Ärzteüberstunden: EU droht Österreich mit Klage

Ueberstunden

Österreich kommt in Sachen Arbeitszeit von Spitalsärzten unter Druck. Die Arbeitszeitrichtlinie der EU sieht Maximalarbeitszeiten vor, die an österreichischen Spitälern oft nicht eingehalten werden. Die EU-Kommission droht Österreich deshalb mit einer Klage, sollte nicht bald eingelenkt werden. Noch einen Monat hat das Sozialministerium nach einer ersten Mahnung aus Brüssel Zeit für eine Stellungnahme, wie es die Belastung der Ärzte reduzieren will.

EU erlaubt maximal 48 Stunden pro Woche
Dienste von 70 Stunden und mehr in der Woche, darunter auch Nachtdienste: Für österreichische Ärztinnen und Ärzte ist das wegen vieler Überstunden keine Seltenheit, vor allem in den Spitälern. Die Arbeitszeitrichtlinie der EU verbietet das aber, in einer durchschnittlichen Woche sieht sie inklusive Überstunden maximal 48 Stunden Arbeit für die Ärzte vor.

Dem steht in Österreich aber noch das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz entgegen, das bis zu 72 Stunden Wochenarbeitszeit erlaubt. Das geht so nicht, steht in einem Mahnschreiben, das die EU-Kommission kürzlich an Österreich geschickt hat.
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Nachzahlung für Salzburger Spitalsbedienstete

Finanzspezialist

Es ist ein Paukenschlag, der das Land Salzburg 32 Millionen Euro auf einmal kosten wird. Und die Bediensteten des Landes um dieselbe Summe reicher macht. Wobei die Folgen für Stadt, Gemeinden und Bund noch gar nicht absehbar sind.

Was ist passiert?
Das Landesgericht Salzburg hat im Streit um die Vordienstzeiten entschieden: Die Salzburger Landeskliniken (SALK) müssen die Vordienstzeiten ihrer Mitarbeiter voll anrechnen. Der SALK-Betriebsrat hatte geklagt – und recht behalten.

Bisher hatte das Land den Mitarbeitern nur 60 Prozent der Zeiten angerechnet, wenn diese von einem anderen Arbeitgeber kamen. Das sparte Kosten im Budget – doch leider stellt sich jetzt heraus, dass es nicht rechtens war.

Nach ersten Berechnungen muss das Land 16 Mio. Euro an die Mitarbeiter zahlen – rückwirkend für drei Jahre. Dazu kommt die Valorisierung der Überstunden und Nachtdienste, die zusätzlich mit acht Millionen Euro zu Buche schlagen dürfte. Natürlich steigen auch die laufenden Gehälter an – Experten schätzen die Kosten auf 2,4 Mio. Euro pro Jahr.
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OGH-Urteil: Angestellte müssen fallweise auch im Krankenstand für Auskünfte zur Verfügung stehen

Paragraphen-Zeichen

Wer krank ist, ist krank, heißt es eigentlich im Arbeitsleben – nicht aber, wenn der Vorgesetzte wichtige Infos braucht. Dann darf er Mitarbeiter auch für ein Meeting hereinzitieren oder anrufen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat festgehalten, dass Arbeitnehmer ihrer Firma in bestimmten Fällen selbst während des Krankenstands für Auskünfte zur Verfügung stehen müssen.

Die Genesung darf freilich nicht beeinträchtigt werden.

Chef wollte Frau zu Gespräch ins Büro beordern
Anlassfall war eine Anwaltssekretärin, die während ihres Krankenstands von ihrem Arbeitgeber entlassen wurde. Die Frau hatte längere Zeit Probleme mit ihrem Chef gehabt. Depressive Episoden waren die Folge, schließlich fiel sie wegen Burn-outs mehrere Monate aus.

Während des Krankenstands forderte der Chef die Frau auf, für ein 20-minütiges Gespräch am Arbeitsplatz zu erscheinen, da dringende Angelegenheiten besprochen werden müssten. Die Arbeitnehmerin ließ ihn wissen, dass sie momentan nicht in der Lage sei, einen gemeinsamen Termin wahrzunehmen. Der Arbeitgeber sah eine Verletzung der Treuepflicht und entließ sie.

Erstgericht sah Schikane, Berufungsgericht nicht
Die Sekretärin zog dagegen vor Gericht. Vor dem Erstgericht obsiegte sie, es erachtete die Forderungen des Anwalts als schikanös. Das Berufungsgericht jedoch gab dem Beklagten recht, bejahte seinen Anspruch auf Kontaktaufnahme im Krankenstand.

OGH: Zumindest telefonisch zur Verfügung stehen
Der OGH schließlich bestätigte diesen Anspruch, sah aber die Entlassung in dem Fall als ungerechtfertigt an. Die Höchstrichter stellten fest, dass Arbeitnehmer ihrer Firma fallweise selbst während des Krankenstands für Auskünfte zur Verfügung stehen müssen.

Es geht dabei um „unbedingt erforderliche Informationen, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde, in einem Ausmaß – etwa telefonisch -, das ihren Genesungsprozess nicht beeinträchtigt“, wie der OGH ausführt. An Arbeitnehmer in „gehobener Position“ seien dabei strengere Anforderungen zu stellen.

Entlassung nicht gerechtfertigt
Der Arbeitgeber wiederum muss laut OGH schon konkretisieren, was er will und sagen, welche Informationen er genau braucht, warum er diese nicht anderweitig beschaffen kann und inwieweit ihm ein schwerer wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte.

Der beklagte Anwalt hat das nicht getan, der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit war daher nicht gegeben. Zumal der Sekretärin jeglicher persönlicher Kontakt mit dem männlichen Rechtsanwaltspartner, von dem sie sich schikaniert fühlte, aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar gewesen sei, wie der OGH ausführt.
(Information gesehen auf orf.at, 18.02.2014)

Loyale Mitarbeiter sind keine Glückssache!

Loyale Mitarbeiter

Diesen Artikel haben wir auf der sehr lesenswerten Seite www.zeitblueten.com entdeckt:

Die Mitarbeiter haben wesentlichen Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Je kleiner das Unternehmer, also je geringer die Mitarbeiterzahl, desto mehr kommt dieser Einflussfaktor zum Tragen. Jedes Unternehmen, das auf loyale Mitarbeiter zurückgreifen kann, hat schon mal einen Wettbewerbsvorteil gegenüber einem Unternehmen, in dem die Mitarbeiterloyalität zu wünschen übrig lässt.

Aber die Loyalität seiner Mitarbeiter zu gewinnen, ist keine Glückssache. Im Gegenteil! Der fruchtbare Boden für Mitarbeiterloyalität muss vom Unternehmer, vom Vorgesetzten gepflügt und gepflegt werden. Nur dann kann das empfindliche Loyalitätspflänzchen wachsen und gedeihen.

Nun habe ich mir mal die Frage gestellt, wie man die Loyalität seiner Mitarbeiter gewinnt bzw. welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.

Und wie erkennt man einen loyalen Mitarbeiter?
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Achtung: Änderung bei unseren Medikamenten-Bestellungen

Medikamente

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wichtiger Hinweis der Allerheiligen-Apotheke Baldia KG Wien, bei der wir jedes Monat unsere Medikamente bestellen:

Aufgrund der SEPA-Umstellung erfolgt ab Jänner 2014 die Warenauslieferung nur mehr mit vorhandenem IBAN und BIC – bitte die entsprechenden Bankdaten bei jeder Bestellung ab sofort ergänzen. Einige Bestellungen haben wir jetzt im Dezember schon erhalten, bitte uns die Codes noch heuer bekanntgegeben..

Das Bestellformular wurde auch geändert – siehe hier: Info Bestellformular Medikamenteneinkauf NEU.

Die Daten können auch direkt an die Apotheke gemailt werden – bis spätestens 31. Dezember 2013: Buchhaltung@baldia-kg.at

PS:
Die Erlagscheine, die die Apotheke meist mit den Rechnungen mitschickt, bitte weiterhin ignorieren, es wird – wie vereinbart – per Bankeinzug oder Kreditkarte bezahlt.

Aktuell: Sozialversicherungsbeträge für 2014

Sozialversicherung

Für Interessierte können wir heute schon mitteilen, wie hoch die Sozialversicherungsbeträge für 2014 sind, das sind u. a.

  • Höchstbeitragsgrundlagen, Geringfügigkeitsgrenzen, Beitragssätze
  • Rezeptgebühr
  • Service-Entgelt für die e-Card
  • Kostenanteil Heilbehelfe, Hilfsmittel
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Erhöhung der Pensionen, Richtsätze für Ausgleichszulagen
  • Pflegegeldstufen

Hier geht’s weiter zur entsprechenden Information:
Sozialversicherungsbeträge 2014

"Etzi’s Weihnachtsausstellung" im UKH Linz

Etzi 6

Rechtzeitig vor Weihnachten die nächste Verkaufsausstellung – und dieses Mal durch unseren Kollegen Helmut Etzlstorfer:

„Kunsthandwerk Etzlstorfer“
Holz – Kerzen – Schmuck

Wann und wo?
Donnerstag, 12. Dezember 2013
, in der Zeit zwischen 11 und 15 Uhr, im UKH Linz vor dem Speisesaal im 1. UG.

Und wer sehen will, was alles so angeboten wird, sieht sich die folgenden Bilder an:
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