Sozialversicherung: Statt 21 maximal 5 – AUVA-Zukunft noch offen!

Die ÖVP-FPÖ-Regierung ist sich einig über die Reform der Sozialversicherung. Am Pfingstmontag gingen die Verhandlungen in die Zielgerade, am Dienstag wurde die Einigung von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) präsentiert.

Kurz sprach vom „größten Reformprojekt in der Geschichte Österreichs“, er will dabei eine Milliarde Euro einsparen. Es gehe jedenfalls nicht darum, dass Spitäler geschlossen oder Leistungen gekürzt werden, so Kurz mit Blick auf die Kritik der vergangenen Wochen. Die vorgestellte Punktation soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Hält der Zeitplan der Regierung, könnte das noch zu beschließende Gesetz mit den erforderlichen Übergangsbestimmungen im ersten Quartal 2019 in Kraft treten.

AUVA-Zukunft noch offen
Aus bisher 21 Sozialversicherungen sollen maximal fünf Kassen übrig bleiben. Noch immer unklar ist, ob die Unfallversicherung AUVA bleiben wird. Hier fordert die Regierung eine „nachhaltige Neuorganisation“. Die im Regierungsprogramm enthaltenen 500 Millionen Euro an Einsparung werden zwar nicht explizit angeführt, es heißt aber: „Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Dazu ist es entsprechend dem Regierungsprogramm notwendig, bis zum 31.8.2018 Organbeschlüsse in der AUVA gefasst zu haben, um das Einsparungspotenzial sicherzustellen.“ Werden die Ziele nicht erfüllt, müssten die Leistungen der AUVA in die „ÖGK“ bzw. die Pensionsversicherungsanstalt überführt werden. Read more

Information zur elektronischen Zeiterfassung im UKH Linz – Fortsetzung…

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutzverordnung in Österreich wirksam. Im Zuge von Informationsveranstaltungen zu dieser Verordnung wurden wir darauf hingewiesen, dass elektronische Zeiterfassungssysteme nur mit einer gültigen Betriebsvereinbarung in Betrieb genommen werden dürfen.

Im UKH Linz wurde die elektronische Zeiterfassung, von uns als „Stechuhr“ bezeichnet, gemeinsam mit dem elektronischen Dienstplan „GraphDi“ eingeführt, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage gibt: Weder wird das Führen der Zeiterfassung mittels Stechuhr in der Arbeitszeitbetriebsvereinbarung erwähnt noch gibt es eine eigene Betriebsvereinbarung über Regelungen im Umgang mit der elektronischen Zeiterfassung.

Da sich die Unzufriedenheit in Zusammenhang mit der Stechuhr als reines Kontrollinstrument und dem Graphdi als eigentliche Arbeitszeitaufzeichnung zunehmend verstärkt, haben wir beschlossen, über die Arbeiterkammer ein Rechtsgutachten einzuholen. Dieses Rechtsgutachten liegt uns mittlerweile vor und bestätigt unsere Auffassung, dass die elektronische Zeiterfassung im Zusammenhang mit dem Graphdi weder zweckmäßig noch rechtsgültig ist.

Die Generaldirektion wurde daher in einem Schreiben von mir aufgefordert, die entsprechende Dienstanweisung zur elektronischen Zeiterfassung auszusetzen und in Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung zu treten.

Obwohl der Generaldirektion bewusst ist, dass im UKH Linz das Führen der Stechuhr rechtswidrig ist, wurden nach bisher drei Verhandlungsgesprächen über eine neue Rahmenarbeitszeit-Betriebsvereinbarung und über das weitere Vorgehen mit der elektronischen Zeiterfassung die Gespräche seitens der Generaldirektion abgebrochen.

Da die Generaldirektion nicht bereit ist, die Dienstanweisung auszusetzen, werden wir als nächsten Schritt eine Entscheidung über die Schlichtungsstelle einholen müssen.

Fazit:
Die AUVA-Führung nimmt in Kauf – vor allem auch im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz – rechtswidrig zu handeln, indem sie die Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen zur Benützung der illegalen Zeiterfassung verpflichtet.

Diese Thema hat für uns innerbetrieblich nach wie vor oberste Priorität. Wir warten gespannt auf das Ergebnis der Schlichtungsstelle.

Kassenreform: Uneinigkeit in der ÖVP über die Zukunft der AUVA

Die Reform der Krankenversicherungen, insbesondere die mögliche Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, erwies sich einmal mehr als Konfliktpunkt zwischen Bundes- und Landespolitikern innerhalb der ÖVP. Am Montagabend berieten Finanz- und Gesundheitsreferenten aus den Ländern mit VP-Nationalratsabgeordneten, angeführt von Klubobmann August Wöginger.

Auf Bundesebene habe sich die ÖVP intern darauf verständigt, dass bei der von der Regierung angekündigten Reform der Sozialversicherungen die AUVA erhalten bleiben müsse, sagte danach laut ORF der Salzburger Gesundheitsreferent Christian Stöckl (VP): Es sei ihm wichtig, dass man einheitlich für die Erhaltung der AUVA eintritt.

Aus Sicht der Bundespartei gibt es diese Einigung offenbar nicht. Wöginger sah sich veranlasst, seinen Salzburger Parteifreund schriftlich zu korrigieren: „Es zählt die Vereinbarung aus dem Regierungsprogramm“, teilte Wöginger mit. Laut dieser Vereinbarung droht der AUVA die Auflösung, sollte sie erste finanzielle Einsparungen nicht bis Jahresende schaffen. „Wir befinden uns mit dem Koalitionspartner und den Ländervertretern in guten Gesprächen. Ziel ist eine Zusammenlegung der Sozialversicherungen von 21 auf maximal fünf Träger. Uns geht es um eine schlanke und effiziente Struktur, damit mehr Leistungen bei den Patienten ankommen“, so Wöginger.

Bei dem Treffen am Montag hat es Übereinstimmung darüber gegeben, dass es zu „keinen Einschränkungen der Leistungen“ kommen und die Versorgung der Patienten gewährleistet bleiben soll. Dafür erwarte man in den nächsten zwei bis drei Wochen ein Konzept der AUVA, auch was die Sparpotenziale betreffe. Eine Zahl soll nicht genannt worden sein.

Im April hatte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FP) eine Protestwelle ausgelöst: Die AUVA werde zu Jahresende aufgelöst werden, da sie ein Einsparungsziel von 500 Millionen Euro wohl nicht erreichen werde, sagte Hartinger-Klein.

In mehreren AUVA-Unfallspitälern kam es zu Betriebsversammlungen, den Protesten schlossen sich Arbeiterkammer, ÖGB, Ärztekammer und VP-Landeshauptleute an. Auch in Oberösterreich formierte sich breiter Widerstand gegen eine AUVA-Auflösung.

Wie die Reform der Krankenkassen aussehen soll, ist nach wie vor unklar. Im Lauf des Mai, heißt es, soll es dazu einen Regierungsvorschlag geben.
(Information der OÖ. Nachrichten, 09.05.2018)

ÖVP-Landespolitiker: „Die AUVA muss erhalten bleiben“

Sozialversicherungen: ÖVP fixiert intern Pläne
Die AUVA müsse erhalten bleiben. Und wenn eine neue „Bundesgesundheitskasse“ die Sozialversicherungen ersetzt, dann müssten deren Landessstellen autonom sein. Das haben Landespolitiker und Nationalratsabgeordnete der ÖVP in Wien fixiert.

Bis spät in der Nacht auf Dienstag haben die ÖVP-Finanz- und Gesundheitsreferenten der Bundesländer mit ÖVP-Nationalratsabgeordneten in Wien beraten. Die Parlamentarier wurden von Klubobmann August Wöginger angeführt. Für zahlreiche Proteste hatte in den letzten Wochen die Ankündigung von FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein gesorgt, die Unfallversicherung AUVA auflösen zu wollen.

„Bundesgesundheitskasse“ als neue Wortschöpfung
‚Nun hat sich Hartingers Koalitionspartner ÖVP auf Bundesebene intern darauf verständigt, dass bei der kommenden Reform der Sozialversicherungen die AUVA in jedem Fall erhalten bleiben müsse. Der Salzburger Gesundheitsreferent und LHstv. Christian Stöckl (ÖVP) betont, es sei ihm wichtig, dass man einheitlich für die Erhaltung der AUVA eintritt: „Und es ist sehr wichtig, dass die künftigen Landesstellen der Bundesgesundheitskasse volle Finanzautonomie bekommen sollen. Und das Budget darf nicht unter das Niveau von 2018 fallen.“

Auch die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen soll erhalten bleiben, müsse allerdings etwas schlanker gestaltet werden, heißt es bei der ÖVP. Wie die Reform aller Anstalten am Ende aussieht, das hänge nun noch von den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner FPÖ und den Sozialversicherungen selbst ab, heißt es.

GKK-Obmann vermisst Mitbestimmung
Das Management der Salzburger Gebietskrankenkasse kritisiert, dass die Kassen bundesweit nicht in Verhandlungen mit der Bundesregierung eingebunden seien. Bis in die Nacht auf Dienstag ging es in Wien wieder um Reformen des Kassensystems.
Zuletzt war die Bundesregierung von Landespolitikern in vielen Regionen kritisiert worden, weil sie eine stärkere Zentralisierung des Kassensystems plant.

„Regierung redet nicht mit Betroffenen“
Wie genau die Zukunft der bisher 21 Krankenkassen in Österreich aussehen soll, darüber ist noch wenig bekannt. Künftig sollen es nur noch fünf sein. Und man wolle dadurch viel Geld sparen, lautet die Begründung der Bundesregierung.

Die Sozialversicherungen ihrerseits haben einen Plan vorgelegt, wie man rund 120 Millionen Euro durch Reformen einsparen möchte. Doch die Politik möchte offensichtlich einen eigenen Reformplan umsetzen. Darüber wurde auch Montag bis in die Nacht auf Dienstag zwischen dem Finanzminister und den neun Landesfinanzreferenten verhandelt – ohne Einbindung von Vertretern der Krankenkassen.

Stöckl berichtet Dienstagvormittag
Andreas Huss, Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse, kritisiert diese Vorgangsweise scharf: „Ich erfahre die Dinge auch nur aus den Medien. Die Regierung hat offenbar beschlossen, mit denen nicht zu reden, die die tägliche Arbeit machen, und die es betrifft.“

Mit einem konkreten Reformvorschlag seitens der Politik rechnet Huss bis Mitte der nächsten Woche. Daher könne man bei der Krankenkasse die Reformpläne erst beurteilen, wenn sie tatsächlich auf dem Tisch liegen.
(Information gesehen auf ORF Salzburg, 08.05.2018)

Einladung zum AUVA-ZBR-Beachvolley-Turnier nach Klagenfurt

Der Zentralbetriebsrat der AUVA veranstaltet heuer wieder ein ZBR-Beachvolleyball Turnier im Strandbad Klagenfurt. Dazu möchten wir alle herzlichst einladen!

Termin: 
Samstag, 16. Juni 2018, ab 09.00 Uhr

Austragungsort:
Strandbad Klagenfurt, Metnitzstrand 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Nenngeld:
€ 25,00 pro Teilnehmer, beinhaltet: Eintritt in das Strandbad, Plätze, Schiedsrichter, Pokale etc. und Abendevent.

Teilnahmeberechtigt sind alle Bediensteten (auch Karenz) der AUVA. Auch Fans sind herzlich willkommen. Die Mannschaften und die „Fans bzw. Schlachtenbummler“ können sich ab sofort beim Betriebsrat anmelden!

Informationen zum Beachvolley-Turnier:  Read more

Einsetzen für das, was wichtig ist – wir haben ein Zeichen gesetzt!

Schon in den frühen Morgenstunden des 1. Mai waren zahlreiche Helferinnen und Helfer aus den Wiener Häusern und den Gewerkschaften für unsere AUVA tatkräftig bei der Sache. Warnwesten, OP-Mäntel wurden mit unserem Logo bestückt und verteilt, Transparente wurden vorbereitet.

Um 8.30 Uhr setzte sich die gewaltige Menge von Kolleginnen, Kollegen, Verwandten und Freunden (auch aus den Bundesländern, die mit Bussen extra nach Wien gereist waren) dann vom Brigittaplatz Richtung Rathausplatz in Bewegung. Wir waren ca. 1500 bis 2000 Personen!

Es war ein sehr schönes Bild der Verbundenheit, der Einigkeit, der Stärke – ein großes Miteinander in diesen turbulenten Zeiten. Wir waren präsent und haben für unsere AUVA Stimmung gemacht. Um mit den Worten unseres ZBR-Vorsitzenden Erik Lenz zu sprechen „Wow!“….

Jede Menge Bilder davon gibt’s in unserem BR-Ordner am J-Laufwerk zu sehen.

Wir möchten uns nochmals wirklich ganz herzlich für die Teilnahme und vor allem bei den vielen Helferinnen und Helfern bedanken!

Faktencheck der Sozialversicherungen zu Kritik der Bundesregierung

Sozialversicherungsträger nehmen ihre große Verantwortung für Österreich verlässlich wahr – Reformarbeit muss im konstruktiven Dialog erfolgen.

Die Sozialversicherungen sind für die österreichische Bevölkerung ein zentraler Bestandteil ihres Lebens. Immer, wenn es um die medizinische Versorgung, die Prävention oder das Gesundwerden nach einem Unfall geht, vertrauen 9 Millionen Österreicherinnen und Österreicher dem solidarischen System der sozialen Krankenversicherung.

Die Bundesregierung erhebt seit gestern, Dienstag, schwere Vorwürfe gegen alle Träger, die seitens des Hauptverbandes scharf zurückgewiesen werden. 

Vor allem der Vorwurf, die Sozialversicherung gehe leichtfertig und spekulativ mit Beitragsgeldern um, ist völlig aus der Luft gegriffen. Die österreichische Sozialversicherung hat einen Jahresumsatz von 62 Milliarden Euro und ist gesetzlich verpflichtet, eine Leistungssicherungsreserve in der Höhe eines Monatsaufwandes zu halten, bezogen auf den jährlichen Umsatz sind dies fünf Milliarden Euro. Es wird also ein gesetzlicher Auftrag wahrgenommen, wenn Rücklagen gebildet werden.

Die Veranlagung von Geldern der Versicherten ist präzise im § 446 ASVG geregelt. Sie hat mündelsicher, also mit den größten Sicherheiten des Kapitalmarktes, zu erfolgen und die Details sind genau festgelegt. Veranlagung in Aktien und nachrangige Schuldverschreibungen sowie in Derivaten sind gesetzlich ausdrücklich verboten. Kurzfristig nicht verplante Gelder in der Höhe von 1,4 Milliarden Euro sind in Wertpapiere höchster Bonität (z.B. Staatsanleihen) veranlagt. Die Veranlagungen der Sozialversicherung werden von der Aufsichtsbehörde und dem Rechnungshof laufend geprüft.

Auch der Vorwurf, die Sozialversicherung leiste sich 160 Dienstwägen, soll den Anschein erwecken, dass die Sozialversicherung ungehörig mit Versicherungsgeldern umgeht. Das ist nicht wahr. Der Großteil der Fahrzeuge sind Transportfahrzeuge, Autos für Beitragsprüfer, Gesundheitsdienstleister und für Krankenbesuche. Richtig ist, dass es auch Dienstwägen in einer bundesweit tätigen Firma mit 26.000 Mitarbeitern gibt.

Aufklärung bedarf es auch beim Vorwurf sogenannter Luxuspensionen. Fakt ist, dass das Betriebspensionsrecht der Sozialversicherungen bereits in den 90er-Jahren geändert wurde. Alle seit 1996 neu eingetretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen keine „Sonderpension“ sondern sind  – wie 900.000 andere Österreicher und damit 22 Prozent der Arbeitnehmer – Mitglied einer Pensionskasse.

Die von der Bundesregierung bewusst kritisch in den Raum gestellte Zahl von 1.000 Funktionären ist für die Sozialversicherung wesentlicher Garant für eine funktionierende Vertretung der Beitragszahler und Versicherten. Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung verwaltet treuhänderisch das Eigentum der Versicherten, denn die SV gehört weder der Politik noch den Funktionären, sondern der Versichertengemeinschaft. Die meisten der Funktionäre  bekommen lediglich ein Sitzungsgeld von 42 Euro. Der höchste Betrag für einen Funktionär liegt bei 4.147 Euro pro Monat brutto (12 x jährlich). Zum Vergleich: Ein Nationalratsabgeordneter erhält 8.756 Euro (14 x jährlich).

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und alle Sozialversicherungen stehen zur vollen Kooperationsbereitschaft, was notwendige Reformen und Effizienzsteigerungen betrifft. Hier hat die Sozialversicherung bereits aus eigener Kraft wichtige Schritte gesetzt wie etwa im Bereich der Leistungsharmonisierung oder der Aufgabenbündelung.

Für die weiteren Schritte braucht es einen Dialog auf Augenhöhe. Die Sozialversicherung fordert die Bundesregierung deshalb zu konstruktiven Gesprächen auf und appelliert an diese, das Sozialversicherungs-Bashing zu beenden.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs. Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,5 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige).
(APA vom 25.04.2018)

Information zur elektronischen Zeiterfassung im UKH Linz

In der vergangenen BR-Sitzung im März war die im UKH Linz installierte elektronische Zeiterfassung bzw. die „Stechuhr“ zum wiederholten Male ein Thema.

Wir möchten, dass die Zeiterfassung für alle Mitarbeiter, die im Dienstplan GraphDi sind, wieder abgeschafft wird, da sie nicht notwendig ist. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungspflicht wird durch GraphDi erfüllt.
Außerdem besteht nach wie vor die Ungerechtigkeit, dass in den Wiener Häusern keine Stechuhr installiert wurde bzw. auch in Zukunft nicht installiert wird.

BRV Martina hat daher bei der AK OÖ. ein Rechtsgutachten beantragt, das auch noch klären sollte, ob unsere elektronische Zeiterfassung nicht rechtswidrig ist, da sie ohne Betriebsvereinbarung in Betrieb genommen wurde.

Dieses Rechtsgutachten liegt nun vor und BRV Martina hat ein Schreiben an die Generaldirektion verfasst. Ziel ist die Aufhebung der Dienstanweisung zur elektronischen Zeiterfassung in den Einrichtungen.

Wichtig: Dies betrifft nicht die Kolleginnen und Kollegen aus dem Verwaltungsbereich, die eine flexible Arbeitszeit haben!

Hier geht’s weiter zum Schreiben von BRV Martina und zum entsprechenden Rechtsgutachten der AK OÖ. Read more

Wenig Zustimmung für AUVA-Auflösung und Fusion Krankenkassen

Die mögliche Auflösung der Allgemeinen  Unfallversicherungsanstalt AUVA  und eine Zusammenlegung von Krankenkassen finden wenig Anhänger.

So halten 55 Prozent der Österreicher die Fusionierung von Krankenkassen und Auflösung der AUVA für falsche Maßnahmen. Das ergab die „Frage der Woche“ von „Heute“, durchgeführt vom Institut „Unique Research“ (500 Befragte, max. Schwankungsbreite +/– 4,4 %).

Nur 13 Prozent schätzen die Reform als „sehr richtig“, 20 Prozent als „eher richtig“ ein. Auch Wähler von Regierungsparteien sind skeptisch gegenüber Maßnahmen im Sozialversicherungs-Bereich.

Unter den Befragten sind die SPÖ-Wähler am kritischsten: 76 Prozent bezeichnen die Maßnahmen als falsch. Aber auch bei Anhängern der Regierungsparteien finden sich viele Kritiker: 60 Prozent der FPÖ-Wähler erklären die Pläne für falsch. Auch jeder zweite ÖVP-Wähler (49 %) gibt das an.

„Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FP) tut gut daran, von der Auflösung der AUVA Abstand zu nehmen“, analysiert Meinungsforscher Peter Hajek. „Denn die Bevölkerung ist von den Reformen im Sozialversicherungsbereich alles andere als überzeugt.“ Ein handwerklicher Fehler sei passiert: „Es wurde nicht in Ruhe hinter den Kulissen alles verhandelt“, sondern man sei „ohne Not selbst vorgeprescht“.
(Information gesehen auf heute.at, 16.04.2018)

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