Einmal hingehen, gleich zweimal wählen: AK-Wahl und BR-Wahl hier im Haus!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Um möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen eine Stimmabgabe zu ermöglichen, wurden für die AK-Wahl drei Termine hier im Haus festgelegt.
Sie findet am 21. März 2019 sowie am 27. und 28. März 2019 statt, jeweils von 6 bis 15 Uhr in der Speisesaal-Lounge, UG1.

An den beiden letzten Terminen, also am 27. und 28. März 2019, wird zur gleichen Zeit dort auch die Betriebsratswahl des Angestellten-Betriebsrats durchgeführt. Somit können mit einem Weg beide Stimmabgaben bequem erledigt werden!

AK-Wahl: Entscheiden auch Sie mit über die Zukunft!
Ob bei Problemen am Arbeitsplatz oder bei Fragen zum Konsumentenschutz, bei der Weiterbildung, bei der Steuererklärung oder bei Problemen mit dem Vermieter: Die Arbeiterkammer bietet ihren Mitgliedern Rat, Hilfe und Service. Und das rasch, unbürokratisch und kostenlos.

Die Arbeiterkammer ist aber nicht nur moderne Dienstleisterin für das einzelne Mitglied. Sie ist auch die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen. Sie sorgt dafür, dass die Anliegen der Beschäftigten in der politischen Debatte berücksichtigt werden.

Die Arbeiterkammer selbst ist aber auch demokratisch. Alle 5 Jahre können die Mitglieder in freien und geheimen Wahlen entscheiden, welche Vertreter/-innen in die Vollversammlung der Arbeiterkammer einziehen.

Im Jahr 2019 ist es wieder soweit: Heuer sind mehr als 650.000 Arbeitnehmer/-innen in Oberösterreich aufgerufen, ihre Vertretung zu wählen. Machen auch Sie mit und wählen Sie Ihre Vertreter. Ihre Teilnahme stärkt die AK als Interessenvertretung. Sowohl auf individueller Ebene als auch in der politischen Debatte.

Betriebsratswahl Angestellten-Betriebsrat:
Falls wer zu den Wahlzeiten nicht anwesend ist, kann beim Wahlvorstand bis spätestens 19. März 2019 eine Wahlkarte beantragen.
Zur Information hier nochmals die Kundmachung zur Wahl:

Fahrradhelm-Aktion zu einem Superpreis!

Wir können Euch im heurigen Frühjahr wieder eine Fahrradhelm-Aktion anbieten.

Die Helme gibt es in zwei Größen und in den Farben gelb, blau und rot. Im BR-Büro sind Muster zum Probieren vorhanden.

Der Preis für Mitarbeiter beträgt € 10,–, jeder weitere Helm für Angehörige kostet € 20,–.

Eine Bestellung ist ab sofort und bis spätestens Ende März 2019 möglich.

Neu im UKH Linz: „Offener Bücherschrank“ für alle UKH-Beschäftigte!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unter dem Motto „Du kannst Bücher nehmen – Du kannst Bücher lesen – Du kannst Bücher geben“ können wir Euch ab sofort einen offenen Bücherschrank hier im Haus anbieten – keine Anmeldung und keine Kosten!

Zwar nicht so schön wie der hier

… aber immerhin!

Ohne Kosten gute Bücher lesen, das ist eine der grundlegenden Ideen aller öffentlichen Bücherzellen.
Im Laufe der Zeit sollte sich ein Ausgleich aus Geben und Nehmen einstellen. Der Schrank hält sich dadurch autark.

Ab sofort kann sich also jede/r Mitarbeiter/in selbst kostenfrei Bücher herausnehmen und/oder gelesene Bücher beim Betriebsrat abgeben und wir geben sie in den Schrank, damit sie noch jemand lesen kann. Für das Entsorgen alter Bücher, die nicht mehr lesbar sind, ist der offene Bücherschrank allerdings nicht gedacht.


Wo ist der offene Bücherschrank untergebracht?

UKH Linz, OG 1, direkt über der Information bzw. dem Portier! Es gibt keine Schließzeiten, er ist immer geöffnet.
Wir hoffen, dass die dzt. noch freien Plätze im Schrank rasch gefüllt werden, und wünschen schönes Lesen!

Weitere Informationen zum Thema „Offener Bücherschrank“:
Offener Bücherschrank-Wikipedia

Einladung zur Betriebsversammlung anlässlich der Betriebsratswahl 2019

Wie vielleicht schon gesehen, wurde die offizielle Mitteilung, dass anlässlich der heurigen Betriebsratswahl eine Betriebsversammlung am Donnerstag, den 28. Februar 2019, stattfindet, am Schwarzen Brett vor dem BR-Büro und auch vor dem Speisesaal ausgehängt.

Wir möchten Euch auch hier herzlich einladen! Also Termin bitte vormerken und zahlreich kommen, da für die Beschlussfassung möglichst viele Beschäftigte anwesend sein sollten.

Im Anschluss gemeinsamer Meinungsaustausch bei Kaffee und Kuchen!

Wir probieren’s wieder: Familienschitag Mühlbach/Hochkönig, 2. Versuch!

Hochkönig 2Familienschitag Mühlbach/Hochkönig, zweiter Versuch:

Samstag, 09. Februar 2019, Abfahrt um 7 Uhr!

Abfahrt ist pünktlich um 7 Uhr vor dem UKH! Vor der Rückreise ist kein gemeinsames Abendessen geplant, das heißt, für die Verpflegung vor Ort ist jeder selbst verantwortlich. Die Rückfahrt ist für ca. 16 Uhr vorgesehen!

Anmeldungen/Eigenbeiträge:
Alle ursprünglichen Anmeldungen bleiben grundsätzlich einmal aufrecht.
Alle Angemeldeten trotzdem jedoch möglichst rasch bei uns melden und uns mitteilen, ob die Anmeldung und die Zahl der Angehörigen noch aktuell ist!

Für den Fall, dass sich die Teilnahme aus dienstlichen oder privaten Gründen nicht ausgehen sollte, gibt’s natürlich den Eigenbeitrag retour.

Für ev. neue Anmeldungen: Für MitarbeiterInnen kein Eigenbeitrag.
Für erwachsene Angehörige € 25,–, für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 20,–.

Wir hoffen, dass es dieses Mal klappt, und freuen uns schon auf einen schönen Schitag!

Dienstverhinderung bei Schneechaos: Was tun?

Dienst­ver­hinder­ung bei Schnee­chaos
Wenn sich Frau Holle austobt, Straßen und Schienen unter dem Schnee verschwinden und alle Pläne durch Glatteis ins Schleu­dern geraten, stellt sich die Frage:

Schaffe ich es heute über­haupt in die Arbeit? Und falls ja, wann? Mit welchen Kon­se­quenz­en muss ich rechnen, falls ich nicht oder zu spät komme?

So schaut’s arbeitsrechtlich aus
Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie deshalb nicht oder nicht pünktlich Ihre Arbeit antreten können, liegt ein so genannter Dienstverhinderungsgrund vor.

Das heißt, Ihr Fernbleiben oder Ihre Verspätung ist entschuldigt – allerdings nur, wenn Sie vorher alles Zumutbare unternommen haben, um es trotz Schnee und Eis (pünktlich) in die Arbeit zu schaffen. Sie müssen beispielsweise früher als sonst aufbrechen, wenn der Wetterbericht schon am Vorabend das Schneechaos vorhersagt. Oder vom Auto auf Öffis umsteigen, falls das eine gangbare Option ist.

Was ist „zumutbar“?
Was aber letztendlich zumutbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Einem gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zuzumuten sein, wenn er ein paar Kilometer zu Fuß marschiert, sollte auf Schiene oder Straße nichts mehr gehen.

Arbeitgeber sofort informieren
Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber, sobald sich abzeichnet, dass Sie nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen können!

Kein Urlaub, keine Gleitzeit
Wenn Sie wetterbedingt nicht oder zu spät am Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie keinen Urlaubstag nehmen und sich auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen. Bei Gleitzeit gelten Dienstverhinderungen in der fiktiven Normalarbeitszeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit.

Beispiel zur Gleitzeit

  • In Ihrem Betrieb ist es möglich, zwischen 6 Uhr und 20 Uhr im Rahmen der Gleitzeit zu arbeiten.
  • Für den Fall, dass eine Dienstverhinderung eintritt, wird für alle eine genormte Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr angenommen (fiktive Normalarbeitszeit).
  • Sollten Sie es aufgrund von Schneeverwehungen erst um 10 Uhr in die Arbeit schaffen, wird Ihnen die Zeit zwischen 8 und 10 Uhr als Arbeitszeit angerechnet – ungeachtet dessen, dass Sie sonst meist schon um 7 Uhr zu arbeiten beginnen.

Kein Grund zur Entlassung
Sollte Sie Ihr Arbeitgeber entlassen, weil Sie wegen Schnee und Eis zu spät oder gar nicht in die Arbeit gekommen sind, ist diese Entlassung unberechtigt. Wichtig ist allerdings immer, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben, um es (zeitgerecht) in die Arbeit zu schaffen.

Weniger Geld wegen Dienstverhinderung?
Wie schaut es aus mit der Bezahlung, wenn mich das extreme Wetter daran hindert, meine Arbeit zu leisten?
Sowohl Angestellte als auch ArbeiterInnen müssen auch für die Zeit der Dienstverhinderung ihr Entgelt bekommen.
(Information gesehen auf dem Portal der Arbeiterkammer).

« Older Entries Recent Entries »