Der Osterhase bringt demnächst ein kleines Ostergeschenk für alle!

Das Ganze kommt aus der Mühlviertler Gewürzmanufaktur Baron de Sel aus Neumarkt/Mühlkreis. Mehr Informationen dazu findet Ihr hier im Internet: Baron de Sel
Der Osterhase bringt demnächst ein kleines Ostergeschenk für alle!

Das Ganze kommt aus der Mühlviertler Gewürzmanufaktur Baron de Sel aus Neumarkt/Mühlkreis. Mehr Informationen dazu findet Ihr hier im Internet: Baron de Sel
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Über Vermittlung unserer Kollegin Perner Daniela können wir auch heuer wieder anbieten:
100 % reines Kürbiskernöl aus kontrolliertem Anbau aus der Südsteiermark (Fam. Sigl, Tillmitsch).
Die Preise lauten wie folgt:
Die Bestellung (mit gleichzeitiger Bezahlung) ist ab sofort bei uns möglich, sollte jedoch bis spätestens Freitag, den 29. April 2022 erfolgen.
Nachdem die Bestellung frisch gepresst wird, dauert die Lieferung ca. drei Wochen und wird gegen Ende Mai eintreffen!
GEMEINSAME AUSSENDUNG DER GENERALDIREKTION MIT DEM ZENTRALBETRIEBSRAT
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Wie schon im Jahr 2020 war auch im letzten Jahr die Ausschöpfung der Sozialfondsmittel starken Verwerfungen ausgeliefert. Grund dafür waren die Corona-bedingten Lockdowns, verschobene oder abgesagte Weiterbildungen, eingeschränkte Möglichkeiten der Kinderbetreuung sowie eine geringere Anzahl an durchgeführten Gemeinschaftsveranstaltungen. Auch die vermehrte Inanspruchnahme von Home-Office wirkte sich auf den Sozialfonds aus, da dadurch weniger Zuzahlungen zu den Mittagessen im Dienst erforderlich waren.
Das Budget des Sozialfonds, das die AUVA für ihre Mitarbeiter für diese Zwecke zur Verfügung stellt, wäre nicht aufgebraucht worden. Nun hat die Generaldirektion auf unsere Anregung hin genehmigt, dass wie im Vorjahr Lebensmittelgutscheine des REWE-Konzerns zur Verfügung gestellt werden können.
Trotz der Herausforderungen des letzten Jahres konnte die AUVA durch die Flexibilität und den persönlichen Einsatz aller Mitarbeiter nicht nur in den Bereichen der eigenen Einrichtungen, sondern auch in der Prävention und im Versicherungsbereich ihre Leistungen im Sinne der Versicherten weiter auf qualitativ hohem Niveau erbringen.
Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Beschäftigte, die im Vorjahr mindestens sechs Monate in der AUVA gearbeitet haben und in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen, als Dank für Ihr Engagement einen Gutschein in der Höhe von € 185,– erhalten.
Gerade in der momentanen Situation mit stark steigenden Preisen für viele Lebensmittel hilft dieser Zuschuss sicher. Die Verteilung der Gutscheine erfolgt wieder durch die Betriebsräte und startet voraussichtlich Anfang Mai.
Ich bedanke mich sehr herzlich bei der Generaldirektion!
Die Generaldirektion Der Zentralbetriebsrat, ZBRV Erik Lenz
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
Gestern wurde von der Organisation Offensive Gesundheit die parlamentarische Bürgerinitiative gestartet. Dazu konnten, Dank eurer Hilfe, bereits über 50.000 Unterschriften überreicht werden. Zu diesem Zweck war ich gestern in Wien, um den Startschuss zur Bürgerinitiative zu geben.
Wer bis jetzt noch nicht unterschrieben hat, kann dies nun elektronisch tun:
https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-800/12288249/ZIB-800/14130230/Offensive-Gesundheit-fordert-Handeln/15139044
Zum Thema Arbeitszeit von MitarbeiterInnen in Akutspitälern und Unfallkrankenhäusern der Sozialversicherungsträger fand am 14.03.2022 eine Kollektivvertrags-Verhandlung statt.
Vereinbart war ja im Dezember 2021 im ersten Quartal 2022 die Marktentwicklung der Arbeitszeiten im öffentlichen Gesundheitsbereich zu beobachten.
Außer Streit gestellt wurde nun dass es im öffentlichen Dienst durch die Einrechnung der Mittagspause 37,5 Stunden Netto- Wochenarbeitszeit in zumindest 3 von 5 betrachteten Bundesländern nämlich in Wien, Steiermark und Kärnten gibt.
Verhandelt wird nun in einer technischen Gruppe über die Umsetzung eines Modells einer 37,5 Stunden-Netto- Wochenarbeitszeit in Akutspitälern und Unfallkrankenhäusern in den Dienstordnungen bis Jänner 2023.
Bis zur Umsetzung wird es aber noch einige Stolpersteine geben. Bitte merkt euch daher den Tag der Pflege am 12.05.2022 vor. Wir planen da große Demonstrationen in ganz Österreich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Gesundheitsberufe, genauere Infos folgen
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Sommer-Kinderbetreuung im Haus kann auch heuer wieder stattfinden!
Somit gibt es auch dieses Jahr wieder Spiele, Spaß, sportliche Aktivitäten und Ausflüge für unsere Kleinen – mit pädagogisch geschulten Betreuerinnen der Kinderfreunde Linz!
Hier die Details:
Gib auch Du Deinem Kind die Chance, mit Gleichaltrigen zu spielen, kreativ zu basteln, Ausflüge zu unternehmen!
Die Anmeldung beim Betriebsrat ist ab sofort möglich, bis spätestens Ende April, mit Angabe des Namens, Alter des Kindes und des voraussichtlichen Betreuungszeitraums.
Daniela Kneidinger, BA
Spiel Spaß Mobil, Ferienbetreuung, Ortsgruppen & Rote Falken
Österreichische Kinderfreunde, Region Linz-Stadt
Wiener Straße 131, 4020 Linz
Telefon: +43 / 732 / 77 26 32 -22
Mobil: +43 / 699 / 16 886 322
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Da es immer wieder zu kurzfristigen Dienstplanänderungen und Einspringen von Diensten kommt, möchte ich Euch noch einmal an die Regelung in unserer Arbeitszeitbetriebsvereinbarung erinnern:
Wird eine Dienstplanänderung innerhalb von 72 Stunden aufgrund unabdingbarer betrieblicher Notwendigkeiten mit Zustimmung der betroffenen Mitarbeiterin/des betroffenen Mitarbeiters einvernehmlich vorgenommen und übernimmt diese Mitarbeiterin/dieser Mitarbeiter – im Einklang mit den arbeitszeit- und arbeitsruherechtlichen Bestimmungen – zusätzlich zu den bereits eingeteilten Diensten einen weiteren Dienst (den Dienst der verhinderten Mitarbeiterin/des verhinderten Mitarbeiters), so ist diese Leistungserbringung jedenfalls als Überstundenarbeit zu werten.

Für Teilzeitkräfte gilt die Dienstübernahme als Mehrarbeit, für die allenfalls ein Mehrarbeitszuschlag gebührt. Erst mit Überschreiten der Normalarbeitsverpflichtung einer vergleichbaren Vollzeitkraft wird eine Überstundenvergütung ausgelöst.
Kommt es bei der Übernahme eines zusätzlichen Dienstes zu einer Überschreitung der maximalen täglichen Arbeitszeit bzw. Unterschreitung der täglichen Ruhezeit, so sind die gemäß Dienstplan eingeteilten Dienste in der IST-Situation nur in jenem Umfang zu verrichten, der die Einhaltung der genannten Bestimmungen gewährleistet.
Der Mitarbeiter ist aber entgeltrechtlich so zu stellen, wie wenn die eingeteilten Dienste zur Gänze verrichtet worden wären.