Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiter!
Auch heuer ist es aufgrund der zwischen Generaldirektion und Zentralbetriebsrat im Jahre 2002 getroffenen Vereinbarung möglich, Ihnen die „Zeckenschutzimpfung“ anzubieten.
Die Aufteilung der Impfkosten für Mitarbeiter ist wie folgt: 70 % AUVA, 15% Betriebsrat, 15 % Mitarbeiter. Für die Angestellten des UKH wird der Selbstbehalt vom Betriebsrat übernommen.
Anmeldung:
Die Anmeldung ist bei Frau Michaela Heese (telefonisch unter 32712 oder per E-Mail an: michaela.heese@auva.at) bis spätestens 23.02.2018 durchzuführen, Fr. Heese steht für Rückfragen auch gerne zur Verfügung. Nachbestellungen nach dem 23.02.2018 sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Für Angehörige kann der Impfstoff mitbestellt werden, es ist aber dafür der volle Preis von € 21,89 für Erwachsene und € 18,59 für Kinder (bis 16 Jahre) zu bezahlen. Die Impfung von Angehörigen wird aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt.
Impftermine:
08.03., 15.03. und 22.03.2018, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr in unserer betriebsärztlichen Ordination, UKH, Erdgeschoß – Nachbehandlung Raum 10.
Wir bitten Sie, Ihren Impfpass mitzubringen!
Impfschema:
Die Grundimmunisierung besteht aus:
- Teilimpfung
- Teilimpfung: 4 bis 8 Wochen nach der 1. Teilimpfung
- Teilimpfung: 9 bis 12 Monate nach der 1. Teilimpfung
1. Auffrischung (Boosterimpfung): 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung
Weitere Auffrischungsimpfungen alle 5 Jahre nach der Boosterimpfung. Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre!
Die Verabreichung/Abgabe des für Mitarbeiter kostenlosen Impfstoffes wird daher nur entsprechend den Intervallen des o.a. Impfschemas durchgeführt.
Freundliche Grüße!
Dr. Michaela Sendlhofer, Betriebsärztin
Die Sommer-Kinderbetreuungsaktion wird auch heuer fortgeführt, jedoch aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre mit etwas geänderten Betreuungszeiten.
Somit gibt es auch heuer wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz.
Hier die Details:
- Zeitraum: fünf Wochen vom 30. Juli bis 31. August 2018
- Montag bis Freitag in der Zeit von 6.45 Uhr bis 19.15 Uhr im Freizeitraum der AUVA-Landesstelle Linz
- für Kinder von 3 bis 12 Jahren
- Kosten von € 4,– pro Tag
- Ein Mittagessen kann um € 2,– erworben werden
- Bring- und Holzeiten können individuell vereinbart werden
- für jeweils fünf Kinder ist eine pädagogisch ausgebildete Betreuungsperson vorgesehen
Anmeldungen beim Betriebsrat sind ab sofort möglich – inklusive der Information, in welchen Wochen Du wie viele Kinder in welchem Alter zur Kinderbetreuung bringen möchtest. Natürlich ist es auch möglich, nur einzelne Tage anzugeben.
Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!
Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken
Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322
Fa. Niemetz besucht uns wieder mit einem Wagen voller Schwedenbomben und noch viel mehr – dieses Mal auch mit einer speziellen Valentinstags-Aktion!
Das Ganze findet wie immer im Eingangsbereich zwischen AUVA-Landesstelle und Unfallkrankenhaus Linz statt.
Zur speziellen Valentinstags-Aktion geht’s hier weiter: Read more
Tom Mesic:
„Heute jährt sich die Abfahrt zu einer der beeindruckendsten zwei Wochen meines Lebens: Amerika-Tournee mit dem Bruckner Orchester Linz. Daher hab ich mich entschlossen, meine persönlichen Erlebnisse im Rahmen eines Bildervortrags zu teilen.
Um allen die Möglichkeit der Teilnahme zu ermöglichen, sind drei Termine im Februar und März 2018 vorgesehen, zu denen ich Euch herzlich einlade!“
Husten, Schnupfen, Fieber, Influenza: Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat dieser Tage wieder eine Grippewelle erfasst. Leider schleppt sich fast jede/-r dritte Beschäftigte krank in die Arbeit. Damit wird der Arbeitsplatz zur Virenfalle. Erkrankte stecken wieder andere an – ein Teufelskreis. „Leider gehen viele aus Verantwortungsbewusstsein oder Angst vor Jobverlust zur Arbeit, obwohl sie sich besser auskurieren sollten“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Die AK fordert daher einen Kündigungsschutz im Krankenstand.
Krankheit wird manchmal noch schlimmer
Fast jede/-r dritte Beschäftigte geht krank zur Arbeit. Das zeigt der Arbeitsgesundheitsmonitor der AK Oberösterreich. Und das oft mit schwerwiegenden Folgen: Neben der drohenden Verschlimmerung einer Krankheit, weil man auf die Erholung und Genesung verzichtet, und der Ansteckungsgefahr für die Kollegen/-innen, steigt das Unfall- und Fehlerrisiko und sinkt die Produktivität.
Warum krank zur Arbeit?
Aus den Daten des Arbeitsgesundheitsmonitors gehen die Gründe hervor, krank zur Arbeit zu gehen: Pflichtgefühl gegenüber den Kolleginnen und Kollegen (60 Prozent), keine Vertretung, die die Arbeit erledigen könnte (37 Prozent), Arbeit bleibt liegen (32 Prozent) und Angst vor Konsequenzen (16 Prozent).
Müde, unkonzentriert und weniger produktiv
In vielen Fällen hat das schlimme Folgen: 55 Prozent derer, die nicht das Bett gehütet haben, klagen darüber, dass sie sich müde und abgeschlagen fühlen. 44 Prozent sagen, dass sie deswegen länger krank waren. Fast ebenso viele meinen, bei der Arbeit unkonzentriert zu sein. 29 Prozent hatten einen Rückfall und jede/-r Fünfte hatte später stärkere gesundheitliche Probleme.
Arbeitgeber haben Fürsorgepflicht
„Wenn, direkt oder indirekt, Druck auf kranke Mitarbeiter/-innen ausgeübt wird, ist das der falsche Weg. Die Arbeitgeber sollten stattdessen ihre Fürsorgepflicht wahr- und ernst nehmen. Das fördert einerseits die Gesundheit der Beschäftigten und nutzt andererseits auch dem Betrieb selbst, weil er auf gesunde, aufmerksame und konzentrierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen kann“, sagt Kalliauer.
Kündigungsschutz im Krankenstand würde helfen
Der AK-Präsident fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand. „Die Beschäftigten hätten dann weniger Angst, wegen Krankheit den Job zu verlieren. Betriebe wiederum wären gezwungen, mehr Personalressourcen für Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen einzuplanen“, erklärt Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 28.01.2018)

Georg Kapsch, Industriellenvereinigung
Die AUVA muss laut Regierungsprogramm bis Ende des Jahres ein Konzept zur Einsparung von 500 Millionen vorlegen, sonst droht ihr die Auflösung. Aus eigener Kraft schafft sie allerdings nur 100 Mio., sagte Obmann Anton Ofner am Donnerstag in einem Pressegespräch mit dem Präsidenten der Industriellenvereinigung, Georg Kapsch.
Nachdem der Unfallversicherungsbeitrag für die Unternehmer schon 2014 von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt wurde, will Ofner mit 1. Jänner 2019 noch um einen weiteren Zehntel-Prozentpunkt auf 1,2 hinuntergehen, was ohne Freisetzungen von Mitarbeitern und ohne Bettenabbau möglich sei. Dies entspreche etwa 100 Mio. Euro, sagte er.
Die Hälfte des Betrags schaffe man aufgrund der guten Konjunkturlage einnahmenseitig. Der Rest soll durch Konsolidierungsschritte hereingebracht werden, etwa durch die teilweise Verlegung isolierter Reha-Zentren – für Ofner ein „Relikt aus der Vergangenheit“ – direkt zu den Unfallkrankenhäusern.
Enthalten sein soll dies in einem Konzept, das Mitte des Jahres fertig und mit Gesundheits- und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) akkordiert sein soll. Im Juni könnte der Beschluss im AUVA-Vorstand fallen, die Beitragssenkung soll dann mit Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.
Allerdings verlangt die Regierung eine Beitragssenkung auf 0,8 und nicht nur auf 1,2 Prozent. „Das kann man nicht aus dem Betrieb heraus einsparen“, betonte Ofner einmal mehr: „Um in diese Größenordnung zu kommen, müssen systemfremde Leistungen entfernt werden.“
An den Kragen gehen soll es aus seiner und Kapsch‘ Sicht etwa dem im Paragraf 319a ASVG geregelten sogenannten Pauschbetrag, den die AUVA an Fondsspitäler für dort behandelte Unfallpatienten an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger abführen muss. Dieser wurde zuletzt von 205 auf 209 Mio. Euro jährlich erhöht. Die AUVA will stattdessen auf eine transparente Einzelfallabrechnung umstellen. Dann wären nämlich nur rund 50 Mio. Euro zu zahlen, man würde sich also eine Überzahlung von 150 bis 160 Mio. Euro sparen.

DDr. Ofner, Obmann AUVA
Weitere 40 bis 50 Mio. Euro wären zu holen, wenn die AUVA nicht mehr für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall aufkommen müsste, und 160 Mio. würde es bringen, wenn die Versicherung mehr für die Behandlung von Freizeitunfällen in ihren Krankenhäusern bekäme. Statt 850 bis 1.000 Euro pro Tag bekomme die AUVA hier nämlich nur 240 bis 250 Euro ersetzt. „Wenn wir das zusammenrechnen, dann kommen wir schon in die Größenordnung der geforderten Senkung der Arbeitgeberbeiträge“, sagte der AUVA-Obmann.
Kapsch betonte, die AUVA könne Vorbild für Reformmöglichkeiten im gesamten Sozial-versicherungsbereich sein. Er sprach sich auch dafür aus, dass es zu einer Entflechtung zwischen den politischen Zielsetzungen und der operativen Führung der Träger kommen müsse. Die geplante Reduktion auf nur noch fünf Sozialversicherungsträger begrüßte er. Dies solle schnell umgesetzt werden, und zwar ohne Rücksichtnahme auf die „Befindlichkeit“ einzelner Landeshauptleute.
Dass die AUVA mit der Auflösungsdrohung unter Druck gesetzt wird, wertete er als ungerecht, aber nur, weil es in anderen Bereich des Systems nicht geschehen sei. „Wenn Sie keine Konsequenz an die Wand malen, geschieht in den meisten Fällen nichts“, sagte der IV-Präsident.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Um Sie, wie versprochen, über die Entwicklungen der aktuellen Situation unserer AUVA auf dem Laufenden zu halten, möchte ich Ihnen heute kurz berichten, dass Generaldirektor Dr. Helmut Köberl und ich vergangenen Freitag unseren ersten Besuch bei Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein absolviert haben.
In einem gut einstündigen Gespräch haben wir der Frau Bundesministerin dargelegt, dass es für die AUVA nicht einfach sein wird, eine Beitragssenkung in der Höhe, wie sie im Regierungsprogramm festgeschrieben ist, kompensieren zu können. Wichtig dabei war es uns, zu erläutern, dass es Ziel der AUVA ist – und bleiben muss – Arbeitsunfälle zu vermeiden und den Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechtssicherheit und beste Betreuung bei Arbeitsunfällen und deren Folgen angedeihen zu lassen – und den Menschen in Österreich weiterhin eine Unfallversorgung in Topqualität zu bieten.
Deshalb haben wir die Forderungen der neuen Regierung, unsere AUVA von den versicherungsfremden Leistungen, die sie seit Jahren zu leisten hat, vollständig zu entlasten, im Gespräch mit Bundesministerin Hartinger-Klein unterstrichen. Denn diese Entlastung ist Voraussetzung, um einen weiteren, erheblichen finanziellen Abgang abfedern, und uns auf unsere Kernkompetenzen konzentrieren zu können.
Nach einer gemeinsamen Bestandsaufnahme mit der Frau Bundesministerin haben wir vereinbart, auf Basis von Berechnungen und Lösungsvorschlägen, die die AUVA durchführt und erarbeitet, einen gemeinsamen Weg für eine positive Entwicklung unserer AUVA zu finden und bis Ende des Jahres erste finanzielle Erfolge zu erreichen. Diese Vorgehensweise entspricht auch den im Regierungsprogramm gestellten Forderungen. Die Forderungen lauten nicht, bis Ende des Jahres 500 Millionen Euro einzusparen.
Unseren bereits eingeschlagenen Reformweg, Strukturen noch straffer und effizienter zu gestalten, setzen wir fort, damit es für die Versicherten zu keinen Qualitätsverlusten in der Unfallversorgung kommt.
Der Herr Generaldirektor und ich konnten uns davon überzeugen, dass Bundesministerin Hartinger-Klein an einer Lösung im Sinne des Weiterbestandes der AUVA ebenso interessiert ist, wie wir und Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Büro und die Selbstverwaltung der AUVA stehen dafür ein, dass bei allen strukturell notwendigen Veränderungen keine bestehenden Arbeitsverhältnisse gefährdet werden.
Ich bin überzeugt, dass wir mit viel Einsatz – und vor allem gemeinsam – ein gutes Ergebnis für eine erfolgreiche Zukunft der AUVA erreichen können.
Ich danke Ihnen allen für Ihr Vertrauen!
Ihr DDr. Anton Ofner