Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Über Vermittlung unserer Kollegin Daniela Perner (Abt. 6) können wir wieder anbieten:
100 %iges steirisches Kürbiskernöl
aus der Getreidemühle Roman Posch, Hartberg
Preise wie im Vorjahr:
1 Liter: € 19,–
1/2 Liter: € 10,–
1/4 Liter: € 7,–
Bestellung:
ist ab sofort bei uns möglich, sollte jedoch bis spätestens Montag, 30. April 2018, erfolgen.
Die Bezahlung erfolgt – wie immer – gleich bei der Bestellung!
Kurz darauf erfolgt die Lieferung!
Viel Kritik hat sich Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) auch heute für die von ihr in den Raum gestellte Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) eingehandelt.
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher unterstellte ihr, das Ansinnen aus „persönlichen Rachegelüsten“ zu betreiben. „Offensichtlich bilden hier persönliche Rachegelüste von Ministerin Hartinger-Klein, die sich vergeblich um eine AUVA-Führungsposition beworben hat, und der schwarz-blaue Kürzungswahn eine unheilige Allianz“, meinte Lercher in einer Aussendung.
Kaske warnt vor Rückschritten
Auch Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske warnte, dass eine Zerschlagung der hochspezialisierten AUVA nur Rückschritte bringen und die im internationalen Vergleich exzellente Versorgung von Unfallopfern in den Unfallspitälern gefährden würde.
FSG-Bundesgeschäftsführer Willi Mernyi meinte, durch die in den Raum gestellte Zerschlagung der AUVA den Versicherten ihre Unfallversorgung rauben zu wollen grenze schon fast an Enteignung und erinnere an Regime in anderen Ländern. „Massiven Widerstand“ kündigte Rainer Wimmer, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Pro-Ge, an.
Auch NEOS gegen Auflösung ohne neues Konzept
NEOS lehnt eine Auflösung der AUVA ohne neues Konzept für die gesetzliche Unfallversicherung ab. Sozialsprecher Gerald Loacker mutmaßte, dass mit den Rücklagen der AUVA die maroden Krankenversicherungen saniert werden sollten. NEOS forderte stattdessen nach dem Vorbild der betrieblichen Mitarbeitervorsorge eine Umstellung auf eine Versicherungspflicht. Jeder Betrieb sollte die Unfallversicherung für seine Mitarbeiter auf dem freien Markt abschließen.
Ludwig will mit Bund sprechen
Wiens designierter Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) will wegen der geplanten AUVA-Auflösung und damit verbunden dem Verlust von zwei Unfallspitälern mit der Regierung sprechen. Auch Proteste wurden angekündigt. Die Verunsicherung ist auch in anderen Bundesländern groß.
(Information von orf.at, 06.04.2018)
Neun Krankenkassen und neun Ärztekammern verabschieden „Salzburger Deklaration“ für die Selbstverwaltung!
Gegenwind für die von der Bundesregierung geplante Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zu einer „Österreichischen Krankenkasse“:
Die Vertreter aller neun Gebietskrankenkassen sowie aller neun Ärztekammern haben am Karfreitag in Salzburg die sogenannte „Salzburger Deklaration“ gegen die Zentralisierung des Gesundheitswesens verabschiedet.
Die Organisation durch die Selbstverwaltung aus Dienstnehmern, Dienstgebern und Ärzten, habe sich bewährt, heißt es in der Deklaration sinngemäß: Die Zentralisierung mit der geplanten Eintreibung der Kassenbeiträge durch die Finanz und dem Ende der Budgethoheit der regionalen Kassen wird grundsätzlich abgelehnt. Das käme einer Verstaatlichung des Gesundheitswesens gleich, warnen Ärzte und Kassen.
„Bürokratisch, bürgerfern und sauteuer“, nennt der Vorarlberger GKK-Obmann Manfred Brunner die Pläne. Auch die regionale Vertragshoheit zwischen Ärztekammer und Gebietskrankenkasse müsse bleiben. Eine optimale Gesundheitsversorgung müsse sich an den Problemen der Region orientieren und könne nicht zentral gesteuert werden, sagt der Salzburger GKK-Chef Andreas Huss.
Schwarzer Protest gegen türkise Pläne
Zusätzlich politisches Gewicht erhält die „Salzburger Deklaration“ durch die Unterstützung einiger Länder. Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner hat sich schon im Februar gegen eine Zentralisierung ausgesprochen; die Salzburger unterstützen die Inhalte der Deklaration offen. Kritische Töne kommen auch aus Tirol und Oberösterreich.
Grundtenor: Wir wollen selber entscheiden, was mit unserem Geld passiert. Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer: „Das Beitragsaufkommen und die Rücklagen der Kassen müssen in den Ländern bleiben. So ist es im Koalitionsprogramm der Bundesregierung auch festgeschrieben. Beitragsaufkommensstarke und gut wirtschaftende Krankenkassen dürfen nach einer Reform jedenfalls nicht zur Melkkuh der Nation werden.“
Der Tiroler Günther Platter klingt ganz ähnlich: „Absolute Budgetautonomie für die Länderorganisationen, Beibehaltung der Selbstverwaltung, Wahrung der länderspezifischen Versorgungsinteressen, der Verbleib der Rücklagen in den Ländern und schlussendlich der gemeinsame Prozess mit den Bundesländern sind essentielle Punkte.“
(Information von: Standard, 30.03.2018)
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben heuer sensationellerweise im Mannschaftsbewerb einen großartigen 3. Platz erreicht und dafür einen schönen Pokal nach Hause nehmen können.
Herzliche Gratulation an die Teilnehmer! Für genaue Informationen siehe auch Ergebnisliste bei den Bildern im j-Laufwerk.
Ein geeigneter Ort zum Aufstellen in einer schönen Vitrine wird derzeit gesucht.
Leider ist wieder einmal im Bus etwas liegen geblieben, und zwar eine sehr schöne Jacke – Foto siehe unten!
Weiters haben wir noch Fundstücke aus vergangenen Ausflügen immer noch im BR-Büro lagernd.
Dabei handelt es sich um eine weitere Jacke (Softshell), eine Kinderjacke sowie um ein großes Badetuch. Wem geht etwas ab? Besitzer bitte melden!
Und hier geht’s weiter zu unseren Fundstücken: Read more
Wie soll die AUVA die verlangten 500 Millionen Einsparungen schaffen?
Da gibt es Möglichkeiten. Das soll sich die AUVA überlegen.
In der AUVA sagt man, man könne 100 Millionen schaffen, das restliche Volumen wäre nur zu erreichen, wenn Leistungen verlagert werden.
Das Ziel ist im Regierungsprogramm festgeschrieben. Sollte dieses nicht erreicht werden, so sind die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.
Sie halten das für machbar?
Ich wüsste, wie es geht.
Und warum sagen Sie es der AUVA nicht?
(lacht.) Die sollen auch lernen.
Frau Minister, vielen Dank für das Gespräch!
Quelle:
Auszug aus einem Interview mit BM Hartinger-Klein – Pharmaceutical Tribune, 07.03.2018 (S. 2-3)
In den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ war die Fusion der Sozialversicherungsträger einer der heikelsten Punkte. Vor allem die Länder machten gegen ein Ende der Gebietskrankenkassen mobil. Die Zusammenlegung ist unumgänglich, doch die konkrete Umsetzung wird nun vom Hauptverband orchestriert. „Die Regierung hat uns das Okay gegeben, dass wir die Reform selbst ausarbeiten“, sagte Hauptverbands-Chef Alexander Biach im Gespräch mit den OÖN.
Diesen Montag wurden die Voraussetzungen geschaffen. Die Trägerkonferenz des Hauptverbands trat zusammen, um den Jahresplan für 2018 zu beschließen. Das Gremium, das sich aus Vertretern von Arbeitgebern und -nehmern zusammensetzt, segnete die von der Regierung skizzierten Fusionspläne ab. Selbst die SP-Vertreter stimmten zu. Festgehalten wurde, dass die Selbstverwaltung der Sozialversicherung nicht angetastet werden soll.
Die Gebietskrankenkassen sollen unter dem Dach der neu zu errichtenden ÖKK zusammengefasst werden. Schon seit längerem werden Prozesse gebündelt. Die niederösterreichische GKK wickelt etwa das Kinderbetreuungsgeld ab, in Oberösterreich wird Software für alle Kassen entwickelt. Dies soll weiter ausgebaut werden. Für Lohnverrechnung, Rechtsangelegenheiten, Beschaffung oder Statistik ist jede Kasse größtenteils selbst zuständig. Die Zusammenarbeit soll weiter verstärkt werden. „Da kommen sicher Aufgaben nach Oberösterreich“, sagte Biach.
Die Zentrale der ÖKK dürfte hingegen in Wien bleiben, allein schon aufgrund der Nähe zu den Ministerien und der Ärztekammer. Der Prozess soll ab nächstem Jahr eingeleitet werden und in den nächsten acht bis zehn Jahren greifen. Es wird mit Einsparungen in Höhe von 120 Millionen Euro gerechnet.
AUVA soll bleiben
Ein klares Bekenntnis gibt es von Biach zur Unfallversicherungsanstalt. „Die AUVA wird bestehen bleiben“, ist er überzeugt. Laut Regierungsprogramm sollen die Beiträge zur Unfallversicherung von 1,3 auf 0,8 Prozent abgeschmolzen werden. Eine Überlegung ist deshalb, die Entgeltfortzahlung für kranke Mitarbeiter nicht länger aus den Töpfen der AUVA zu zahlen. Die Unfallkrankenhäuser sollen erhalten bleiben, die Länder haben wenig Interesse gezeigt, diese zu übernehmen.
Offen ist, ob die Krankenfürsorgeanstalten fusioniert werden. Besonders in Oberösterreich gibt es deren viele, ob für Gemeinde-, Magistrats- oder Landesbedienstete. Eine Eingliederung in die Beamtenversicherung wäre logisch, explizit festgeschrieben wurde dies im Regierungspakt aber nicht.
Statt 22 künftig fünf Sozialversicherungsträger
Im Regierungsübereinkommen von Volkspartei und FPÖ wurde festgelegt, dass es zu einer Reduktion der Sozialversicherungsträger kommen soll.
Statt bisher 22 soll es künftig maximal fünf Sozialversicherungen geben: Vorgesehen sind eine Krankenkasse für Selbstständige und Bauern, eine für Unselbstständige, eine für Beamte, die Pensionsversicherungsanstalt und gegebenenfalls die Unfallversicherungsanstalt.
Die neun Gebietskrankenkassen werden zur ÖKK zusammengelegt. Nach beträchtlichen Widerständen der VP-Landeshauptleute wurde festgeschrieben, dass die Budgetautonomie sowie die Rücklagen im Bundesland verbleiben sollen. Die AUVA muss Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro erbringen. Sollten bis Ende 2018 keine Erfolge sichtbar sein, droht die Eingliederung in die Pensions- oder Krankenversicherung.
(Information der OÖ. Nachrichten, 14.02.2018)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiter!
Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.
Die Aufteilung der Impfkosten für Mitarbeiter ist wie folgt: 70 % AUVA, 15% Betriebsrat, 15 % Mitarbeiter. Für die Angestellten des UKH wird der Selbstbehalt vom Betriebsrat übernommen.
Anmeldung:
Die Anmeldung ist bei Frau Michaela Heese (telefonisch unter 32712 oder per E-Mail an: michaela.heese@auva.at) bis spätestens 23.02.2018 durchzuführen, Fr. Heese steht für Rückfragen auch gerne zur Verfügung. Nachbestellungen nach dem 23.02.2018 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Für Angehörige kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.
Impftermine:
08.03., 15.03. und 22.03.2018, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr in unserer betriebsärztlichen Ordination, UKH, Erdgeschoß – Nachbehandlung Raum 10.
Wir bitten Sie, Ihren Impfpass mitzubringen!
Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:
- Teilimpfung
- Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung
- Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 1. Teilimpfung
1. Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung
Weitere Auffrischungsimpfungen alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre!
Die Verabreichung/Abgabe des für Mitarbeiter kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.
Freundliche Grüße!
Dr. Michaela Sendlhofer, Betriebsärztin