AUVA-Angebot: Fitness goes Online!

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Ob im Mobile Office oder im anlassbezogenen – coronabedingten – Homeoffice – Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Gerne möchten wir Ihnen gemeinsam mit der Firma „Fitness goes office“ zukünftig die Möglichkeit geben, 3x täglich – live –  an einem kurzen Training teilzunehmen und sich wertvolle Tipps zum Thema Gesundheit und Ernährung zu holen.

Die Einheiten sind so gestaltet, dass Sie morgens und mittags auch in Bürokleidung daran teilnehmen können. Die Einheit am Nachmittag ist etwas anspruchsvoller gestaltet. Sollten Sie zu den Live Terminen keine Zeit haben, können Sie alle Einheiten zu jeder Zeit auch als Video abrufen.

Mehr erfahren Sie in einem kurzen Video.
Dieses Angebot ist für Sie als Mitarbeiter der AUVA kostenlos und gilt vorerst befristet bis Jahresende.

Alle Details zum Programm, zur Anmeldung und der technischen Voraussetzung erfahren Sie in einer 15 minütigen online Kick Off Session am 10.11. oder am 17.11. jeweils um 11:00 Uhr.
Um teilzunehmen, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link:
Kick Off Webex 10.11. 2020 – 11 Uhr – Passwort: GEtkUFGE732
Kick Off Webex 17.11. 2020 – 11 Uhr – Passwort: ecKsUcq8j53

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ass. jur. Holger Wagner
Direktor Personal & Organisation
Generaldirektion

Umziehzeit im Spital: AK Tirol unterstützt Betriebsrat

Die Arbeiterkammer (AK) Tirol unterstützt den Betriebsrat der tirol kliniken im Streit um die Umkleidezeiten. Die werden seit gut einem Jahr nicht mehr als Arbeitszeit gewertet, was Betriebsrat und AK mittels Feststellungsklage ändern wollen.

Seit gut einem Jahr fällt das Anziehen der Arbeitskleidung in den tirol kliniken in der Früh nicht mehr in die Arbeitszeit. Dem vorangegangen war ein Urteil des OGH. Demnach zählte das An- und Ausziehen der Dienstkleidung von medizinischem und Pflegepersonal in Spitälern als Arbeitszeit. Der Belegschaft wurde darauf rückwirkend Zeit gutgeschrieben. Dann gab es aber eine Dienstanweisung der tirol kliniken, wonach frische Arbeitskleidung zuhause angezogen werden kann.

Die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Birgit Seidl, vermisst Gesprächsbereitschaft seitens der tirol kliniken, was die Umkleidezeiten betrifft: „Warum das so ist wird seitens der Klinikführung weder ausreichend begründet, noch gibt es eine Bereitschaft für Gespräche – so kann man nicht mit Beschäftigten umgehen“, empörte sich Seidl.

Wunsch nach Klarheit
Da man Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlaubt habe, den Weg nach Hause und in die Arbeit nach eigenem Wunsch entweder in getragener oder auch in gereinigter Dienstkleidung vorzunehmen, seien die Umkleidezeiten nicht mehr bezahlt worden.

„Dass man sich aber – auch verschärft durch die Corona-Pandemie – nicht mehr so sicher fühlt, zeigt die Tatsache, dass ab 1. Juli dieses Jahres die Dienstkleiderordnung geändert wurde. Jetzt darf man nicht mehr mit getragener Dienstkleidung das Haus verlassen. Ein klareres Eingeständnis, dass hier falsch gehandelt wurde, gibt es eigentlich nicht“, so AK Präsident Zangerl.

Die Arbeiterkammer und der Betriebsrat wollen nun mittels einer Feststellungklage Klarheit. Von Seiten der tirol kliniken heißt es, dass die wenigen Minuten für das Umziehen bei 5.000 Mitarbeitern jährlich rund vier Millionen Euro kosten.
(Informationen gesehen auf ORF Tirol, 04.11.2020)

Gefahr im Spital: Arbeiten mit positivem Covid-Test?

Offensive Gesundheit und Gewerkschaften schlagen Alarm: Massive Gefährdung von PatientInnen und Personal
Gesundheitsminister Rudolf Anschober will, dass MitarbeiterInnen in Spitälern, Pflegeheimen und mobilen Diensten auch mit positivem Covid-19-Test arbeiten dürfen.

Bei der Offensive Gesundheit und mehreren Gewerkschaften schrillen deshalb die Alarmglocken.

Kritik an Arbeit in Spitälern trotz positiven Befunds
Die „Offensive Gesundheit“ kritisiert die Vorgabe von Gesundheitsminister Rudolf Anschober, schwach positiv getestete MitarbeiterInnen weiter in Spitälern, Pflegeheimen und mobilen Diensten arbeiten zu lassen. Damit werde der Eindruck erweckt, dass es keinerlei Bedeutung habe, einen positiven COVID-19-Befund zu haben, solange sich keine Symptome zeigten.

Gerade angesichts der laufenden zweiten Welle müssten aber genau jene geschützt werden, die Minister Anschober trotz Krankheit in die Arbeit schicken will, betont Josef Zellhofer von der Offensive Gesundheit: „Unsere wichtigste Ressource in der Zeit dieser Pandemie sind jene Menschen, die beruflich alles Menschenmögliche dafür tun, dass Österreich den Kampf für unser aller Gesundheit gewinnt. Wir müssen diese Menschen schützen und unterstützen“.

Auch Gewerkschaften sauer
Auch die Gewerkschaft vida kritisiert die Regierungslinie: „Es ist nicht einzusehen, dass die Gesundheits- und Pflegekräfte ihre eigene Gesundheit sowie jene der PatientInnen gefährden müssen, während sonst überall auf Corona positiv getestete Menschen und Kontaktpersonen, um keine anderen anzustecken, in Quarantäne bleiben müssen“, zeigt sich Gerald Mjka, vida-Fachbereichsvorsitzender Gesundheit, empört.

Ebenso sieht es auch die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp): „Pflegekräfte sind nicht die Fußabtreter der Nation. (…) Überall sollen Menschen, die Corona-positiv getestet sind, zuhause bleiben. Es ist nicht einzusehen, dass es hier für Pflegekräfte eine Ausnahme geben soll“, kritisiert Beatrix Eiletz, Vorsitzende des Bereichs Sozialwirtschaft (Pflege und Betreuung) in der Gewerkschaft GPA-djp.

In die gleiche Kerbe schlägt die Gewerkschaft younion: „Als Interessensvertretung kämpfen wir dafür, dass unsere KollegInnen und Kollegen den bestmöglichen Schutz erhalten, um auch unter höchstem Druck und unter höchstem Ansteckungsrisiko ihre Tätigkeit ausüben zu können”, sagt Edgar Martin, Vorsitzenden-Stellvertreter der Hauptgruppe II.

Reaktion des Gesundheitsministeriums
Indes erfolgte aus dem Gesundheitsministerium bereits eine Reaktion. „Positive Personen können in der Regel frühestens 10 Tage nach Symptombeginn und 48 Stunden Symptomfreiheit ohne weitere Auflagen aus der Quarantäne entlassen werden und dürfen somit auch ihrer Arbeit wieder nachgehen”, heißt es in einer Aussendung. Um die höchsten Sicherheitsstandards zu garantieren, sei man bei Gesundheits- und Pflegepersonal noch vorsichtiger, da ein enger Kontakt mit Risikogruppen bestehe.

Zwar wird die Quarantäne bei Gesundheits- und Pflegepersonal auch nach 10 Tagen aufgehoben, für den Arbeitsantritt brauche es aber einen negativen PCR-Test. Wenn das Testergebnis dennoch positiv ist – das Ergebnis eines PCR-Tests kann wochenlang positiv bleiben, die Person ist aber nicht mehr ansteckend –, dann muss der sog. Ct-Wert (Mengenmaß vorhandener Virenlast) über 30 liegen: Ab diesem Wert besteht in der Regel keine Ansteckungsgefahr mehr. Das sei schön und gut, trotzdem besteht hier eine Gefahr sowohl für PatientInnen als auch eine besondere Arbeitsbelastung bei krankem Pflegepersonal, so die Gewerkschaften.
(Information des ÖGB, 02.11.2020)

ÖGB-Erfolg: Telefonische Krankmeldung kommt wieder!

Durch den Druck des ÖGB wurde die telefonische Krankmeldung bis März 2021 wieder eingeführt
Nach dem der ÖGB eine erneute Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung gefordert hat, wurde diese nun von Seiten der Bundesregierung wieder ins Leben gerufen. Das ist ein großer Erfolg für die Gewerkschaft. Zuvor liefen PatientInnen Gefahr, sich in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen anzustecken. Wer dieser Tage krank wurde, musste also ganz regulär zur Ärztin oder zum Arzt, um sich nach persönlicher Überprüfung krankschreiben zu lassen. Und das, obwohl die Gefahr einer Corona-Ansteckung in den Wartezimmern der Praxen lauerte. Dies hat sich nun durch den Druck des ÖGB geändert.

ÖGB von Anfang an für Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung
Erst vor einigen Tagen forderte die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, die Krankmeldung wieder einzuführen: „Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”.

Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”
Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB

Auch ÖGK-Arbeitnehmervertreter und Ärztekammer für Wiedereinführung
Auch die Arbeitnehmervertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) drängten auf eine Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. So plädierte etwa Andreas Huss, Obmann der ÖGK, im Ö1-Morgenjournal dafür, die telefonische Krankmeldung befristet bis 31. März 2021 wieder einzuführen. Und auch Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart forderte die Erneuerung der telefonischen Krankschreibung.

An Wirtschaft gescheitert, durch ÖGB-Druck wieder eingeführt
Erst im August ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wieder ausgelaufen. Nun folgt nach Druck des ÖGB also die Wiedereinführung. Als Hauptargument dagegen waren von Seiten der Wirtschaft mögliche Missbrauchsfälle ins Treffen geführt worden. Dies erscheint absurd, wenn man weiß, dass die Fälle sogar zurückgegangen sind.
(Information des ÖGB, 30.10.2020)

Corona-Homeoffice: Was jetzt gilt!

Erweiterter Unfallschutz und Pendlerpauschale bis März 2021 verlängert
Für den Lockdown Nummer Zwei in Österreich wird nicht nur die Kurzarbeit angepasst, sondern auch die Regeln für das Corona-Homeoffice werden verlängert. Für Menschen, die ab sofort wieder verstärkt von zu Hause aus arbeiten können, geht es dabei vor allem um zwei Bereiche: die Pendlerpauschale sowie die Ausweitung der Unfallversicherung im Homeoffice. Beide Bereiche waren eigentlich bis Ende des Jahres befristet, werden jetzt aber bis März 2021 verlängert – auch dank des Drucks des ÖGB.

Was bedeutet das?
Für Unfälle im Corona Homeoffice wurde der erweiterte Unfallversicherungsschutz beschlossen. ArbeitnehmerInnen haben damit den gleichen Versicherungsschutz, den sie auch hätten, würde der Arbeitsunfall im Betrieb oder auf dem Weg dorthin passieren.

Auch die Pendlerpauschale bekommen ArbeitnehmerInnen weiterhin, auch wenn sie nicht mehr täglich zum Arbeitsplatz fahren. Es entsteht also kein finanzieller Nachteil, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz aufgrund von Kurzarbeit oder Homeoffice nicht mehr zurücklegen.

Corona-Homeoffice zulassen, wo es möglich ist 
Die Regierung als auch ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian appellieren in Zeiten von Massenquarantäne, dass Betriebe, wo Corona-Homeoffice möglich ist, dieses auch zuzulassen. Der ÖGB-Präsident betont aber gleichzeitig, dass Homeoffice weiterhin nicht angeordnet werden kann, sondern es braucht die Zustimmung beider Seiten – also die des Arbeitgebers und der ArbeitnehmerInnen.

Abgesehen vom Corona-Homeoffice verhandeln die Sozialpartner aktuell weiter mit der Regierung über Spielregeln für mobiles Arbeiten in der Zeit nach der Covid-Krise. Bis März sollen hier die Eckpfeiler eingeschlagen sein.
(Information des ÖGB, 02.11.2020)

Warum der Ausbau des Gesundheitssystems so wichtig ist!

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian fordert von der Politik Investitionen in die Gesundheitsvorsorge
„Mich wundert es nicht, warum keiner unseren Job machen will. Kein Wochenende mehr, keine Feiertage, nur Überstunden, weil der Pflege-Schlüssel nicht stimmt. Und die Bezahlung? Naja. Zuschläge? Lächerlich”, bringt es eine Pflegerin, die anonym bleiben will, auf den Punkt. Wie schlimm die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich sind, bekommt man nur mit, wenn man sich mit Menschen, die schon lange in dem Bereich arbeiten, unterhält. Um auf diese und viele andere Missstände aufmerksam zu machen, beteiligt sich der ÖGB am 29. Oktober am globalen Aktionstag im Gesundheitswesen. Dieser steht ganz im Zeichen der Solidarität und Anerkennung der Gesundheitsberufe. Doch wie kann man ein Gesundheitssystem der Zukunft denken?

Arbeit aus Überzeugung und mit Leidenschaft
Beispielsweise könnten eine Aufwertung des Berufes, familienfreundlichere Arbeitszeiten und eine bessere Bezahlung die Arbeit attraktiver machen. Eine weitere Arbeitnehmerin aus dem Gesundheits- und Pflegebereich ist sich sicher: „Unser Gesundheitssystem ist nicht schlecht, man darf es aber nicht zu Tode sparen, wie in so vielen anderen Ländern.”

„Wir arbeiten hart und voller Liebe. Aber nie wegen des Gehalts oder des Ansehens, denn das ist fast lächerlich”, sagt eine andere Pflegerin, die ebenfalls unerkannt bleiben will. Der Applaus sei aber nicht genug. Man müsse vielmehr strukturell ansetzen, erklärt die Pflegerin.

ÖGB-Präsident fordert mehr Ressourcen
Genau deshalb warnt der ÖGB, allen voran Präsident Wolfgang Katzian, die Pandemie nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und fordert ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Jetzt gehe es darum, einmal mehr die Kräfte zu bündeln, damit möglichst wenige Menschen sich mit dem Virus anstecken. Das kann man nur schaffen, wenn in der Gesundheitsversorgung alles nach Plan verläuft. „Es ist vor allem jenen Menschen zu danken, die in Krankenhäusern, in der mobilen Pflege, in Arztpraxen und in Pflegeheimen dafür gesorgt haben, dass ihre PatientInnen und Patienten, ihre Klientinnen und Klienten optimal versorgt und betreut werden”, betont Katzian.

Gewerkschaften haben ihre Forderungen konkretisiert: ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian bei der Übergabe der Roadmap 2020

Applaus ist nett, aber nicht genug!

Deshalb sei es so wichtig festzuhalten: Applaus ist nett, aber nicht genug! „Es ist auch eine Form der Anerkennung dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesundheitssystem die notwendigen Rahmenbedingungen vorfinden, um ihre Arbeit gut machen zu können”, erinnert Katzian. Der ÖGB-Präsident weiß, was es braucht: „Es geht um höhere Bezahlung, um kürzere Arbeitszeiten, um mehr Personal – es gibt viele Schrauben, an denen gedreht werden muss, um die qualitativ hochwertige Versorgung für alle auch in Zukunft zu gewährleisten.”

Das Gesundheitssystem weiterhin sichern
Das Thema ist von internationaler Relevanz: „Deshalb vernetzen wir uns auch mit den Gewerkschaften in anderen Ländern die alle, wenn auch in unterschiedlichen Dimensionen, vor den gleichen Herausforderungen stehen: Nämlich die Folgen der Pandemie bewältigen und das Gesundheitssystem sichern.”
(Information des ÖGB, 28.10.2020)

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