AK OÖ.: Pflege-Ausbildungsreform grundsätzlich positiv, aber Nachbesserungen erforderlich!

AK-Logo-neuDie aktuell beschlossene Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, von der viele Beschäftigte in der Pflege betroffen sein werden, ist grundsätzlich positiv zu bewerten, aber es gibt nach Meinung der Arbeiterkammer Oberösterreich auch dringenden Nachbesserungsbedarf.

Das neue Gesetz soll unter anderem die Akademisierung der Pflegeausbildung (Bachelor) und damit eine enorme Aufwertung bringen, beinhaltet jedoch aber andererseits keinen Mindestpersonalschlüssel, kritisiert die AK.

Pflegeberufe bekommen endlich nötigen Stellenwert
Die Bedeutung der Pflegebranche wird auch in Zukunft weiter zunehmen und somit der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften permanent steigen. Mit der Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz soll diplomiertes Pflegepersonal in Zukunft nicht mehr an Krankenpflegeschulen, sondern an Fachhochschulen ausgebildet werden.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer begrüßt das: „Damit wird den Pflegeberufen endlich ein höherer Wert zugemessen, den sie schon lange verdient hätten.“

Hier ortet AK OÖ noch Mängel
Das neue Gesetz wird aber nicht nur die Ausbildung in der Pflege reformieren, sondern auch Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigten haben. „Bei genauerer Betrachtung der Novelle“, so AK-Präsident Kalliauer „sehen die Arbeiterkammer, die zuständigen Betriebsräte und die betroffenen Beschäftigten mehrere Punkte kritisch.“ Die Mängel aus Sicht der Arbeiterkammer:

Im neuen Gesetz gibt es keine Regelung, wie die Mitarbeiter/-innen in der Praxis eingesetzt werden müssen. Deshalb sind Einsparungen beim Personal zu befürchten. Die AK fordert daher neuerlich einen verbindlichen bundesweiten Mindestpersonalschlüssel, um die derzeitige Qualität in der Pflege aufrecht zu erhalten.

Bisher bekamen Pflegeschülerinnen und -schüler während der Ausbildung ein Taschengeld. Für die künftigen Fachhochschul-Studenten/-innen ist dafür im Gesetzesentwurf keine Regelung vorgesehen. Nach Meinung der AK muss die Bezahlung von Pflichtpraktika im neuen Gesetz noch klar festgelegt werden.

Im Gesetzesentwurf findet sich kein Hinweis darauf, ob bereits erworbene Praxiserfahrung im neuen Ausbildungssystem angerechnet wird. Das ist nach AK-Ansicht unbedingt notwendig. Auch für bereits diplomiertes Personal muss es möglich sein, einfach zum Bachelor-Abschluss zu kommen.

Noch bis ins Jahr 2024 werden diplomierte Fachkräfte an den Krankenpflegeschulen nach dem jetzigen System ausgebildet. Das ist der AK zu lange – die Übergangsfrist sollte überdacht werden. Auf alle Fälle muss die künftige Wertigkeit des derzeitigen Diploms im neuen Gesetzesentwurf sichergestellt sein. Das ist nach dem Entwurf nicht der Fall.

Es wird eine zweijährige Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistenten eingeführt. Die Möglichkeit für die einjährige Ausbildung zur Pflegeassistentin/zum Pflegeassistent bleibt aber aufrecht. Die AK tritt dagegen auf, weil die Absolventen/-innen der kürzeren Ausbildung benachteiligt sind – sie verdienen weniger, haben keinen Berufsschutz und steigen beim Zugang zur Pension schlechter aus.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Auch wenn die Novelle bereits den Ministerrat passiert hat und demnächst im Parlament beschlossen werden sollte, werden wir auch weiterhin Verbesserungen für die Beschäftigten einfordern.“
(Information der AK OÖ., 14.06.2016)

Wir haben was gegen die Hitze: Köstliches Surace-Eis im UKH Linz!

Surace 2016

Dienstag, 12. Juli 2016,
Speisesaal UKH Linz, UG1, während der Essenszeit

Surace Eis 1Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben ein Mittel gegen die Sommerhitze:

Wir stellen uns am Dienstag, 12.  Juli 2016, mit einem Surace-Eiswagen im UKH Linz auf und verteilen sechs köstliche Sorten Eis:

Cookies, Sacher, Stracciatella, Erdbeere, Vanille, Mille Fiori (Eis des Jahres 2016).

In Summe sollten sich somit ca. 360 Kugeln ausgehen, da wird sicherlich keiner zu kurz kommen!

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Autoaufbereitung Fa. ASM für alle Mitarbeiter am UKH-Gelände

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Wir möchten Euch an folgendes Service erinnern:
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Autoaufbereitung am Gelände des UKH Linz

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Autoaufbereitung Leistungspaket 2016

Eventuell auftretende Fragen beantwortet gerne:
Fr. Resch Denise, Objektleiterin, Tel. 42991

AK OÖ.: Fußball-EM und Arbeitsrecht – es ist nicht alles erlaubt!

Euro 2016-2Die AK OÖ. warnt:
Trotz allgemeinen Fußballfiebers ist auch während der EM nicht alles erlaubt.
 

Am 10. Juni beginnt die Fußball-EM in Frankreich.

Bei aller Euphorie um das österreichische Team sollten Arbeitnehmer/-innen beachten, dass sie ihren Job riskieren, wenn sie etwa in der Arbeitszeit fernsehen oder Alkohol konsumieren.
„Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber abzuklären, was geht und was nicht“, empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Darf ich fernschauen während der Arbeitszeit?
In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages und somit auch nicht erlaubt. Sollten etwa Kollegen/-innen gemeinsam Fußball schauen wollen, sollten sie das vorher jedenfalls mit der/dem Vorgesetzten abklären.
Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, braucht keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Fußballspiel nicht erbracht wird.
 

Erlaubt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit, dann dürfen natürlich auch während der EM-Spiele im Radio mitverfolgt werden. Dies allerdings mit der Einschränkung, dass die Arbeitsleistung darunter nicht leidet und andere Mitarbeiter/-innen oder Kunden/-innen nicht gestört werden. 

Arbeitsleistung muss erbracht werden 
Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer/-innen die Spielergebnisse kurzfristig auch online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream wird aber problematisch sein, da bei einer Match-Mindestdauer von 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann.  

Alkoholverbote gelten weiterhin
Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der Europameisterschaft und für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb. 

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr, wo es um ein entsprechendes Erscheinungsbild geht, steht es der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber frei, Fan-Dressen oder ähnliche Utensilien zu verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten mit der/dem Vorgesetzten klären, was geht und was nicht.  

Spielregeln auch abseits des Platzes beachten
Wer sich Urlaub nehmen will, um die Spiele der EM zu sehen, muss das mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vereinbaren. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist auch in Zeiten allgemeinen Fußballfiebers nicht zulässig. 

„Auch wenn die Euphorie groß sein wird, sollten die Beschäftigten achtsam sein und mit ihren Arbeitgebern Spielregeln vereinbaren“, empfiehlt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
(Information der AK OÖ., 09.06.2016)

Fußball EURO 2016: Mitarbeiter-Viewing im Hörsaal des UKH Linz!

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Dienstag, 14. Juni 2016, ab 16.30 Uhr
Mittwoch, 22. Juni 2016, ab 16.30 Uhr

Am Freitag, den 10. Juni 2016, beginnt die Fußball-EM in Frankreich. Die österreichische Nationalmannschaft steigt am Dienstag, den 14. Juni 2016, in das Geschehen ein.

Im Hörsaal des UKH wird zu diesem Anlass – auf Initiative des Betriebsrates der AUVA-Landesstelle – ein Mitarbeiter-Viewing für zwei Österreich-Spiele angeboten.

Spielbeginn gegen Ungarn ist am Dienstag, 14. Juni 2016, um 18.00 Uhr. Ab ca. 16.30 Uhr wird der Griller eingeheizt und für kühle Getränke ist auch gesorgt.

Das Spiel am Mittwoch, den 22. Juni 2016, gegen Island wird ebenfalls ab 18.00 Uhr im Hörsaal das Spiel übertragen. Auch hier wird vorher wieder für Speis und Trank gesorgt sein.

Um die Organisation ein bisschen zu erleichtern ersuchen wir um eine kurze Anmeldung! Wir wünschen somit den österreichischen Kickern eine gute EM und Euch viel Spaß beim gemeinsamen Mitfiebern!

Pflegebeschäftigte vor Gewalt schützen – neuer Online-Check der AK OÖ.!

Gewalt gegen PflegepersonalGewalt durch Patienten/-innen gegenüber dem Pflegepersonal war bislang ein Tabuthema. Und das, obwohl der Großteil der Beschäftigten in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen regelmäßig mit Gewalt konfrontiert ist. Das belegen aktuelle Studien.

Tatort Patientenzimmer
Aggression und Gewalt finden sich in allen Bereichen der Pflege: in der Geriatrie, auf psychiatrischen Stationen, aber auch auf allen anderen Stationen – in der Aufnahme, in der Notfallambulanz, im Behindertenbereich und auch in der Mobilen Pflege.

Laut einer  Erhebung in einer oberösterreichischen Krankenanstalt geschehen allerdings mit Abstand die meisten Vorfälle auf den psychiatrischen Stationen. 77 Prozent der dort dokumentierten Vorfälle passierten direkt in den Patientenzimmern.

Gewalt hat viele Gesichter
Gewalt kommt in verschiedenen Formen vor: Schläge, sexuelle Belästigung, Beschimpfungen, Beleidigungen, Drohungen, Mobbing oder Diskriminierung. Die Folgen für die Opfer können fatal sein und reichen von Krankenständen oder Burn Out bis hin zum Berufsausstieg.

Sind auch Sie betroffen? Machen Sie unseren Online-Check!

Auslöser für aggressives Verhalten bei Patientinnen und Patienten gibt es viele: krankheitsbedingte Veränderungen im Gehirn, medikamentenbedingte Persönlichkeitsstörungen, Drogen und Alkohol, Angst, Hilflosigkeit, gefühlter Freiheitsentzug oder schlicht ungewohnte Umgebung.

 Verständnis ist okay, nicht aber das Erdulden von Aggressionen gegen die eigene Person!

Gewalt ist kein Berufsrisiko
Für die Arbeiterkammer ist klar:

  • Beschäftigte müssen vor Übergriffen geschützt werden – und zwar wirksam. Gewalt ist kein Berufsrisiko, das stillschweigend hingenommen werden muss.
  • Unser Ziel ist es daher, das Thema anzusprechen und alle Betroffenen dafür zu sensibilisieren: die Pflegekräfte, ihre Vorgesetzten, die Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die Träger der Einrichtungen in denen sie arbeiten und auch die Patientinnen und Patienten.
  • Wir wollen die Unternehmen in die Pflicht nehmen: Sie sind es, die dafür sorgen müssen, dass ihre Beschäftigten vor jeglicher Art von Gewalt geschützt werden.
Rat und Hilfe

Schon jetzt stehen unsere Rechtsexpertinnen und -experten den Beschäftigten und Betriebsräten/-innen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Gewalt gegen Pflegende geht.
(Information der AK OÖ., 01.06.2016)

Siehe auch hier:
Aggression und Gewalt gegen Pflegekräfte
Online-Check der AK OÖ.

 

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