Günstiger einkaufen bei Haubi’s Genussbackstube in der Garnisonstraße 19

Haubi's

Wir warten zwar noch immer auf ein Bestätigungs-e-mail, aber ab Montag sollte es so weit sein:

Bei Haubi’s Genussbackstube – gleich in unserer Nähe in der Garnisonstraße 19 – erhalten wir mit unserer ID-Karte für Brot, Gebäck, Mehlspeisen, etc. 10 % Rabatt – nicht allerdings für zugekaufte Produkte wie Getränke, etc.  und auch nicht für Frühstück, Mittagessen, etc.

Günstig gelegen, genussvoll gestaltet: In der Nähe des AKH und des UKH Linz lädt das entspannte Ambiente unserer GenussBackstube zum Krafttanken ein. Volle Auswahl: egal, ob Brot & Gebäck, Mehlspeisen und Snacks oder ein richtiges Mittagessen: In Haubi’s Genussbackstube in der Garnisonstraße bleiben keine kulinarischen Wünsche offen. Die Kombination aus Bäckerei und Café-Restaurant hat einfach ihre Vorteile!

Weitere Informationen zum Lokal sind hier zu finden: Haubi’s Genussbackstube

AUVA-Lexikon "Sicher und gesund arbeiten" nun auch online abrufbar

AUVA-Logo 1

Das beliebte „Fächerlexikon“ der AUVA steht seit kurzem auch in einer Internet-Variante zur Verfügung, die für den Abruf über Smartphones und Tablet-Computer ausgelegt ist.

www.auva.at/lexikon lautet der Link, über denSmartphones aller Hersteller und Tablet-Computer direkt auf das AUVA-Lexikon „Sicher und gesund arbeiten“ zugreifen können. Dieses Nachschlagewerk hat in seiner gedruckten Form als „Fächerlexikon“ in den letzten Jahren viele Freunde gewonnen, bietet es doch in kurzer, verständlicher und übersichtlicher Form Informationen über die wesentlichen Aspekte des ArbeitnehmerInnenschutzes. Schwerpunktthemen sind dabei das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie dessen Verordnungen, ergänzt durch weitere einschlägige Bestimmungen.

Die kurzgefasste Darstellung wurde in der Online-Ausgabe im Responsive Design weitergeführt und den Zielmedien angepasst: Zu jedem Schlagwort gibt es eine kurze Erklärung, die einfach auf jedem Smartphone-Display angezeigt werden kann. Ergänzend stehen bis zu zwei Buttons zur Verfügung. Sucht der interessierte Benutzer Verweise (Links) zu verwandten Stichwörtern bzw. zu weiterführenden Quellen, dann kann er den Button „Mehr“ anklicken. Der Button „Medien“ enthält jene Abbildungen, die in der gedruckten Form den jeweiligen Suchbegriff erläuterten.

Mit dem Online-Lexikon bietet die AUVA allen Sicherheitsfachkräften die Möglichkeit, sich vor Ort – zum Beispiel bei einer Evaluierung – die benötigten Informationen auf das mobile Endgerät zu holen und rasch gesetzlich fundierte Entscheidungen zu treffen.
(Information gesehen bei APA, 10.06.2013)

Arbeitsplätze werden überprüft, nicht Menschen

Stress

Seit 2013 werden Arbeitsplätze auch auf arbeitsbedingte psychische Belastungen evaluiert – oft sind nur kleine Veränderungen notwendig

Ab Jänner 2013 müssen sich die Arbeitgeber verstärkt um die psychische Gesundheit ihrer ArbeitnehmerInnen kümmern. Das steht in einer Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).

Psychische Gefahren ermitteln
„Wir wissen, dass in der Arbeitswelt psychische Belastungen und Gefährdungen zunehmen. Diese sind oft die Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen„, so Arbeitsminister Rudolf Hundstorfer. Die Novelle regelt nun klar, dass im Betrieb auch Gefahren ermittelt und beurteilt werden müssen, die zu psychischen Belastungen führen können.

Schon bisher war der Arbeitgeber verpflichtet, den einzelnen Arbeitsplatz auf Gefährdungen der physischen Gesundheit des Arbeitnehmers – etwa durch Chemikalien, gefährliche Arbeitsvorgänge usw. – zu evaluieren. Nunmehr sind auch Gefährdungen der psychischen Gesundheit zu überprüfen. „Dafür sind geeignete Fachleute heranzuziehen – am besten dafür ausgebildet sind sicher Arbeits- und Organisationspsychologinnen und -psychologen“, sagt Ingrid Reifinger, ÖGB-Expertin für gesunde Arbeitsplätze. Diese sind nun in § 4 Abs. 6 ASchG unter geeignete Fachleute, die die Arbeitsplatzevaluierung durchführen können, aufgelistet.

Arbeitsalltag erleichtern
Sie verfügen über das notwendige Wissen, damit nach der Evaluierung die entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung z. B. der Arbeitsabläufe gesetzt werden können. Oft sind nur kleine Veränderungen notwendig, die aber trotzdem den Arbeitsalltag enorm erleichtern, etwa, dass wichtige Informationen und Unterlagen von einer anderen Abteilung rechtzeitig einlangen oder vom Vorgesetzten an die MitarbeiterInnen weitergegeben werden.

Arbeitsplätze werden überprüft, nicht Menschen
Die ArbeiterInnen und Angestellten müssen jedenfalls keine Angst haben, dass bei ihnen nach psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen gesucht wird. „Nicht die einzelnen Menschen bekommen eine Diagnose, sondern die Arbeitsplätze werden evaluiert, zum Beispiel in Hinblick auf störenden Lärm, ständige Unterbrechungen, fehlende Informationen usw. Denn das alles kann Stress auslösen und zur psychischen Belastung werden“, erklärt Reifinger. Wenn bei der Evaluierung z. B. Fragebögen zum Einsatz kommen, dann müssen vom Arbeitgeber die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes und des Datenschutzgesetzes eingehalten werden.

Tipp
Für die Kontrolle der Arbeitsplatzevaluierungen ist die Arbeitsinspektion zuständig.
Leitfaden für ArbeitsinspektorInnen: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/
(Information des ÖGB)

Wir besuchen das Kaltenberger Ritterturnier!

Wieder mal was Neues!
Wir möchten Euch und Eure Angehörigen zu einem gewaltigen Spektakel einladen:

Kaltenberger Ritterspiele 2

Herzlich willkommen beim größten Ritterturnier der Welt in Kaltenberg – Nähe München!
Erleben Sie einen faszinierenden Tag im Mittelalter! Über 1.000 mitwirkende Künstler entführen Sie einen Tag lang in die magische Welt des Mittelalters.

Freuen Sie sich auf ein vielseitiges Gauklerspektakulum auf vielen Open Air Bühnen. Flanieren Sie über den einzigartigen Mittelaltermarkt mit zahlreichen lebenden Werkstätten und kulinarischen Köstlichkeiten.

Verweilen Sie in den gemütlichen Lagern der historischen Gruppen, die Ihnen das Leben im Mittelalter näher bringen. Fiebern Sie mit beim spektakulären Ritterturnier in der Kaltenberg Arena mit dem legendären Lanzenkampf zu Pferde in einer actiongeladenen Show.

Hier geht’s weiter zum Termin, zum Tagesprogramm und zu den Anmeldemodalitäten:
Read more

Dienstverhinderung bei Hochwasser – das müssen Sie beachten!

Hochwasser

Hochwasser und andere Naturkatastrophen stellen die Arbeitnehmer vor arbeitsrechtliche Fragen. Hier eine Zusammenfassung der AK OÖ.

Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich aufgrund von Naturkatastrophen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?
Nein, dies ist kein Entlassungsgrund. Ist es Ihnen aufgrund einer Naturkatastrophe (z. B. Hochwasser) nicht oder nicht rechtzeitig möglich, am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist dies ein sog. Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt.

Sie sind aber verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um trotz der Naturkatastrophe zur Arbeit zu erscheinen! Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend zu melden (z. B. telefonisch), dass Sie nicht/nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können!

Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich aufgrund der Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?
Hier ist die Rechtslage für Angestellte und Arbeiter unterschiedlich.

Für kurze Zeit haben Angestellte bei Vorliegen eines Dienstverhinderungsgrundes gem. § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch das Fernbleiben von Arbeitern ist in diesem Fall gerechtfertigt. Jedoch haben Arbeiter in diesem Fall nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dieser im anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ausgeschlossen ist.

Ich komme pünktlich zur Arbeit, kann die Arbeit aber nicht antreten, weil der Betrieb meines Arbeitgebers selbst von einer Naturkatastrophe betroffen ist?
Trifft die Katastrophe nicht nur den Betrieb, sondern die Allgemeinheit (z. B. Überschwemmung einer ganzen Region), ist der Arbeitgeber von der Entgeltfortzahlungspflicht enthoben, da dieses Ereignis nicht der Sphäre des Arbeitgebers zuzurechnen ist und daher keine Entgeltfortzahlungspflicht gem § 1155 ABGB besteht.

Darf ich der Arbeit fernbleiben, um mein Eigentum zu schützen?
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen, soweit dies möglich ist (z. B. Straßen, Zugsverbindung ist möglich). Jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob jene Zeit, die Sie zur Sicherung Ihres Eigentums oder des Eigentums Ihrer engsten Familienangehörigen benötigen, einen Dienstverhinderungsgrund darstellt.

Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass ein Dienstverhinderungsgrund gem. § 8 Abs 3 Angestelltengesetz und damit gerechtfertigtes Fernbleiben vom Dienst vorliegt, wenn die Hochwasserhilfe für Geschwister keinerlei Aufschub duldete.

Wie ist die Rechtslage, wenn ich selbst nicht von einer Katastrophe betroffen bin, mich jedoch freiwillig zu Hilfsdiensten melde (z. B. Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit Hochwasserschäden) oder freiwilliger Mitarbeiter bei Hifsorganisationen bin?
Melden Sie sich freiwillig zu Hilfsdiensten, müssen Sie diese Dienstabwesenheit vorab mit Ihrem Dienstgeber vereinbaren (z. B. Urlaub, Zeitausgleich).

Als freiwilliger Mitarbeiter einer Hilfsorganisation (z. B. Rotes Kreuz) dürfen Sie dem Dienst fernbleiben, wenn dies erforderlich ist, um Gefahr von Leib und Leben abzuwenden. Sie müssen einen derartigen Einsatz jedoch dem Arbeitgeber melden. Der Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber ist in diesem Zusammenhang nicht gesichert.

Im Fall der Nothilfe (z. B. Rettung der 80-jährigen Nachbarin, Abwendung von Gefahr für Hab und Gut) können Sie auch ohne Zustimmung des Dienstgebers vom Arbeitsplatz fernbleiben. Eine Mitteilung an den Dienstgeber muss jedoch erfolgen; dies kann auch nachträglich sein.
(Information der AK OÖ.)

Nochmalige Aktion: Super-Kürbiskernöl aus der Steiermark!

Kürbiskernöl

Über Vermittlung unserer Kollegin Daniela Perner (Abt. 6) können wir anbieten:

100 %iges steirisches Kürbiskernöl
aus der Getreidemühle Roman Posch, Hartberg

Preise:
1 Liter: € 16,–
1/2 Liter: € 8,–

Bestellung:
ist bei uns ab sofort möglich, jedoch bis spätestens Freitag, 28. Juni 2013. Die Bezahlung erfolgt gleich bei der Bestellung!
Die Lieferung wird dann im Laufe des Monats Juli erfolgen.

Individuelle Massagen für alle UKH- und AUVA-Beschäftigte

Massage

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie Rückenschmerzen oder Verspannungen?

Das SGM-Gesundheitsteam bietet ab Juni, auf Grund der regen Anfrage, nun für das gesamte Haus (UKH und Landesstelle) Rückenmassagen an.

Seit Oktober 2012 werden die Rückenmassagen schon vom UKH Angestellten-Betriebsrat zweimal im Montag (jeweils 1. und 3. Mittwoch im Monat) angeboten. Dieses Angebot wird jetzt für das gesamte Haus im Rahmen von SGM ausgeweitet.

Ab 5. Juni besteht jeden Mittwoch im Monat ab 13 Uhr die Möglichkeit, in der Physiotherapie, Therapieraum 15, individuelle, Ihren Bedürfnissen angepasste Massagen in Anspruch zu nehmen. Diese werden von Herrn Lettan, ausgebildeter Heilmasseur und Diplom-Energetiker, durchgeführt.

Massagen dienen zur Behandlung von Verspannungen der Muskulatur. Sie können aber auch zur Entspannung, zum Stressabbau bis hin zur Vitalisierung des Körpers genossen werden. Eine persönliche telefonische Anmeldung zur Terminvereinbarung ist hierfür unter 0650/8112287 erwünscht.

Die finanzielle Abwicklung wird sich mit der Umstellung auf diese SGM-Aktion etwas ändern. Derzeit haben die Mitarbeiter/innen bei Hrn. Lettan den vollen Massagepreis für 30 Minuten bezahlt und dann anschließend vom Betriebsrat € 5,– pro Einheit rückvergütet bekommen. Ab Juni kostet eine Einheit (Dauer 30 Minuten) auf Grund der Aufstockung auf vier Nachmittage im Monat € 24,–. Davon übernimmt das SGM-Gesundheitsteam € 5,–  und somit beläuft sich Ihr Selbstkostenbeitrag auf € 19,–.

Für etwaige Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Mag. (FH) Barbara Holzinger, SGM Beauftragte
AUVA-Landesstelle Linz, Garnisonstraße 5, 4017 Linz

Tel.: 8143
mailto: barbara.holzinger@auva.at

Nur Gewerkschaften und Betriebsräte verbessern Lage der Arbeitenden!

GPA-DJP

„Es stimmt: Gewerkschaften waren, sind und werden es immer sein: Bremser und Blockierer, wenn es darum geht, Verschlechterungen für die arbeitenden Menschen zu verhindern und antidemokratische, absolutistische Ideen aufzuhalten“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, zu den jüngsten Aussagen des in Kanada lebenden Herrn Stronach. „1,2 Millionen Menschen in Österreich sind freiwillig Mitglieder des ÖGB – die wissen schon, wer für ihr Weiterkommen sorgt und wer die Bremser sind.“

Die tagtägliche Arbeit von ÖGB, Gewerkschaften, BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und JugendvertrauensrätInnen hat unser Land unbestritten weiter gebracht. Jährliche Lohn– und Gehaltserhöhungen, Betriebsvereinbarungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping, die Auftraggeberhaftung – das und mehr kann einen Unternehmer mit unterentwickeltem Demokratieverständnis natürlich nicht freuen – umso mehr freut das unsere mehr als 1,2 Millionen Mitglieder und darüber hinaus alle ArbeitnehmerInnen in Österreich.

Dass Herr Stronach Probleme mit Mitbestimmung und firmeninterner Demokratie habe, sei nicht neu, so Achitz. „Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass er und andere Firmen, die es ihm zum Beispiel punkto Verhinderung von Betriebsratswahlen gleichtun wollen, auf Granit beißen.“ Für einen Parteichef, der im demokratischen politischen System Österreichs zu Wahlen antrete, sei es im Übrigen „total daneben, eine gestaltende Institution, wie der ÖGB seit mehr als sechs Jahrzehnten eine ist, auflösen zu wollen. Demokratie läuft in Europa anders“, sagt Achitz.
(Information des ÖGB, 24.05.2013)

I.C.U. meets Braukunst!

I.C.U. meets Braukunst 1

Es ist wieder soweit!
Nach über drei Jahren veranstalten die Leondinger Bierbrauer wieder ein Benefizkonzert gemeinsam mit der Linzer Ärzteband I.C.U.!

Erleben Sie ein Konzertereignis der Extraklasse mit allen Hits der 60er, 70er und 80er-Jahre! Heiße Rhythmen und kühles Michaeli-Bräu sorgen für ein überschäumendes Hit- und Gaumenfeuerwerk.

Der Benefizgedanke!
Unter dem Motto „I.C.U. meets Braukunst“ möchten wir auch in diesem Jahr den Reinerlös wieder einer guten Sache widmen. Konkret soll es einer bedürftigen Familie im Leondinger Stadtgebiet zugute kommen.

Detailinformationen
Für alle Interessierten gibt es hier sämtliche Informationen zu den Brauern, zur Band, zur Location, Anfahrt, etc.: I.C.U. meets Braukunst.
Auch die beteiligten Dr. Mayrhofer und Dr. Rodemund stehen jederzeit für weitere Detailauskünfte zur Verfügung.

Anmeldung / Eigenbeitrag
Wir unterstützen diese Benefizveranstaltung wie folgt: Eine Karte pro Mitarbeiter ist gratis, die Kosten von € 10,– übernimmt hier zur Gänze der BR. Für jede weiter Karte für Angehörige sind € 10,– zu bezahlen – im Dienst der guten Sache – sicherlich nicht zu viel!
Die Karten liegen schon bei uns auf, können also jederzeit bezahlt und abgeholt werden.

Und für alle, die’s ganz genau wissen wollen, geht’s hier noch weiter:
Read more

« Older Entries Recent Entries »