Papamonat für alle: Was Väter tun müssen!

Was Väter tun müssen, um zum Papamonat zu kommen
In den vergangenen Monaten wurde viel darüber gesprochen, diskutiert und verhandelt. Jetzt ist es endlich soweit: Der Papamonat tritt in Kraft.

Damit haben alle werdenden Väter – unabhängig davon, wo und wie lange sie im Betrieb beschäftigt sind – die Möglichkeit, eine vierwöchige Auszeit zu nehmen, um sich intensiv dem Baby zu widmen und die Partnerin in den ersten Wochen nach der Geburt zu entlasten. Und zwar ganz ohne Arbeitsdruck und Terminstress. Diese Freistellung kann frühestens mit dem auf die Geburt folgenden Tag beginnen.

Meldefristen beachten
Der Rechtsanspruch auf den Papamonat gilt für Geburten ab dem 1. Dezember 2019. Allerdings gibt es für errechnete Geburtstermine in den Monaten September, Oktober und November eine Sonderregelung und auch hier besteht ein Anspruch auf einen Papamonat.
Den Freistellungswunsch muss der werdende Vater mindestens drei Monate vor dem errechnetem Geburtstermin dem Arbeitgeber bekanntgeben (Vorankündigungsfrist). Diese Meldefrist darf bei Geburten vor dem 1. Dezember 2019 unterschritten werden. Um den Papamonat in Anspruch zu nehmen, muss außerdem der Vater im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben.

Darüber hinaus gilt es zu beachten:

  • Nach der Geburt muss der Vater den Arbeitgeber unverzüglich von der Geburt verständigen.
  • Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt des Papamonats dem Arbeitgeber bekannt zu geben.
Achtung: Der Vater hat gegenüber dem Arbeitgeber einen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch in der Dauer von einem Monat. Dieser kann frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Tages beginnen und bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden.

Vor Kündigung und Entlassung geschützt
Während des Papamonats muss der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen. Väter können jedoch den sogenannten Familienzeitbonus von täglich 22,60 Euro, also rund 700 Euro für einen Monat beziehen. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld wieder abgezogen.

Allerdings haben Väter während des Papamonats einen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt bereits mit der Mitteilung des Vaters beim Arbeitgeber, dass er den Papamonat in Anspruch nehmen will, frühestens jedoch vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin. Kündigungs- und Entlassungsschutz enden vier Wochen nach dem Ende des Papamonats. Außerdem wird der Papamonat für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, angerechnet.

Die 5 Schritte zum Papamonat im Überblick

  1. Anspruch klären: Vater muss im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben.
  2. Drei Monate vor Geburt: Der Freistellungswunsch muss dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden.
  3. Nach der Geburt: Der Arbeitgeber muss unverzüglich von der Geburt verständigt werden.
  4. Eine Woche nach Geburt ist der Arbeitgeber spätestens über den tatsächlichen Antrittszeitpunkt zu informieren.
  5. Innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt kann der Familienzeitbonus online beantragt werden: http://bit.ly/Familienzeitbonus

(Information des ÖGB, 01.09.2019)

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