Unser Betriebsrats-Blog ist hierher übersiedelt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Fein, dass Ihr uns hier auf dieser Seite gefunden habt. Unser Betriebsrats-Blog wurde nämlich runderneuert: neue Programmversion, anderer Server, neue Sicherheitsmerkmale, etc.

Dazu gilt es zu beachten:
Auch die Adresse hat sich geändert. Wir sind ab sofort also hier auffindbar:

https://www.ukhlinz-betriebsrat.at

D.h., alle, die die alte Adresse  auch zu Hause verwenden bzw. abgespeichert haben, ersuchen wir um entsprechende Änderung.

All jene, die unseren BR-Blog per Abonnement mitverfolgen, wurden in die neue Adresse mitgenommen und bleiben somit aufrecht. Auf neue Abonnenten freuen wir uns jedoch sehr!

Das Ziel der Desktop-Verknüpfung auf allen Rechnern im Haus wurde vom EDV-Team geändert, das Symbol auf dem Desktop bleibt gleich. Notwendig ist ein einmaliges Nieder- und Hochfahren des PC’s und die neue Verknüpfung ist vorhanden. (Ab- und Anmeldung allein ist zu wenig!).

Hochwasser Balkan – konkrete Hilfe!

Hochwasser Balkan

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wie sicher schon bekannt, herrscht am Balkan (Bosnien, Serbien, Kroatien) ein großes Hochwasserdrama. Viele Menschen haben ihr Eigentum verloren, mehr als 40 Tote wurden schon gefunden, 800 Menschen mussten durch Boote und Hubschrauber ihr Eigentum verlassen und evakuiert werden. Viele Babys haben nichts zu essen, Medikamente fehlen.

Um den Menschen dort konkrete Hilfe leisten zu können, organisiert eine Kollegin aus dem Arbeiterbereich, Fr. Ivka, eine Spendenaktion für die Flutopfer.

Wer also einen kleinen Anteil leisten möchte, sprich

  • Kleidung
  • Schuhe
  • Babynahrung
  • Windeln
  • persönliche Hygiene, etc.

spenden möchte, kann diese dringend benötigten Sachspenden direkt im UKH abgeben, und zwar im 1. UG, ASM-Reinigung, Aufenthaltsraum (gegenüber Lift A10 – 1).

Sie können sich ganz sicher sein, dass diese Spende zu den Menschen kommt, die sie auch benötigen. Es wird von der Kollegin an das Rote Kreuz Kroatien übergeben und von dort direkt an die Betroffenen weitergeleitet.

Auch 2014: Wir spielen Tennis!

Tennis

… und zwar in unmittelbarer Nähe zum UKH auf der SVM-Tennisanlage des Magistrat Linz in der Semmelweißstraße 33!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Für alle Tennisfans – und solche, die es noch werden wollen – besteht auch heuer wieder die Möglichkeit, in unmittelbarer Nähe zum Unfallkrankenhaus Tennis zu spielen.

Die Anlage befindet sich in der Semmelweißstraße 33 (Anfahrt: aus der UKH-Parkgarage hinaus, Garnisonstraße nach links, dann gleich die erste Kreuzung wieder links in die Semmelweißstraße hinein).

Alle Teilnehmer, die heuer dort spielen möchten, sollten sich bis spätestens Freitag, den 23. Mai 2014, bei uns anmelden – also auch jene von Euch, die schon im Vorjahr angemeldet waren, wieder bei uns melden – Anmeldung mit Bekanntgabe des Geburtsdatums!

Die Mitgliedschaft wird vom Betriebsrat übernommen, die Mitgliedskarte einmalig von Euch (€ 20,–). Anmeldung mit Zutrittskarte dann jeweils per Internet (http://pv.linz.at, Hr. Wögerer)  direkt auf dem Platz.

Weitere Informationen erteilt gerne auch Dr. Rodemund.

It's Segway-Time!

Segway 1

Auf mehrfachen Wunsch haben wir wieder Segway-Touren organisiert – und zwar wie folgt:

Dienstag, 27. Mai 2014, ab 16.15 Uhr – Donautour
Montag, 23. Juni 2014, ab 16.15 Uhr – Bergtour
Dienstag, 08. Juli 2014, ab 15.45 Uhr – Partitour

Treffpunkt bei Donautour und Bergtour ist um 16.15 Uhr das Alte Rathaus am Hauptplatz, Tourdauer inklusive Schulung 2 1/2 Stunden.
Treffpunkt bei der Partitour ist das ABC-Anton Bruckner Center in Ansfelden, 15.45 Uhr, diese Tour dauert inklusive Schulung 3 1/2 Stunden.

Anmeldung/Eigenbeitrag:
Anmeldung zu allen Terminen ist ab sofort möglich, pro Tour sind maximal 10 Teilnehmer möglich. Eigenbeitrag für die beiden kürzeren Touren beträgt € 20,–, für die längere Tour € 25,–.

Tourendetails:
Für alle Interessierte geht’s hier weiter zu den Einzelheiten der jeweiligen Tour.
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Ab heuer: Sommer-Kinderbetreuung im UKH Linz

Kinderbetreuung UKH

Wie schon bekannt, starten wir heuer das Projekt „Sommer-Kinderbetreuung“ im Haus, gemeinsam mit der Landesstelle Linz.

Die Rahmenbedingungen sehen wie folgt aus:

  • Ganztagesbetreuung (in der Zeit von 6.45 Uhr bis 19.15 Uhr) durch das Personal der Linzer Kinderfreunde im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
  • Zeitraum: letzte Juliwoche bis erste Septemberwoche (sechs Wochen)
  • Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren
  • Eigenbeitrag pro Kind und Woche: € 20,–. Eigenbeitrag für das Mittagessen: € 2,–.
  • Vom Inhalt und Ablauf ist die Betreuung ähnlich aufgebaut wie ein Feriencamp – mit dem Unterschied, dass die Kinder zu Hause schlafen
  • Die Kinder erwartet fünf erlebnisreiche Tage: Spiel, Spaß, sportliche Aktivitäten, kreative Tätigkeiten (siehe Anhang)

Es haben sich schon einige Kolleginnen angemeldet, d. h., die Betreuung ist fix – Neuanmeldungen sind aber auch noch möglich!

Weitere Informationen zum Angebot der Linzer Kinderfreunde sind hier nachzulesen:
Angebot_AUVA_Ferienwoche 

Was heißt das alles auf meinem AUVA-Gehaltszettel?

Immer wieder tauchen Fragen rund um unseren Gehaltszettel auf.

Gehaltszettel 1

Was heißen da die diversen Abkürzungen wie z. B. LMGEW oder LMBR oder PB-Basis?
Oder was bedeutet eigentlich eine Sechstel-Überschreitung auf meinem Gehaltszettel?
Was gibt es Neues zur Pendlerpauschale und zum Pendlerrechner?

Gehaltszettel 3

Hr. Aglas (Personalstelle, LL) hat sich freundlicherweise bereit erklärt, uns das alles zu erläutern und diesbezügliche Fragen zu beantworten, und zwar am

Dienstag, 13. Mai 2014, 14 bis 15 Uhr
Hörsaal, 1. OG, UKH Linz

Also für alle Interessierten: Termin vormerken!
Anmeldung ist nicht erforderlich – einfach hinkommen!

Ärzteüberstunden: EU droht Österreich mit Klage

Ueberstunden

Österreich kommt in Sachen Arbeitszeit von Spitalsärzten unter Druck. Die Arbeitszeitrichtlinie der EU sieht Maximalarbeitszeiten vor, die an österreichischen Spitälern oft nicht eingehalten werden. Die EU-Kommission droht Österreich deshalb mit einer Klage, sollte nicht bald eingelenkt werden. Noch einen Monat hat das Sozialministerium nach einer ersten Mahnung aus Brüssel Zeit für eine Stellungnahme, wie es die Belastung der Ärzte reduzieren will.

EU erlaubt maximal 48 Stunden pro Woche
Dienste von 70 Stunden und mehr in der Woche, darunter auch Nachtdienste: Für österreichische Ärztinnen und Ärzte ist das wegen vieler Überstunden keine Seltenheit, vor allem in den Spitälern. Die Arbeitszeitrichtlinie der EU verbietet das aber, in einer durchschnittlichen Woche sieht sie inklusive Überstunden maximal 48 Stunden Arbeit für die Ärzte vor.

Dem steht in Österreich aber noch das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz entgegen, das bis zu 72 Stunden Wochenarbeitszeit erlaubt. Das geht so nicht, steht in einem Mahnschreiben, das die EU-Kommission kürzlich an Österreich geschickt hat.
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Nachzahlung für Salzburger Spitalsbedienstete

Finanzspezialist

Es ist ein Paukenschlag, der das Land Salzburg 32 Millionen Euro auf einmal kosten wird. Und die Bediensteten des Landes um dieselbe Summe reicher macht. Wobei die Folgen für Stadt, Gemeinden und Bund noch gar nicht absehbar sind.

Was ist passiert?
Das Landesgericht Salzburg hat im Streit um die Vordienstzeiten entschieden: Die Salzburger Landeskliniken (SALK) müssen die Vordienstzeiten ihrer Mitarbeiter voll anrechnen. Der SALK-Betriebsrat hatte geklagt – und recht behalten.

Bisher hatte das Land den Mitarbeitern nur 60 Prozent der Zeiten angerechnet, wenn diese von einem anderen Arbeitgeber kamen. Das sparte Kosten im Budget – doch leider stellt sich jetzt heraus, dass es nicht rechtens war.

Nach ersten Berechnungen muss das Land 16 Mio. Euro an die Mitarbeiter zahlen – rückwirkend für drei Jahre. Dazu kommt die Valorisierung der Überstunden und Nachtdienste, die zusätzlich mit acht Millionen Euro zu Buche schlagen dürfte. Natürlich steigen auch die laufenden Gehälter an – Experten schätzen die Kosten auf 2,4 Mio. Euro pro Jahr.
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OGH-Urteil: Angestellte müssen fallweise auch im Krankenstand für Auskünfte zur Verfügung stehen

Paragraphen-Zeichen

Wer krank ist, ist krank, heißt es eigentlich im Arbeitsleben – nicht aber, wenn der Vorgesetzte wichtige Infos braucht. Dann darf er Mitarbeiter auch für ein Meeting hereinzitieren oder anrufen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat festgehalten, dass Arbeitnehmer ihrer Firma in bestimmten Fällen selbst während des Krankenstands für Auskünfte zur Verfügung stehen müssen.

Die Genesung darf freilich nicht beeinträchtigt werden.

Chef wollte Frau zu Gespräch ins Büro beordern
Anlassfall war eine Anwaltssekretärin, die während ihres Krankenstands von ihrem Arbeitgeber entlassen wurde. Die Frau hatte längere Zeit Probleme mit ihrem Chef gehabt. Depressive Episoden waren die Folge, schließlich fiel sie wegen Burn-outs mehrere Monate aus.

Während des Krankenstands forderte der Chef die Frau auf, für ein 20-minütiges Gespräch am Arbeitsplatz zu erscheinen, da dringende Angelegenheiten besprochen werden müssten. Die Arbeitnehmerin ließ ihn wissen, dass sie momentan nicht in der Lage sei, einen gemeinsamen Termin wahrzunehmen. Der Arbeitgeber sah eine Verletzung der Treuepflicht und entließ sie.

Erstgericht sah Schikane, Berufungsgericht nicht
Die Sekretärin zog dagegen vor Gericht. Vor dem Erstgericht obsiegte sie, es erachtete die Forderungen des Anwalts als schikanös. Das Berufungsgericht jedoch gab dem Beklagten recht, bejahte seinen Anspruch auf Kontaktaufnahme im Krankenstand.

OGH: Zumindest telefonisch zur Verfügung stehen
Der OGH schließlich bestätigte diesen Anspruch, sah aber die Entlassung in dem Fall als ungerechtfertigt an. Die Höchstrichter stellten fest, dass Arbeitnehmer ihrer Firma fallweise selbst während des Krankenstands für Auskünfte zur Verfügung stehen müssen.

Es geht dabei um „unbedingt erforderliche Informationen, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde, in einem Ausmaß – etwa telefonisch -, das ihren Genesungsprozess nicht beeinträchtigt“, wie der OGH ausführt. An Arbeitnehmer in „gehobener Position“ seien dabei strengere Anforderungen zu stellen.

Entlassung nicht gerechtfertigt
Der Arbeitgeber wiederum muss laut OGH schon konkretisieren, was er will und sagen, welche Informationen er genau braucht, warum er diese nicht anderweitig beschaffen kann und inwieweit ihm ein schwerer wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte.

Der beklagte Anwalt hat das nicht getan, der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit war daher nicht gegeben. Zumal der Sekretärin jeglicher persönlicher Kontakt mit dem männlichen Rechtsanwaltspartner, von dem sie sich schikaniert fühlte, aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar gewesen sei, wie der OGH ausführt.
(Information gesehen auf orf.at, 18.02.2014)

Loyale Mitarbeiter sind keine Glückssache!

Loyale Mitarbeiter

Diesen Artikel haben wir auf der sehr lesenswerten Seite www.zeitblueten.com entdeckt:

Die Mitarbeiter haben wesentlichen Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Je kleiner das Unternehmer, also je geringer die Mitarbeiterzahl, desto mehr kommt dieser Einflussfaktor zum Tragen. Jedes Unternehmen, das auf loyale Mitarbeiter zurückgreifen kann, hat schon mal einen Wettbewerbsvorteil gegenüber einem Unternehmen, in dem die Mitarbeiterloyalität zu wünschen übrig lässt.

Aber die Loyalität seiner Mitarbeiter zu gewinnen, ist keine Glückssache. Im Gegenteil! Der fruchtbare Boden für Mitarbeiterloyalität muss vom Unternehmer, vom Vorgesetzten gepflügt und gepflegt werden. Nur dann kann das empfindliche Loyalitätspflänzchen wachsen und gedeihen.

Nun habe ich mir mal die Frage gestellt, wie man die Loyalität seiner Mitarbeiter gewinnt bzw. welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.

Und wie erkennt man einen loyalen Mitarbeiter?
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