Hartes Urteil des Rechnungshofs. SPÖ fordert Stopp der Reform. Auch ÖVP-Länder und Kassen nicht glücklich.
- Der Rechnungshof zerpflückt die Regierungsvorlage zur Kassenfusion
- Die Berechnungen sind nicht nachvollziehbar, Mehrkosten seien zu befürchten
- Länder, Kassen und Opposition üben Kritik an der Regierung
- Proteste in Graz und Linz
Nach der massiven Kritik des Rechnungshofes am Regierungsentwurf für die Reform der Sozialversicherungen (siehe unten) hat SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch am Donnerstag einen sofortigen Stopp der Reform verlangt. Die Gesundheitssprecherin der Liste Pilz, Daniela Holzinger, forderte eine gründliche Überarbeitung.
In seiner Kritik bestätigt sah sich auch NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. Auch der Hauptverband, die rot-geführten Sozialversicherungsträger und die beiden schwarz-geführten Gebietskrankenkassen von Tirol und Vorarlberg üben massive Kritik. Einige kritische Anmerkungen kommen in der Begutachtung auch von den ÖVP-regierten Ländern Salzburg und Niederösterreich.
Kritik auch von ÖVP-geführten Ländern und Kassen
„Die angedachte Großfusion zu einer neuzugründenden ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) wird offenkundig für sich keine Vorteile für die Versicherten, Vertragspartner, Dienstgeber bzw. all unsere Kunden in Tirol ergeben können“, heißt es in der Stellungnahme der Tiroler GKK. Mit dieser Novelle werde auch keines der bekannten Probleme im Gesundheitswesen gelindert oder gar gelöst.
Es werde aber massiv in ein gut funktionierendes System der sozialen Sicherheit eingegriffen. Neben einer überdimensionalen Fusionierung der neuen Gebietskrankenkassen samt Verschiebung der Einflusssphären erfolge eine völlige Zentralisierung mit allen sich daraus ergebenden negativen Folgen für das Bundesland. Für die Tiroler GKK ist auch nicht ersichtlich, warum es künftig gerade fünf Sozialversicherungsträger sein sollen. Und das propagierte Ziel einer bundesweiten Leistungsharmonisierung werde damit keineswegs erreicht
Auch die Vorarlberger GKK verweist darauf, dass die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen keinen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Probleme leiste, die vorwiegend auf der Ebene der unterschiedlichen Kompetenzen von Bund, Ländern, Sozialversicherung und Leistungsanbietern liegen. Verfassungswidrig erscheinen der VGKK vor allem die paritätische Besetzung der Gremien mit Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern, die Verlagerung der Beitragsprüfung zu den Finanzbehörden sowie die erheblichen Ausweitungen der Kompetenzen der Aufsicht. Die VGKK geht jedoch davon aus, dass diese Bestimmungen ohnehin einer Prüfung durch den VfGH unterzogen werden.
Die beiden ÖVP-regierten Länder Niederösterreich und Salzburg haben zwar keine derart grundlegenden Einwände, machen aber durchaus auch kritische Anmerkungen. So wünschen sich beide Länder mehr Kompetenzen für die Landesstellen der ÖGK. Sowohl Niederösterreich als auch Salzburg kritisieren, dass der Verwaltungsrat der ÖGK das Vorschlagsrecht für die Landesstellenleiter bekommen soll. Beide wünschen sich auch, dass der Vorsitz nicht alle sechs Monate wechselt, sondern zumindest eine einjährige Vorsitzführung ermöglicht wird.
Salzburg will auch den Aufgabenkatalog der Landesstellenausschüsse insbesondere um Entscheidungskompetenzen in den regional wichtigen Belangen erweitern. „Überschießend“ ist für die Salzburger auch, dass die Aufsichtsbehörde Beschlüsse der Verwaltungskörper im Ausmaß von mehr als zehn Millionen Euro aufheben kann, weil davon alle wesentlichen Zielsteuerungsvorhaben erfasst wären.
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