„Eine Zerschlagung der AUVA würde ein vorbildlich funktionierendes System eliminieren, Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen unter Umständen Hunderte Millionen Euro kosten und dazu führen, dass Versicherte bisher garantierte Versicherungsleistungen mit ungewissem Ausgang in extrem teuren Prozessen einklagen müssten“ warnt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Risiko für Unternehmer und Beschäftigte
Die Übertragung der Aufgaben der Unfall- auf die Kranken- und Pensionsversicherung würde immense Verschlechterungen und Risiken für die Unternehmen und die Arbeitnehmer/-innen bedeuten! Derzeit zahlen die Unternehmen alleine die Unfallversicherungsbeiträge an die AUVA. Dafür genießen sie das sogenannte Haftungsprivileg. Eine Auflösung der AUVA wäre ein Systembruch und würde dem Haftungsprivileg der Unternehmer/-innen die Grundlage entziehen!
Unternehmen drohen enorme Schadenersatzforderungen
Leistungen aus der Unfallversicherung werden unabhängig von der Verschuldensfrage ausbezahlt und eine Haftung der Unternehmer/-innen für Verschulden ist systemisch ausgeschlossen. Fällt das Haftungsprivileg weg, müssten Unternehmen bei Arbeitsunfällen mit teils existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen rechnen. Es ist daher völlig unverständlich, warum sich die Wirtschaftsvertreter nicht massiv gegen eine drohende Abschaffung der Unfallversicherung zur Wehr setzen.
Auflösung kostet Beschäftigten 250 Millionen Euro
Auch für die Arbeitnehmer/-innen würde sich die Lage dramatisch verschlechtern. Wenn diskutiert wird, dass bei einer Übertragung der Beiträge in die Kranken- und Pensionsversicherung die Unternehmer nur 0,8 statt bisher 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage einzahlen sollen, fehlen dort 500 Millionen Euro für die Finanzierung der bisherigen Unfallversicherungsleistungen.
Anders als in der Unfallversicherung teilen sich in diesen Versicherungssystemen Arbeitgeber/- und Arbeitnehmer/-innen die Beiträge. 250 Millionen der fehlenden 500 Millionen Euro müssten dann statt der Arbeitgeber/-innen die Arbeitnehmer/-innen aufbringen! Oder Leistungen werden drastisch gekürzt.
Beschäftigte müssen Fehlverhalten beweisen
Fällt das Haftungsprivileg, müssten Versicherte nicht nur in einem Zivilrechtsverfahren das Vorliegen eines Körperschadens und die Verursachung durch die Beschäftigung beweisen, sondern zudem ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers. Ein Mitverschulden würde zu einer Minderung oder dem gänzlichen Verlust des Schadenersatzanspruches führen.
Unternehmen müssen Prozesskosten zahlen
Für die Unternehmer/-innen entsteht ein unter Umständen existenzgefährdendes Risiko. Solche Verfahren sind überaus aufwendig. Beträge jenseits der 100.000 Euro sind keine Seltenheit. Verliert der Unternehmer den Prozess, weil ihm Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde, haftet er in voller Höhe und muss auch noch die Prozesskosten zahlen.
Der große Unterschied ist evident: Steht nach geltendem Recht fest, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, erhält der verunfallte Arbeitnehmer auf jeden Fall die nötigen Leistungen. Auf ein etwaiges rechtswidriges Verhalten und Verschulden des Arbeitgebers kommt es nicht an! Die Prozesskosten werden auf alle Fälle von der Unfallversicherung getragen. Ein Streitwert – wie oben beschrieben – existiert in diesen Fällen nicht. Nimmt man zudem an, dass den Arbeitgeber „nur“ leicht fahrlässiges Verhalten trifft, ist auch ein Regress gegenüber diesem seitens der Unfallversicherung nicht möglich.
Vorbildliches System beibehalten und verbessern
„Alles spricht daher für eine Aufrechterhaltung und für eine Verbesserung des geltenden Systems“ sagt der AK Präsident und fordert die Erhaltung und Stärkung der AUVA, sowie die Beibehaltung der Selbstverwaltung und der Pflichtversicherung.
Psychische Berufskrankheiten anerkennen
Auf keinen Fall dürfen Finanzierungskosten der Unfallversicherung auf die Arbeitnehmer/-innen abgewälzt werden. Und die Unfallversicherungskrankenhäuser müssen unbedingt aufrechterhalten werden. Der Unfallversicherungsbeitragssatz soll wieder auf 1,4 Prozent der Beitragsgrundlage angehoben werden und das Unfallversicherungsrecht weiter verbessert werden. Insbesonders müssen die psychischen Berufskrankheiten endlich anerkannt werden.
(Information der AK OÖ., 14.12.2017)
Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft GPA-djp:
„Das Regierungsprogramm erfüllt primär Wünsche der Industrie – Ausgewogenheit und Symmetrie nicht vorhanden“
Aus dem nun vorgelegten Regierungsprogramm ist klar ersichtlich, dass die neue Bundesregierung keinen Wert darauf legt, eine Ausgewogenheit der Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen herzustellen. Es wird versucht, die Interessen der größten Bevölkerungsgruppe, nämlich jene der ArbeitnehmerInnen, zu Lasten der Interessen von Wirtschaft und Industrie zu schwächen“, erklärt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) Wolfgang Katzian.
Eklatante Schwächung der betrieblichen Demokratie
„Deutlich wird diese Politik aber oft erst, wenn man sich Details der Vorhaben genauer ansieht. So stellt das Vorhaben, Betriebsratskörperschaften zusammen zu legen und Jugendvertrauensräte abzuschaffen eine eklatante Schwächung der betrieblichen Demokratie dar. In der Sozialversicherung wird eine nachhaltige Zurückdrängung der Selbstverwaltung angestrebt.
Durch eine geplante Überführung der Beitragsprüfung zur Finanz wird eine derzeit höchst erfolgreiche und effiziente Prüfpraxis aufs Spiel gesetzt. Profitieren davon werden Unternehmen, Leidtragende werden ArbeitnehmerInnen sein, weil etwa die Feststellung von korrekter Einstufung oder Scheinselbständigkeit, wie es die Gebietskrankenkassen derzeit praktizieren, konkrete Auswirkungen etwa auf die Höhe von Krankengeldleistungen und späterer Pension hat“, so der GPA-djp –Vorsitzende.
Empfindliche Einkommensverluste drohen
„Abgesehen davon, dass geplante Steuerentlastungen nicht bei allen Beschäftigten ankommen werden, drohen durch die Einführung eines 12-Stundentages empfindliche Einkommensverluste durch den Wegfall von Überstundenzuschlägen. Der Abbau von ArbeitnehmerInnenschutzrechten entspricht ebenfalls ausschließlich den Unternehmerinteressen“, so Katzian.
Gewerkschaftliche Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen
„Wir werden die Maßnahmen, bei denen jetzt oft noch die Konkretheit fehlt, sehr genau auf die Auswirkungen prüfen, unsere Mitglieder und BetriebsrätInnen umfassend informieren und, wenn die Regierung weiterhin keinen Wert auf die entsprechende Einbeziehung betroffener Gruppen in die Gesetzeswerdung legt, gewerkschaftliche Maßnahmen einsetzen, wenn es darum geht, grundlegende Interessen der ArbeitnehmerInnen zu schützen und durchzusetzen„, erklärt der GPA-djp Vorsitzende abschließend.
(Information der GPA-djp, 18.12.2017)
AUVA treibt Strukturreform weiter voran – Beitragssenkung erfordert vollständige und sofortige finanzielle Entlastung bei „versicherungsfremden Leistungen“ – Weiterbestand der AUVA muss gesichert bleiben
„Die Regierungsverhandler sind zu dem Schluss gekommen, dass die AUVA mit ihrem speziellen Know-how als eigenständiger Träger eine unersetzbare Säule im österreichischen Sozialversicherungssystems darstellt“, sagt AUVA-Obmann Anton Ofner in Reaktion auf die heutige Präsentation des Programms der künftigen Regierung.
Ofner zeigt sich zufrieden, dass die zukünftige Regierung die Hinweise der AUVA ernst genommen hat und die versicherungsfremden Leistungen und Querfinanzierungen zu überprüfen und einzustellen sind.
Dass Unternehmen in Zukunft entlastet werden sollen, hält Ofner im Sinne einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für legitim. „Eine Senkung des Unfallbeitrages in dieser Höhe würde an den Versicherten jedoch nicht spurlos vorübergehen. Will man die Unfallversorgung der Menschen nicht gefährden, ist es richtig, die AUVA bei der Finanzierung jener Leistungen, die nichts mit ihrem Auftrag zu tun haben, finanziell zu entlasten“, sagt Ofner.
„Die AUVA wird selbstverständlich ihren bereits eingeschlagenen Reformweg entschlossen weitergehen und Strukturen noch straffer und effizienter gestalten. Denn unser Ziel bleibt es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, den Unternehmern und ihren Mitarbeitern Rechtssicherheit zu geben sowie die Qualität der Unfallversorgung für die Menschen weiter zu erhöhen“, so Ofner.
Sofortige finanzielle Entlastung bei Freizeitunfällen, Pauschalzahlung und Entgeltfortzahlung unerlässlich
Bereits 2014 war die AUVA mit einer Senkung des Beitragssatzes von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent konfrontiert, das entspricht einem Einnahmenentfall von 100 Millionen Euro jährlich. „Wir haben es aus eigener Kraft geschafft, das so abzufedern, dass die Menschen nichts davon gespürt haben“, betont Ofner und warnt gleichzeitig: „Wir brauchen eine vollständige und sofortige finanzielle Entlastung bei den versicherungsfremden Leistungen der AUVA.“
„Die AUVA trägt Kosten für das Gesundheitssystem, die mit der Finanzierung der beruflichen Unfallversicherung und -versorgung nichts zu tun haben“, so Ofner. So werden Leistungen der Krankenkassen, die nach Arbeitsunfällen erbracht werden, von der AUVA überproportional abgegolten. „Die AUVA leistet eine Pauschalzahlung von über 200 Millionen Euro, das sind etwa 150 Millionen zu viel“, betont Ofner. Zudem erhält die AUVA viel zu wenig Mittel für die Behandlung von Freizeitunfällen in ihren UKH. Die Krankenkassen erstatten der AUVA derzeit lediglich ein Viertel der tatsächlichen Kosten für eine Unfallbehandlung.
Eine weitere versicherungsfremde Leistung ist der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, für die die AUVA zusätzlich 47 Mio Euro im Jahr aufwenden muss.
„Die AUVA trägt große Verantwortung ihren rund 4,9 Millionen Versicherten gegenüber. Die Prävention und nahtlose Behandlung von Arbeitsunfällen – von der Akutbetreuung über die Reha bis zu einer möglichen Unfallrente – ist nur mit der Erhaltung der Unfallversicherung als eigene Sparte gewährleistet“, sagt AUVA-Obmann Anton Ofner.
AUVA ist Spitzenleister in der unfallchirurgischen Versorgung in Österreich
Die AUVA gibt seit Jahren die Standards in der unfallchirurgischen Versorgung vor. Als innovativer Träger betreibt sie beispielsweise mit dem Traumazentrum Wien das größte Traumazentrum Europas. Weiters hat sich die AUVA Partner wie die Landeskliniken Kärnten und Salzburg ins Boot geholt.
„Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir alle notwendigen Spezialisten jederzeit verfügbar. Diese neue Form der kooperativen Unfallchirurgie ermöglicht es, die Behandlung der Patienten auf ein noch höheres Niveau zu heben. Verletzte bekommen schnellstmöglich Hilfe und immer bessere Möglichkeiten, wieder ganz gesund zu werden. Gleichzeitig entstehen mit diesen Kooperationen durch zahlreiche Synergieeffekte wirtschaftliche Vorteile“, so Ofner.
Fast 370.000 Patienten jährlich
„Die AUVA ist ein enorm erfahrener und innovativer Betreiber von Unfallkrankenhäusern und Rehazentren“, so Ofner. Etwa 370.000 Patienten österreichweit verlassen sich Jahr für Jahr auf ihre Unfallkrankenhäuser. Mehr als die Hälfte aller Unfallpatienten wird im Raum Wien und Graz sowie in der Stadt Salzburg von den Unfallkrankenhäusern der AUVA versorgt. Im Raum Linz und Klagenfurt sind es fast zwei Drittel.
AUVA-Prinzip „Alles aus einer Hand“ sichert beste Versorgung
Die AUVA bietet Präventionsmaßnahmen, Akutversorgung, Rehabilitation und Rentenleistungen aus einer Hand. Die starke Verzahnung dieser vier Säulen und damit die enge Zusammenarbeit der Ärzte und Experten der AUVA ist notwendig für die guten Erfolge bei der Versorgung unserer Versicherten. „Das einzigartige System der AUVA funktioniert nur durch den engen Austausch der Erkenntnisse aus den einzelnen Bereichen. Deshalb ist es so wichtig, dieses System beizubehalten“, so Ofner.
Warum AUVA-Unfallbeitrag?
Der AUVA-Unfallbeitrag ist ein seit langem bewährtes Modell, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen absichert.
Mit der Bezahlung dieses Beitrages durch den Arbeitgeber werden sämtliche Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalles durch die AUVA abgedeckt: Von der medizinischen Versorgung über die Rehabilitation bis zur Rentenzahlung. Bei Arbeitsunfällen übernimmt die AUVA die Haftung.
Präventionsmaßnahmen der AUVA tragen Früchte
Die AUVA ist bewährter Partner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Präventionsmaßnahmen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Anzahl der Arbeitsunfälle seit 1990 fast zu halbieren. Dies verringert nicht nur menschliches Leid, sondern hilft auch den Unternehmen und der Volkswirtschaft, Kosten zu reduzieren.
(APA, 16.12.2017)
Reform der AUVA und ggf. Überführung in die Kranken- und Pensionsversicherung:
„Um zu einer vereinbarten Lohnnebenkostensenkung im Ausmaß von 500 Millionen Euro zu kommen, ist eine nachhaltige Reform der AUVA (u. a. Aufgabenüberprüfung, Synergien, Strukturanalyse, Zahlungsströme) notwendig.
Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, so sind gesetzliche Maßnahmen zu setzen, um die Leistungen der AUVA in die Kranken- bzw. Pensionsversicherung überzuführen. Dabei sind der volle Umfang des Versicherungsschutzes sowie der Haftungsausschluss der Dienstgeber zu gewährleisten. Kooperationen mit bestehenden Einrichtungen anderer öffentlicher Träger (z.B. Fondsspitäler) sind, dort wo es sich regional anbietet, anzustreben.
Reform der Sozialversicherungen:
Um leistungsfähige, moderne und bürgernahe Sozialversicherungen zu gewährleisten, ist es unser Ziel, für jetzt schon eingehobene, gleiche Beiträge den Menschen auch österreichweit die gleichen Leistungen anbieten zu können.
Weiters sollen Mehrfachversicherungen generell abgeschafft werden. Darüber hinaus müssen die sich aus der Struktur der derzeit bestehenden 22 Sozialversicherungsträger und ihrer Doppel- und Mehrgleisigkeiten ergebenden Verwaltungskosten gesenkt sowie Einsparungs- und Optimierungs-potenziale gehoben werden, um aus den dadurch frei gewordenen Mitteln den Menschen einen Gesundheitsbonus und eine noch bessere Versorgung zu sichern.
Deshalb wollen wir eine nachhaltige Reduktion der Sozialversicherungsträger auf maximal 5 Träger erreichen, wobei die Prinzipien einer partizipativen Selbstverwaltung, die Wahrung der länderspezifischen Versorgungsinteressen sowie die speziellen Anforderungen der unterschiedlichen Berufsgruppen in den einzelnen Versicherungssparten berücksichtigt werden. Dazu wird ein organisatorisch, personell, finanziell und inhaltlich nachhaltiger Umsetzungsprozess mit den Bundesländern aufgesetzt. Dabei ist eine länderweise Budgetautonomie gesetzlich festzulegen. Die bisherigen Rücklagen verbleiben im jeweiligen Bundesland für die Zielsteuerung. Die nachhaltige Leistungsharmonisierung ist als integraler Bestandteil der Trägerzusammenlegung sicherzustellen.
Die neu zu errichtende Österreichische Krankenkasse (ÖKK) hat in der Übergangsphase die bisher in den Ländern durch die GKKs finanzierten Leistungen weiterhin sicherzustellen.
Um die Verwaltungskosten nachhaltig zu senken und Synergien zu heben, soll zudem innerhalb der ÖKK eine Aufgabenbündelung (Vertragspartnerabrechnung, Lohnverrechnung etc.) festgeschrieben werden, die bei gleichzeitiger Beibehaltung des Leistungsniveaus für die Menschen eine Optimierung der Strukturen und Aufgaben zum Ziel hat.
In weiterer Folge muss ein österreichweiter Ärztegesamtvertrag mit der Möglichkeit von regionalen Zu- und Abschlägen verhandelt werden. Eine einheitliche Prüfung der Lohnabgaben sowie eine einheitliche Abgabenstelle für die Einhebung aller lohnabhängigen Abgaben werden die Erreichung der Zielsetzungen nachhaltig unterstützen.“
Hier geht’s weiter zu einer Zusammenfassung und zum gesamten Regierungsprogramm: Read more
Freitag, 16. März 2018, bis Sonntag, 18. März 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch heuer möchten wir Euch herzlichst zum AUVA-Schitag nach Tirol einladen.
Das genaue Programm gibt’s zwar noch nicht, der Termin ist jedoch fixiert. Nachdem wir jetzt auch die Zimmerzusage des Hotels erhalten haben, nehmen wir ab sofort die Anmeldungen entgegen.
Termin:
Freitag, 16. März 2018, bis Sonntag, 18. März 2018.
Abfahrt ist am Freitag um 14 Uhr.
Unterkunft:
Wir sind wieder im schönen Hotel direkt neben dem RZ Bad Häring untergebracht, das viele schon aus den vergangenen Jahren kennen:
Hotel “Panorama Royal” (siehe im Internet: http://www.panorama-royal.at/de/).
Anmeldung:
Die Anmeldung (inklusive Bekanntgabe des Geburtsjahres bei Teilnahme am Rennen) ist ab sofort möglich, sollte jedoch bis spätestens Freitag, den 17. Februar 2018, erfolgen.
Die Anmeldung ist nur mit gleichzeitiger Bezahlung des Eigenbeitrages in Höhe von € 80,– (unverändert zum Vorjahr) gültig. Anmeldungen per mail oder Telefon ohne Bezahlung landen nur auf der Warteliste und gelten als noch nicht angemeldet!
(gesehen in den OÖ. Nachrichten, 21.12.2017)





