Arbeitsplätze werden überprüft, nicht Menschen

Stress

Seit 2013 werden Arbeitsplätze auch auf arbeitsbedingte psychische Belastungen evaluiert – oft sind nur kleine Veränderungen notwendig

Ab Jänner 2013 müssen sich die Arbeitgeber verstärkt um die psychische Gesundheit ihrer ArbeitnehmerInnen kümmern. Das steht in einer Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).

Psychische Gefahren ermitteln
„Wir wissen, dass in der Arbeitswelt psychische Belastungen und Gefährdungen zunehmen. Diese sind oft die Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen„, so Arbeitsminister Rudolf Hundstorfer. Die Novelle regelt nun klar, dass im Betrieb auch Gefahren ermittelt und beurteilt werden müssen, die zu psychischen Belastungen führen können.

Schon bisher war der Arbeitgeber verpflichtet, den einzelnen Arbeitsplatz auf Gefährdungen der physischen Gesundheit des Arbeitnehmers – etwa durch Chemikalien, gefährliche Arbeitsvorgänge usw. – zu evaluieren. Nunmehr sind auch Gefährdungen der psychischen Gesundheit zu überprüfen. „Dafür sind geeignete Fachleute heranzuziehen – am besten dafür ausgebildet sind sicher Arbeits- und Organisationspsychologinnen und -psychologen“, sagt Ingrid Reifinger, ÖGB-Expertin für gesunde Arbeitsplätze. Diese sind nun in § 4 Abs. 6 ASchG unter geeignete Fachleute, die die Arbeitsplatzevaluierung durchführen können, aufgelistet.

Arbeitsalltag erleichtern
Sie verfügen über das notwendige Wissen, damit nach der Evaluierung die entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung z. B. der Arbeitsabläufe gesetzt werden können. Oft sind nur kleine Veränderungen notwendig, die aber trotzdem den Arbeitsalltag enorm erleichtern, etwa, dass wichtige Informationen und Unterlagen von einer anderen Abteilung rechtzeitig einlangen oder vom Vorgesetzten an die MitarbeiterInnen weitergegeben werden.

Arbeitsplätze werden überprüft, nicht Menschen
Die ArbeiterInnen und Angestellten müssen jedenfalls keine Angst haben, dass bei ihnen nach psychischen Beeinträchtigungen oder Erkrankungen gesucht wird. „Nicht die einzelnen Menschen bekommen eine Diagnose, sondern die Arbeitsplätze werden evaluiert, zum Beispiel in Hinblick auf störenden Lärm, ständige Unterbrechungen, fehlende Informationen usw. Denn das alles kann Stress auslösen und zur psychischen Belastung werden“, erklärt Reifinger. Wenn bei der Evaluierung z. B. Fragebögen zum Einsatz kommen, dann müssen vom Arbeitgeber die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes und des Datenschutzgesetzes eingehalten werden.

Tipp
Für die Kontrolle der Arbeitsplatzevaluierungen ist die Arbeitsinspektion zuständig.
Leitfaden für ArbeitsinspektorInnen: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/
(Information des ÖGB)

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