Standpunkt der AK OÖ. zum 12-Stunden-Tag

Die AK ist gegen das neue Gesetz und in diesem Artikel gehen wir auf alle Argumente der Befürworter ein.

Das neue Gesetz bringt Verschlechterungen für die Beschäftigten. Zu langes Arbeiten schadet der Gesundheit. Das Gesetz bedeutet weniger Zeit für Freizeit und Familie. Denn wann Zeitausgleich genommen werden darf, bestimmt der Arbeitgeber beziehungsweise die Auftragslage.

Durch das neue Gesetz wird der 12-Stunden-Tag für alle Branchen möglich. Egal, wie groß der Druck auf die Beschäftigten bereits jetzt ist. In Branchen mit starkem Druck wird es für die Beschäftigten sehr schwierig, nein zu Mehrstunden zu sagen. Durch das neue Gesetz wird der 12-Stunden-Tag für alle Branchen möglich. Egal, ob man in einem klimatisierten Büro einmal zwölf Stunden lang arbeitet oder in brütender Hitze eine Straße asphaltiert. Durch das Gesetz wird mehr Sonntagsarbeit möglich, Ruhezeiten werden gekürzt.
Hier gehen wir auf Argumente der Befürworter des neuen Gesetzes ein:

Aber den 12-Stunden-Tag gibt es doch schon längst …
Derzeit gibt es den 12-Stunden-Tag als Ausnahme für Sonderüberstunden, mit viel Schutz für alle, die so lange arbeiten. Andere Arbeitszeitmodelle mit 12-Stunden-Schichten (etwa im Gesundheitsbereich) sind verbunden mit planbaren Freizeitblöcken im Anschluss an diese Dienste. Künftig wird es normal sein, dass zwölf Stunden gearbeitet werden, wenn es der Arbeitgeber will oder wenn viel zu tun ist.

An der Gesamtarbeitszeitzeit ändert sich nichts. Die ist ja von der EU begrenzt.
Stimmt. Innerhalb von vier Monaten (17 Wochen) gilt eine Grenze von 48 Stunden pro Woche. Im Durchschnitt. Es ist also durchaus möglich, acht Wochen lang 60 Stunden pro Woche zu arbeiten – wenn man „nur“ danach sieben Wochen lang 40 Stunden pro Woche und dann zwei Wochen 28 Stunden pro Woche arbeitet.

Es gibt ja die Freiwilligkeitsgarantie?
Theoretisch ja, aber wir wissen aus der AK Arbeitsrechtsberatung: Die Garantie, dass Überstunden „freiwillig“ sind, nützt wenig, wenn man Angst um seinen Job hat. Wenn der Druck groß ist, ist man gezwungen, „freiwillig“ mehr zu arbeiten. Wer nicht „freiwillig“ mehr arbeitet, wird vermutlich der Erste sein, der gekündigt wird, wenn gespart werden muss. Und der Letzte sein, der befördert wird.

Selbst Beamte dürfen so lange arbeiten …
Stimmt. Aber Beamte haben höheren Schutz als die meisten anderen Beschäftigten, etwa vor Kündigungen. Außerdem haben Beamte das Recht auf eine sechste Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr.

In Dänemark und Schweden ist das ja auch erlaubt.
Stimmt. Aber in Dänemark und in Schweden liegt die Jahresarbeitszeit deutlich unter dem österreichischen Wert. Insgesamt arbeiten die Schweden also weniger als wir und zwar um mehr als 70 Stunden pro Jahr. Außerdem ist in Schweden die Zahl der erlaubten Überstunden deutlich geringer als in Österreich.

Das Gesetz bringt doch nur eine kleine Änderung.
Das System wird komplett umgedreht. Bis jetzt musste der Arbeitgeber begründen, warum ausnahmsweise 12 Stunden lang gearbeitet werden soll. In Zukunft kommen die Beschäftigten unter Druck und müssen erklären, warum sie nach 10 Stunden „schon“ nach Hause gehen. Eine Vorankündigung für überlange Arbeitstage braucht es nicht. Deshalb haben die kleinen Änderungen große Wirkungen. Dazu kommt: Vieles ist im Gesetz unklar formuliert. Lange Rechtsstreitigkeiten werden die Folge sein.

Es sind nur AK, Gewerkschaft und SPÖ gegen den 12-Stunden-Tag.
Irrtum. Dagegen ist auch die österreichische Bischofskonferenz, die Allianz für einen freien Sonntag der Katholischen Sozialakademie Österreichs (ksoe), der Katholische Familienverband Österreichs, der Behindertenrat und die Behindertenanwaltschaft, das Rote Kreuz, der Samariterbund, Greenpeace, der Alpenverein, der Österreichische Frauenring sowie Kulturinstitutionen wie die IG AutorInnen und der Kulturrat. Dagegen ist auch die gesamte Opposition, zum Beispiel auch die Neos.

Eine moderne Arbeitswelt braucht ein solches Gesetz.
Irrtum. Ein modernes Arbeitszeitgesetz würde nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen, sondern für beide Seiten echte Vorteile bringen. Das tut dieses Gesetz nicht.

Die Sozialpartner haben sich ja bereits darauf geeinigt.
Irrtum. Es gab keine Einigung der Sozialpartner. Es gab Forderungspapiere auf beiden Seiten, aber keinen Kompromiss. Jetzt hat man das Papier der Wirtschaft aufgegriffen – zu Lasten der Beschäftigten.

Es wurden Demonstranten bezahlt.
Irrtum. Für weniger als 40 Teilnehmer aus Vorarlberg, die nicht am selben Tag nach Hause fahren konnten und die ÖGB-Mitglieder sind, wurde vom ÖGB Vorarlberg Anreise und Unterkunft übernommen.

AK und Gewerkschaft sind gegen das Gesetz, weil sie um ihre Macht fürchten.
Irrtum. Wenn man die Interessen der Beschäftigten vertritt und die Rechtslage kennt, dann sieht man die vielen Fallstricke, die dieses Gesetz beinhaltet. Zu denken geben sollte, dass es die Industrie und die Wirtschaft sind, die diese Änderungen begrüßen.

Wir haben ja eh eine Betriebsvereinbarung, die wird weitergelten.
Viele Betriebsvereinbarungen sind befristet. Endet die Frist, wird in vielen Fällen keine Betriebsvereinbarung mehr notwendig sein. Eine Betriebsvereinbarung enthält viele Vorteile für Arbeitnehmer.

In Krankenhäusern wird doch auch 12-Stunden lang gearbeitet.
Im Unterschied zum geplanten 12-Stunden-Tag ist in Krankenhäusern der Freizeitausgleich geregelt, das Recht auf Blockfreizeit steht nicht im neuen Gesetz. Zudem sind die Dienstpläne im Voraus bekannt und somit ist das Leben besser planbar. Nach dem neuen Gesetz kann in der Früh bekannt gegeben werden, dass der heute Tag ein langer wird, dass man, wenn man um acht Uhr kommt, erst um 20 Uhr gehen kann.

In der Industrie gibt es auch 12-Stunden-Schichten.
Stimmt. Aber dort gibt es entsprechende Betriebsvereinbarungen und für die Mehrarbeit einen Mehrausgleich.

Die ÖBB-Lokführer durften auch schon bisher zwölf Stunden Dienste haben.
Ja, aber jetzt können Überstunden viel kurzfristiger angeordnet werden, 60 Stunden Wochen werden viel öfter möglich. Die bisherigen 12-Stunden-Arbeitstage waren vorangekündigt, und es gab Ausgleichszahlungen und Freizeitblöcke dafür.

Selbst im Plan A der SPÖ war vom 12-Stunden-Tag die Rede.
Der 12-Stunden-Tag im Plan A ist mit Rechten für die Beschäftigten verbunden: zum Beispiel ein Recht, von Teilzeit auf Vollzeit und umgekehrt wechseln zu können und ein Recht auf längere zusammenhängende Freizeitblöcke.

Überstundenzuschläge bleiben ja erhalten.
Im Gesetz ist geregelt, dass Überstunden mit einem Zuschlag von 50 Prozent zu bezahlen sind. Aber: Das gilt nur für angeordnete Überstunden. Wer in Gleitzeit „freiwillig“ länger bleibt, weil er oder sie sonst nicht fertig wird, ist in der Praxis oft um den Zuschlag für die neunte und zehnte Stunde umgefallen – und künftig dazu noch für die elfte und zwölfte. Dazu kommt: In Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen gab es für eine elfte und zwölfte Stunde oft einen höheren Zuschlag als im Gesetz. Das wird künftig nicht mehr nötig sein, weil das Gesetz die elfte und zwölfte Überstunde ja grundsätzlich erlaubt.

Endlich gibt es das gesetzliche Recht, nein zu Überstunden sagen zu dürfen.
Wer sagt wirklich nein, wenn er den Druck von Kollegen und vom Arbeitgeber spürt? Zudem könnte dieses Recht dazu führen, dass Anfechtungen bei Kündigungen noch häufiger werden.

Warum sollen die Beschäftigten nicht selbst entscheiden können?
Das Gesetz wird für alle Beschäftigten und für alle Branchen gelten. Beschäftigte, die schon bisher gute Arbeitsbedingungen mit ihrem Chef ausverhandeln konnten, werden unter den neuen Regelungen nicht leiden. Aber dort, wo die Arbeitskraft leicht ersetzbar ist, werden die Auswirkungen enorm sein. Dort, wo die Arbeit schwer ist (zum Beispiel Lagerarbeiter), werden die Auswirkungen ebenfalls enorm sein.

Endlich gibt es die Vier-Tage-Woche und mein Wochenende wird verlängert!
Schon seit über 20 Jahren sind Vier-Tage-Wochen möglich. Dass sie so selten zur Anwendung kommen, liegt daran, dass diese Art von Zeiteinteilung von vielen Unternehmen nicht unterstützt wird.

Es ist halt notwendig, damit Österreich wettbewerbsfähig ist.
Österreich steht im internationalen Wettbewerb auch mit den bisherigen Arbeitsregeln sehr gut da, unsere Rekorde im Export zeigen das deutlich.

Die Mehrheit der Bevölkerung will das so …
Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung keine überlangen Arbeitszeiten will.
(Information der AK OÖ., 04.07.2018)

Hauptverband-Chef: Sozialversicherungs-Ausgabenbremse wieder lösen!

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger appelliert an die Regierung, die beschlossene Ausgabenbremse für die Sozialversicherungen wieder zu lösen.
Vor Journalisten verwies Vorstandsvorsitzender Alexander Biach gestern Abend auf bereits eintretende negative Folgen wie zurückgestellte Bauvorhaben und Verträge. Außerdem äußerte Biach seine „große Sorge“, dass die Gesundheitsreform nicht fortgesetzt werden könnte.

Generaldirektor Josef Probst schätzt das Volumen der zurückgestellten Bauprojekte auf 300 bis 500 Mio. Euro. Biach nannte drei laufende Projekte, gegen die das Sozialministerium im Verbandsvorstand Einspruch eingelegt habe. Eines betrifft die geplante Kooperation des Unfallkrankenhauses mit dem Landeskrankenhaus in Klagenfurt. Dieses AUVA-Projekt brächte sieben Mio. Euro Einsparung pro Jahr und sei vom Kärntner Landtag bereits einstimmig beschlossen.

Sorge um Kassenverträge mit der Ärztekammer
Biach appellierte an das Sozialministerium, den Einspruch zurückzuziehen, er stehe auch im Widerspruch zum Ziel, Synergien zu heben. Einspruch habe das Sozialministerium auch gegen die neue Außenstelle in Eferding eingelegt, obwohl für die alte der Mietvertrag ausgelaufen sei, und für die neue BVA-Landesstelle in Linz.

Biach sorgt sich aber auch um die Verträge. So seien einerseits die Verträge für die neuen Primärversorgungseinheiten betroffen, andererseits aber auch Kassenverträge mit der Ärztekammer. So läuft etwa der Vertrag in Tirol mit Jahresende aus, und der Hauptverband-Chef befürchtet, dass dann ein vertragsloser Zustand eintreten könnte.

Verfassungsrechtliche Bedenken
Biach hat auch verfassungsrechtliche Bedenken. Ebenso wie Verfassungsexperten und die SPÖ hält er einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung für möglich und kündigte deshalb die Einholung von Rechtsgutachten an. Für Biach wäre dieses durch das Gesetz ausgesprochene Misstrauen gar nicht nötig gewesen, weil die Sozialversicherungen jetzt schon zu einem sorgsamen Umgang mit den Finanzmitteln verpflichtet seien und auch eine ausgeglichene Gebarung haben.

Die Ausgabenbremse sieht unter anderem vor, dass Bauvorhaben gestoppt werden und Ärzte und Bedienstete der oberen Führungsebene der Versicherungsträger und des Hauptverbandes nur bis Ende 2019 bestellt werden dürfen bzw. deren befristete Verträge nur bis Ende 2019 verlängert werden dürfen. Diese im Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz verpackten Maßnahmen sind vorige Woche schon vom Nationalrat verabschiedet worden und sollen heute auch vom Bundesrat beschlossen werden.

„Dirigent der Gesundheitsreform fehlt“
„Große Sorge“ hat der Hauptverband-Chef auch, dass die seiner Auffassung nach erfolgreich angelaufene Gesundheitsreform nicht fortgesetzt werden könnte. Grund dafür sei, dass sich mit Sektionschef Clemens Martin Auer der Koordinator aus der Zielsteuerungskommission verabschiedet habe. „Damit fehlt der Dirigent der Gesundheitsreform.“ Biach appellierte an die Politik, ganz rasch für einen adäquaten Ersatz zu sorgen.

Als Belege für das Funktionieren der Gesundheitsreform führten die Hauptverband-Chefs an, dass der Trend zu steigenden Spitalsaufenthalten gebrochen werden konnte. So sei diese Zahl von 2013 auf 2017 erstmals von 23 pro hundert Einwohner auf 21 gesunken. Auch der Anteil von Kindern mit kariesfreien Zähnen sei von 52 auf 56 Prozent gestiegen. Geeinigt hat sich der Hauptverband nach der Ärztekammer nun auch mit der Apothekerkammer auf einen Vertrag für die E-Medikation. Damit können nun auch rezeptfreie Medikamente erfasst werden, um Wechselwirkungen zu vermeiden.
(Information von orf.at, 11.07.2018)

Niemetz-Schwedenbomben-Verkauf AUVA/UKH Linz Juli 2018

Fa. Niemetz besucht uns wieder mit einem Wagen voller Schwedenbomben und noch viel mehr – dieses Mal mit einer speziellen Juli-Aktion, in der auch die neuen Sommer-Schokoladen inkludiert sind, sowie die limitierte Heidi Luftmatratzen-Aktion.

Das Ganze findet wie immer im Eingangsbereich zwischen AUVA-Landesstelle und Unfallkrankenhaus Linz statt.

Und hier geht’s weiter zur limitierten Luftmatratzen-Aktion: Read more

Ausgabenbremse Sozialversicherung: „Deutliches Zeichen des Misstrauens!“

Nach dem überraschenden Beschluss einer „Ausgabenbremse“ für Sozialversicherungen im Parlament gehen die Wogen hoch. Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen übten am Freitag scharfe Kritik an dem von ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossenen Vorhaben. Hauptverbandschef Alexander Biach warnte vor Versorgungsengpässen.

„Der gesetzlich verordnete Finanzierungsstopp ist bedauernswerterweise ein sehr deutliches Zeichen des Misstrauens“, sagte Biach. Die Sozialversicherung wirtschafte seit Jahrzehnten mit größtem Verantwortungsbewusstsein, betonte der Hauptverbandschef. Jede Investition werde ordentlich geplant und in den Gremien beschlossen. Mit dem Beschluss im Parlament werde der Sozialversicherung aber unterstellt, „dass sie nicht wirtschaften kann und unnötig Geld ausgibt“, kritisierte Biach.

Im Parlamentsbeschluss ist unter anderem vorgesehen, dass die Sozialversicherungen leitende Angestellte und leitende Ärztinnen und Ärzte nur noch bis Ende 2019 befristet aufnehmen dürfen. Zudem müssen Bauvorhaben gestoppt werden. Insgesamt stelle der Beschluss die Sozialversicherungsträger vor völlig neue Herausforderungen, sagte Biach: „Ich hoffe, dass es in den kommenden Wochen noch Klärungen wichtiger Detailfragen gibt und sich auch der Gesetzgeber seiner hohen Verantwortung bewusst ist. Keinesfalls darf es durch diesen Schnellschuss zu Versorgungsengpässen kommen.“

Scharfe Kritik aus den Bundesländerkassen
Scharfe Kritik an der „Ausgabenbremse“ kam aus den Krankenkassen in den Bundesländern. In der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK) wird befürchtet, bereits geplante Projekte nicht mehr umsetzen zu können. „Es bewahrheitet sich nun, was wir befürchtet haben: Die Kundennähe in den Bezirken soll eingeschränkt werden“, teilte die NÖGKK mit. Zahlreiche Neubau- und Erweiterungsprojekte müssten auf Eis gelegt werden. Read more

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