Am 1. September treten die neuen Regelungen für die Arbeitszeit in Kraft, die von ÖVP, FPÖ und NEOS im Parlament beschlossen worden sind.
Der ÖGB will mit diesem Artikel informieren, was sich nun konkret ändert, vor allem, was mit bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit passiert.
Gleitzeit:
Eine besondere Form der Verteilung der Normalarbeitszeit stellt die Gleitzeit dar. Hier bringt die gesetzliche Änderung die Möglichkeit mit sich, die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit von 10 auf bis zu 12 Stunden am Tag auszuweiten. Auf bestehende Gleitzeitvereinbarungen hat das aber keine unmittelbare Auswirkung. Wenn in der bestehenden Gleitzeit-BV die Normalarbeitszeit am Tag höchstens 10 Stunden betragen darf, dann bleibt das aufrecht. 11. und 12. Stunde sind nun aber als Überstunden möglich. Es besteht keine Notwendigkeit, an diesen bestehenden Vereinbarungen etwas zu ändern.
Sonn- und Feiertagsarbeit:
Völlig neu ist nun die Möglichkeit, Arbeit am Sonn- und Feiertag per Betriebsvereinbarung zuzulassen. Sonn- und Feiertagsarbeit war bisher auf Ausnahmen eingeschränkt und nur aufgrund einer Ausnahmeverordnung oder eines Kollektivvertrags zulässig. Diese Ausnahme wird nun geöffnet. Zwar betrifft diese Öffnung derzeit nur vier Sonn- oder Feiertage pro Jahr und Arbeitnehmer. Allerdings ist zu befürchten, dass dies der erste Schritt zu einer weiteren Öffnung ist und damit auf Dauer Sonn- und Feiertage zu ganz normalen Arbeitstagen werden. Daher sollten derartige Vereinbarungen gar nicht erst abgeschlossen werden!
Normalarbeitszeit:
Die häufigste Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit ist jene, die grundsätzlich die Verteilung der Normalarbeitszeit regelt. Da die gesetzlichen Änderungen aber gerade im Bereich der Normalarbeitszeit nichts verändern, besteht in diesem Bereich keinerlei Handlungsbedarf. Die Normalarbeitszeit ist von den Änderungen nicht betroffen.
Überstunden:
Weil überlanges Arbeiten der Gesundheit schadet, musste bisher für Sonderüberstunden (bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden in der Woche) der Betriebsrat eingebunden und eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Da diese Überstunden nun unmittelbar durch das Gesetz zugelassen sind, sind die entsprechenden bestehenden Betriebsvereinbarungen gegenstandslos geworden. Betriebsvereinbarungen zu Sonderüberstunden sind nicht mehr nötig.
Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Aus gegebenem Anlass möchte ich zu den Geschehnissen rund um die AUVA in den letzten Wochen, den Vorstandsbeschluss und zur Zukunft Stellung beziehen:
Rückblick
In den vergangenen Monaten stand die Zukunft der AUVA tatsächlich auf dem Spiel. Dieser Befund ist eigentlich unglaublich, weil die AUVA als einer der besten Unfallversicherungsträger der Welt gilt und eine hervorragende Erfolgsbilanz aufweisen kann.
Aus der ganzen Welt kommen Delegationen nach Österreich, um von der AUVA zu lernen. Der Angriff auf die AUVA war zu keinem Zeitpunkt sachlich gerechtfertigt.
Und dennoch lässt sich der Angriff der Bundesregierung und der Sozialministerin wie folgt zusammenfassen: „Entweder die AUVA spart weitere 40 % ein, oder sie wird zerschlagen!“
Protest
Der Widerstand seitens der Belegschaft und des Betriebsrates war größer, als die Bundesregierung erwartet hatte. Die Aktionen (z.B. Sternmarsch, Demontagekonzert, 220.000 Unterschriften, tausende Medienberichte) sind bekannt, darüber hinaus wurden von uns zahlreiche Kontakte zu Medien, Politikern, Interessensvertretern und Unternehmern aufgebaut und genutzt.
Eine wichtige Taktik der Bundesregierung ist die „message control“, also die Kontrolle darüber, was wann in welchen Medien berichtet wird. Bei der AUVA ist ihr die message control gründlich entglitten, die Sozialministerin wurde vom Protest getrieben, und statt regieren war reagieren angesagt.
Am 13. August zog die Regierung die Handbremse: Seit Monaten hat der Betriebsrat angekündigt, an genau diesem Tag einen AUVA-weiten Protesttag („Sperrtag“) zu veranstalten. In allen wichtigen Medien wurde das Demontagekonzert und der Protesttag angekündigt.
Der Protesttag wurde von einer eilig einberufenen Pressekonferenz der Sozialministerin gestört: Gemeinsam mit Obmann Dr. Ofner wurde verkündet, dass die AUVA gerettet sei. Der 13. August war freilich nicht zufällig gewählt – eigentlich ist es ja völlig sinnlos, über einen Beschluss zu berichten, den es noch gar nicht gibt. Man wollte aber dem Protesttag des Betriebsrates zuvorkommen, ihm den Wind aus den Segeln nehmen, die Bevölkerung beruhigen und die Kontrolle über die Berichterstattung wieder übernehmen.
Hier geht’s weiter zum Vorstandsbeschluss und zum Ausblick in die Zukunft! Read more
Durch verordnete Kürzungsprogramme wird kein Leben in Österreich länger, keine Gesellschaft gesünder – vielmehr wird Gesundheit zur Privatsache erklärt und auf dem Altar von Konzerninteressen geopfert.
Am Ende – so gewinnt man den Eindruck – hat niemand darüber gesprochen: über die Gesundheit.
Bei den Kürzungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) handle es sich bloß um eine „Strukturreform“, ein „Fitnessprogramm“ oder auch ein wenig altbacken um „Bürokratieabbau“. Die Antwort auf die Frage, was aber diese Maßnahme den konkreten Menschen, dem Dominik, der Karin, dem Thomas oder einem selbst, nützt, blieb man schuldig, und nur wenige fragten nach.
Das verwundert nicht weiter, sind ja viele Menschen mittlerweile an „Fitnessprogramme“ gewöhnt. Das ist einer dieser hochideologischen Teflonbegriffe, die uns das Gefühl von Schlankheit, Selbstkontrolle, ja geradezu Gesundheit suggerieren sollen.
Damit will man vergessen machen, dass (Gesundheits-)Politik aus einem Fragebündel zu Wirtschaft und Arbeit, zu Mann und Frau, zu Stadt und Land, zu Jung und Alt besteht. Es soll vielmehr das Gefühl entstehen, dass uns alle das gar nicht berühre, denn das „Fitnessprogramm“ würde lediglich dem Staat oder der Institution gelten, nicht aber den Menschen; denn diese könnten sich nun endlich – erleichtert durch den Staatsabbau – frei und geradezu gesund durchs Leben bewegen.
Nicht aus der Portokasse
Das ist der Eindruck, den die schwarz-blaue Regierung zu erwecken versucht, wenn sie der Unfallversicherungsanstalt 500 Millionen Euro streicht – bei einem Gesamtbudget von rund 1,4 Milliarden Euro ein großer Brocken, der sich nicht einfach aus der Portokasse bezahlen lässt.
Aber man fragt sich: Wieso überhaupt soll die AUVA in Zukunft mit so viel weniger auskommen? Liegt in der AUVA sinnlos Geld herum? Hat die ÖVP-nahe Unfallversicherung jahrzehntelang schlecht gewirtschaftet? Besteht gar kein Bedarf an Unfallkrankenhäusern und Reha-Zentren?
Nein. Der einzige Grund für diese Kürzung ist das Versprechen der ÖVP an die Großindustrie und Konzerne in diesem Land, die Versicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu senken – um 0,5 Prozent oder eben 500 Millionen Euro. Es geht nur darum. Nichts mehr. Nicht um ein „Fitnessprogramm“, wie die „Gesundheits“-Ministerin es nennt, und schon gar nicht um eine inhaltliche Reform der AUVA. Es geht nur um eine krasse Umverteilung von unten nach oben. Denn eine echte Reform müsste sich das Gesamtbild der Arbeitswelt von heute ansehen.
Was nämlich in der öffentlichen Diskussion allzu gern verschwiegen wird, wenn von einer Abnahme der Arbeitsunfälle die Rede ist, ist die gleichzeitige rasante Zunahme berufsbedingter Erkrankungen wie Bandscheibenvorfälle, Burnout, Depressionen oder sogar Krebserkrankungen, deren Behandlung derzeit nicht durch die Arbeitgeber, sondern durch die Allgemeinheit bezahlt wird.
Und damit nicht genug. Es ist zu erwarten, dass diese Erkrankungen sowie auch Arbeitsunfälle durch die Einführung der 60-Stunden-Woche steigen werden, während der AUVA gleichzeitig mehr als ein Drittel weniger Geld für Prävention, Behandlung und Rehabilitation zur Verfügung steht. Wir wissen seit langem, dass die gesündesten Gesellschaften jene mit den geringsten Unterschieden zwischen Arm und Reich sind.
Ja – Gesundheit ist eine soziale Frage, und sie ist die Basis für die soziale Kohäsion unserer Gesellschaft. Wir wissen, sozioökonomisch schlechtergestellte Menschen weisen im Allgemeinen eine schlechtere Gesundheit auf und sterben früher.
Und ja, mit Maßnahmen wie dieser arbeitet Schwarz-Blau konsequent daran, die soziale Schere der Gesundheit noch weiter zu öffnen – mit der Konsequenz, dass nicht nur die Gesundheit, sondern auch die kollektive Solidarität unserer Gemeinschaft geschwächt wird. Denn wer „Fitnessprogramm“ sagt, meint oftmals schlicht Sozialabbau.
Wie der Werbeslogan
Eines sei hier daher abschließend gesagt: Durch verordnete Kürzungsprogramme à la AUVA wird kein Leben in Österreich länger, keine Gesellschaft gesünder – vielmehr wird Gesundheit zur reinen Privatsache erklärt und auf dem Altar von Konzerninteressen geopfert. Just der durch Wolfgang Ambros inspirierte Slogan der AUVA aus dem Jahre 2007, „Baba und fall net!“, könnte sich da elf Jahre später als des Pudels Kern entpuppen.
(Kommentar gesehen im Standard, 22.08.2018)
Mit dem aktuellen Mitarbeiter-Angebot jagen wir in den heimischen Wäldern. Für die gemütlichen Herbsttage haben wir eine Auswahl der besten Wildstücke wie z. B. zartrosa Rehlungenbraten, Hirschkalbfleisch, saftiges Gamsfleisch und diverse herbstliche Beilagen, zusammengestellt und bis zu 30 % vergünstigt.
Wie gewohnt, können die Kulinarien direkt bei Zettl GmbH bestellt werden, die Lieferung erfolgt zum Wunschtermin an eine Lieferadresse nach Wahl.
Unsere Aktion – mit Details zu den Produkten, Bestellung und Lieferung – finden Sie hier: Wilder Herbst 2018 Mitarbeiter-Angebot
Selbstverständlich können die Delikatessen auch in unserem webshop geordert werden: Mit dem Rabattcode zettl20 ist unser Angebot ersichtlich und Sie erhalten –20%Rabatt auf unser Gesamtsortiment.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bei der gestrigen Sitzung des Vorstands der AUVA wurden Beschlüsse gefasst, die weitreichende Folgen für uns Beschäftigte haben werden.
Erinnern wir uns: Noch vor wenigen Wochen stand eine Zerschlagung der AUVA im Raum, es war die Rede von Einsparungen im Bereich von 500 Millionen Euro jährlich. Eine Schließung und Zusammenlegung von Einrichtungen wurde nicht ausgeschlossen.
Als BetriebsrätInnen haben wir gemeinsam mit den Gewerkschaften GPA-djp und vida („Mein Herz für ein soziales Österreich“) sowie der engagierten Zivilgesellschaft (#aufstehn) eine Kampagne zum Erhalt der AUVA gestartet. Gemeinsam ist es uns gelungen, etwa 220.000 Unterschriften zu sammeln und die Öffentlichkeit über die wichtige Arbeit der AUVA zu informieren. Im Zuge dessen haben wir es geschafft, ausreichend Druck aufzubauen, um Ministerin Beate Hartinger-Klein von ihren Zerschlagungsfantasien abzubringen.
In den letzten Tagen wurde medial viel über die künftige Ausgestaltung der AUVA diskutiert. Wir hatten die Befürchtung, dass über die Gründung einer GmbH unsere Dienstordnung ausgehebelt werden könnte und für die Beschäftigten in den Krankenanstalten künftig ein schlechterer Kollektivvertrag gelten könnte.
Durch den großen öffentlichen Druck ist es gelungen, im Beschluss des Vorstands festzuhalten, dass sowohl bereits im Dienststand befindliche MitarbeiterInnen als auch neu eintretende MitarbeiterInnen in den Dienstordnungen verbleiben bzw. aufgenommen und an die 100-Prozent-Tochter überlassen werden. Wir befürchten allerdings, dass nach wie vor die Gefahr besteht, durch einen künftigen Vorstandsbeschluss sowohl die Dienstordnung als auch die Selbstverwaltung auszuhebeln.
Was die 300 nicht nachzubesetzenden Stellen angeht, die medial kolportiert wurden, so hat folgende Passage in den Vorstandsbeschluss Eingang gefunden: „(…) die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Hauptstelle und in den Landesstellen so anzupassen, wie es einer modernen, effizienten Verwaltung entspricht. Die Umsetzung erfolgt unter Einbeziehung der Belegschaftsvertretungen.“
Dass die Einsparungen im heutigen Beschluss also nicht zwangsläufig durch den Abbau von Dienstposten erfolgen muss, kann es ermöglichen, durch Insourcing Kosten zu sparen, indem künftig keine teuren Beauftragungen von Externen erfolgen. Leider ist mit dem heutigen Beschluss die Zukunft von AUVA-Sicher noch nicht in trockenen Tüchern, wir werden bei diesem Punkt jedenfalls noch versuchen nachzuverhandeln.
Selbstverständlich ist nicht einzusehen, warum in der Verwaltung gespart werden soll. Die Folge ist ein erhöhter Arbeitsdruck und eine steigende Arbeitsverdichtung. Die KollegInnen arbeiten bereits jetzt unter Hochdruck.
Darüber hinaus ist aus unserer Sicht mit dieser Reform keinerlei Nutzen oder Vorteil für die PatientInnen, Versicherten oder Beschäftigten verbunden. Im Gegenteil, die Schaffung einer GmbH wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit sogar Kosten verursachen statt sparen. Ob hier nicht einfach nur eine Gesellschaft geschaffen wird, um Versorgungsposten für politische Günstlinge zu schaffen?
Nach wie vor ist völlig unklar, wie die genannten Summen eingespart werden sollen, ohne dass es zu Verschlechterungen für PatientInnen kommt. Letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass die ArbeitnehmerInnen für die Geschenke der Regierung an die Unternehmer zahlen werden und wir werden nicht müde werden, die Öffentlichkeit über diese Umverteilung nach oben zu informieren.
Zum Schluss möchten wir festhalten: Wir Beschäftigten in der AUVA leisten großartige Arbeit und haben es uns nicht verdient, wie in den letzten Wochen über uns seitens der Frau Bundesministerin gesprochen wurde. Leider wird mit der Schaffung der GmbH die Tür zu Privatisierungen geöffnet. Der Zentralbetriebsrat wird morgen zusammenkommen und über weitere Schritte beraten. Wir werden euch, liebe Kolleginnen und Kollegen über die weiteren Schritte am Laufenden halten.
Für den Zentralbetriebsrat
Erik Lenz
In einem Entwurf des Vorschlages, der dem ORF vorliegt, heißt es: „Der operative Betrieb der Krankenanstalten soll durch eine 100%-Tochter der AUVA erfolgen, wobei die Krankenanstalten weiterhin im alleinigen Eigentum der AUVA stehen sollen“.
Für den Betriebsrat des Lorenz Böhler-Spitals, Manfred Rabensteiner, ist damit klar eine Privatisierung gemeint. Denn „was soll dann eine hundertprozentige Tochtergesellschaft bedeuten? Das ist die Vorbereitung, zur Privatisierung und dann eigentlich mit den UKHs wie vorgehabt, das UKH Lorenz Böhler und UKH Kalwang, eventuell zu schließen“, so Rabensteiner gegenüber Radio Wien.
Betriebsrat: „Gleiche Arbeit für weniger Lohn“
Für neue Mitarbeiter bringe das auch einen anderen Kollektivvertrag, kritisiert der Betriebsrat. „Dann haben wir folgendes Problem, dass die einen in der Dienstordnung drinnen sind, die anderen im Kollektivvertrag für Privatangestellte, der an und für sich etwas schlechter gestellt ist, das heißt, gleiche Arbeit, gleicher Stress, für weniger Lohn“, so Rabensteiner.
Damit gebe es zwar nicht unmittelbar, aber auf lange Sicht, sehr wohl Einsparungen bei den Beschäftigten, was von der Regierung bisher stets zurückgewiesen wurde. Dass es für bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Änderungskündigungen geben wird, kann sich zwar auch der Betriebsrat nur bedingt vorstellen, aber „wenn es eine Gefährdung der Mitarbeiter gibt, sprich Änderungskündigungen, Veränderungen des Kollektivvertrages, sehen wir uns gezwungen, die Kampfmaßnahmen in vollem Umfang auszuschöpfen“. Gemeint sind damit Streiks in ganz Österreich.
AUVA verneint Privatisierung
In der AUVA verneint man eine Privatisierung. Eine GmbH werde zu hundert Prozent im Eigentum der AUVA sein und auch bleiben. Dass es künftig für neue Mitarbeiter eine andere Gehaltsstruktur geben wird, räumt man aber sehr wohl ein. Weiters heißt es, dass man derzeit an zwei Varianten arbeite, die durchaus heftig diskutiert würden.
Und auch aus dem Büro der zuständigen Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) heißt es auf Anfrage, dass eine Privatisierung nicht im Raum stehe. Die Ministerin hatte am Montag ein Reformkonzept mit AUVA-Obmann Anton Ofner und ÖVP-Klubchef August Wöginger vorgestellt. Das Papier muss noch am 21. August vom AUVA-Vorstand beschlossen werden.
Von den ursprünglich geforderten 500 Millionen soll die AUVA nun rund 430 Mio. Euro einsparen. Davon sollen 135 Mio. in der Verwaltung und durch Kooperationen hereingebracht werden und 295 Mio. Euro aus Querfinanzierungen von versicherungsfremden Leistungen, die die AUVA derzeit erbringt, wurde bei der Pressekonferenz erläutert – mehr dazu in news.ORF.at.
(Information gesehen auf orf.at, 17.08.2018)
PS:
Der Antrag von AUVA-Obmann für den Vorstand am 21.08.2018 wurde gestern auch zur Gänze in der Zeitschrift News veröffentlicht und somit spricht nichts dagegen, ihn für Interessierte auch hier zu veröffentlichen:
VOS-Antrag 21.08._Version OFNER KHK
300 AUVA-Stellen werden schrittweise gestrichen, Kosten auf Krankenkassen und Beschäftigte abgewälzt – Unternehmen sparen sich Millionen an Beitragszahlungen. Das steckt hinter der „AUVA-Reform“ der Regierung.
„AUVA-Reform“ bringt Umverteilung, aber in die falsche Richtung
Die AUVA ist die größte Sozialversicherungsanstalt in Österreich. Versichert sind rund fünf Millionen Menschen, darunter Arbeitnehmer und Selbstständige, Kindergartenkinder, Schüler und Studierende. Die Regierung hat von der AUVA verlangt, 500 Millionen einzusparen. Nun werden es 430 Millionen. Es ist ein Aderlass für die Versicherungsanstalt, deren Gesamtbudget 1,4 Milliarden ausmacht. Davon sind 600 Millionen fix gebunden und werden für Renten-Leistungen verwendet.
Finanziert wird die AUVA fast ausschließlich aus Beiträgen der Dienstgeber in Österreich: Sie zahlen 1,3 Prozent der Lohnsumme als Beitrag an die AUVA.
Etwa 100 Millionen der geforderten Summe kann die AUVA stemmen. Beim Rest wird es schwierig. Deshalb werden nun Kosten auf andere Stellen übergewälzt, unter anderem die Krankenkassen. Wenn die Krankenkassen mehr zahlen, heißt das schlussendlich, dass die Kosten von den Unternehmen auf die Beschäftigten in Österreich abgewälzt werden. Bei der „AUVA-Reform“ geht es also um eine Umverteilung von unten nach oben.
Hinter dem Millionen-Aderlass steckt eine alte WKO- und IV-Forderung
Seit 2013 fordern Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung, den Unfallversicherungs-Beitrag von Arbeitgebern von 1,3 Prozent auf 0,8 Prozent zu senken. Das entspricht in etwa 500 Millionen Euro weniger Einnahmen für die AUVA. Das ist über ein Drittel ihres Budgets. Profitieren würden vor allem große Unternehmen.
Ein Beispiel: KTM hat in Österreich rund 4.000 Beschäftigte. Bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 26 Euro pro Arbeitnehmer würde ihm die Senkung von 1,3 auf 0,8 Prozent eine Ersparnis von 480.000 im Jahr bringen.
Um den Aderlass zu überstehen, wird die AUVA zu Ausgaben-Kürzungen gezwungen. Sozialminsterin Hartinger-Klein (FPÖ) hatte sogar mit einer Auflösung der AUVA gedroht, sollte die AUVA diese Kürzungen nicht erreichen.
Regierung schränkt Fürsorgepflicht der Unternehmen ein
Dass die AUVA fast ausschließlich aus den Beiträgen der Dienstgeber finanziert wird, hat gute Gründe: Unternehmer haben die Verantwortung, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und eine Behandlung im Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sicherzustellen. Sie haben eine sogenannte „Fürsorgepflicht“.
Bevor es die Unfallversicherungen gab, mussten Unternehmen die Kosten direkt tragen. Der Unfallversicherungs-Beitrag ist also mit einer Haftpflichtversicherung vergleichbar. Nun wird der Unfallversicherungs-Beitrag schrittweise gesenkt.
Länger arbeiten, höheres Unfall-Risiko – aber weniger Beiträge der Dienstgeber
ÖVP und FPÖ haben – gemeinsam mit den Neos – im Juli den 12-Stunden-Tag für Beschäftigte beschlossen. Er bedeutet längere Arbeitstage für Beschäftigte und damit auch ein höheres Unfall-Risiko.
Bei sehr langen Arbeitstagen wird man dreimal müder als an normalen Tagen. Und da kommt es dann auch vermehrt zu Unfällen.“ (Andrea Birbaumer, Arbeitspsychologin)
Studien zeigen: In der 12. Arbeitsstunde ist das Unfall-Risiko doppelt so hoch wie in der 8. Arbeitsstunde – es liegt bei etwa 26 Prozent.
Wenn Beschäftigte länger arbeiten müssen, profitieren die Arbeitgeber. Für die Beschäftigten bedeutet es Erschöpfung und höhere Unfall-Gefahr. Passieren Unfälle, werden die Betroffenen zwar weiterhin versorgt. An den Versorgungskosten wiederum beteiligen sich ihre Dienstgeber immer weniger.
Kürzungen bei der Verwaltung, mehr Druck auf Mitarbeiter
Ein Teil der Kürzungen soll durch Ausgaben-Kürzungen in der Verwaltung geschehen. Dabei ist der Handlungsspielraum bei der Verwaltung sehr eingeschränkt. Der jährliche Aufwand dafür beträgt 90 Millionen Euro.
In der Praxis heißt das, dass in den nächsten Jahren Stellen nicht nachbesetzt werden. Gerald Ofner, Obmann der AUVA, hat angekündigt, dass von 1.550 Stellen in der AUVA-Verwaltung 300 Stellen nicht nachbesetzt und damit abgebaut werden. Das betrifft also jede 5. Stelle. Für die verbleibenden AUVA-Beschäftigten bedeutet das mehr Druck: Sie müssen dann laut Erik Lenz mehr arbeiten. Lenz ist Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der AUVA.
Pressekonferenz, ohne Betroffene der AUVA zu informieren
Die Sozialministerin hat auf einer Pressekonferenz am 13. August 2018 die Öffentlichkeit vor vollendete Tatsachen gestellt. Weder die Arbeitgeber- noch die Arbeitnehmer-Seite wurde im Vorfeld über die Ankündigungen der Sozialministerin informiert. Das Datum ist nicht zufällig gewählt: Es ist der Tag, an dem Beschäftigte der AUVA gegen die massiven Kürzungen protestieren.
Einrichtung einer GmbH der AUVA
Laut Presseunterlage wird eine GmbH eingerichtet. Sie soll eine 100-prozentige Tochter der AUVA sein. Wer dort künftig sitzt und Entscheidungen trifft, ist noch offen. Außerdem ist nicht gesichert, dass eine Privatisierung vom Tisch ist: Denn selbst wenn Unfall-Krankenhäuser und Rehabilitationszentren im Eigentum der AUVA bleiben, könnten mit der Betriebsführung auch private Einrichtungen betraut werden.
Unklarheit bei Kosten für Freizeit-Unfälle
Interviews mit Journalisten gab es nach der Pressekonferenz keine. Dabei gibt es einige Fragen, die einer Antwort bedürfen. Beispielsweise, wie künftig die Kosten für Unfälle in der Freizeit bezahlt werden. Laut Ofner zahlen die Bundesländer der AUVA um 150 Millionen Euro zu wenig für diese Versorgung. Ob es hier ein Lösung geben wird, ist weiterhin nicht geklärt.
(Information gesehen auf Kontrast.at, 13.08.2018)
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bleibt erhalten. Es sollen auch keine Unfallspitäler oder Reha-Einrichtungen geschlossen werden. Das sieht das Reformkonzept vor, das Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) am Montag mit AUVA-Obmann Anton Ofner und ÖVP-Klubchef August Wöginger vorgestellt hat.
Das Papier muss noch am 21. August vom AUVA-Vorstand beschlossen werden.
Gespart soll demnach vor allem in der Verwaltung werden. Es soll keine Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen geben. Bei Ärzten und Pflegern soll es keine Personalkürzungen geben. Das Leistungsangebot bleibe in vollem Umfang bestehen, hieß es bei der Pressekonferenz.
Schneller als erwartet
Am Ende ging es dann schneller als erwartet. Die Regierungsparteien waren, wie berichtet, darum bemüht, das für sie unangenehme Thema vom Tisch zu bekommen. Schließlich fanden auch am Sonntag wieder Protestaktionen „gegen die Zerschlagung der AUVA“ statt, und auch am Montag macht die Gewerkschaft in mehreren Bundesländern wieder mobil.
Zur Erinnerung, worum es geht: Im Regierungsprogramm war noch die Rede davon, dass es „durch die nachhaltige Reform der AUVA“ zu einer Lohnnebenkostensenkung um 500 Millionen Euro kommen sollte. Konkret sollte der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 auf 0,8 Prozent gesenkt werden.
Umschichtungsoptionen
Die AUVA hatte bereits zu Beginn der Debatte darauf hingewiesen, dass sie aus eigener Kraft maximal 100 Millionen Euro schaffen kann. Im Grunde hat sich an dieser Position auch nach monatelanger Diskussion nichts geändert. Am Montag wird es daher laut Verhandlerkreisen vor allem um Umschichtungsmöglichkeiten gehen, mitunter wird auch zu kreativen Rechenmethoden gegriffen.
In einem ersten Schritt wird es mit Jahresbeginn 2019 zu einer Senkung des Unfallversicherungsbeitrags von 1,3 auf 1,2 Prozent kommen, was den erwähnten rund 100 Millionen Euro entspricht. Das heißt aber nicht, dass diese Summe wirklich eingespart wird. Denn: Wie es in Sozialversicherungskreisen heißt, profitiert die AUVA aktuell von der sehr guten Konjunktur, weshalb die Beitragseinnahmen um rund 25 Millionen Euro höher sind als ursprünglich geplant. Ebenfalls eingerechnet in das nunmehrige Sparpaket werden bereits vereinbarte Kooperationen. So werden etwa in Kärnten Klinikum Klagenfurt und Unfallkrankenhaus künftig stärker zusammenarbeiten. Eine ähnliche Kooperation gibt es in Salzburg.
Weniger Sponsorengeld
Ein paar Millionen sollen Kürzungen beim Sponsoringbudget bringen, kleinere Einsparungen sind auch bei der Gebäudeinstandhaltung sowie durch die Zusammenlegung von Räumlichkeiten der Landesstelle Wien mit der Hauptstelle geplant. Da diese Vorhaben auch nicht sofort mit Jahresbeginn wirksam werden, sollen in den kommenden Jahren zunächst Rücklagen aufgelöst werden, heißt es.
Für alles Weitere, also die fehlenden 400 Millionen Euro, gibt es vorerst nur vage Pläne beziehungsweise die Hinweise der AUVA, dass diese Summe nur aufgebracht werden kann, wenn jemand anderer die Kosten übernimmt.
Keine Kostenwahrheit
Worum es dabei geht, hat Ofner schon im April im STANDARD vorgerechnet. Für Arbeitsunfälle, die in Spitälern der Länder behandelt werden, zahlt die AUVA derzeit 160 Millionen Euro mehr, als diese tatsächlich kosten. Umgekehrt zahlen die Länder 150 Millionen Euro zu wenig an die AUVA für die Behandlung von Freizeitunfällen. Ob die Länder für diese Summe nun einspringen, ist aber längst nicht geklärt.
Und schließlich übernimmt die AUVA derzeit die Entgeltfortzahlung bei Krankenständen von Mitarbeitern in Klein- und Mittelbetrieben. Kostenpunkt: 120 Millionen. Wie es aus Verhandlerkreisen heißt, steht aber außer Streit, dass diese Leistung nicht gestrichen wird. Die Wirtschaftskammer soll das ÖVP-intern mit entsprechendem Nachdruck klargemacht haben. Auch hier gilt also: Es müsste ein anderer Zahler gefunden werden. Die Sozialversicherungsanstalt der Gewerbetreibenden (SVA) will jedenfalls nicht einspringen, weil nicht alle Profiteure dieser Leistung auch SVA-Versicherte seien. –
Entsprechende Änderungen müssten aber ohnehin auf gesetzlicher Ebene erfolgen. Diese Diskussion wird also mit der montäglichen Einigungsverkündigung nicht beendet sein. Das ist dann aber Sache der Politik und nicht der AUVA. Der dortige Vorstand soll am 21. August die bisherigen Pläne beschließen. Klar ist nun jedenfalls: Die von Hartinger-Klein andiskutierte Auflösung der AUVA ist endgültig vom Tisch.
(Information von: Der Standard, 13.08.2018)




