihre ArbeitnehmerInnen mehr als 20% vergünstigt, in unserem webshop erhalten Sie mit dem Aktionscode zettl20 auf alle weiteren Artikel 20% Rabatt (ausgenommen bereits reduzierte und Herzkinder-Produkte).
Die Bestellung wird kontaktlos vom Paketdienst zugestellt, auf Wunsch ist natürlich auch eine Abholung bei uns in Oftering möglich, die Bezahlung erfolgt gegen Rechnung.
Hier geht’s weiter zum Angebot: Auf die Griller, fertig, los!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Sommer-Kinderbetreuung im Haus kann stattfinden! Ganz genaue Richtlinien über die Vorsichtsmaßnahmen werden wir noch erhalten, genügend Platz haben wir auf jeden Fall!
Falls sich noch jemand anmelden möchte: bis spätestens Montag kommende Woche ist noch Zeit dafür!
Somit gibt es auch dieses Jahr wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz!
Hier die Details:
Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!
Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken
Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Hiermit geben wir Euch eine aktuelle Information zum Betriebsausflug im Juni in die St. Martins Therme & Lodge inklusive Shopping-Möglichkeit und Seewinkel-Safari.
Termin
Freitag, 19. Juni 2020, bis Sonntag, 21. Juni 2020
Der Ausflug wird stattfinden, jedoch aufgrund der aktuellen Situation mit ein paar Änderungen.
Das Hotel und die Therme sind geöffnet, ebenso das Outlet-Center in Parndorf. Auch die Wanderung im Nationalpark werden wir durchführen können. Das Musical am Sonntag ist hingegen nicht möglich.
Wir bzw. die Firma Leonhartsberger bemühen uns derzeit, dass wir möglichst viele Einzelzimmer im Hotel erhalten. Das sollte möglich sein, da das Hotel sicher nicht ausgebucht sein wird.
Update 06.05.2020, 14 Uhr:
Wir haben soeben die Zusage vom Hotel erhalten: 45 DZ zur Einzelbelegung stehen für uns zur Verfügung!
Wichtig:
Falls wer aufgrund der Corona-Situation trotzdem nicht mitfahren möchte (aufgrund von Unsicherheit, etc.), kann er/sie selbstverständlich stornieren. Dies sollte allerdings bis spätestens Montag kommende Woche geschehen!
Geplantes Programm
Freitag:
Die Abfahrt erfolgt um 14 Uhr vor dem UKH Linz. Busfahrt nach Frauenkirchen und Zimmerbezug in der schönen St. Martins Therme & Lodge. Abendessen im Hotel.
Samstag:
Am Vormittag Fahrt ins Designer Outlet Parndorf oder Möglichkeit zum Aufenthalt in der Therme. Am Nachmittag nehmen alle an der Seewinkel-Safari teil. Kompetente Ranger führen uns in die vielfältige Welt des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel ein.
Im Anschluss daran Weiterfahrt zu einem abendlichen Heurigenbesuch (oder falls nicht möglich, Abendessen im Hotel).
Sonntag:
Das ursprünglich geplante Sonntags-Programm in Wien mit Mittagessen und Musicalbesuch kann nicht stattfinden.
Update 15.06.2020:
Am Sonntag nach dem Frühstück noch Freizeit in der Therme. Um die Mittagszeit Schifffahrt auf dem Neusiedlersee, inklusive Mittagessen auf dem Schiff.
Im Anschluss daran Fahrt auf die Schallaburg. Dort Besuch der brandneuen Ausstellung „Donau – Menschen, Schätze und Kulturen“. Im Anschluss daran Heimfahrt nach Linz.
Wir freuen uns – gerade in Zeiten wie diesen – auf einen schönen und gemütlichen gemeinsamen Ausflug!
Weitere Informationen im Internet:
St. Martins Therme & Lodge
Designer Outlet Parndorf
Seewinkel-Safari