Wir besuchen „Die großen Meister der Renaissance“ in der Linzer Tabakfabrik!

Nach wie vor ist die Anziehungskraft der großen Renaissance-Künstler rund um Michelangelo, Da Vinci, Botticelli und Raffael ungebrochen und lässt Millionen Menschen zu den Originalschauplätzen ihres Genies nach Florenz, Rom oder Mailand pilgern.

Die Tabakfabrik holt nun ihre atemberaubenden Bildwelten nach Linz: Noch bis 12. Mai 2019 gastiert die weltweit einzigartige Sonderausstellung „Die großen Meister der Renaissance“ in den Hallen des Linzer Architekturjuwels.

Dieses Mal gibt es keine Führung, auf Wunsch steht aber ein Audio-Guide zur Verfügung.

Donnerstag, 11. April 2019, 16 Uhr
Quadrom Tabakfabrik, Treffpunkt am Eingang via Gruberstraße 1

Weitere Informationen:
Details zur Ausstellung sind hier nachzulesen: „Die großen Meister der Renaissance“
Weitere Informationen zur Tabakfabrik: Tabakfabrik Linz

Anmeldung/Eigenbeitrag:
Die Eintrittskarte für die Mitarbeiter übernimmt der Betriebsrat, jede weitere Karte für Angehörige kostet € 13,50. Die Anmeldung mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrages ist ab sofort möglich, Anmeldeschluss ist am 31. März 2019.

Sommer-Kinderbetreuung im Haus wird auch 2019 angeboten!

Die Sommer-Kinderbetreuungsaktion wird auch heuer fortgeführt! Somit gibt es auch heuer wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz.

Hier die Details:

  • Zeitraum: fünf Wochen vom 29. Juli bis 30. August 2019 (KW 31 bis 35)
  • Montag bis Freitag in der Zeit von 6.45 Uhr bis 19.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
  • für Kinder von 3 bis 12 Jahren
  • Kosten von € 4,– pro Tag
  • Ein Mittagessen kann um € 2,– erworben werden
  • Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
  • für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen

Anmeldung:
Die Anmeldungen beim Betriebsrat sind ab sofort möglich – inklusive der Information, in welchen Wochen Du wie viele Kinder in welchem Alter zur Kinderbetreuung bringen möchtest.  Natürlich ist es auch möglich, nur einzelne Tage anzugeben. Anmeldeschluss ist der 26. April 2019!

Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!

banner=5B1=5D_1

Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken

Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322

Sozialversicherung: Personalentscheidungen für Reform – auch in der AUVA!

In den Sozialversicherungen sind die ersten Personalentscheidungen für die neuen, zusammengelegten Träger bzw. die Überleitungsgremien gefallen.
Für die aus den neun Gebietskrankenkassen entstehende Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wurde auf Arbeitgeberseite bereits der freiheitliche Wirtschaftskammer-Vizepräsident Matthias Krenn als erster Obmann designiert.

Krenn wird auch vom ÖVP-Wirtschaftsbund unterstützt, wie dessen Generalsekretär Kurt Egger der APA bestätigte. Er wird zunächst den Überleitungsausschuss und ab 1. Jänner 2020 zunächst den Verwaltungsrat der ÖGK führen. Danach soll er sich mit dem von der Arbeitnehmerseite nominierten derzeitigen Obmann der Salzburger Gebietskrankenkasse, Andreas Huss, im Halbjahresrhythmus abwechseln.

Die Überleitungsgremien in den aus den 21 auf künftig fünf zusammengelegten Trägern werden am 1. April ihre Arbeit aufnehmen. Aus diesen Überleitungsgremien wird dann mit Jahresbeginn 2020 automatisch der jeweilige Verwaltungsrat. Es werden nicht nur in beiden jeweils sechs Arbeitgeber- und sechs Arbeitnehmervertreter sitzen, der Überleitungsausschuss und dann der Verwaltungsrat werden auch personell identisch besetzt sein. Der Überleitungsausschuss wird bis Jahresende parallel mit den derzeit bestehenden Gremien arbeiten.

Neue Vorsitzende bei SVS, AUVA und PVA
In der aus Selbstständigen und Bauern zusammengelegten Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) soll der Unternehmer Peter Lehner, bisheriger Obmannstellvertreter in der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Obmann werden.
Die mit Eisenbahn und Bergbau fusionierten Beamten soll der Vorsitzende der Beamtengewerkschaft, Norbert Schnedl, führen. Statt Manfred Anderle wurde von den Arbeitnehmern der Metallergewerkschafter Peter Schleinbach als Obmann der PVA nominiert. Er wechselt sich mit dem von der Arbeitgeberseite entsandten Fachverbandsobmann der Personenbetreuer, Andreas Herz, ab.

Die AUVA soll künftig der von den Arbeitgebern nominierte Wiener Unternehmer und derzeitige stellvertretende Vorsitzende der Landesstelle für Wien, Niederösterreich und Burgenland, Mario Watz, als Obmann übernehmen. Der Leitende ÖGB-Sekretär und bisherige stellvertretende Hauptverbandsvorsitzende Bernhard Achitz soll sein Stellvertreter werden.

Nominierungen für Überleitungsausschuss
In der ÖGK wurden auf Arbeitnehmerseite neben Huss GPA-Chefin Barbara Teiber, David Mum ebenfalls von der GPA-djp, Franz Binderlehner von der Gewerkschaft vida und Manuela Majeranowski aus dem derzeitigen Vorstand der WGKK für den Überleitungsausschuss nominiert.

Für die ÖVP-Arbeitnehmer soll der vom ÖAAB vorgeschlagene derzeitige stellvertretende Hauptverbandsvorsitzende Martin Schaffenrath einziehen. Die sechs Arbeitgebervertreter im Überleitungsausschuss und dann im Verwaltungsrat der ÖGK werden neben Krenn die vom ÖVP-Wirtschaftsbund entsandten Peter Genser, Christian Moser, Ursula Krepp, Helwig Aubauer und Martin Puaschitz sein.
(Information für Euch gefunden auf: orf.at, 12.03.2019)

Heuer wieder im Programm: drei Segway-Termine im Frühling 2019!

Was sind Segways?
Sie rollen durch die Stadt oder durch’s Land. Fast lautlos, ohne Mühe. Es ist wie SCHWEBEN. Wenn Sie wollen und Platz haben, sind Sie mit bis zu 20 km/h unterwegs – wenn es enger wird, sind Sie so schnell wie zu Fuss und auch genauso wendig.

Segways sind emissionsfreie Elektro-Roller, balanciert und gesteuert durch faszinierend einfache Technologie. Sie sind die intuitivsten Fahrzeuge der Welt und „fühlen“ geradezu, wohin Sie wollen. Segway-SCHWEBEN erlernt Jung und Alt innerhalb von Minuten und dann beginnt der pure Genuss. Entspannt und entschleunigt, unaufgeregt und gemeinsam – so erSCHWEBt man heute eine Stadt.

Sympathische und einfühlsame Guides bieten auf LINZerSCHWEBEN ihre Touren an, die sie mit viel Erfahrung zusammengestellt haben.

Ob klassische Sight-Seeing-Touren in der Innenstadt, entspannte Ausflüge an den Stadtrand oder begeisternde Offroad-Touren in freier Natur – gönnen Sie sich eines dieser ganz besonderen ErSCHWEBnisse.

Wir können Euch drei Termine bzw. drei verschiedene Touren wie folgt anbieten:

Dienstag, 09. April 2019, BergTour:
Treffpunkt ist um 15.30 Uhr beim Alten Rathaus, Hauptplatz. Die Tour führt durch den Donaupark, hinüber nach Alt-Urfahr, auf den Pöstlingberg und wieder zurück. Dauer bis ca. 18 Uhr.

Donnerstag, 18. April 2019, Feld & Au-Tour:
Treffpunkt ist um 16 Uhr am Parkplatz von Schloss Mühldorf in Feldkirchen/Donau, Mühldorf 1. Die Tour führt Sie knapp 3 1/2 Stunden den Golfplatz entlang, dann rund um die Feldkirchner Seen und durch die Donau-Auen.

Freitag, 26. April 2019, PartiTour:
Treffpunkt ist um 16 Uhr beim ABC in Ansfelden (Anton-Bruckner-Center, Carlonestraße 2). Die Tour führt über den Symphonien-Wanderweg zum Stift St. Florian, dann wieder retour nach Ansfelden. Dauer bis ca. 19.30 Uhr.

Anmeldung/Eigenbeitrag:
An jeder Tour können 10 Personen teilnehmen. Die Anmeldung mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrags von € 20,–  ist ab sofort möglich.

Weitere Informationen:
Für weitere Informationen im Internet siehe hier: Linz erschweben

Einmal hingehen, gleich zweimal wählen: AK-Wahl und BR-Wahl hier im Haus!

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Um möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen eine Stimmabgabe zu ermöglichen, wurden für die AK-Wahl drei Termine hier im Haus festgelegt.
Sie findet am 21. März 2019 sowie am 27. und 28. März 2019 statt, jeweils von 6 bis 15 Uhr in der Speisesaal-Lounge, UG1.

An den beiden letzten Terminen, also am 27. und 28. März 2019, wird zur gleichen Zeit dort auch die Betriebsratswahl des Angestellten-Betriebsrats durchgeführt. Somit können mit einem Weg beide Stimmabgaben bequem erledigt werden!

AK-Wahl: Entscheiden auch Sie mit über die Zukunft!
Ob bei Problemen am Arbeitsplatz oder bei Fragen zum Konsumentenschutz, bei der Weiterbildung, bei der Steuererklärung oder bei Problemen mit dem Vermieter: Die Arbeiterkammer bietet ihren Mitgliedern Rat, Hilfe und Service. Und das rasch, unbürokratisch und kostenlos.

Die Arbeiterkammer ist aber nicht nur moderne Dienstleisterin für das einzelne Mitglied. Sie ist auch die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen. Sie sorgt dafür, dass die Anliegen der Beschäftigten in der politischen Debatte berücksichtigt werden.

Die Arbeiterkammer selbst ist aber auch demokratisch. Alle 5 Jahre können die Mitglieder in freien und geheimen Wahlen entscheiden, welche Vertreter/-innen in die Vollversammlung der Arbeiterkammer einziehen.

Im Jahr 2019 ist es wieder soweit: Heuer sind mehr als 650.000 Arbeitnehmer/-innen in Oberösterreich aufgerufen, ihre Vertretung zu wählen. Machen auch Sie mit und wählen Sie Ihre Vertreter. Ihre Teilnahme stärkt die AK als Interessenvertretung. Sowohl auf individueller Ebene als auch in der politischen Debatte.

Betriebsratswahl Angestellten-Betriebsrat:
Falls wer zu den Wahlzeiten nicht anwesend ist, kann beim Wahlvorstand bis spätestens 19. März 2019 eine Wahlkarte beantragen.
Zur Information hier nochmals die Kundmachung zur Wahl:

Informationen zum Karfreitag von unserer Gewerkschaft, der GPA-djp!

Welche Konsequenzen hat der Regierungsbeschluss für die Arbeitnehmer?
Vor wenigen Wochen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil festgestellt, dass die österreichische Regelung zum Karfreitag, wonach dieser Tag nur für die Angehörigen bestimmter Religionsgruppen (z.B. Evangelischer Kirchen) ein bezahlter Feiertag ist, diskriminierend sei. Es wäre die Folge dieses Urteils gewesen, dass der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen ein Feiertag wird.

Um dies zu verhindern, hat die Bundesregierung nun per gesetzlichem Eingriff den Karfreitag als Feiertag gestrichen, nachdem zunächst noch eine ausgewogene und diskriminierungsfreie Lösung angekündigt wurde.

Nicht einmal die Idee eines „halben Feiertages“, der um 14.00 Uhr beginnen sollte, wurde umgesetzt. Mit den Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen wurde nie das Gespräch gesucht. Stattdessen wird die für die Wirtschaft günstigste Lösung gewählt, indem in die Rechte der ArbeitnehmerInnen eingegriffen wird.

Urlaubstag verbrauchen statt Feiertag 
Der Karfreitag ist nun für sämtliche Beschäftigte, unabhängig vom Religionsbekenntnis, kein Feiertag mehr. Stattdessen kann an einem Tag freier Wahl (z. B. Karfreitag) individuell ein Urlaubstag verbraucht werden. Dieser ist aus dem bestehenden Urlaubsanspruch zu bestreiten.

Die Lage dieses Urlaubstages soll von den ArbeitnehmerInnen frei gewählt werden können, allerdings mit einer langen Vorankündigungsfrist von drei Monaten. Die Ankündigung hat schriftlich zu erfolgen.
In Hinblick auf den nahenden Karfreitag (19. April 2019) gilt diese Frist in den ersten drei Monaten ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht; in diesem Zeitraum ist die Wahl frühestmöglich, spätestens aber zwei Wochen vor dem Wunschtermin bekannt zu geben. Die Regelung der Bundesregierung bedeutet also nichts anderes, als dass Menschen, die künftig am Karfreitag frei haben wollen, „auf eigene Kosten“ einen Urlaubstag nehmen müssen.

Wenn der Arbeitnehmer auf Ersuchen des Arbeitgebers den bekannt gegebenen Urlaubstag nicht antritt, hat er neben dem Urlaubsentgelt Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt, ohne dass ein Urlaubstag verbraucht wird.

Gesetzlicher Eingriff in Kollektivvertrag
Nachdem es einen Generalkollektivvertrag zwischen ÖGB und Wirtschaftskammer gibt, der einen freien Karfreitag bestimmter Religionsgruppen vorsieht, plant die Regierung nun auch in den bestehenden Generalkollektivvertrag einzugreifen. Dieser verliert bezüglich des Karfreitags seine Wirkung. Das ist ein bedenklicher und rechtlich fragwürdiger Eingriff in die Tarifautonomie der Gewerkschaften und bildet einen beispiellosen Tabubruch auf Kosten der arbeitenden Menschen. Es wurde den Sozialpartnern die Möglichkeit genommen, selbstständig eine faire Lösung zu vereinbaren. Dieser Eingriff ist ein Bruch der Europäischen Menschenrechtskonvention und kann so nicht akzeptiert werden.

Unsicherheiten
Diese geplante Regelung bringt eine Reihe von weiteren juristischen Unsicherheiten mit sich, weil Feiertags- und Urlaubsregelungen vermischt werden. Sobald die Gesetzesänderung beschlossen und wirksam ist, wird die GPA-djp in Abstimmung mit den anderen Gewerkschaften die neue Regelung im Detail juristisch analysieren und die weitere Vorgangsweise klären. Wir werden dazu wieder informieren.

Die faire Lösung wäre der Karfreitag für alle
In Österreich sind die Arbeitszeiten viel länger als in den meisten EU-Staaten. Auf das Jahr bezogen arbeiten wir eine Woche länger als unsere KollegInnen in der Eurozone. Die Normalarbeitszeit liegt in Österreich pro Jahr 39 Stunden über dem Schnitt der Euroländer. Und da sind alle Feiertage und Urlaubstage schon mitgerechnet. Viel kürzer arbeiten die KollegInnen in Dänemark, Schweden und Finnland. Ein freier Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen wäre daher die fairste und sinnvollste Lösung.

Wir werden uns weiter dafür einsetzen!
(Information der GPA-djp, 04.03.2019)

« Older Entries Recent Entries »