Kabarett Heilbutt & Rosen – Charity-Veranstaltung Lions Club Linz-Nibelungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Lions Club Linz-Nibelungen stellt uns auch heuer wieder Karten für diese Charity-Veranstaltung am Dienstag, 13. November 2018, in der Kürnberghalle Leonding zur Verfügung.

Der Eigenbeitrag für die Mitarbeiter-Karte beträgt € 10,–. Jede weitere Angehörigen-Karte kostet den vollen Preis € 30,–.
Die Anmeldung mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrages ist ab sofort möglich, sollte jedoch bis spätestens 09. November 2018 erfolgen!

Sozialversicherung: Nur kosmetische Änderungen – Kritik wird ignoriert

Verfassungswidrigkeit wahrscheinlich
Frei nach Qualtingers „Ich weiß zwar nicht wohin, aber dafür bin ich schneller dort“ beschert die Regierung den über 8 Millionen Versicherten ein Gesetzeswerk, das so nicht halten kann und nicht halten wird.

Verfassungsexperten wie Öhlinger, Pfeil und Müller haben bereits Bedenken an den Regierungsplänen angemeldet.

Und auch nach Begutachtungsende wird die Kritik aus den Kassen, von ExpertInnen und Verfassungsrechtlern und von den ArbeitnehmerInnen-Vertretungen beinhart ignoriert, es gibt nur kosmetische Ergänzungen. Der ÖGB ist überzeugt, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten wird.

ArbeitnehmerInnen sind die einzigen, die in eigener Versicherung nicht das Sagen haben
Nicht nur auf der Ebene des Hauptverbands wird massiv in das Prinzip der Selbstverwaltung eingegriffen, sondern auch in der neuen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Bernhard Achitz, leitender Sekretär des ÖGB, kritisiert vor allem die künftige Parität in den ÖGK-Gremien: „Es handelt sich de facto um Enteignung, wenn die Arbeitnehmer die einzigen Versicherten sind, die in ihrer eigenen Versicherung nicht mehr das Sagen haben.“

Dass nach den heutigen Abänderungen für Entscheidungen die doppelte Mehrheit, also sowohl unter den Arbeitgebern als auch unter den ArbeitnehmerInnen, notwendig sein soll, ist zwar besser als die ursprünglich geplante Mehrheitsentscheidung. „Das ändert aber nichts daran, dass in der ÖGK ausschließlich ArbeiterInnen, Angestellte und deren Verwandte versichert sind – und trotzdem können deren Arbeitgeber alle Entscheidungen blockieren. Der Abbau teurer Selbstbehalte wird damit in ferne Zukunft verschoben.“

PatientInnen müssen mit Verschlechterungen rechnen
An der Gesamteinschätzung des ÖGB ändert sich daher nichts: „Es drohen gravierende Verschlechterungen für die Patientinnen und Patienten“, so der leitende Sekretär des ÖGB. „Vor allem die Menschen, die derzeit in den Gebietskrankenkassen und künftig in der ÖGK versichert sind, müssen mit schlechteren Leistungen als derzeit rechnen.“

Statt „gleiche Leistung für gleiche Beiträge“, wie die Bunderegierung propagiert hat, kommt nun die Drei-Klassen-Medizin durch drei Kategorien von Krankenkassen: Für PolitikerInnen und Beamte, für Selbstständige und Bauern, für den Rest, der immerhin 7 Millionen Versicherte umfasst. „Das ist inakzeptabel“, so Achitz. „Ziel muss es sein, die Leistungen der ÖGK-Versicherten auf das Niveau der Beamten anzuheben, ohne dass es für letztere zu Verschlechterungen kommt.“
(Information des ÖGB, 24.10.2018)

AK OÖ.: Zu wenig Personal in Oberösterreichs Spitälern

Für die oberösterreichischen  Krankenhäuser braucht es dringend verbindliche Personalberechnungs-Modelle, die den heutigen Anforderungen gerecht werden – von einem modernen Pflegeverständnis bis zur Zunahme von Demenzkranken. Das zeigt eine aktuelle Studie der AK Oberösterreich.

Mehr Personal ist unbedingt notwendig, denn verschiedene Entwicklungen bringen die Beschäftigten an die Grenzen der Belastbarkeit – und darüber hinaus. „Wir fordern eine rasche Personalaufstockung um 20 Prozent, verteilt über alle Berufsgruppen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Pflege wird immer wichtiger
In den 14 oberösterreichischen Krankenhäusern arbeiten an 18 Standorten – neben Ärztinnen und Ärzten – rund 25.000 Beschäfigte, davon rund 16.000 direkt in der Pflege, als Hebammen, in medizinisch-technischen und medizinischen Assistenzberufen sowie in weiteren Gesundheitsberufen.

Mehr als 80 Prozent sind Frauen, etwa die Hälte der Beschäftigten arbeitet in Teilzeit. Sie leisten täglich hochprofessionelle Arbeit und tragen dazu bei, dass im Jahr knapp 537.000 stationäre Aufenthalte, tausende Ambulanzbesuche, Therapien, Labortests und viele weitere Tätigkeiten mit einem hohen Qualitätsstandard durchgeführt werden.

Studie zeigt Versäumnisse des Landes
In einer qualitativen Studie hat die AK Oberösterreich die derzeitige Arbeitssituation in den heimischen Krankenhäusern erhoben. Neben einer Literaturanalyse, exemplarischen Zeitaufzeichnungen und Blitzlichtabfragen bei Betriebsräten/-innen und Beschäftigten wurden über 200 Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren/-innen geführt: unter anderem mit Pflegekräften, Hebammen, Angehörigen der MTD und MAB-Berufe, Angehörigen der unterstützenden Berufe, Betriebsratsmitgliedern, Pflegedirektoren/-innen sowie Bereichs- und Stationsleitern/-innen.

Beschäftigte extrem belastet
Fazit der AK-Studie: Ein stark verändertes Leistungsangebot, ein neues Pflegeverständnis, die massive Zunahme von Demenzkranken, die Veränderung der Beschäftigtenstruktur in den Krankenhäusern sowie die Nichtbeachtung von Krankenständen oder Weiterbildungen belasten die Beschäftigten enorm und gefährden die Versorgungsqualität.

Es braucht dringend neue leistungsorientierte Modelle der Personalberechnung und eine ausreichende Finanzierung der berechneten Dienstposten. Knappe Personalbesetzungen sind ein Hauptgrund für die belastenden Arbeitsbedingungen. Die verwendeten Berechnungsmodelle entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und Aufgaben im Krankenhaus.

„Damit die Beschäftigten in Oberösterreichs Krankenhäusern gesund das Regelpensionsalter erreichen können und damit die hohe Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten erhalten bleibt, muss das Personal – verteilt über alle Berufsgruppen – möglichst rasch um 20 Prozent aufgestockt werden“, verlangt AK-Präsident Kalliauer. Es geht um rund 2.500 Vollzeitäquivalente.

Damit soll garantiert sein, dass

  • Ausfallszeiten (Krankenstände, Urlaube, Weiterbildungen, Umkleidezeiten) in den Personalberechnungen verbindlich berücksichtigt werden können.
  • Schwangerschaften ab dem Tag der Meldung im Dienstpostenplan entsprechend berücksichtigt werden können und sofortiger Ersatz ermöglicht wird.
  • verbindliche Regelungen für die Besetzung der Nacht- und Wochenenddienste inklusive  Qualifikationsniveau geschaffen werden und diese nicht zulasten der Tagesbesetzung gehen.
  • zusätzliche Zeitressourcen für alle Bereiche, in denen vermehrt Patienten/-innen mit Demenz betreut werden, geschaffen werden.
  • Unterstützungsberufe zur Entlastung der Gesundheitsberufe wie wie etwa Abteilungshilfen, Stationssekretariate eingesetzt werden.
  • ein verstärkter Fokus auch auf die Dienstpostenpläne und Arbeitsbedingungen aller weiteren Berufsgruppen im Krankenhaus ( unter anderem Küche, Reinigung, Verwaltung, Wäscherei, Haustechnik) gelegt wird.
  •  Längerfristig muss die Tätigkeit aller Berufsgruppen im Krankenhaus arbeitswissenschaftlich bewertet werden und sich in transparenten, gesetzlich verbindlichen Personalbedarfs-Berechnungen abbilden.
  • Als Garantie für eine zukunftsorientierte Versorgungs- und Arbeitsqualität in Oberösterreichs Krankenhäusern muss die Landesregierung sich klar zur öffentlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen bekennen und die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.

(Information der AK OÖ., 15.10.2018)

Kassenreform: Heftige Kritik von allen Seiten

Hartes Urteil des Rechnungshofs. SPÖ fordert Stopp der Reform. Auch ÖVP-Länder und Kassen nicht glücklich.

  • Der Rechnungshof zerpflückt die Regierungsvorlage zur Kassenfusion
  • Die Berechnungen sind nicht nachvollziehbar, Mehrkosten seien zu befürchten
  • Länder, Kassen und Opposition üben Kritik an der Regierung
  • Proteste in Graz und Linz

Nach der massiven Kritik des Rechnungshofes am Regierungsentwurf für die Reform der Sozialversicherungen (siehe unten) hat SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch am Donnerstag einen sofortigen Stopp der Reform verlangt. Die Gesundheitssprecherin der Liste Pilz, Daniela Holzinger, forderte eine gründliche Überarbeitung.
In seiner Kritik bestätigt sah sich auch NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. Auch der Hauptverband, die rot-geführten Sozialversicherungsträger und die beiden schwarz-geführten Gebietskrankenkassen von Tirol und Vorarlberg üben massive Kritik. Einige kritische Anmerkungen kommen in der Begutachtung auch von den ÖVP-regierten Ländern Salzburg und Niederösterreich.

Kritik auch von ÖVP-geführten Ländern und Kassen
„Die angedachte Großfusion zu einer neuzugründenden ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) wird offenkundig für sich keine Vorteile für die Versicherten, Vertragspartner, Dienstgeber bzw. all unsere Kunden in Tirol ergeben können“, heißt es in der Stellungnahme der Tiroler GKK. Mit dieser Novelle werde auch keines der bekannten Probleme im Gesundheitswesen gelindert oder gar gelöst.
Es werde aber massiv in ein gut funktionierendes System der sozialen Sicherheit eingegriffen. Neben einer überdimensionalen Fusionierung der neuen Gebietskrankenkassen samt Verschiebung der Einflusssphären erfolge eine völlige Zentralisierung mit allen sich daraus ergebenden negativen Folgen für das Bundesland. Für die Tiroler GKK ist auch nicht ersichtlich, warum es künftig gerade fünf Sozialversicherungsträger sein sollen. Und das propagierte Ziel einer bundesweiten Leistungsharmonisierung werde damit keineswegs erreicht

Auch die Vorarlberger GKK verweist darauf, dass die Zusammenlegung der Gebietskrankenkassen keinen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Probleme leiste, die vorwiegend auf der Ebene der unterschiedlichen Kompetenzen von Bund, Ländern, Sozialversicherung und Leistungsanbietern liegen. Verfassungswidrig erscheinen der VGKK vor allem die paritätische Besetzung der Gremien mit Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern, die Verlagerung der Beitragsprüfung zu den Finanzbehörden sowie die erheblichen Ausweitungen der Kompetenzen der Aufsicht. Die VGKK geht jedoch davon aus, dass diese Bestimmungen ohnehin einer Prüfung durch den VfGH unterzogen werden.

Die beiden ÖVP-regierten Länder Niederösterreich und Salzburg haben zwar keine derart grundlegenden Einwände, machen aber durchaus auch kritische Anmerkungen. So wünschen sich beide Länder mehr Kompetenzen für die Landesstellen der ÖGK. Sowohl Niederösterreich als auch Salzburg kritisieren, dass der Verwaltungsrat der ÖGK das Vorschlagsrecht für die Landesstellenleiter bekommen soll. Beide wünschen sich auch, dass der Vorsitz nicht alle sechs Monate wechselt, sondern zumindest eine einjährige Vorsitzführung ermöglicht wird.
Salzburg will auch den Aufgabenkatalog der Landesstellenausschüsse insbesondere um Entscheidungskompetenzen in den regional wichtigen Belangen erweitern. „Überschießend“ ist für die Salzburger auch, dass die Aufsichtsbehörde Beschlüsse der Verwaltungskörper im Ausmaß von mehr als zehn Millionen Euro aufheben kann, weil davon alle wesentlichen Zielsteuerungsvorhaben erfasst wären.

Und hier geht’s weiter zum Rechnungshof-Bericht Read more

Krankenkassen: Heftige Rechnungshof-Kritik an Kostendarstellung der Regierung

Heftige Kritik an der von der Regierung geplanten Reform der Sozialversicherungen kommt auch vom Rechnungshof (RH). Insbesondere die Darstellung der Kosten ist nach Ansicht der Prüfer ungenügend. „Es fehlen transparente und nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen“, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Präsidentin Margit Kraker fordert eine Überarbeitung der Kostendarstellung: „Man muss das Spiel mit Zahlen beenden.“

Im Gespräch mit der APA kritisierte Kraker, dass der Nachweis zum Einsparen der von der Regierung behaupteten Milliarde fehle. Und bei den in den Erläuterungen angeführten 33 Millionen Euro bis 2023 sei nicht klar, wie man dazu komme.

„Die Grundlage ist nicht nachvollziehbar.“ Außerdem würden die zu erwartenden Mehrkosten verschwiegen, kritisierte die RH-Präsidentin. Sie urgierte ein „transparente Darstellung“ und eine seriöse Planung und meinte, dass eine unklare Darstellung zu Verunsicherungen führen könnte, die die Reform gefährden könnten.

RH sieht Realisierung von Zielen „nicht erreicht“
In seiner Stellungnahme kritisiert der RH auch, dass die Darstellung der Kosten nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Sie „ist unvollständig, basiert auf nicht nachvollziehbaren Grundlagen. Damit ist sie nicht geeignet, dem Gesetzgeber eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage zu bieten.“

Der RH befürwortet zwar die Ziele einer Effizienzsteigerung und Vereinheitlichung von Leistungen, sieht deren Realisierung aber teilweise nicht erreicht. So werde die Zahl der Sozialversicherungsträger nur „nominell“ auf fünf reduziert, faktisch bestünden weiterhin zehn Träger.

Von den derzeit fünf Betriebskrankenkassen sollen vier als betriebliche Wohlfahrtseinrichtungen weiterbestehen (nur die Kasse der Wiener Verkehrsbetriebe wird aufgelöst), ebenso die Notariatsversicherung. Nicht erfasst vom Entwurf sind auch die 15 Krankenfürsorgeanstalten.
(Information gesehen auf orf.at, 18.10.2018)

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