Sommerpause bald vorbei – wir starten wieder mit Step-Workout-Stunden!

Step-Workout

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Sommerpause geht zu Ende und wir starten wieder mit unseren Step-Workout-Stunden am Montag, den 01. Oktober 2018, 15.15 Uhr (wieder abgehalten von Sandra Weirauch).
Dann jeden Montag nachmittags von 15.15 bis 16.15 Uhr, im Bereich der Physiotherapie des UKH Linz, UG 1.

Stundeninhalt:
In dieser Stunde beginnen wir mit einem kurzen Warmup, haben Spaß bei einer einfachen Step-Choreographie und machen weiter mit einem abwechslungsreichen und kräftigenden Bodyworkout.
So trainieren wir unsere Ausdauer und Koordination und bauen dazu noch ein paar kleine Muskelkraftwerke auf. Die passende Musik ist natürlich mit dabei. Mit einem kurzweiligen Stretchingteil lassen wir die Stunde ausklingen.

Wer?
Alle, die Spaß und Freude an Bewegung haben – Aerobic-Erfahrung ist nicht notwendig! Einfach hinkommen, mitmachen, Spaß haben!

Ich freue mich auf Dein Kommen!
Sandra Weirauch
Für ev. Rückfragen: Tel. 42644

Ab 01. September: Neues Arbeitszeitgesetz – was ändert sich?

Am 1. September treten die neuen Regelungen für die Arbeitszeit in Kraft, die von ÖVP, FPÖ und NEOS im Parlament beschlossen worden sind.
Der ÖGB will mit diesem Artikel informieren, was sich nun konkret ändert, vor allem, was mit bestehenden Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit passiert.

Gleitzeit:
Eine besondere Form der Verteilung der Normalarbeitszeit stellt die Gleitzeit dar. Hier bringt die gesetzliche Änderung die Möglichkeit mit sich, die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit von 10 auf bis zu 12 Stunden am Tag auszuweiten. Auf bestehende Gleitzeitvereinbarungen hat das aber keine unmittelbare Auswirkung. Wenn in der bestehenden Gleitzeit-BV die Normalarbeitszeit am Tag höchstens 10 Stunden betragen darf, dann bleibt das aufrecht. 11. und 12. Stunde sind nun aber als Überstunden möglich. Es besteht keine Notwendigkeit, an diesen bestehenden Vereinbarungen etwas zu ändern.

Sonn- und Feiertagsarbeit:
Völlig neu ist nun die Möglichkeit, Arbeit am Sonn- und Feiertag per Betriebsvereinbarung zuzulassen. Sonn- und Feiertagsarbeit war bisher auf Ausnahmen eingeschränkt und nur aufgrund einer Ausnahmeverordnung oder eines Kollektivvertrags zulässig. Diese Ausnahme wird nun geöffnet. Zwar betrifft diese Öffnung derzeit nur vier Sonn- oder Feiertage pro Jahr und Arbeitnehmer. Allerdings ist zu befürchten, dass dies der erste Schritt zu einer weiteren Öffnung ist und damit auf Dauer Sonn- und Feiertage zu ganz normalen Arbeitstagen werden. Daher sollten derartige Vereinbarungen gar nicht erst abgeschlossen werden!

Normalarbeitszeit:
Die häufigste Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit ist jene, die grundsätzlich die Verteilung der Normalarbeitszeit regelt. Da die gesetzlichen Änderungen aber gerade im Bereich der Normalarbeitszeit nichts verändern, besteht in diesem Bereich keinerlei Handlungsbedarf. Die Normalarbeitszeit ist von den Änderungen nicht betroffen.

Überstunden:
Weil überlanges Arbeiten der Gesundheit schadet, musste bisher für Sonderüberstunden (bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden in der Woche) der Betriebsrat eingebunden und eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Da diese Überstunden nun unmittelbar durch das Gesetz zugelassen sind, sind die entsprechenden bestehenden Betriebsvereinbarungen gegenstandslos geworden. Betriebsvereinbarungen zu Sonderüberstunden sind nicht mehr nötig.

Gegenüberstellung alte und neue Rechtslage:

Aktuelle Betriebsrats-Information zur AUVA: Rückblick und Ausblick

Liebe Kollegin, lieber Kollege!
Aus gegebenem Anlass möchte ich zu den Geschehnissen rund um die AUVA in den letzten Wochen, den Vorstandsbeschluss und zur Zukunft Stellung beziehen:

Rückblick
In den vergangenen Monaten stand die Zukunft der AUVA tatsächlich auf dem Spiel. Dieser Befund ist eigentlich unglaublich, weil die AUVA als einer der besten Unfallversicherungsträger der Welt gilt und eine hervorragende Erfolgsbilanz aufweisen kann.
Aus der ganzen Welt kommen Delegationen nach Österreich, um von der AUVA zu lernen. Der Angriff auf die AUVA war zu keinem Zeitpunkt sachlich gerechtfertigt.

Und dennoch lässt sich der Angriff der Bundesregierung und der Sozialministerin wie folgt zusammenfassen: „Entweder die AUVA spart weitere 40 % ein, oder sie wird zerschlagen!“

Protest
Der Widerstand seitens der Belegschaft und des Betriebsrates war größer, als die Bundesregierung erwartet hatte. Die Aktionen (z.B. Sternmarsch, Demontagekonzert, 220.000 Unterschriften, tausende Medienberichte) sind bekannt, darüber hinaus wurden von uns zahlreiche Kontakte zu Medien, Politikern, Interessensvertretern und Unternehmern aufgebaut und genutzt.

Eine wichtige Taktik der Bundesregierung ist die „message control“, also die Kontrolle darüber, was wann in welchen Medien berichtet wird. Bei der AUVA ist ihr die message control gründlich entglitten, die Sozialministerin wurde vom Protest getrieben, und statt regieren war reagieren angesagt.

Am 13. August zog die Regierung die Handbremse: Seit Monaten hat der Betriebsrat angekündigt, an genau diesem Tag einen AUVA-weiten Protesttag („Sperrtag“) zu veranstalten. In allen wichtigen Medien wurde das Demontagekonzert und der Protesttag angekündigt.

Der Protesttag wurde von einer eilig einberufenen Pressekonferenz der Sozialministerin gestört: Gemeinsam mit Obmann Dr. Ofner wurde verkündet, dass die AUVA gerettet sei. Der 13. August war freilich nicht zufällig gewählt – eigentlich ist es ja völlig sinnlos, über einen Beschluss zu berichten, den es noch gar nicht gibt. Man wollte aber dem Protesttag des Betriebsrates zuvorkommen, ihm den Wind aus den Segeln nehmen, die Bevölkerung beruhigen und die Kontrolle über die Berichterstattung wieder übernehmen.

Hier geht’s weiter zum Vorstandsbeschluss und zum Ausblick in die Zukunft! Read more

Kommentar im Standard: AUVA – „Baba und fall net!“

Durch verordnete Kürzungsprogramme wird kein Leben in Österreich länger, keine Gesellschaft gesünder – vielmehr wird Gesundheit zur Privatsache erklärt und auf dem Altar von Konzerninteressen geopfert.

Am Ende – so gewinnt man den Eindruck – hat niemand darüber gesprochen: über die Gesundheit.

Bei den Kürzungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) handle es sich bloß um eine „Strukturreform“, ein „Fitnessprogramm“ oder auch ein wenig altbacken um „Bürokratieabbau“. Die Antwort auf die Frage, was aber diese Maßnahme den konkreten Menschen, dem Dominik, der Karin, dem Thomas oder einem selbst, nützt, blieb man schuldig, und nur wenige fragten nach.

Das verwundert nicht weiter, sind ja viele Menschen mittlerweile an „Fitnessprogramme“ gewöhnt. Das ist einer dieser hochideologischen Teflonbegriffe, die uns das Gefühl von Schlankheit, Selbstkontrolle, ja geradezu Gesundheit suggerieren sollen.

Damit will man vergessen machen, dass (Gesundheits-)Politik aus einem Fragebündel zu Wirtschaft und Arbeit, zu Mann und Frau, zu Stadt und Land, zu Jung und Alt besteht. Es soll vielmehr das Gefühl entstehen, dass uns alle das gar nicht berühre, denn das „Fitnessprogramm“ würde lediglich dem Staat oder der Institution gelten, nicht aber den Menschen; denn diese könnten sich nun endlich – erleichtert durch den Staatsabbau – frei und geradezu gesund durchs Leben bewegen.

Nicht aus der Portokasse
Das ist der Eindruck, den die schwarz-blaue Regierung zu erwecken versucht, wenn sie der Unfallversicherungsanstalt 500 Millionen Euro streicht – bei einem Gesamtbudget von rund 1,4 Milliarden Euro ein großer Brocken, der sich nicht einfach aus der Portokasse bezahlen lässt.
Aber man fragt sich: Wieso überhaupt soll die AUVA in Zukunft mit so viel weniger auskommen? Liegt in der AUVA sinnlos Geld herum? Hat die ÖVP-nahe Unfallversicherung jahrzehntelang schlecht gewirtschaftet? Besteht gar kein Bedarf an Unfallkrankenhäusern und Reha-Zentren?

Nein. Der einzige Grund für diese Kürzung ist das Versprechen der ÖVP an die Großindustrie und Konzerne in diesem Land, die Versicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu senken – um 0,5 Prozent oder eben 500 Millionen Euro. Es geht nur darum. Nichts mehr. Nicht um ein „Fitnessprogramm“, wie die „Gesundheits“-Ministerin es nennt, und schon gar nicht um eine inhaltliche Reform der AUVA. Es geht nur um eine krasse Umverteilung von unten nach oben. Denn eine echte Reform müsste sich das Gesamtbild der Arbeitswelt von heute ansehen.

Was nämlich in der öffentlichen Diskussion allzu gern verschwiegen wird, wenn von einer Abnahme der Arbeitsunfälle die Rede ist, ist die gleichzeitige rasante Zunahme berufsbedingter Erkrankungen wie Bandscheibenvorfälle, Burnout, Depressionen oder sogar Krebserkrankungen, deren Behandlung derzeit nicht durch die Arbeitgeber, sondern durch die Allgemeinheit bezahlt wird.

Und damit nicht genug. Es ist zu erwarten, dass diese Erkrankungen sowie auch Arbeitsunfälle durch die Einführung der 60-Stunden-Woche steigen werden, während der AUVA gleichzeitig mehr als ein Drittel weniger Geld für Prävention, Behandlung und Rehabilitation zur Verfügung steht. Wir wissen seit langem, dass die gesündesten Gesellschaften jene mit den geringsten Unterschieden zwischen Arm und Reich sind.
Ja – Gesundheit ist eine soziale Frage, und sie ist die Basis für die soziale Kohäsion unserer Gesellschaft. Wir wissen, sozioökonomisch schlechtergestellte Menschen weisen im Allgemeinen eine schlechtere Gesundheit auf und sterben früher.
Und ja, mit Maßnahmen wie dieser arbeitet Schwarz-Blau konsequent daran, die soziale Schere der Gesundheit noch weiter zu öffnen – mit der Konsequenz, dass nicht nur die Gesundheit, sondern auch die kollektive Solidarität unserer Gemeinschaft geschwächt wird. Denn wer „Fitnessprogramm“ sagt, meint oftmals schlicht Sozialabbau.

Wie der Werbeslogan
Eines sei hier daher abschließend gesagt: Durch verordnete Kürzungsprogramme à la AUVA wird kein Leben in Österreich länger, keine Gesellschaft gesünder – vielmehr wird Gesundheit zur reinen Privatsache erklärt und auf dem Altar von Konzerninteressen geopfert. Just der durch Wolfgang Ambros inspirierte Slogan der AUVA aus dem Jahre 2007, „Baba und fall net!“, könnte sich da elf Jahre später als des Pudels Kern entpuppen.
(Kommentar gesehen im Standard, 22.08.2018)

Mitarbeiterangebot bei Zettl GmbH: Lust auf Wild?

Mit dem aktuellen Mitarbeiter-Angebot jagen wir in den heimischen Wäldern. Für die gemütlichen Herbsttage haben wir eine Auswahl der besten Wildstücke wie z. B. zartrosa Rehlungenbraten, Hirschkalbfleisch, saftiges Gamsfleisch und diverse herbstliche Beilagen, zusammengestellt und bis zu 30 % vergünstigt.

Wie gewohnt, können die Kulinarien direkt bei Zettl GmbH bestellt werden, die Lieferung erfolgt zum Wunschtermin an eine Lieferadresse nach Wahl.

Unsere Aktion – mit Details zu den Produkten, Bestellung und Lieferung – finden Sie hier: Wilder Herbst 2018 Mitarbeiter-Angebot

Selbstverständlich können die Delikatessen auch in unserem webshop geordert werden: Mit dem Rabattcode zettl20 ist unser Angebot ersichtlich und Sie erhalten –20%Rabatt  auf unser Gesamtsortiment.

ZBR-Info zum gestrigen AUVA-Vorstandsbeschluss

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bei der gestrigen Sitzung des Vorstands der AUVA wurden Beschlüsse gefasst, die weitreichende Folgen für uns Beschäftigte haben werden.

Erinnern wir uns: Noch vor wenigen Wochen stand eine Zerschlagung der AUVA im Raum, es war die Rede von Einsparungen im Bereich von 500 Millionen Euro jährlich. Eine Schließung und Zusammenlegung von Einrichtungen wurde nicht ausgeschlossen.

Als BetriebsrätInnen haben wir gemeinsam mit den Gewerkschaften GPA-djp und vida („Mein Herz für ein soziales Österreich“) sowie der engagierten Zivilgesellschaft (#aufstehn) eine Kampagne zum Erhalt der AUVA gestartet. Gemeinsam ist es uns gelungen, etwa 220.000 Unterschriften zu sammeln und die Öffentlichkeit über die wichtige Arbeit der AUVA zu informieren. Im Zuge dessen haben wir es geschafft, ausreichend Druck aufzubauen, um Ministerin Beate Hartinger-Klein von ihren Zerschlagungsfantasien abzubringen.

In den letzten Tagen wurde medial viel über die künftige Ausgestaltung der AUVA diskutiert. Wir hatten die Befürchtung, dass über die Gründung einer GmbH unsere Dienstordnung ausgehebelt werden könnte und für die Beschäftigten in den Krankenanstalten künftig ein schlechterer Kollektivvertrag gelten könnte.

Durch den großen öffentlichen Druck ist es gelungen, im Beschluss des Vorstands festzuhalten, dass sowohl bereits im Dienststand befindliche MitarbeiterInnen als auch neu eintretende MitarbeiterInnen in den Dienstordnungen verbleiben bzw. aufgenommen und an die 100-Prozent-Tochter überlassen werden. Wir befürchten allerdings, dass nach wie vor die Gefahr besteht, durch einen künftigen Vorstandsbeschluss sowohl die Dienstordnung als auch die Selbstverwaltung auszuhebeln.

Was die 300 nicht nachzubesetzenden Stellen angeht, die medial kolportiert wurden, so hat folgende Passage in den Vorstandsbeschluss Eingang gefunden: „(…) die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Hauptstelle und in den Landesstellen so anzupassen, wie es einer modernen, effizienten Verwaltung entspricht. Die Umsetzung erfolgt unter Einbeziehung der Belegschaftsvertretungen.“

Dass die Einsparungen im heutigen Beschluss also nicht zwangsläufig durch den Abbau von Dienstposten erfolgen muss, kann es ermöglichen, durch Insourcing Kosten zu sparen, indem künftig keine teuren Beauftragungen von Externen erfolgen. Leider ist mit dem heutigen Beschluss die Zukunft von AUVA-Sicher noch nicht in trockenen Tüchern, wir werden bei diesem Punkt jedenfalls noch versuchen nachzuverhandeln.

Selbstverständlich ist nicht einzusehen, warum in der Verwaltung gespart werden soll. Die Folge ist ein erhöhter Arbeitsdruck und eine steigende Arbeitsverdichtung. Die KollegInnen arbeiten bereits jetzt unter Hochdruck.

Darüber hinaus ist aus unserer Sicht mit dieser Reform keinerlei Nutzen oder Vorteil für die PatientInnen, Versicherten oder Beschäftigten verbunden. Im Gegenteil, die Schaffung einer GmbH wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit sogar Kosten verursachen statt sparen.  Ob hier nicht einfach nur eine Gesellschaft geschaffen wird, um Versorgungsposten für politische Günstlinge zu schaffen?

Nach wie vor ist völlig unklar, wie die genannten Summen eingespart werden sollen, ohne dass es zu Verschlechterungen für PatientInnen kommt. Letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass die ArbeitnehmerInnen für die Geschenke der Regierung an die Unternehmer zahlen werden und wir werden nicht müde werden, die Öffentlichkeit über diese Umverteilung nach oben zu informieren.

Zum Schluss möchten wir festhalten: Wir Beschäftigten in der AUVA leisten großartige Arbeit und haben es uns nicht verdient, wie in den letzten Wochen über uns seitens der Frau Bundesministerin gesprochen wurde. Leider wird mit der Schaffung der GmbH die Tür zu Privatisierungen geöffnet. Der Zentralbetriebsrat wird morgen zusammenkommen und über weitere Schritte beraten. Wir werden euch, liebe Kolleginnen und Kollegen über die weiteren Schritte am Laufenden halten.

Für den Zentralbetriebsrat
Erik Lenz

AUVA-Unfallkrankenhäuser: Betriebsrat befürchtet Privatisierung

Am Dienstag wird der AUVA-Vorstand über die Sparmaßnahmen in Höhe von rund 430 Mio. Euro abstimmen.

Laut einem Entwurf soll der operative Betrieb der Unfallkrankenhäuser durch eine 100-prozentige Tochter erfolgen, kritisiert der Betriebsrat.

In einem Entwurf des Vorschlages, der dem ORF vorliegt, heißt es: „Der operative Betrieb der Krankenanstalten soll durch eine 100%-Tochter der AUVA erfolgen, wobei die Krankenanstalten weiterhin im alleinigen Eigentum der AUVA stehen sollen“.

Für den Betriebsrat des Lorenz Böhler-Spitals, Manfred Rabensteiner, ist damit klar eine Privatisierung gemeint. Denn „was soll dann eine hundertprozentige Tochtergesellschaft bedeuten? Das ist die Vorbereitung, zur Privatisierung und dann eigentlich mit den UKHs wie vorgehabt, das UKH Lorenz Böhler und UKH Kalwang, eventuell zu schließen“, so Rabensteiner gegenüber Radio Wien.

Betriebsrat: „Gleiche Arbeit für weniger Lohn“
Für neue Mitarbeiter bringe das auch einen anderen Kollektivvertrag, kritisiert der Betriebsrat. „Dann haben wir folgendes Problem, dass die einen in der Dienstordnung drinnen sind, die anderen im Kollektivvertrag für Privatangestellte, der an und für sich etwas schlechter gestellt ist, das heißt, gleiche Arbeit, gleicher Stress, für weniger Lohn“, so Rabensteiner.

Damit gebe es zwar nicht unmittelbar, aber auf lange Sicht, sehr wohl Einsparungen bei den Beschäftigten, was von der Regierung bisher stets zurückgewiesen wurde. Dass es für bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Änderungskündigungen geben wird, kann sich zwar auch der Betriebsrat nur bedingt vorstellen, aber „wenn es eine Gefährdung der Mitarbeiter gibt, sprich Änderungskündigungen, Veränderungen des Kollektivvertrages, sehen wir uns gezwungen, die Kampfmaßnahmen in vollem Umfang auszuschöpfen“. Gemeint sind damit Streiks in ganz Österreich.

AUVA verneint Privatisierung
In der AUVA verneint man eine Privatisierung. Eine GmbH werde zu hundert Prozent im Eigentum der AUVA sein und auch bleiben. Dass es künftig für neue Mitarbeiter eine andere Gehaltsstruktur geben wird, räumt man aber sehr wohl ein. Weiters heißt es, dass man derzeit an zwei Varianten arbeite, die durchaus heftig diskutiert würden.

Und auch aus dem Büro der zuständigen Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) heißt es auf Anfrage, dass eine Privatisierung nicht im Raum stehe. Die Ministerin hatte am Montag ein Reformkonzept mit AUVA-Obmann Anton Ofner und ÖVP-Klubchef August Wöginger vorgestellt. Das Papier muss noch am 21. August vom AUVA-Vorstand beschlossen werden.

Von den ursprünglich geforderten 500 Millionen soll die AUVA nun rund 430 Mio. Euro einsparen. Davon sollen 135 Mio. in der Verwaltung und durch Kooperationen hereingebracht werden und 295 Mio. Euro aus Querfinanzierungen von versicherungsfremden Leistungen, die die AUVA derzeit erbringt, wurde bei der Pressekonferenz erläutert – mehr dazu in news.ORF.at.
(Information gesehen auf orf.at, 17.08.2018)

PS:
Der Antrag von AUVA-Obmann für den Vorstand am 21.08.2018 wurde gestern auch zur Gänze in der Zeitschrift News veröffentlicht und somit spricht nichts dagegen, ihn für Interessierte auch hier zu veröffentlichen:
VOS-Antrag 21.08._Version OFNER KHK

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