Gewalt im Spital: Schutz für Personal

AK-Präsident Kalliauer zur Causa Wilhelminenspital: Arbeitgeber müssen medizinisches und Pflegepersonal wirksam vor Gewalt schützen!
Die Medienberichte der vergangenen Tage über gewalttätige Übergriffe auf das Personal im Wiener Wilhelminenspital in Wien lassen aufhorchen. Die Krankenhausleitung möchte ab Februar 2018 „in erster Linie als präventive Maßnahme“ im Bereich der Notaufnahme eine Videoüberwachung installieren. Geht es nach AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, bietet die Videoaufzeichnung aber nur begrenzt Schutz vor Übergriffen: „Wirksamer wäre es, mehr Personal in der Pflege und medizinischen Versorgung einzusetzen“, so Kalliauer.

Musterbetriebsvereinbarung hilft Betriebsräten
Gewalt in der Pflege gehört leider auch in Oberösterreich für viele Beschäftigte zum Berufsalltag. Die AK Oberösterreich startete deswegen bereits im Jahr 2016 eine Informations- und Beratungsoffensive zu diesem Thema. Für medizinische- und Pflegeeinrichtungen hat die AK eine Musterbetriebsvereinbarung entwickelt, die Gewerkschaften und Betriebsräten dabei unterstützt, das Problem betrieblich besser lösen zu können.

Prävention statt Dokumentation: mehr Personal
Generell empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, Gewalt gegen medizinisches und Pflegepersonal präventiv abzufangen, anstatt diese auf Band zu dokumentieren: „Inwiefern Videoaufnahmen einen Schutz vor Übergriffen darstellen, ist unklar. Diese können zwar dabei helfen, dass bei Angriffen rasch Sicherheitspersonal entsandt wird und dass die Täterinnen bzw. Täter identifiziert werden. Die Angriffe selbst können im Nachhinein allerdings nicht mehr abgewehrt werden“, so Kalliauer.

Zielführender wäre, mehr Personal beziehungsweise Sicherheitspersonal einzusetzen und andere technische Vorkehrungen zum Schutz der Beschäftigten, etwa einen Notfallknopf oder Handys, zu installieren.

Betriebsräte sollen eingebunden werden
Die AK empfiehlt, in den betroffenen Betrieben wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur unter anderem (sozialen) Betreuung von beeinträchtigten Personen ein Problembewusstsein für das Thema Gewalt in der Pflege zu schaffen. Die Arbeitgeber/-innen müssen in Absprache mit den Betriebsräten gemeinsame Maßnahmen entwickeln, etwa:

  • Den Patienten/-innen und Klienten/-innen muss klargemacht werden, dass Gewalt gegen Pflegekräfte kein Kavaliersdelikt ist. Angriffe können angezeigt werden und gewalttätige Patienten/-innen aus der Einrichtung weggewiesen werden.
  • Auch vermeintliche „Bagatellangriffe“ müssen bei der Arbeitsplatzevaluierung berücksichtigt werden. Die Prävention muss durch laufende Anpassung der Evaluierung verbessert werden.
  • Bereits in der Aus- und Weiterbildung für Kranken- und Pflegeberufe muss die Sensibilität für das Thema geschaffen werden. Pflegekräfte dürfen nicht die Verantwortung der Gewalt gegen sie übernehmen, es müssen Selbstverteidigungstechniken gelehrt werden.
  • Technische Sicherheitsmaßnahmen wie Notruftasten oder Handys müssen sicherstellen, dass Pflegekräfte schnelle Hilfe anfordern können.
  • Bei Dienstbesprechungen muss auch die Gewaltbereitschaft von Patienten/-innen Thema sein, gemeinsame Handlungen müssen geplant werden.
  • Für die Dienstübergabe muss genügend Zeit vorhanden sein, es müssen besondere Vorkommnisse der letzten Schicht besprochen werden.
  • Es muss ausreichend Personal zur Verfügung stehen, insbesondere im Nachtdienst sollte immer eine zweite Person in Reichweite sein.

(Information der AK OÖ., 07.01.2018)

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