Wir sagen Stopp bei der Kürzung der Lohnnebenkosten!!

Keyvisual Lohnnebenkosten ÖGB

FINGER WEG VON DEN LOHNNEBENKOSTEN

Wer die Lohnnebenkosten senken möchte, setzt den Rotstift bei Sozialleistungen für Beschäftigte an. ÖGB-Präsident Katzian sagt: Nicht mit uns!

Lohn oder Gehalt bei Insolvenz? Pension? Krankenstand? Geld, wenn du arbeitslos geworden bist? Pflegeurlaub, weil dein Kind deine Hilfe braucht? Oder ganz grundsätzlich: Schutz vor Armut für mehr als eine Million Menschen? Hinter all dem stehen (auch oder vor allem) die Lohnnebenkosten. Eben jene Lohnnebenkosten, die du mit deiner Leistung und deiner Arbeit erwirtschaftest. Und darauf sollst du verzichten? Das wäre nicht nur für dich schlecht, sondern für uns alle. Denn unsere sozialen Sicherungsnetze verlassen sich drauf – und du arbeitest dafür. Eine Kürzung heißt also mehr Geld für die Arbeitgeber und weniger Leistungen für dich.

So setzen sich die Lohnnebenkosten zusammen. Wenn sie gekürzt werden, dann drohen überall massive Kürzungen der Leistungen.So setzen sich die Lohnnebenkosten zusammen. Wenn sie sinken, dann
drohen überall massive Kürzungen der Leistungen.

Immer wieder werden Sozialstaatsbeiträge trotzdem gekürzt. 262022 wurde zum Beispiel der Beitrag, den Unternehmen zum Insolvenzentgeltfonds zahlen, halbiert. Aus ihm bekommen ArbeitnehmerInnen im Konkursfall weiter ihr Gehalt, Lohn, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Gäbe es den Fonds nicht, stünden sie mit leeren Händen da.

Eine Senkung der Lohnnebenkosten lehnen die Expertinnen und Experten der Volkswirtschaftlichen Abteilung des ÖGB daher klar ab. „Die Sozialversicherungsbeiträge dürfen nicht angetastet werden. Andere Lohnnebenkosten wie zum Beispiel der Familienlastenausgleichsfonds keinesfalls ohne ausreichende und vorab geklärte Gegenfinanzierung durch Beiträge von Unternehmen und Vermögenden“, hält ÖGB-Ökonomin Miriam Fuhrmann fest. Zumal klar sein muss: Mit höheren Löhnen und Gehältern hat das überhaupt nichts zu tun. Die Beschäftigten wären dabei völlig den Launen der Arbeitgeber ausgeliefert, die das kaum weitergeben werden.

Arbeitskosten sind dein Bruttolohn plus die LohnnebenkostenAuf dem Lohn- oder Gehaltszettel ist das Brutto- und Nettoeinkommen zu finden.
Die Lohnnebenkosten stehen dort nicht. Eine Kürzung hätte also überhaupt keinen Effekt auf die Einkommen der Arbeitnehmer:innen, sondern würde nur den Unternehmern noch mehr Geld in die Kassen spülen.

Neoliberale Märchen
Das sind aber nicht die ersten und nicht die einzigen Angriffe auf die Sozialstaatsbeiträge. Unternehmer und neoliberale Thinktanks holen regelmäßig zur Forderung nach einer Senkung der Lohnnebenkosten aus. Das Argument: Es schafft mehr Arbeitsplätze und die ArbeitnehmerInnen haben jeden Monat mehr Gehalt am Konto. Aber stimmt das? Nein. Eine Senkung der Lohnnebenkosten bringt natürlich mehr Geld – aber ausschließlich für die Arbeitgeber! Sie erhöhen die Gewinne der Unternehmen und senken gleichzeitig das Arbeitnehmerentgelt, zu dem die Sozialstaatsbeiträge und die Lohnsteuer zählen. Dem Staat steht weniger Geld zur Verfügung und das bedeutet meistens Leistungskürzungen. Vor einigen Jahren wurde z.B. die Anspruchsdauer auf die Familienbeihilfe gekürzt, in der Südsteiermark konnten aufgrund eines zu niedrigen Budgets die Schüler:innenbusse nicht mehr organisiert werden – und das ist nur ein Beispiel von vielen.  

Das hat ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian kürzlich im Ö1-Morgenjournal erklärt. Hier ist der Beitrag zum Nachhören: Kürzung der Lohnnebenkosten: Gefahr für Weihnachtsgeld und Familienbeihilfe

Lohnnebenkosten sind nicht nur der Beitrag der Arbeitgeber zum Sozialstaat, sondern gelten auch die Wertschöpfung der Beschäftigten ab. So leisten sie ihren gerechten Beitrag.

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ZEIT – DRUCK – MENSCHLICHKEIT?

Kampagne Zeit-Druck-Menschlichkeit

Mit einer Auftaktveranstaltung vor dem ÖGB-Haus in der Linzer Volksgartenstraße starteten die Gewerkschaften GPA, vida und younion ihre neue Kampagne „Zeit – Druck – Menschlichkeit, die wir euch gerne auch im Blog vorstellen wollen.

Unsere Forderungen

  • Arbeitszeitverkürzung auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohn-/Gehaltsausgleich in einem absehbaren Zeitraum
  • Einführung eines verbindlichen, transparenten und bedarfsorientierten Personalbemessungsmodells (am besten österreichweit)
  • Konsequenzen bei Nichterfüllung der Personalschlüssel:
  • Einführung von Entlastungsmaßnahmen für Mitarbeiter:innen bei kurzfristigen Arbeiten unter Mindestpersonalberechnung
  • – sonst vorübergehende Kürzung von Angeboten
  • Bis zur Einführung einer bundesweiten Regelung Sofortmaßnahmen im Bundesland; Mitbestimmung und Kontrolle durch Personalvertretung und Betriebsrat.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstplanstabilität
  • Bessere Abgeltung von Dienstplanabweichungen

– Darüber hinaus für den Langzeitbereich:

Deutliche Erhöhung des Pflegeschlüssels unter Berücksichtigung der veränderten Krankheitsbilder (Demenz, psychische Erkrankungen) und der Qualitätssicherung:

– keine Einbeziehung von Stützpersonal in den Pflegeschlüssel und Ausweitung von Fachpersonal

– verpflichtende Berücksichtigung von tatsächlichen Fehlzeiten

– schwangere Mitarbeiterinnen

– Invaliditätsgrad über 50 % berücksichtigen

– Praxisanleitung und Fortbildungszeiten aus Schlüssel herausrechnen

  • Erhöhung der Mindestnachtdienstbesetzungen
  • Tagesaktuelle Personalberechnungen
  • Verkürzte Durchrechnung des Pflegeschlüssels

Entlohnung im Rahmen der Ausbildung (Dienstverhältnis während der Ausbildung)

Aus- und Weiterbildung: Die notwendige Zeit für gesetzlich verpflichtende Weiterbildung als Arbeitszeit zur Verfügung stellen.

Ausweitung Anspruch Schwerarbeitspension

Ich unterstütze die Forderungen der Gewerkschaften! Hier der Link: Betreuung_Pflege_Gesundheit_OOE

UKH Salzburg: Dienstvertrag von Primar aufgelöst

Die Generaldirektion der Unfallversicherungsanstalt AUVA als Betreiber des UKH teilte am Dienstag in einer kurzen Stellungnahme mit, dass das Dienstverhältnis des Primars aufgelöst worden sei. Gegen ihn gab es ja Vorwürfe von ehemaligen Medizinern des Krankenhauses, dass er einen Patienten im Stich gelassen und eine laufende Operation verlassen haben. Zudem soll er Privatpatienten ungerechtfertigt bevorzugt haben.

Interner Revisionsbericht: Nichts strafrechtlich Relevantes
Ein interner Untersuchungsbericht der AUVA sah jedoch kein Fehlverhalten, das Patienten gefährdet hätte. In dem Revisionsbericht heißt es unter anderem, das Verlassen der Operation sei schon länger vorher geplant gewesen, und die Auswahl der Patienten sei immer nach medizinischer Notwendigkeit erfolgt. Strafrechtlich relevante Tatbestände seien nicht festgestellt worden. Es gebe eine Diskrepanz zwischen aufgestellten Behauptungen von Kritikern und belastbar dokumentierten Fakten, so die AUVA.

An der Arbeit an dem Revisionsbericht hatte es Anfang des Monats schon Kritik des UKH-Betriebsrates gegeben. Viele Zeugen seien zu den Vorwürfen gar nicht befragt worden.
(Information gesehen auf orf.at, 18.06.2024)

UKH Salzburg: Krankenakten illegal eingesehen

Eine Krankenschwester, die im UKH arbeitet, wurde dort Anfang des Vorjahres auf ihr gesundheitliches Problem angesprochen – nachdem sie dort behandelt worden war. Sie schöpfte den Verdacht, dass der damalige Pflegedirektor ihre Krankenakte eingesehen haben könnte.

„Dieser Verdacht hat sich über den Datenschutzkoordinator bestätigt“, sagte der Betriebsratsvorsitzende des UKH, Hans-Peter Kreuzer. „Danach wurden die Daten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeschaut, und da hat sich herausgestellt, dass es an die 20 Fälle gab, wo auch Einschau gehalten wurde. Und das ist ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzverordnung“, sagte Kreuzer.

Rückverfolgung nur zeitlich begrenzt möglich
Vor zweieinhalb Jahren habe das Salzburger Unfallkrankenhaus ein neues digitales Patienteninformationssystem bekommen. Dieses System zeichne jeden Zugriff auf eine Patientenakte auf, sagte Kreuzer. Nur des neuen Systems wegen konnte überhaupt bestätigt werden, dass illegale Einsichten in die Krankenakten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genommen wurden.

Eine Rückverfolgung der Einsichten ist nur über die vergangenen zweieinhalb Jahre, also seit der Einführung des aktuellen Patienteninformationssystems möglich. Ob der damalige Pflegedirektor auch zuvor Einsicht in die Krankenakten seines Personals genommen hatte, sei deshalb nicht mehr nachvollziehbar. Er war fast 15 Jahre lang als Pflegedirektor im UKH tätig.

Ehemaliger Pflegedirektor kündigte im Vorjahr
Die Spitalsträgerin AUVA ging in einer schriftlichen Stellungnahme nicht auf die Frage ein, weshalb die Spitalsleitung den langjährigen Pflegedirektor nicht entlassen habe:

„(Wie von Ihnen erwähnt) hat der ehemalige Pflegedirektor des UKH Salzburg sein Dienstverhältnis im letzten Jahr durch Dienstnehmerkündigung beendet“, ließ die AUVA schriftlich ausrichten. Die von diesem vorgenommenen und „zu Recht kritisierten Einsichten“ in Akten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seien gemeinsam mit den Betroffenen „in enger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten der AUVA sowie der Rechtsabteilung behandelt“ worden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen seien persönlich über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt worden, keiner von ihnen habe sich in seinen Rechten beeinträchtigt gefühlt, so die AUVA.

Die Belegschaft des UKH habe die Kündigung gutgeheißen, sagte der Betriebsratsvorsitzende Kreuzer. „Eine Person, die den Datenschutz in dieser Dimension verletzt, ist für die Belegschaft nicht mehr tragbar, und ich denke, dass er das früher oder später auch selbst erkannt und dann auch selbst gekündigt hat“, sagte Kreuzer über den damaligen Pflegedirektor. Nach der Kündigung des Pflegedirektors vergangenen August hat das Spital seine Stellvertreterin als Nachfolgerin bestellt.
(Information gesehen auf ORF Salzburg, 10.06.2024)

Was ist eine Gewerkschaft?

Gewerkschaften spielen eine wichtige Rolle in der Arbeitswelt. Als Vertretungen der Arbeitnehmer:innen verbessern sie Arbeitsbedingungen und Einkommen und sorgen somit auch für mehr Gesundheit und Sicherheit im Job. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Gewerkschaften und ihrer Arbeit.

Drei Fakten, die du wissen solltest:
  • Arbeitnehmer:innen organisieren sich in Gewerkschaften, um ihre Rechte gegenüber Arbeitgebern zu vertreten.
  • In Österreich gibt es sieben Gewerkschaften, denen die Mitglieder – je Branche, in der sie arbeiten – angehören. Diese sieben Gewerkschaften finden sich im ÖGB, der Dachorganisation, wieder. Insgesamt zählt der ÖGB über 1,2 Millionen Mitglieder.
  • Kollektivverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden verhandelt und abgeschlossen.

Seit 79 Jahren ist der ÖGB der zuverlässige Partner an der Seite der Arbeitnehmer:innen.

Weitere Informationen zur Gewerkschaft findet ihr hier: Was ist eine Gewerkschaft

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