Neu im UKH Linz: „Offener Bücherschrank“ für alle UKH-Beschäftigte!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Unter dem Motto „Du kannst Bücher nehmen – Du kannst Bücher lesen – Du kannst Bücher geben“ können wir Euch ab sofort einen offenen Bücherschrank hier im Haus anbieten – keine Anmeldung und keine Kosten!

Zwar nicht so schön wie der hier

… aber immerhin!

Ohne Kosten gute Bücher lesen, das ist eine der grundlegenden Ideen aller öffentlichen Bücherzellen.
Im Laufe der Zeit sollte sich ein Ausgleich aus Geben und Nehmen einstellen. Der Schrank hält sich dadurch autark.

Ab sofort kann sich also jede/r Mitarbeiter/in selbst kostenfrei Bücher herausnehmen und/oder gelesene Bücher beim Betriebsrat abgeben und wir geben sie in den Schrank, damit sie noch jemand lesen kann. Für das Entsorgen alter Bücher, die nicht mehr lesbar sind, ist der offene Bücherschrank allerdings nicht gedacht.


Wo ist der offene Bücherschrank untergebracht?

UKH Linz, OG 1, direkt über der Information bzw. dem Portier! Es gibt keine Schließzeiten, er ist immer geöffnet.
Wir hoffen, dass die dzt. noch freien Plätze im Schrank rasch gefüllt werden, und wünschen schönes Lesen!

Weitere Informationen zum Thema „Offener Bücherschrank“:
Offener Bücherschrank-Wikipedia

Einladung zur Betriebsversammlung anlässlich der Betriebsratswahl 2019

Wie vielleicht schon gesehen, wurde die offizielle Mitteilung, dass anlässlich der heurigen Betriebsratswahl eine Betriebsversammlung am Donnerstag, den 28. Februar 2019, stattfindet, am Schwarzen Brett vor dem BR-Büro und auch vor dem Speisesaal ausgehängt.

Wir möchten Euch auch hier herzlich einladen! Also Termin bitte vormerken und zahlreich kommen, da für die Beschlussfassung möglichst viele Beschäftigte anwesend sein sollten.

Im Anschluss gemeinsamer Meinungsaustausch bei Kaffee und Kuchen!

Wir probieren’s wieder: Familienschitag Mühlbach/Hochkönig, 2. Versuch!

Hochkönig 2Familienschitag Mühlbach/Hochkönig, zweiter Versuch:

Samstag, 09. Februar 2019, Abfahrt um 7 Uhr!

Abfahrt ist pünktlich um 7 Uhr vor dem UKH! Vor der Rückreise ist kein gemeinsames Abendessen geplant, das heißt, für die Verpflegung vor Ort ist jeder selbst verantwortlich. Die Rückfahrt ist für ca. 16 Uhr vorgesehen!

Anmeldungen/Eigenbeiträge:
Alle ursprünglichen Anmeldungen bleiben grundsätzlich einmal aufrecht.
Alle Angemeldeten trotzdem jedoch möglichst rasch bei uns melden und uns mitteilen, ob die Anmeldung und die Zahl der Angehörigen noch aktuell ist!

Für den Fall, dass sich die Teilnahme aus dienstlichen oder privaten Gründen nicht ausgehen sollte, gibt’s natürlich den Eigenbeitrag retour.

Für ev. neue Anmeldungen: Für MitarbeiterInnen kein Eigenbeitrag.
Für erwachsene Angehörige € 25,–, für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 20,–.

Wir hoffen, dass es dieses Mal klappt, und freuen uns schon auf einen schönen Schitag!

Dienstverhinderung bei Schneechaos: Was tun?

Dienst­ver­hinder­ung bei Schnee­chaos
Wenn sich Frau Holle austobt, Straßen und Schienen unter dem Schnee verschwinden und alle Pläne durch Glatteis ins Schleu­dern geraten, stellt sich die Frage:

Schaffe ich es heute über­haupt in die Arbeit? Und falls ja, wann? Mit welchen Kon­se­quenz­en muss ich rechnen, falls ich nicht oder zu spät komme?

So schaut’s arbeitsrechtlich aus
Wenn extreme Wetterbedingungen herrschen und Sie deshalb nicht oder nicht pünktlich Ihre Arbeit antreten können, liegt ein so genannter Dienstverhinderungsgrund vor.

Das heißt, Ihr Fernbleiben oder Ihre Verspätung ist entschuldigt – allerdings nur, wenn Sie vorher alles Zumutbare unternommen haben, um es trotz Schnee und Eis (pünktlich) in die Arbeit zu schaffen. Sie müssen beispielsweise früher als sonst aufbrechen, wenn der Wetterbericht schon am Vorabend das Schneechaos vorhersagt. Oder vom Auto auf Öffis umsteigen, falls das eine gangbare Option ist.

Was ist „zumutbar“?
Was aber letztendlich zumutbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Einem gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zuzumuten sein, wenn er ein paar Kilometer zu Fuß marschiert, sollte auf Schiene oder Straße nichts mehr gehen.

Arbeitgeber sofort informieren
Melden Sie sich sofort bei Ihrem Arbeitgeber, sobald sich abzeichnet, dass Sie nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen können!

Kein Urlaub, keine Gleitzeit
Wenn Sie wetterbedingt nicht oder zu spät am Arbeitsplatz erscheinen, müssen Sie keinen Urlaubstag nehmen und sich auch keinen Zeitausgleich verrechnen lassen. Bei Gleitzeit gelten Dienstverhinderungen in der fiktiven Normalarbeitszeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit.

Beispiel zur Gleitzeit

  • In Ihrem Betrieb ist es möglich, zwischen 6 Uhr und 20 Uhr im Rahmen der Gleitzeit zu arbeiten.
  • Für den Fall, dass eine Dienstverhinderung eintritt, wird für alle eine genormte Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr angenommen (fiktive Normalarbeitszeit).
  • Sollten Sie es aufgrund von Schneeverwehungen erst um 10 Uhr in die Arbeit schaffen, wird Ihnen die Zeit zwischen 8 und 10 Uhr als Arbeitszeit angerechnet – ungeachtet dessen, dass Sie sonst meist schon um 7 Uhr zu arbeiten beginnen.

Kein Grund zur Entlassung
Sollte Sie Ihr Arbeitgeber entlassen, weil Sie wegen Schnee und Eis zu spät oder gar nicht in die Arbeit gekommen sind, ist diese Entlassung unberechtigt. Wichtig ist allerdings immer, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben, um es (zeitgerecht) in die Arbeit zu schaffen.

Weniger Geld wegen Dienstverhinderung?
Wie schaut es aus mit der Bezahlung, wenn mich das extreme Wetter daran hindert, meine Arbeit zu leisten?
Sowohl Angestellte als auch ArbeiterInnen müssen auch für die Zeit der Dienstverhinderung ihr Entgelt bekommen.
(Information gesehen auf dem Portal der Arbeiterkammer).

Ergänzung zum Gehaltsabschluss für 2019: Aktuelle Gehaltstabellen

Wie bereits bekannt, wurden die Lohn- und Gehaltsverhandlungen für das Jahr 2019 bereits abgeschlossen.

Falls noch nicht bekannt, hier geht’s nochmals zum Ergebnis:
Gehaltsabschluss Sozialversicherung für 2019 

Inzwischen sind auch die neuen Gehaltstabellen ausgerechnet. Diese sind im BR-Ordner im j-Laufwerk unter den Infos der GPA-djp abgespeichert oder auch hier nachzulesen:
Gehaltstabelle Verwaltung 2019
Gehaltstabelle Gesundheitsberufe 2019
Gehaltstabelle ÄrztInnen 2019

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