Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Betriebsversammlung recht herzlich für das Engagement und das deutliche Signal für den Erhalt der AUVA bedanken.
Wir waren aufgrund der zahlreicher Schilder und Warnwesten auch in der Menge gut als AUVA sichtbar.
Es war eine beeindruckende Veranstaltung mit rund 6000 Teilnehmern, die von zahlreichen Medienvertretern begleitet und in ganz Linz wahrgenommen wurde.
Die AUVA war mit drei Rednern am Stärksten vertreten. ZBRV Lenz, BRV Nöstlinger und ich nutzten die Gelegenheit und die große Bühne, um in aller Deutlichkeit auf die Unverzichtbarkeit der AUVA, ihre großartigen Leistungen und ihre 130-Jährige Aufbauarbeit, Erfahrung und Kompetenz hinzuweisen.
Es war auch für mich ein großes Erlebnis zu sehen, dass wir nicht alleine sind, sondern tausende Unterstützer und Unterstützerinnen haben, die für den Erhalt der AUVA einstehen.
Auch AK Präsident Kalliauer und GPA-djp Geschäftsführer Andi Stangl widmeten einen Teil ihrer Reden der AUVA. Darüber hinaus haben Kolleginnen und Kollegen der Landesstelle noch hunderte Unterschriften gegen die Zerschlagung der AUVA gesammelt. Einen herzlichen Dank dafür.
In Zeiten wie diesen zeigt sich besonders deutliche, dass Gewerkschaft und Arbeiterkammer auch in Krisenzeiten eine starke und unverzichtbare Vertretung unserer Interessen sind.
In der Republik Österreich gelten Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Koalitionsfreiheit als hohes, verfassungsrechtliche geschütztes Gut. Völlig unverständlich und alarmierend daher, dass leitende Angestellte von Sozialversicherungsträgern (zum Teil sogar unter Klagsandrohung) unter massiven Druck gesetzt werden, damit sie für diese Betriebsversammlung keine Arbeitszeit gewähren!
Umso erfreulicher war es daher, dass trotz urlaubs- und arbeitsbedingter Abwesenheiten, viele Kolleginnen und Kollegen bereit waren, in ihrer Freizeit für den Erhalt der AUVA zu kämpfen!
Herzlichen Dank für eure Teilnahme!
Das Ziel, in Linz ein starkes Zeichen für den Erhalt der AUVA zu setzen, wurde eindeutig erreicht!
Wir rufen nochmals zur Teilnahme an der Betriebsversammlung im öffentlichen Raum auf! Diese möchten wir auch dazu nutzen, öffentlichkeitswirksam auf die Unverzichtbarkeit der AUVA hinzuweisen.
Damit dies gelingt, ist Eure Teilnahme nötig.
Es ist Zeit, jetzt ein Zeichen zu setzen!
Inzwischen wurde uns die Rednerliste übermittelt und so können wir nun auch eine genaue Tagesordnung anbieten:
PS:
Nur zur Erinnerung: Für alle, die zu dieser Zeit im Dienst sind und teilnehmen möchten, ist dies Dienstzeit!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Seitens der Direktion wurde ein Massagesessel für alle Mitarbeiter im UKH Linz angeschafft. Wir als Betriebsräte übernehmen die Betreuung und Organisation der Nutzung dieses entspannenden Gerätes.
Der Sessel befindet sich im Bereich der Physiotherapie im Raum Nr. U1-286 (1. Türe Gang links).
Das Türschloss wurde inzwischen getauscht, Zutritt für alle ab sofort mit dem eigenen Dienstschlüssel möglich! Bezüglich der Nutzungszeiten wurde von Seiten der Direktion folgende Regelung gefunden:
Die Benutzung der Massagestühle soll nur in der Freizeit oder in den gesetzlichen Pausen möglich sein.
Für alle Mitarbeiter, die dem P:I:C unterliegen, besteht daher neben der Benutzungsmöglichkeit in der Mittagspause bzw. vor und nach Dienst auch die Möglichkeit des Ausstempelns.
Für die Mitarbeiter, die GraphDi verwenden, besteht die Benutzungsmöglichkeit nur während den gesetzlichen Pausen sowie vor und nach Dienst.
Wir ersuchen Euch, vor Benutzung des Massagesessels diesen unter folgendem Link im Laufwerk J zu reservieren:
Ein Programm dauert 20 Minuten, weshalb wir jeweils eine halbe Stunde für die Reservierung veranschlagt haben. Das Massageprogramm kann natürlich auch früher beendet werden.
Um die Bedienung des Massagesessels kurz gemeinsam durchgehen zu können, bieten wir euch folgende Termine zur Schulung an:
Montag, 04. Juni 2018, 13 Uhr
Montag, 11. Juni 2018, 13 Uhr, Dauer jeweils ca. 30 Minuten
Jemand vom Betriebsratsteam wird zu diesen Zeiten vor Ort sein, um euch mit dem Gerät vertraut zu machen. Wir ersuchen Euch, dann dieses Wissen in euren Bereichen weiter zu geben!
Für Fragen stehen wir ansonsten jederzeit gerne zur Verfügung. Nähere Infos und Tipps zum Gerät findet Ihr auch im J-Laufwerk oder auch hier: http://massagesessel.at/
Bitte lest auch noch die beiliegenden Tipps bezüglich Hygiene und Nutzung des Sessels! Read more
Geschätzte Versicherte der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt!
Teil der Diskussion über Veränderungen im Bereich der österreichischen Sozialversicherung ist auch die AUVA. Als Bedingung für ihren Fortbestand wird von der AUVA gefordert, 500 Millionen Euro jährlich einzusparen. Obwohl wir in den vergangenen Wochen und Monaten den Wert und Bedeutung der AUVA für das österreichische Gesundheits- und Sozialsystem, für die Menschen bei Arbeit und Ausbildung aber auch für die Wirtschaft ausführlich dargestellt haben, ist der massive Entzug von Budgetmitteln noch immer nicht vom Tisch.
Wir sehen uns daher als Mitglieder der ArbeitnehmerInnenkurie im Vorstand der AUVA veranlasst, uns in diesem offenen Brief an Sie – geschätzte Versicherte – zu wenden, um einige Dinge ins richtige Licht zu rücken.
Tatsächlich ist der Begriff „Einsparung“ irreführend. Es geht nicht um Einsparungen, sondern um den Entzug von Mitteln, mit dem Ziel, eine Beitragssenkung von 1,3% auf 0,8% der Beitragsgrundlage für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möglich zu machen.
Allerdings bringt diese Beitragssenkung für die überwältigende Mehrzahl der österreichischen Betriebe keine nennenswerte Entlastung. Bei einer durchschnittlichen Beitragsgrundlage von 2.800 Euro (Sonderzahlungen inkludiert) beträgt die Ersparnis für den Betrieb pro ArbeitnehmerIn und Monat 14 Euro, das sind 168 Euro pro Jahr.
Für einen Betrieb mit 10 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beträgt die jährliche Entlastung also rund 1.680 Euro, wobei ein Teil dieser Ersparnis wieder dem Finanzminister zufließt.
Für einen Großbetrieb sehen die Zahlen natürlich anders auch. Ein Konzern mit 10.000 Beschäftigten kann seinen Ertrag um rund 1,7 Millionen erhöhen, wobei diese Großunternehmen oft auch steuerlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Kleinbetriebe haben. Allerdings haben 86% der Betriebe in Österreich 10 oder weniger Beschäftigte. Es muss daher schon die Frage nach der Treffsicherheit einer Beitragssenkung erlaubt sein, bei der rund 2 Promille der Betriebe 14% des zu verteilenden Kuchens bekommen.
Wir möchten aber auch das Argument, es gehe um Einsparungen in den Strukturen, damit mehr Geld bei den Versicherten bzw. den Patientinnen und Patienten ankommt, nicht länger unwidersprochen im Raum stehen lassen, ist es doch einigermaßen verwunderlich, dass sich die Leistungen verbessern sollen, wenn dem System massiv Mittel entzogen werden.
Ein Blick auf die tatsächliche Gebarungssituation zeigt die Unmöglichkeit der geforderten Budgetkürzung!
Die Gesamteinnahmen der AUVA im Jahr 2017 haben rund eine Milliarde und 460 Millionen Euro betragen. Davon waren 504 Millionen Euro für Versehrten- und Hinterbliebenenrenten aufzuwenden. Über 200 Millionen Euro wurden als Ersatzleistung für die Behandlung von Arbeitsunfallopfern in Nicht-AUVA-Spitälern an die Krankenkassen überwiesen und fast 90 Millionen Euro wurden als Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten überwiesen. Für diese verpflichtenden Zahlungen mussten im Vorjahr 800 Millionen Euro aufgewendet werden. Dafür waren also rund 54% der gesamten Einnahmen aufzuwenden, ohne dass noch ein einziger Mitarbeiter oder ein Euro an Sachaufwand bezahlt wurde.
Für den Betrieb der Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren, für die Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, für die Unfallverhütung und die Bekämpfung von Berufskrankheiten, für die prothetische Versorgung Versehrter und alle sonstigen Leistungen sowie für den sogenannten Verwaltungsaufwand standen der AUVA knapp 660 Millionen Euro zur Verfügung.
Ein Mittelentzug im Ausmaß von 500 Millionen Euro könnte daher auch durch eine Schließung aller Einrichtungen – Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren – eine Reduktion des Verwaltungsaufwands auf null und ein völliges Einstellen der Präventionsaktivitäten nicht gänzlich kompensiert werden.
Der AUVA 500 Millionen Euro zu entziehen, um damit eine Beitragssenkung zu finanzieren, von der nur wenige Großbetriebe einen substantiellen Nutzen ziehen würden, halten wir für den falschen Weg.
Die AUVA und auch wir als Arbeitnehmerkurie verschließen uns sicher nicht gegenüber vernünftigen Reformüberlegungen wie etwa der Etablierung von Traumanetzwerken zur weiteren Verbesserung der Unfallversorgung in Österreich. Im Gegenteil, die AUVA hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie ein Motor für Innovation sowohl in Unfallheilbehandlung und Rehabilitation als auch im Bereich der Prävention ist.
All jene, die die AUVA auf diesem Wege unterstützen, werden in uns einen Partner finden. Wer die AUVA aber mutwillig zerstören und dem österreichischen Gesundheits- und Sozialsystem 500 Millionen Euro entziehen möchte, wird mit unserem entschiedenen Widerstand rechnen müssen.
Wolfgang Birbamer Friedrich Pöltl
Rückfragen & Kontakt:
Wolfgang Birbamer, Tel. 0664/614 55 58, wolfgang.birbamer@gbh.at
(APA -Meldung vom 24.5.2018)
Die ÖVP-FPÖ-Regierung ist sich einig über die Reform der Sozialversicherung. Am Pfingstmontag gingen die Verhandlungen in die Zielgerade, am Dienstag wurde die Einigung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) präsentiert.
Kurz sprach vom „größten Reformprojekt in der Geschichte Österreichs“, er will dabei eine Milliarde Euro einsparen. Es gehe jedenfalls nicht darum, dass Spitäler geschlossen oder Leistungen gekürzt werden, so Kurz mit Blick auf die Kritik der vergangenen Wochen. Die vorgestellte Punktation soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Hält der Zeitplan der Regierung, könnte das noch zu beschließende Gesetz mit den erforderlichen Übergangsbestimmungen im ersten Quartal 2019 in Kraft treten.
AUVA-Zukunft noch offen
Aus bisher 21 Sozialversicherungen sollen maximal fünf Kassen übrig bleiben. Noch immer unklar ist, ob die Unfallversicherung AUVA bleiben wird. Hier fordert die Regierung eine „nachhaltige Neuorganisation“. Die im Regierungsprogramm enthaltenen 500 Millionen Euro an Einsparung werden zwar nicht explizit angeführt, es heißt aber: „Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Dazu ist es entsprechend dem Regierungsprogramm notwendig, bis zum 31.8.2018 Organbeschlüsse in der AUVA gefasst zu haben, um das Einsparungspotenzial sicherzustellen.“ Werden die Ziele nicht erfüllt, müssten die Leistungen der AUVA in die „ÖGK“ bzw. die Pensionsversicherungsanstalt überführt werden. Read more
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutzverordnung in Österreich wirksam. Im Zuge von Informationsveranstaltungen zu dieser Verordnung wurden wir darauf hingewiesen, dass elektronische Zeiterfassungssysteme nur mit einer gültigen Betriebsvereinbarung in Betrieb genommen werden dürfen.
Im UKH Linz wurde die elektronische Zeiterfassung, von uns als „Stechuhr“ bezeichnet, gemeinsam mit dem elektronischen Dienstplan „GraphDi“ eingeführt, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt: Weder wird das Führen der Zeiterfassung mittels Stechuhr in der Arbeitszeitbetriebsvereinbarung erwähnt noch gibt es eine eigene Betriebsvereinbarung über Regelungen im Umgang mit der elektronischen Zeiterfassung.
Da sich die Unzufriedenheit in Zusammenhang mit der Stechuhr als reines Kontrollinstrument und dem Graphdi als eigentliche Arbeitszeitaufzeichnung zunehmend verstärkt, haben wir beschlossen, über die Arbeiterkammer ein Rechtsgutachten einzuholen. Dieses Rechtsgutachten liegt uns mittlerweile vor und bestätigt unsere Auffassung, dass die elektronische Zeiterfassung im Zusammenhang mit dem Graphdi weder zweckmäßig noch rechtsgültig ist.
Die Generaldirektion wurde daher in einem Schreiben von mir aufgefordert, die entsprechende Dienstanweisung zur elektronischen Zeiterfassung auszusetzen und in Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zu treten.
Obwohl der Generaldirektion bewusst ist, dass im UKH Linz das Führen der Stechuhr rechtswidrig ist, wurden nach bisher drei Verhandlungsgesprächen über eine neue Rahmenarbeitszeit-Betriebsvereinbarung und über das weitere Vorgehen mit der elektronischen Zeiterfassung die Gespräche seitens der Generaldirektion abgebrochen.
Da die Generaldirektion nicht bereit ist, die Dienstanweisung auszusetzen, werden wir als nächsten Schritt eine Entscheidung über die Schlichtungsstelle einholen müssen.
Fazit:
Die AUVA-Führung nimmt in Kauf – vor allem auch im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz – rechtswidrig zu handeln, indem sie die Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen zur Benützung der illegalen Zeiterfassung verpflichtet.
Diese Thema hat für uns innerbetrieblich nach wie vor oberste Priorität. Wir warten gespannt auf das Ergebnis der Schlichtungsstelle.