ÖGB-Erfolg: Telefonische Krankmeldung kommt wieder!

Durch den Druck des ÖGB wurde die telefonische Krankmeldung bis März 2021 wieder eingeführt
Nach dem der ÖGB eine erneute Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung gefordert hat, wurde diese nun von Seiten der Bundesregierung wieder ins Leben gerufen. Das ist ein großer Erfolg für die Gewerkschaft. Zuvor liefen PatientInnen Gefahr, sich in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen anzustecken. Wer dieser Tage krank wurde, musste also ganz regulär zur Ärztin oder zum Arzt, um sich nach persönlicher Überprüfung krankschreiben zu lassen. Und das, obwohl die Gefahr einer Corona-Ansteckung in den Wartezimmern der Praxen lauerte. Dies hat sich nun durch den Druck des ÖGB geändert.

ÖGB von Anfang an für Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung
Erst vor einigen Tagen forderte die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, die Krankmeldung wieder einzuführen: „Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”.

Jetzt, wo die Corona-Infektionen hochschnellen und der Bedarf an Schutz größer wird, braucht es diese Möglichkeit für alle Versicherten”
Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB

Auch ÖGK-Arbeitnehmervertreter und Ärztekammer für Wiedereinführung
Auch die Arbeitnehmervertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) drängten auf eine Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung. So plädierte etwa Andreas Huss, Obmann der ÖGK, im Ö1-Morgenjournal dafür, die telefonische Krankmeldung befristet bis 31. März 2021 wieder einzuführen. Und auch Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart forderte die Erneuerung der telefonischen Krankschreibung.

An Wirtschaft gescheitert, durch ÖGB-Druck wieder eingeführt
Erst im August ist die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, wieder ausgelaufen. Nun folgt nach Druck des ÖGB also die Wiedereinführung. Als Hauptargument dagegen waren von Seiten der Wirtschaft mögliche Missbrauchsfälle ins Treffen geführt worden. Dies erscheint absurd, wenn man weiß, dass die Fälle sogar zurückgegangen sind.
(Information des ÖGB, 30.10.2020)

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