Woher kommt das Geld im Gesundheitswesen?
Im Regierungsprogramm lässt sich zur Finanzierung des Gesundheitssystems nichts finden!
Die schlechte Nachricht zuerst: Am türkis-blauen Kassenumbau wird von der neuen Regierung auch nach der Vorstellung des Regierungsprogramms nicht gerüttelt.
Ein wenig besser sieht es bei manchen Vorschlägen zur Gesundheitspolitik aus. Da sind beispielsweise der Ausbau früher Hilfen, einem Maßnahmenkonzept zur Gesundheitsförderung bzw. gezielten Frühinterventionen in Schwangerschaft und früher Kindheit. Allerdings fehlt die genaue Zuordnung der Zuständigkeit und die Finanzierung. Auch die so genannten „community nurses“, die für eine niederschwellige und bedarfsorientierte Versorgung sorgen sollen, klingen gut. Die Etablierung dieser Pflegekräfte, die im Grätzel oder Bezirk arbeiten, könnte die „nichtärztlichen Gesundheitsberufe“ stärken und aufwerten.
Über Selbstbehalte wird im Regierungsprogramm nur in Verbindung mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gesprochen, sonst werden keine weiteren Selbstbehalte erwähnt. Entscheidend für die kommenden Jahre wird aber ein Punkt sein, der auf keiner der sieben Seiten im Kapitel Gesundheit Erwähnung findet, nämlich die zentrale Frage der Finanzierung.
Beispiel Kassenumbau
Dies kann man am konkreten Beispiel „Kassenumbau“ festmachen. Die drittgrößte Sozialversicherung Europas, die Österreichische Gesundheitskasse mit 7,2 Millionen Versicherten, startet mit einem Minus von 70 Millionen Euro. ÖGK-Vizeobmann Andreas Huss ist skeptisch, ob das Defizit so einfach ausgeglichen werden kann:
„Bis Ende 2021 sollen noch einmal 260 Millionen Defizit dazukommen.
Selbst wenn wir 1000 Mitarbeiter weniger haben, bringt das nur 50 Millionen Euro Ersparnis. Und gleichzeitig sollen die Leistungen besser werden. Ich sehe derzeit nicht, wie sich das ausgehen soll.“
Alle anderen Maßnahmen zur Sozialversicherung sind dürftig und nicht aussagekräftig.
Auch das hohle Bekenntnis zur Selbstverwaltung liest sich als unkonkrete Beschwichtigung und ist weiterhin kritisch zu beobachten. An anderen Stellen im Kapitel Gesundheitssystem finden sich für die Kassen bedenklich teure Vorschläge. Wie zum Beispiel die Einbeziehung von Gefängnisinsassen in die gesetzliche Krankenversicherung. Somit würde der Bund die Kosten auf die Allgemeinheit übertragen.
Bund gegen Land
Eine weitere große Baustelle ergibt sich aus der Frage nach der Zuständigkeit von Stadt und Land. Viele der Maßnahmen zur Gesundheitspolitik richten sich an die Länder bzw. sind ohne Kooperation der Bundesländer nicht machbar und daher für den Bundesgesetzgeber allein nicht umsetzbar. Ein großer Wurf in der Gesundheitspolitik ist damit ausgeblieben.
Gute Ansätze, aber nichts Konkretes
Alles in allem enthält das Gesundheitskapitel einige gute Ansätze und viel an Fortführung schon begonnener Vorhaben. In fast allen Bereichen fehlt aber die konkrete Ausgestaltung und Zielsetzung. Damit sind wohl mühsame Verhandlungen mit den betroffenen Institutionen wie beispielsweise Ärztekammern, Ländern, Sozialversicherung und Wirtschaftskammern vorprogrammiert. Dies würde dann entweder die Umsetzung lange hinauszögern oder viel Geld kosten. Eine Gegenfinanzierung der im Programm enthaltenen Maßnahmen fehlt jedoch völlig.
(Information des ÖGB, 22.01.2020)
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Eine Bewertung der arbeitsmarkt-, sozial- und verteilungspolitischen Aspekte des Regierungs-Übereinkommens von ÖVP und Grünen aus gewerkschaftlicher Sicht.
Das neue Regierungsübereinkommen kann aus verschiedenen Perspektive bewertet werden. Man kann das neue Regierungsprogramm mit seinem unmittelbaren Vorgänger von ÖVP und FPÖ aus 2017 vergleichen. Die Verschlechterungen von Schwarz-Blau (Arbeitszeitverlängerungsgesetz, Auslieferung der Sozialversicherung an die Wirtschaftskammer) bleiben unangetastet, werden aber nicht voll fortgesetzt.
Neben vielen Ähnlichkeiten fallen einige Aspekte positiv auf. Es wird in vielen Punkten festgelegt, dass die Sozialpartner einbezogen werden sollen. Es wird nicht immer dieselbe neoliberal-nationale Geschichte erzählt, die die Bevölkerung spaltet und Benachteiligte für ihr Schicksal selbst verantwortlich macht. Es soll Armut und nicht Arme bekämpft werden. Es sollen geringe Löhne angehoben werden. Es wird die Klimakrise ernst genommen und durch Maßnahmen angegangen. Es werden die Lohnnebenkosten nicht unabhängig davon gesenkt, was das für die zu finanzierenden Leistungen bedeutet. Es sollen im ASVG keine neuen Selbstbehalte eingeführt werden. Positiv ist das Bekenntnis zum „unabhängig finanzierten“ ORF.
Aber zwischen den angeführten Zielen und den vereinbarten Umsetzungsmaßnahmen klafft oft eine große Lücke.
Wer profitiert?
Man kann und muss das Regierungsprogramm aber auch danach bewerten, wessen Interessen bedient werden und wer davon überproportional profitieren wird. Und da fällt auf, dass es sich im Kern wieder um ein neoliberales Programm handelt, das Milliardengeschenke an die Konzerne und Erleichterungen vor allem für die Besserverdienenden enthält. Read more
Egal ob Studium, Geringfügigkeit oder Lehre – Gewerkschaftsmitglied werden, lohnt sich
Gewerkschaften sind eine der besten Erfindungen der jüngeren Geschichte. Aber warum eigentlich? Eine Mitgliedschaft lohnt sich in jedem Fall – auch wenn es in deinem Unternehmen keinen Betriebsrat gibt oder außer Dir niemand sonst Mitglied einer Gewerkschaft ist. Eine Mitgliedschaft lohnt sich auch, wenn Du studierst, geringfügig beschäftigt bist oder eine Lehre machst. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen die Kluft zwischen ArbeitnehmerInnen und der Wirtschaft größer wird, braucht es starke, unabhängige Gewerkschaften.
Gerade in Zeiten wie diesen, in denen die Kluft zwischen ArbeitnehmerInnen und der Wirtschaft größer wird, braucht es starke, unabhängige Gewerkschaften.
Probleme im Job? Gewerkschaft hilft!
Wenn dein Arbeitgeber Dich unfair behandelt und Du nicht weißt, ob er das darf, kannst Du den Rat einer Gewerkschaft einholen. Die Gewerkschaften bieten für ihre Mitglieder kostenfreien Rechtsschutz bei allen juristischen Auseinandersetzungen im Job.
Darüber hinaus bieten die Gewerkschaften kostenlose Fort- und Weiterbildungen und Seminare zu gesellschaftspolitischen Themen an. Von „Arbeit, Soziales und Recht“ bis hin zu speziellen Fragestellungen wie „Wie entstehen Populismus und Demokratiefeindlichkeit?“ ist alles dabei. Solltest Du mit KollegInnen darüber nachdenken, in Deinem Unternehmen einen Betriebsrat zu gründen, steht euch die Gewerkschaft mit Rat und Tat zur Seite. Dafür gibt es eigene Seminare, in denen (künftige) Betriebsratsmitglieder geschult werden.
Ein solidarischer Akt
Aber die Gewerkschaften kämpfen für mehr als deinen persönlichen Arbeitsplatz. Sie stehen für eine gerechtere Politik ein. In Österreich gibt es sieben Gewerkschaften, die unter dem Dach des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) vereint sind. Der ÖGB hat 1,2 Millionen Mitglieder, die Tendenz ist seit Jahren steigend.
Der ÖGB versucht auf allen Ebenen, die Interessen der ArbeitnehmerInnen durchzusetzen. Jedes neue Gewerkschaftsmitglied stärkt die Macht des ÖGB und damit die Interessen der ArbeitnehmerInnen. Insofern ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft auch ein Akt der Solidarität. Es geht nicht nur um Deine individuellen Vorteile (siehe unten), sondern um einen gesamtgesellschaftlichen Prozess. Selbst wenn Dein eigenes Arbeitsverhältnis sehr gut ist, setzt Du dich mit deinem Gewerkschaftsbeitrag dafür ein, dass es auch Menschen in schlechteren Situationen besser geht.
Historische Errungenschaften
Die Arbeitsbedingungen haben sich im Laufe Jahre und Jahrzehnte stark verändert. Als die ersten Gewerkschaften Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden, waren die Arbeitsbedingungen für ArbeiterInnen sehr schlecht: kein bezahlter Urlaub, keine gesetzlichen Urlaubstage. Dafür aber Kinderarbeit. In den Fabriken fehlte es oft an Toiletten und Waschbecken, die Luft war stickig, es gab kaum Licht. Vor diesem Hintergrund gehörten Arbeitsunfälle zur Tagesordnung.
Dennoch bleibt heute noch viel zu tun. Die schöne neue Arbeitswelt bringt ihre Schattenseiten mit sich und kommt schleichend. Dass Frauen im Schnitt immer noch weniger verdienen als Männer, dass so viele Junge nur befristete Jobs bekommen und für zu viel Arbeit zu wenig Geld bekommen – all das sind Missstände, für deren Beseitigung es sich als Teil einer Gewerkschaft zu kämpfen lohnt.
Dass die Arbeitsbedingungen in Österreich heute viel besser sind, ist dem jahrzehntelangen Kampf der Gewerkschaften um bessere Rahmenbedingungen zu verdanken.
Persönliche Vorteile
Wenn Dir diese Argumente nicht reichen, gibt es genug weitere Gründe, um 2020 einer Gewerkschaft beizutreten: Jedes Jahr verhandeln die Gewerkschaften rund 500 Kollektivverträge und damit deine Lohn- oder Gehaltserhöhung aus. Ohne Gewerkschaften gäbe es für ArbeitnehmerInnen nicht jedes Jahr mehr Geld. Denn im Gesetz steht davon nichts.
Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht gesetzlich geregelt, sondern werden jedes Jahr bei den Kollektivvertragsverhandlungen von den Gewerkschaften verteidigt. Zudem erhältst Du als Gewerkschaftsmitglied auch Vergünstigungen beim Einkaufen oder bei Konzerten. Und übrigens: Dein Mitgliedsbeitrag ist in voller Höhe von der Lohnsteuer absetzbar.
Aus all diesen Gründen solltest du 2020 Gewerkschaftsmitglied werden: Hier geht es zur Mitgliedsanmeldung!
(Information des ÖGB, 02.01.2020)
Wir möchten uns für Eure Bemühungen und Eure Solidarität bedanken, ohne die ein positiver Abschluss nicht möglich wäre. Je besser wir organisiert sind, desto mehr können wir bewegen!
Und hier geht’s weiter zu den Gehaltstabellen für das nächste Jahr:
Gehaltstabelle Gesundheitsberufe 2020
Standort Böhler muss erhalten bleiben„Die Beschäftigten des Lorenz Böhler Unfallkrankenhaus haben ein Recht darauf, umfassend und offen über Umstrukturierungspläne informiert zu werden.Wir fordern die Generaldirektion auf, umgehend in einen Dialog mit Betriebsrat und Beschäftigten zu treten.
Eine E-mail, in der vage Andeutungen gemacht werden, ist nicht dazu angetan, Vertrauen herzustellen“, so der Vorsitzende des Zentralbetriebsrats der AUVA, Erik Lenz.
Leistungen nicht leichtfertig auf Spiel setzen
„Faktum ist, dass im Böhler Krankenhaus allgemein anerkannte, hochwertige und unverzichtbare Leistungen für die Versicherten erbracht werden, die man nicht leichtfertig auf Spiel setzen kann“, so Lenz.
Versorgungssicherheit voll aufrecht erhalten
„Oberstes Ziel muss sein, die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung in Wien und Umgebung voll aufrecht zu erhalten. Der Standort in Wien-Brigittenau ist dafür unerlässlich. Jeder Umstrukturierungsprozess bei der Unfallversorgung muss transparent und offen geführt werden. Überhaupt kein Verständnis gibt es für eine Politik, die aufgrund von Sparvorgaben der früheren schwarz-blauen Regierung zu einer eklatanten Verschlechterung in der Unfallversorgung führen würde“, so die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber.
(Information der GPA-djp, 17.12.2019)
Für alle ArbeitnehmerInnen, die seit 2003 in ein Dienstverhältnis eingetreten sind, gilt die Abfertigung Neu.
Gut ist, dass seither fast alle ArbeitnehmerInnen eine Abfertigung bekommen. Weniger erfreulich sind dagegen die hohen Kosten und die schwache Performance der Abfertigungskassen.
„Die Abfertigung NEU war ein wichtiger Schritt für die ArbeitnehmerInnen. Sie erleichtert es den Menschen einen neuen, einen besseren Job anzunehmen, ohne dadurch die Ansprüche auf eine Abfertigung zu verlieren“, erklärt die Vorsitzende der GPA-djp Barbara Teiber. Mittlerweile haben 3,5 Millionen Menschen bereits Ansprüche auf die Abfertigung NEU.
1,53 Prozent des Bruttogehalts müssen die Arbeitgeber als Beitrag in eine Abfertigungskasse einzahlen. Die Abfertigung Neu hat den Vorteil, dass sie grundsätzlich nicht verfällt. Eine Auszahlung setzt jedoch mindestens 36 Beitragsmonate voraus und steht nicht bei Selbstkündigung zu. Zentral ist die Kapitalgarantie: Man kann nicht weniger ausgezahlt bekommen, als man eingezahlt hat.
Die Reform der Abfertigung NEU folgte einem längeren Diskussionsprozess. „Wir glauben, dass die Reform richtig war, nach mehr als 15 Jahren ist es aber Zeit, Bilanz zu ziehen und nachzubessern“, sagt David Mum, der Leiter der Grundlagenabteilung der GPA-djp. Vor der Einführung der Abfertigung NEU sei nur bei 12 Prozent der Arbeitsverhältnisse überhaupt eine Abfertigung ausgezahlt worden. In bestimmten Branchen, wie im Gastgewerbe hätte es de facto nie eine Abfertigung gegeben.
Mit der Reform der Abfertigung wurden gesetzlich bestimmte Ansprüche an gewinnorientierte Unternehmen ausgelagert, die die Beiträge an den Finanzmärkten veranlagen. Nach über 15 Jahren kann man feststellen, dass das angestrebte Leistungsziel nicht erreicht wurde. Geringe Veranlagungserträge, hohe Kosten auf Beiträge und verwaltetes Vermögen und der bescheidene Beitragssatz von 1,53 Prozent bewirken, dass die Leistungshöhe deutlich unter der alten Abfertigung bleibt.
„Das Ziel, das man sich am Anfang gesetzt hat, dass jeder Beschäftigte am Ende des Arbeitslebens ein Jahresgehalt ausgezahlt bekommt ist nicht erreichbar, weil die angenommenen Zinssätze viel zu hoch waren“, kritisiert Teiber. Wir fordern daher, dass die Beiträge, die die Arbeitgeber in die Abfertigungskassen einzahlen, auf mindestens 2,5 Prozent erhöht werden.
Die durchschnittliche jährliche Verzinsung liegt für die Jahre 2004 bis 2018 bei 2,3 Prozent und damit nur leicht über der Inflation. Dabei sind aber die Verwaltungskosten, die sich die Kassen von den laufenden Beiträgen abziehen, noch nicht berücksichtigt. Das heißt für viele Anspruchsberechtigte liegt die Nettoverzinsung ihrer Beiträge unter der Inflationsrate.
„Es gibt aber einen eindeutigen Gewinner“, erklärt Mum. „Die Abfertigungskassen heben hohe Kosten ein, machen hohe Gewinne und schütten an ihre Eigentümer hohe Dividenden aus. Für die Eigentümer ist das ein gutes Geschäft. Sie erhalten durch ihre hohen Gewinne eine Eigenkapitalrendite von rund 20 Prozent, also das zehnfache der ArbeitnehmerInnen, die sich mit nur 2 Prozent begnügen müsssen. Zuletzt schütteten sie sich Dividenden von 13 Millionen aus. „Der Sinn einer Abfertigungskasse kann es nicht sein, hohe Gewinne an die Eigentümer auszuschütten“, kritisiert Mum.
Viel zu hoch sind laut Mum auch die verrechneten Kosten. Sie entsprechen 2003 bis 2018 rund 46 Prozent der Veranlagungserträge. Das ist für die Kassen profitabel, aber aus Sicht der ArbeitnehmerInnen ineffizient. Hier muss seitens des Gesetzgebers Abhilfe geschaffen werden. Denn die Kassen verrechnen sich wesentlich mehr an Gebühren als es der reale Verwaltungsaufwand erfordert. Heute gibt es 8 Kassen, die 11,5 Milliarden Euro an Vermögen verwalten und dafür 100 Millionen Euro an Kosten einheben. Das ist annähernd das doppelte, wie die realen Betriebsaufwendungen von 51 Millionen Euro.
Daher steigen seit Jahren die Gewinne und die Eigenkapitalrendite an. Die hohen Kostensätze mögen bei Beginn des Systems gerechtfertigt gewesen sein, als die Beitragszahlungen und das veranlagte Volumen noch viel geringer gewesen sind. Vom verwalteten Vermögen behalten die Kassen im Schnitt pro Jahr knapp 0,7 Prozent ein. „Wir fordern daher eine Senkung der Verwaltungskosten und eine Senkung der maximalen Verwaltungskosten auf 0,5 Prozent des Verwalteten Vermögens“, sagt die GPA-djp-Vorsitzende.
Abfertigung NEU soll außerdem übersichtlicher gestaltet werden. Derzeit haben die ArbeitnehmerInnen mehrere Konten bei mehreren Kassen, wenn sie schon mehrere Arbeitsverhältnisse hatten. Eine Zusammenlegung dieser Konten würden mehr Übersichtlichkeit bringen. Wir fordern außerdem mehr Transparenz. Auch die Kosten, die in den einzelnen Finanzprodukten enstehen sollen angeführt werden.
(Information der GPA-djp, 13.11.2019)
Testen Sie Ihr Wissen mit dem GPA-djp Weihnachtsgeld-Quiz: Weihnachtsgeld-Quiz!
Zweimal im Jahr gibt’s mehr Geld am Lohn- und Gehaltszettel – das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben gar, darauf gäbe es einen gesetzlichen Anspruch. Das ist ein Irrtum. Zwar ist die Steuerbegünstigung der Sonderzahlungen im Gesetz geregelt, aber auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld selbst gibt es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch – sie sind ein Verhandlungserfolg der Gewerkschaft!
Wann muss das Weihnachtsgeld ausbezahlt werden?
Wann das Weihnachtsgeld fällig ist, das heißt auszuzahlen ist, regelt der jeweilige Kollektivvertrag. Häufig wird das Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt ausbezahlt. In einigen Kollektivverträgen ist festgelegt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vier Teilbeträgen ausbezahlt wird.
Weihnachtsgeld – keine Selbstverständlichkeit
„Aber es ist doch völlig unwahrscheinlich, dass das Weihnachtsgeld gestrichen wird“. Das hören wir oft, wenn wir darauf hinweisen, dass nur der Kollektivvertrag die Sonderzahlungen sichert. Ein Blick über die Grenze zeigt, dass es schneller gehen kann, als man glaubt. In Deutschland gibt es für viele Branchen keine Kollektivverträge mehr. In diesen Branchen erhalten nur noch 45% der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld. Im Zuge der Wirtschaftskrise wurde es in vielen Betrieben einfach ersatzlos gestrichen oder deutlich gekürzt.
In Österreich forderten am Höhepunkt der Finanzkrise 2009 Vertreter der Industrie eine Absenkung der Einkommen über „Krisenkollektivverträge“. Auch eine Kürzung der Sonderzahlungen stand im Raum. Erst der Widerstand der Gewerkschaften in Form von Betriebsversammlungen und einer Großdemo mit über 30.000 Beschäftigten konnte die Arbeitgeber in die Schranken weisen.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und faire Gehaltserhöhungen gibt es nur mit starken Gewerkschaften. Daher: Jetzt beitreten! Zur Mitglieds-Anmeldung
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